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RE:Cornelius 112

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aulus Cornelius Cossus, cos. 428 v. Chr.
Band IV,1 (1900) S. 12891292
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112) A. Cornelius Cossus, wahrscheinlich Vater von Nr. 116 und 119 und demnach selbst M. f. (s. die Stammtafel S. 1290), war Consul 326 = 428 (Liv. IV 30, 4. Cassiod. Dionys. XII 6 [wo δεύτερον ὑπατεύοντος sich auf seinen Collegen bezieht]. Diod. XII 75, 1. Chronogr. Idat. Chron. Pasch.) und Tribunus militum consulari potestate 328 = 426 (Liv. IV 31, 1. Diod. XII 80, 1. Chronogr.). Er erwarb sich hohen Ruhm dadurch, dass er als Feldherr persönlich im Zweikampf den Veienterkönig Lars Tolumnius überwand und dessen Rüstung als Spolia opima dem Iupiter Feretrius weihte, was vor ihm Romulus in der Sagenzeit [1290]

  • ) Durch die Fasten steht noch fest, dass Nr. 118 P. Cornelius Cossus trib. mil. cons. pot. 339 Sohn eines A. und Enkel P. war und als seinen Sohn Nr. 117 Cn. Cossus trib. mil. cons. pot. 348, 350, 353 hinterliess. Eine grössere Anzahl von Mitgliedern dieser Familien lassen sich in der Stammtafel nicht mit irgendwelcher Wahrscheinlichkeit unterbringen, und da auch die Angaben der Fasten über Verwandtschaftsverhältnisse in dieser alten Zeit mit Vorsicht aufzunehmen sind, bleibt sogar von den obigen Aufstellungen einzelnes zweifelhaft.

[1291] und nach ihm in historischer Zeit nur M. Marcellus thaten (s. o. Bd. III S. 2739). Livius IV 19, 1ff. (omnes ante me auctores secutus) giebt an, dass C. diesen Sieg im J. 317 = 437 als Kriegstribun unter dem Dictator Mam. Aemilius (Bd. I S. 570 Nr. 97) erfocht, und IV 31, 5ff., dass er im J. 328 = 426, in dem er Consulartribun war, von demselben Dictator zum Magister equitum ernannt worden sei und mit ihm einen neuen grossen Sieg über die verbündeten Veienter und Fidenaten davontrug. Von anderen Autoren bezeichnen den Cossus zur Zeit seines Zweikampfes Dionys. XII 5 als χιλίαρχος, Serv. Aen. VI 841 als tribunus militum, wozu der sog. Interpolator consulari potestate fügt, dagegen Val. Max. III 2, 4 als Magister equitum, Auct. de vir. ill. 25, 1 als Magister equitum des Dictators Quinctius Cincinnatus (vgl. Frontin. strat. II 8, 9: Cossus Cornelius mag. equ. adversus Fidenates). Diodor. XII 80, 7 weiss nur von einer unentschiedenen Schlacht gegen die Fidenaten im J. 328 = 426, woran Cossus als Magister equitum des Dictators Aemilius teilnahm. Aber Livius IV 20, 6f. fügt seinem Bericht die Bemerkung hinzu: Erstens habe Cossus, wenn er nicht selbst der Feldherr der Römer war, nicht die richtigen Spolia opima darbringen können; zweitens: titulus ipse spoliis inscriptus illos (scil. auctores) meque arguit consulem ea Cossum cepisse. hoc ego cum Augustum Caesarem, templorum omnium conditorem ac restitutorem, ingressum aedem Feretrii Iovis, quam vetustate dilapsam refecit, se ipsum in thorace linteo scriptum legisse audissem, prope sacrilegium ratus sum Cosso spoliorum suorum Caesarem, ipsius templi auctorem, subtrahere testem. Damit stimmt Fest. p. 189 überein, und es ist damit zu vergleichen die bei Plut. Rom. 16, 33ff. zu Grunde liegende Anschauung, Cossus habe damals triumphiert, denn dies war nur einem Magistrat möglich. Die Gewährsmänner dieser drei Stellen, der Augenzeuge Augustus und die grossen Altertumsforscher Verrius und Varro, stehen also in einem gewissen Gegensatz zu der annalistischen Tradition. Die Angabe des Florus I 12, 9 scheint zwar der plutarchischen verwandt zu sein, ist aber wohl nur durch ungeschickte Zusammenziehung der livianischen entstanden; ohne selbständige Bedeutung sind endlich Ovid. frg. 3 bei Priscian. V 13 p. 149, 13 adn. Hertz. Manil. astron. I 788. Plut. Marcell. 8, 6. Ampel. 21. Serv. Aen. VI 855. 859 und die ganz frei gestaltete poetische Darstellung bei Propert. V 10, 23ff. Eine eingehende Prüfung der Berichte hat Mommsen Röm. Forsch. II 236ff. gegeben; man wird mit ihm trotz aller Einwendungen (vgl. Schwegler R. G. III 199. Ihne R. G. I² 224) daran festhalten dürfen, dass die Inschrift des Panzers den meisten Glauben verdient, und dass Cossus in der That als Consul die Spolia opima errungen hat. Erst verhältnismässig spät ist die Überlieferung von seiner Heldenthat mit der der ältesten Annalen in Zusammenhang gebracht worden. Diese wussten nichts mehr von einem Kriege während seines Consulats und wenig Gutes von dem während seines zweiten Magistratsjahres. Daher liess man ihn, ähnlich wie andere Helden, Valerius Corvus, Manlius Torquatus, Scipio Aemilianus, den Kampf [1292] als Kriegstribun bestehen, und als geltend gemacht wurde, dass nur ein Magistrat die Spolia opima darbringen konnte, wurde der Zweikampf in das zweite Amtsjahr verlegt, die Dictatur vielleicht verdoppelt, damit Cossus als Magister equitum auftreten konnte, und der Fidenatenkrieg zum Kriege mit Veii und Fidenae erweitert. Vielleicht hat gerade der Dichter (Propert. a. O.) das Richtige geahnt, indem er den Zweikampf bei der Belagerung Veiis stattfinden liess. Über einen anderen Zug der Überlieferung von Cossus vgl. Nr. 111. Möglicherweise ist er der Oberpontifex A. Cornelius, den Liv. IV 27, 1 im J. 323 = 431 nennt (Nr. 13).