316) P. Cornelius Scapula. Die Namen der beiden Consuln des J. 426 = 328 stehen in der Überlieferung nicht fest: von dem einen ist sogar der Gentilname zweifelhaft, denn bei Diodor XVII 87, 1 heisst er Αὖλος Ποστούμιος, während die übrigen Fasten wenigstens darin übereinstimmen, dass er ein Plautius war. Von seinem Collegen, den Diodoros a. O. Πόπλιος Κορνήλιος nennt (ebenso Cassiod.), wird das Cognomen verschieden überliefert. Livius VIII 22, 1 bietet: P. Cornelius Scapula, dagegen Chronogr. Barbato; Idat. Scipione; Chron. Pasch. Σκιπίωνος, woraus sich für die capitolinischen Fasten P. Cornelius Scipio Barbatus ergiebt. Ganz unzulässig ist die Ansicht, dass Scapula ein Beiname der Scipionen gewesen sei (Willems Le sénat de la rép. rom. I 90 bis, Anm. 4); denn in den Fasti Cap. ist zum J. 392 = 362 ... Scapula mag. eq. und zum J. 448 = 306 ... n Scipio Barbatus erhalten, und in beiden Fällen ist leicht zu ersehen, dass auf dem Stein kein weiterer Beiname gestanden haben kann. Der Consul von 426 = 328 hiess also entweder P. Cornelius Scapula und könnte dann mit dem Magister equitum von 392 = 362 (Nr. 315) trotz des weiten Zeitabstandes identisch sein, oder er hiess P. Cornelius Scipio Barbatus und dürfte mit dem Dictator für die Veranstaltung der Wahlen von 448 = 306 identificiert werden, dessen Name völlig übereinstimmte, da er bei Liv. IX 44. 1 P. Cornelius Scipio lautet; auch in diesem Falle erscheint der Zeitabstand noch ziemlich gross. Da die ältesten Fasten keine Cognomina boten, sind diese in späterer Zeit hinzugefügt worden, und zwar in diesem Falle von verschiedenen Quellen verschieden. Für die Richtigkeit der von Livius befolgten Ansicht kann geltend gemacht werden, dass die Scipionen auf jede Weise den Ruhm ihres Geschlechts durch
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Erfindungen zu vergrössern und höher hinauf zudatieren suchten (vgl. Wölfflin S.-Ber. Akad. Münch. 1892, 203ff.); in einem Falle nennen die Fasti Cap. einen Cornelius Maluginensis und Livius einen Scipio (vgl. Nr. 252 und 328) und in diesem umgekehrt Livius den Cornelius Scapula und die Fasti Cap. einen Scipio. Nimmt man nun an, dass beidemale der Scipionenname an die Stelle der Beinamen älterer Zweige des cornelischen Geschlechts gesetzt worden ist, so bleibt die Schwierigkeit, dass die beiden Quellen sich nur je einmal von dem Fälscher beeinflussen liessen, aber möglich ist das immerhin. Wird dagegen die livianische Angabe über den Consul von 426 = 328 verworfen oder corrigiert, so kann auch noch der von Liv. IX 46, 6 beim J. 450 = 304 erwähnte Pontifex maximus Cornelius Barbatus mit ihm in Verbindung gebracht werden. Später führt das Cognomen Barbatus nur noch der Consul von 456 = 298 L. Scipio Barbatus; dessen Vater hiess Gnaeus, und Publius, Consul 426 = 328 und Dictator 448 = 306, müsste sein Oheim (etwa Sohn des P. Scipio Nr. 329) sein. Der Oberpontifex kann, da sein Vorname nicht überliefert ist sowohl Publius wie Gnaeus sein. Eine sichere Entscheidung ist bei diesen Fragen nicht möglich.