RE:Corippus
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Römischer Epiker | |||
Band IV,1 (1900) S. 1236–1246 | |||
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Corippus, römischer Epiker des 6. Jhdts. Sein voller Name Fl(avius) Cresconius Corippus stand nur in der verlorenen Ofener Hs., die andern nennen ihn blos Cresconius oder C., nur die Madrider fügt dem Namen den Beisatz zu Africanus grammaticus, d. h. nach dem Sprachgebrauch der iustinianischen Zeit (Partsch p. XLIII Anm. 3) ,Lehrer‘. Hiervon abgesehen sind die einzige sichere Quelle für die Biographie des C. seine Gedichte. Denn nichts ist anzufangen mit der oft herangezogenen Notiz in einer Hs. der Concordia canonum des Cresconius, dem Vallicellianus A 18 saec. X, dieser Cresconius sei ein africanischer Bischof gewesen und zwar der, der des Johannes Patricius Kriege und Siege in Africa gegen die Saracenen (697) in Hexametern besungen habe. Schon die offenbare Verwechslung der Maurenkriege des corippeischen Helden mit dem um anderthalb Jahrhunderte jüngeren Araberkrieg zeigt, dass der Verfasser dieser Notiz nicht gerade über sehr zuverlässige Kenntnisse verfügte. Man müsste aber, wenn man wirklich die beiden Cresconii identificieren wollte, ihm noch einen zweiten Irrtum zur Last legen; wenn der Autor der Concordia unser C. war, dann war er nicht Bischof, und das ist freilich auch sonst nirgends bezeugt. Zeitlich würde der Identificierung nichts im Wege stehen, da ein Terminus post quem für den Bischof nur dadurch gegeben ist, dass er des Fulgentius Ferrandus Breviatio canonum benutzt hat. Indes thut man, zumal die betreffende Nachricht in allen anderen Hss. der Concordia canonum zu fehlen scheint, dem, der so geirrt hat, gewiss nicht zu viel, wenn man die Annahme ausspricht, er habe blos auf den Namen hin den Canonsammler und den Dichter Cresconius gleichgesetzt (vgl. F. Maassen Geschichte der Quellen und Litteratur des canon. Rechts, Graz 1870, I 807ff.). Wir sind also für den Lebensgang des C. einzig auf das Wenige angewiesen, was uns seine Werke, insbesondere die die beiden Epen einleitenden Gedichte erkennen lassen. Die Praefatio zur Johannis ist offenbar bestimmt, die Recitation dieses Epos oder auch nur des ersten Buches (v. 39f.) vor den proceres (v. 1) von Karthago (v. 35) einzuleiten; dies ergiebt sich aus dem Gedicht an sich, zeigt sich aber noch klarer bei einem Vergleich mit den claudianischen praefationes, die dem C., wie schon die distichische Form erweist, als Vorbild gedient haben (ich erinnere besonders an die Vorrede zum Panegyricus auf Manlius Theodorus und zum Bellum Pollentinum, die auch in Gedanken und Worten anklingen: proceres Manl. Theod. v. 2). C. hat sich damals zum erstenmal in der Stadt hören lassen, vorher nur ,auf dem Lande‘ gedichtet (und declamiert? ignarus quondam per rura locutus v. 25, Musa rustica v. 28. 37). Danach mag die Johannis nicht sein erster poetischer Versuch sein, aber Mazzucchellis von andern wiederholter Gedanke, v. 25 spiele auf bukolische Dichtung an, den er unverständlicherweise durch Joh. II 336 stützen will, ist natürlich grammatisch unmöglich. Die Abfassung und Declamation der Johannis muss kurz nach den darin geschilderten Ereignissen (548) fallen; Karthago [1237] und der Dichter stehen noch unter dem frischen Eindruck des von Johannes über die Mauren errungenen Sieges und des neugewonnenen Friedens (praefat. und I 9ff.). Der favor, den C. für die Johannis erhoffte, scheint ihm, namentlich wohl von ihrem Helden und andern darin Gefeierten, zu teil geworden zu sein; wenigstens begreift es sich so, dass wir ihn, als er sein Gedicht auf Iustinus, den Nachfolger Iustinians, aus Anlass seiner Thronbesteigung (565) und seines Consulats schreibt, im Besitz eines Hofamts treffen, eines principis officium (paneg. Anast. v. 48). Und zwar scheint nach der Iust. IV 173ff. gewählten Ausdrucksweise C. zu denen zu zählen, welche Iustin bei den Spenden aus Anlass der Consulatsübernahme conscriptis patribus aequos esse dedit, cum distet honor (181f.), und welche Secretärdienste zu verrichten haben (185). Aber ob er tribunus et notarius oder scriniarius gewesen ist, lässt sich nicht ausmachen, da an der entscheidenden Stelle (nach v. 172) die einzige Hs. lückenhaft ist. Auch hier ist die dichterische Behandlung den Ereignissen bald gefolgt; die ersten drei Bücher sind zwar, wie schon Foggini p. LXV auf Grund von I 60f. (vgl. IV 348ff.) bemerkt hat, erst nach der Hinrichtung der Verschwörer Aetherius und Abdius, also frühestens Ende 566, ediert, aber andererseits auch nicht nach 567, da nach der Praefatio das Reich vor den Avaren (v. 8f.) und Langobarden (v. 12f.) noch Ruhe hat (Partsch p. XLVI); das 4. Buch ist später als die ersten (s. III 402ff.), aber gewiss nicht lange nachher geschrieben. Zu dieser Zeit befindet sich der Dichter bereits in vorgerücktem Alter (senium fessum praef. 37, fessa senecta paneg. Anast. 48); er wird also etwa im ersten Jahrzehnt des 6. Jhdts. geboren sein. Trotz des Amtes, das er bekleidet, klagt er über seine drückenden Verhältnisse; er ist nudatus propriis et plurima vulnera passus (praef. 43) und bittet den Kaiser als den medicus verbo pestem qui summovet uno (45): vince meae saevam fortunae iram (41). Was den Dichter betroffen hat, wird weder hieraus völlig klar noch aus seinen Äusserungen in dem Lobgedicht auf den quaestor et magister (so der Matritensis in der Überschrift, vgl. v. 41. I 16. Böcking Not. dign. I 247f.) Anastasius, das unsere Hs. ohne innere Berechtigung zwischen die Praefatio und das erste Buch in laudem Iustini stellt. Die zuletzt nach Fogginis Vorgang von Petschenig (praefat. p. VIII Anm. 7) vorgetragene Deutung der betreffenden Stelle verschliesst freilich ihr Verständnis mehr als nötig; das Richtige hat in einzelnem schon Barth zu Anast. v. 47, in allem Wesentlichen Partsch p. XLVI gesagt. Der Dichter vergleicht den Anastasius, bei dem er übrigens ein besonderes Interesse für die Africaner voraussetzen zu dürfen glaubt (v. 37ff.), in einem breit und geschmacklos ausgeführten Bilde mit einem fruchttragenden Baum, der aus der Quelle der kaiserlichen Huld seine Nahrung zieht; aus dieser Quelle wünscht auch er zu trinken und gesättigt im Schatten des Baumes Schutz zu finden (v. 23ff.). Quod labor indulsit, quod fessis provida Musis alma per insomnes meruit vigilantia (Anspielung auf den Namen der Kaiserin-Mutter, vgl. IV 182 u. ö.) noctes, hi sacri monstrant apices. [1238] Lege ... et causam defende meam. Tibi sanctio vestrum commendat famulum. Vestro de fonte creatur rivulus iste meus, sub cuius nomine gesto principis officium. Sacri apices ist zu jener Zeit anerkanntermassen technischer Ausdruck für kaiserliche Rescripte; somit kann es der Dichter hier auf keinen Fall von seinem eigenen Werke gebraucht haben. Dass er sich der üblichen Terminologie angeschlossen hat, bezeugt auch sanctio. Denn weder scheint das Wort je sonst in der von Petschenig angenommenen Bedeutung ,Widmung‘ belegt zu sein, noch kann es diese hier haben, da die Bücher in laudem Iustini natürlich nicht dem Anastasius, sondern dem Kaiser selbst gewidmet sind; dagegen ist es wiederum terminus technicus für dieselbe Sache wie sacri apices (s. z. B. Dirksen Manuale s. v.). Aber Partschs Deutungen von sacri apices und sanctio schützen sich nicht nur gegenseitig, sie machen auch allein den rivulus sub cuius nomine verständlich. Der Dichter bleibt in dem seit v. 1 festgehaltenen Bilde: die kaiserliche Gnade ist ein fons, und aus diesem ist auch für ihn ein kleines Bächlein erflossen. Der ganze Zusammenhang, das hinweisende Pronomen rivulus iste meus zeigt, dass unter dem Bächlein wieder nur das kaiserliche Handschreiben gemeint sein kann, auf das er sich schon gerade vorher berufen hat und auf das hin (zum Ausdruck vgl. II 273) er principis gestat officium. Die Erfüllung anderer Dinge, die ihm in dem Handschreiben verheissen, aber bisher durch die Verhältnisse oder durch Neider verschränkt ist, hofft er durch die Vermittelung des Anastasius zu erreichen. Wir wissen weder, worum es sich hierbei handelt, noch ob Anastasius den Hoffnungen des Dichters entsprochen hat.
Der dichterische Nachlass des C. ist ziemlich umfangreich. Das Epos Iohannis oder de bellis Libycis (den ersten Titel gaben der Budensis und der Veronensis, den zweiten der Casinensis, keinen der Trivultianus; beide Titel stammen gewiss von C. selbst) schildert in acht Büchern und fast 5000 Hexametern die Niederwerfung der Mauren durch Johannes in den J. 546–548. Es beginnt mit der Entsendung des genannten Feldherrn durch Iustinian und schliesst in unserer am Schluss verstümmelten Überlieferung mit der entscheidenden Schlacht auf den Campi Catonis. Nach alter epischer Sitte ist die Vorgeschichte der geschilderten Ereignisse einer Person des Epos in den Mund gelegt; den grössten Teil des dritten, die Hälfte des vierten Buches füllt des Tribunen Liberatus Erzählung von des Maurenfürsten Antalas Jugendjahren, von seinen Kämpfen gegen das Vandalenreich, dessen Eroberung durch die Byzantiner (533) und der zehn Jahre später erfolgenden Erhebung der Mauren gegen die Römer. Einen weit weniger dankbaren Stoff behandelt das zweite Werk des C., die vier Bücher in laudem Iustini minoris, nämlich den Hintritt Iustinians, die Thronbesteigung seines Nachfolgers (14. Nov. 565) und die ersten Ereignisse seiner Regierung, wobei die ersten acht Tage die ersten drei Bücher füllen, während das vierte die Feierlichkeiten bei der Erneuerung und Übernahme des Consulats durch Iustinus (Foggini zu IV 90) besingt.
Bei beiden Werken steht das poetische Interesse [1239] erst in zweiter oder dritter Linie; videtur historiam composuisse, non poema lässt sich von C. mit ganz anderem Rechte sagen als von Lucan (Serv. Aen. I 382). Unter beiden Gesichtspunkten aber, dem historischen und dem poetischen, steht die Johannis weit über dem Werk des Alters. Für byzantinisches Hofceremoniell freilich fliesst in dem Gedicht auf Iustinus eine überaus reiche und, soviel ich sehe, noch nicht ganz nach Gebühr benutzte Quelle; die Johannis aber ist nicht nur wertvoll durch ihren Bericht vom Untergang des Vandalenreiches und vom maurischen Kriege, sie bietet eine Schilderung von Land und Leuten, wie sie eben nur einem eingeborenen Beobachter, der seine Eindrücke gewissenhaft wiedergiebt, möglich ist. Von dem, was Eumolpus für die Aufgabe des Epikers erklärt (Petron. 118) non res gestae versibus comprehendendae sunt, quod longe melius historici faciunt, sed per ambages deorumque ministeria et fabulosum sententiarum tormentum praecipitandus est liber spiritus, ut potius furentis animi vaticinatio appareat quam religiosae orationis sub testibus fides, hat C. ungefähr das Gegenteil für sich verbindlich erachtet. Schon der völlige Verzicht auf den üblichen mythologischen Apparat des Epos (man müsste denn Traumerscheinungen, wie die des Teufels Joh. I 241ff. und die lichtere Iust. I 32ff. dahin rechnen), der oft bis zur Trockenheit schlichte Ton erwecken das günstigste Vorurteil für den Dichter als historische und ethnologische Quelle; es findet sich bis ins Detail hinein bestätigt namentlich durch den Vergleich einmal mit Prokop (de bell. Vand. II 19ff., vgl. Partsch p. V ff.), dann durch das, was wir sonst von Ort und Art der Berbern, auch der modernen, wissen (Partsch p. VIII ff. und ,Die Berbern bei C.‘, Satura Viadrina, Breslau 1896, 20ff.). Zwei Beispiele aus vielen. Den Tod des Rebellen Stutias oder Stotzas beschreibt C. IV 178 hunc morte cadentem suscipiunt socii densaque sub arbore ponunt, Prokop II 24 ὅσοι τε αὐτῷ εἵποντο ... Στότζαν ὀλιγοψυχοῦντα ἐπὶ δένδρου τινὸς ἔθεντο; in einem modernen Berbernschwert konnte Partsch jene eigentümliche am linken Oberarm getragene Art wiedererkennen, von der C. II 126ff. 154 spricht (Sat. Viadr. 30), der überhaupt, ein dichterischer A. v. Werner, in minutiösen Uniformbeschreibungen excelliert (s. z. B. IV 489ff.). Die im ganzen geringen Differenzen zwischen Prokop und C. wägt Partsch in seinem Prooemium ab: sie erledigen sich hin und wieder zu C.s Gunsten; wo das nicht der Fall ist, kommt fast immer ein Factor in Rechnung, den zu übersehen von vornherein unmöglich ist. Das Epos nannte sich nicht blos de bellis Libycis, sondern auch Iohannis; dem Helden und noch ein und dem andern General sonst zu Liebe wird manchmal recht dick aufgetragen: Johannes erlegt die Mauren zu Dutzenden (V 104ff. 152ff.) und braucht also eigentlich sein Heer gar nicht, um die Feinde in die Flucht zu schlagen (161f.); vgl. z. B. noch VI 618. VII 77f. VIII 389ff. 534ff. Ja ein- oder zweimal wird wohl die Wahrheit, wenn sie für Johannes nicht schmeichelhaft ist, in ihr Gegenteil verkehrt; sein Anteil an der Schlacht bei Nisibis (541) ist nach Prokop de bell. Pers. II 17f. durchaus nicht der rühmliche gewesen, den C. ihm I 58ff. zuschreibt (Partsch [1240] p. XXVI, vgl. noch XXIIf.). Immerhin steigt die Byzantinerei hier nie zu der Höhe der Abgeschmacktheit wie im Lobgedicht auf Iustin, in dem es z. B. heisst, wenn der Kaiser sich bis aufs Hemd auszieht, der Glanz seiner Glieder verstärke das Licht des Tages (II 90). Man erkennt in der Johannis durch den Weihrauchnebel doch den historischen Kern immer mit ziemlich derselben Sicherheit, wie etwa durch die conventionellen Züge hindurch, mit denen C. V 50ff. u. ö. nach altem epischem Muster die Schlachtschilderungen ausstattet. So ist es möglich geworden, auf Grund der Johannis so eingehende geschichtliche, antiquarische, geographische, ethnologische Darstellungen zu geben, wie dies Partsch im Prooemium, in Satura Viadrina a. O. (dazu Skutsch Berbernnamen bei C., Byzant. Ztschr. IX 152f.) und Herm. IX 292ff. Ch. Diehl L’Afrique byzantine, Paris 1896, 58ff. 301ff. 363ff. u. a. gethan hat. Was für historische Quellen C. benutzt hat, ob er überhaupt aus anderen als aus seinen eigenen Erlebnissen und etwa mündlicher Überlieferung geschöpft hat, ist nicht ermittelt. Dass er Iustin. I 314ff. nicht auf Malalas p. 175 Bonn, zurückgeht, wie F. Cumont Rev. de l’instruct. publ. en Belg. XXXVII 77ff.; Mithra II 70 behauptet, ist bei der geringen Ähnlichkeit beider Stellen klar; bei der auffälligen Übereinstimmung mit Lydus de mens. IV 30 aber (C. E. Gleye Byzant. Ztschr. IV 366f., namentlich C. 322–329 Lyd. p. 90, 2 W.) wird man, da die Lydusstelle nur durch Planudes erhalten ist, vielleicht besser eine Reminiscenz des Planudes an seine C.-Lektüre annehmen als Benutzung des Lydus (die chronologisch möglich wäre) oder seiner Quelle durch C. (Wünsch Lyd. de mens. p. LIX und mündlich).
Aber wenigstens dem C. der Johannis thäte man Unrecht, wollte man behaupten, er sei blos ut historicus, non ut poeta legendus. Es ist wahr, öde wie fast das ganze Gedicht auf Iustinus, das manchmal das reine versificierte Staatsrecht ist (sehr komisch z. B. II 272f.), sind auch erhebliche Strecken in der Johannis. Die herkömmliche Blutrünstigkeit des Epos steigert sich bisweilen zum Widerwärtigen (V 104ff. 513ff., vgl. VII 348ff.), das dann nur etwa durch einen gelegentlichen Zug unfreiwilliger Komik gemildert wird, wie wenn man durch einen Schwabenstreich des Johannes zur Rechten wie zur Linken einen halben Berbern hinuntersinken sieht (medium rigido mucrone tremendus dividit, inque latus gemina defluxit utrumque parte cadens V 120, vgl. Weyman Ztschr. f. vergleichende Litteraturgesch. VI 408); an dürr klappernden Asyndeta (IV 223f. 586. VI 79f. 163, ebenso Iust. I 169. 217. 309. III 74) hat der Dichter oft ebenso grosse Freude wie an sonderbar gespreizten oder preciösen Ausdrücken (z. B. IV 457 = VI 677, übrigens in den Worten anklingend an Verg. Aen. VI 515; ferner VII 322). Aber für diese Spätzeit sind die poetischen Tugenden der Johannis doch erstaunlicher als ihre Schwächen. Anschaulich weiss der Dichter die nächtliche Flucht der Mauren VI 9ff. oder die Unzufriedenheit der hungernden Soldaten VI 408ff. zu schildern, weihevoll wirkt der Feldgottesdienst VIII 318ff., für die Helden findet er hier und da ein würdiges und schwungvolles Wort (IV 114ff. VIII [1241] 497ff.), dies sogar noch für Iustin, der III 367 mit besonderer Prägnanz ausspricht ,wir fürchten Gott und sonst nichts‘. Aber die eigentlichen poetischen Schönheiten liegen bei C. in den Gleichnissen, die selbst in der Wüste des Gedichts auf Iustin noch erfrischende Oasen bilden; hier zeigt der Dichter Phantasie und Natursinn. Namentlich sein Heimatland hat ihm einzelne vortreffliche Bilder geliefert, wie den Vergleich der Berbern mit einem einfallenden Heuschreckenschwarm (Joh. II 196ff., vgl. Partsch Herm. a. O.; Sat. Viadr. 26), aber auch anderes ist im besten Sinne geistreich, wie der Vergleich der kampfbereiten Schlachtreihe mit dem Stier, der das rechte und das linke cornu bereit hält, um den Gegner zu fassen, während von der Mitte aus das Auge die Stösse dirigiert – gerade wie der in der Mitte des Heeres stehende General (Joh. IV 569ff.). Vgl. namentlich noch etwa IV 320ff.; Iust. III 246. IV 256.
Fanden wir C. vorhin im Zwiespalt mit Eumolpus, so denkt er in einem andern Punkt genau wie dieser: neque concipere aut edere partum mens potest nisi ingenti flumine litterarum inundata. Er hat mit einem Gedächtnis oder – einem Zettelkasten gearbeitet, wie nur noch Ammian etwa sie hatte. Es ist nicht blos die Verwendung älterer Versanfänge, -schlüsse und sonstiger Versteile, die er weiter getrieben hat als irgend ein Früherer; bei mythologischen Gegenständen, bei bestimmten Situationen und Gedankenläufen fällt ihm gewiss ein, wer schon früher dieselben oder ähnliche in Worte gefasst hat, und mit Behagen werden diese Reminiscenzen dann der eigenen Dichtung einverleibt. Das Labyrinth wird IV 606ff. mit catullischen Worten (64, 110ff.) besungen, das Nachleben des Helden im Liede Johann. praef. 5ff. mit properzischen (III 1, 23ff.). Soll beschrieben werden, wie die Gattin eines Generals seinen Tod erfährt (VII 150ff.), so muss Cornelia herhalten, wie sie von Pompeius die Nachricht von der Niederlage bei Pharsalus erhält (Lucan. VIII 50ff.). Auch der Aufstand im Lager mit der nachfolgenden Decimation VIII 50–160 trägt lucanische Farben (V 240–373), wie denn C. v. 149 ausdrücklich auf Caesar hinweist; nur darf natürlich Johannes ,mild und stark zugleich‘ die Decimation nicht wie Caesar anbefehlen, sondern die Soldaten müssen sich von selbst dazu erbieten! Sonderbarer noch als diese sachlichen Entlehnungen, denen zu Liebe übrigens hier und da wohl der wirkliche Verlauf der Dinge abgeändert sein mag, sind jene Fälle, wo dem Dichter eine lange Stelle aus einer ältern Dichtung im Ohr klingt und er nun fortwährend, ohne irgendwelche sachliche Übereinstimmung, Worte daraus verwendet (z. B. Iust. IV 111ff. Hor. sat. I 1, 2ff. Amann II 14). In einer oder der andern Weise ist fast jeder einigermassen namhafte Dichter seit Lucrez in Contribution gesetzt, vorzugsweise Vergil, Ovid, Lucan, Claudian (unter dessen Einfluss z. B. das Prooemium zur Johannis steht, s. o.), auch mit ihren nicht epischen Werken, dann aber auch ausser den vorhin als Beispiel Herangezogenen Statius, Iuvencus, Prudentius (Arevalo Dissertat. Prudent. cap. 28, zu apoth. 278 u. ö.), Sedulius (Petschenig Ztschr. f. österr. Gymn. XXXVII 190), Paulinus von Périgueux, Dracontius u. a. Die ersten Nachweise hierfür wurden in den Commentaren, [1242] namentlich dem von Mazzucchelli gegeben, dann umfassender von R. Amann (De Corippo prior. poetar. lat. imitatore, Oldenburg 1885. 1888) und Manitius Ztschr. f. österr. Gymn. XXXVII 82ff. Benutzung griechischer Vorbilder ist nicht nachgewiesen; immerhin wird man auf eine merkwürdige Parallele aufmerksam machen dürfen: dem Berbern Carcasan weissagt Ammon VI 169ff. celsas Carthaginis arces Carcasan ductor portis ingressus apertis altior et placidus populo comitante feretur urbem per mediam u. s. w., was sich dann in eigentümlichem Sinn erfüllt 184ff. celsas Carthaginis arces Carcasan ductor populis comitantibus altus per medias ibat tunc cum cervice recisa infixum rigido vidit caput Africa conto. In ähnlichem Gegensinn stehen Deutung und Erfüllung der Voraussage bei Eurip. Bacch. 968 φερόμενος ἥξεις || ἀβρότητ’ ἐμὴν λέγεις || ἐν χερσὶ μητρὸς u. s. w.
Dass dem Heldenepos des C. der übliche Apparat olympischer Götter fehlt, ist schon gesagt. Es erklärt sich das nicht nur aus der schlichten Thatsächlichkeit, die er offenbar anstrebte, sondern auch aus seiner überall zur Schau getragenen christlichen Frömmigkeit. Iacchus, Mars, Musa, Thetis, Vulcanus erscheinen nur in metaphorischer Bedeutung (charakteristisch Joh. III 324); irgendwelche Persönlichkeit steckt auch hinter Bellona, Erinys III 36f. u. ä. nicht. Wie der Tempel des Ammon III 82 mit dem Beiwort simulatus gekennzeichnet wird, so setzt der Dichter gern zu dem, was er von mythologischen Stoffen heranzieht, ein ferunt (IV 323), ausführlicher ut veteres aiunt gentili carmine vates I 452 (vgl. VI 658, wonach vielleicht auf ein bestimmtes Gedicht über die Gigantomachie Bezug genommen ist). Ob er von einem Christen gesagt hätte, was VIII 506 von Putzintulus steht: socius Deciis infernas ibat ad umbras? Jedenfalls heisst es Stygias transmisit ad umbras ebd. 616 mit Beziehung auf einen Heiden. Diesen negativen Spuren seines Christentums reihen als positive sich Anspielungen auf den Schrifttext an, wie Mazzucchelli sie zu VII 11. 38f. (Psalm 126, 1) u. ö., Petschenig zu V 524 (Josue 10, 12) angemerkt hat. Iust. IV 294ff. findet man gar das ganze nicänische Symbol in Verse gebracht. Dass VII 91 tempora permutas nec tu mutaris in illis an Dan. 2, 21. Psalm 101, 28 anklingt, bemerkt Mazzucchelli; wie sich aber die doch nicht zufällige Übereinstimmung mit tempora mutantur et nos mutamur in illis erklärt, haben Weyman (der noch Cypr. Iud. 156 P. Drac. laud. dei II 587. III 523 vergleicht) und ich so wenig ermitteln können, wie den Ursprung dieses Verses.
Überraschend gut ist für seine Zeit die sprachliche und metrische Form des C., was sich natürlich aus dem eifrigen Studium der älteren Dichter erklärt; ein geborener Italiener wie Venantius Fortunatus fällt darin sehr gegen den Africaner ab. Verhältnismässig selten bricht durch die den besten epischen Mustern abgelernte oder nachgeschriebene Sprache das spätlateinische Idiom hindurch, so im Gebrauch des Coniunct. Plusquamperf. statt des Coniunct. Imperf., von ipse = idem Iust. IV 60, mox als Coniunction (Petschenig 248, wo Iust. I 76 fehlt), der Praepositionen [1243] und der mit Praepositionen zusammengesetzten Verba und im Gebrauch einzelner Wörter (eigentümlich retrograde Bildungen: populus ,Plünderung‘, praeda ,Beutezug‘, mansuescere transitiv VII 484 u. ö. gegen 487, fateri ,versprechen‘, properare ,sich nähern‘ VIII 226 unter dem Einfluss von prope, also ein Fall jener bei dichterischen Epigonen sich oft findenden semasiologischen Erscheinung, über die Wackernagel Kuhns Ztschr. XXXIII 50ff. feinsinnig gesprochen hat). Vgl. Petschenig S.-Ber. Akad. Wien CIX 636ff.; Arch. f. Lexik. III 150. 284. Auch im Prosodischen hat alles Studium den C. nicht immer vor den Fehlern seiner Zeit geschützt; nicht nur in griechischen Eigennamen verfehlt er des öftern die Quantität, sondern einigemal auch in lateinischen Namen (Lǐberatus Joh. III 52) und Worten (flǎgitare Iust. IV 260, ǎrǐēte Joh. II 400; für den Imperativ arcě, bǎlatus, iǔge, dāmus, nōvis u. ä. geben Partsch 182. Petschenig 247, die auch für alles folgende zu vergleichen sind, die Belege). Eine Anzahl harter Synizesen wie alvria lancs hat er früheren Dichtern nachgeahmt; unsicher sind andere, für die es bei Buchdichtern sonst an Beispielen fehlt, wie miscssem VII 177. Anlautendes h macht wiederholt Position (edocuīt haec Joh. I 132, quīs hominum Iust. I 268 u. a.) neben zahlreicheren Fällen, in denen es für den Vers ungültig ist (z. B. VI 518. 607. 610. VII 314. 333, Elision über h hinweg Joh. IV 450. 588. VI 319. 574 u. ö.). Schliessendes m ist zweimal nicht elidiert (quěm in Joh. I 102, omniǔm hic Iust. III 369, hier wohl unter der Einwirkung von halbconsonantischem h), verdächtig trotz Maurenbrecher Forsch, z. lat. Gramm. I 105 die Messung omnibu sufficiunt Iust. II 254, die bis Cicero nichts Auffälliges hätte. Was die Elisionen angeht, so hat sich mir L. Müllers Behauptung (De re metr.² p. 337), C. sei im Iustin vorsichtiger gewesen als in der Johannis, bei einer Nachprüfung an dem ersten Buche beider Gedichte in keiner Weise bestätigt. Ja während in der Johannis nur auf je 10 Verse etwa eine Elision kommt, sind sie im Iustin etwas häufiger; auf den ersten Daktylus entfallen hier wie dort etwa 40 % der Elisionen, hauptsächlich werden ě und kurzer Vocal + m elidiert, aber daneben (mit Ausnahme von ae in Iust. I) auch alle anderen Vocale. Auch im Bau der Verse kann ich von einem Fortschritt des Iustinus gegenüber der Johannis (L. Müller 143) nichts auffinden. Beide Gedichte zeigen so gut wie durchweg die Caesur im 3. Fuss, die weibliche ganz regelmässig von beiden Nebencaesuren begleitet. Die wenigen Ausnahmen (s. Partsch und Petschenig a. O.) sind grossenteils nur scheinbar. In Fällen wie Joh. I 187 Flevit ut Aurora ingentis. II 299 Ac velut agricola immistis. V 334. VI 196 Aut gentes tantum egerunt liegt ebenso gut caesura inter vocales coalescentes vor wie VI 448 Sed dubiam temptare fugam explorator ubique. VII 480; Iust. I 200 Et laetum cecinere diem alarumque. IV 116 für des Dichters Gefühl trotz der Elision die zweite Nebencaesur hatten; an Selbständigkeit der Präposition könnte man nur bei einem Teil dieser und der übrigen Stellen glauben, wahrscheinlich liegt sie vor Iust. III 212 con sistoria. Nur ganz wenige Verse lassen eine oder beide [1244] Nebencaesuren neben der weiblichen wirklich vermissen (Joh. III 112. IV 157; Iust. III 205). Wenn hier überall L. Müllers Urteil nicht bestätigt wird, so zeigt in der Behandlung des 4. Fusses bei männlicher Caesur im dritten die Laus geradezu geringere Sorgfalt als die Johannis: in der letzteren fehlt die Nebencaesur im 4. Fuss im ganzen nur zweimal, im 4. Buch der Laus allein achtmal (W. Meyer S.-Ber. Akad. Münch. 1884, 1072). Ganz selten ist bei C. der Hexameter mit nur männlicher Caesur im 2. und 4. Fuss (V 336. VI 125. 413 und vereinzelt sonst, immer mit Wortschluss vor dem 3. Fuss ausser in dem von Mazzucchelli anscheinend nicht richtig hergestellten Vers VI 514). Corrupt endlich ist der caesurlose Vers III 408 (vgl. Partsch Sat. Viadr. 21). Einen besonderen Schmuck hat C. seinen Versen durch überaus reiche Anwendung der Allitteration, in die er auch den Inlaut einbezieht, und durch Paronomasie zu geben versucht; zu den Beispielen, die Partsch in seiner Ausgabe p. 182 und Petschenig p. 233 zusammengestellt haben, lässt sich manches besonders kunstvolle zufügen: V 189ff. (ob-, ven-, mag-, dann 192–194 Allitteration mit v, p, t). VI 558–564 (t-r, p, f, v, c). 621–632, wo wie öfters eine Rede mit diesem Lichte aufgehöht wird. VII 37–40. 514f. (ma). Nicht ganz so häufig ist die Allitteration im Iustinus, doch siehe z. B. praef. 44. III 250. 316f. und besonders IV 48, wo das wiederholte s-r das Geräusch der Sägen ebenso geschickt wiedergiebt, wie Joh. VI 756f. das l die Schlüpfrigkeit des sumpfigen Bodens. Gelegentlich wird des C. Vorliebe für die Allitteration zu einem Hülfsmittel der Kritik wie VI 761, wo sie allein schon die Überlieferung gegen Petschenig schützt. Diesen Klangspielen sei ein Hinweis auf die zahlreichen Wortspiele bei C. angeschlossen; einiges davon bei Petschenig 259, doch wäre auch hier manches hinzuzufügen (Iust. I 43 tuis occurro prima secundis ,Deinem Glück‘; cornu Joh. IV 570, s. o.; relevat virtute humiles humilatque rebelles VIII 464; aries Joh. II 400 u. a.).
Spuren von Lectüre des C. sind bei Venantius Fortunatus, Eugenius von Toledo und Aldhelm nachgewiesen (Manitius S.-Ber. Akad. Wien CXII 581. 626ff.). Uns sind seine beiden Gedichte auf ganz verschiedenen Wegen überkommen. Länger bekannt ist die Laus, die Michael Ruyz Azagra, Secretär Kaiser Rudolfs II., zum erstenmal Antwerpen 1581 aus der einzigen vollständigen Hs. Matritensis bibl. nat. Caj. 14 num. 22 saec. X, geschrieben wahrscheinlich in Oviedo, herausgegeben hat. Die Hs., die auch Dracontius de deo, Iuvencus u. a. enthält, giebt vor dem C. eine prosaische Inhaltsangabe, deren Verfasser das Gedicht noch frei von den jetzt darin sich findenden Lücken (besonders I 27–28) gekannt hat. Ausser dieser Hs. benutzte Ruyz einen jetzt verlorenen Ovetensis, der III 271–307 und 317–398 enthielt und zum Matritensis in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stand; aus ihm sind ein Escorialensis saec. XVI, ein Matritensis saec. XVII, ein Laurentianus saec. XII (nur 271–307 enthaltend) geflossen, aus letzterem wieder die Hs. von Saintes, aus der El. Vinetus die betreffenden Verse 1552 in seinem Sidonius Apollinaris herausgab. Von Wert für die Kritik sind nur die beiden Hss. aus Oviedo, deren gemeinsame [1245] Quelle vermutlich die in einem alten Ovieder Inventar genannte Hs. (Partsch LI. Ewald 279) war. Vgl. über dies alles Partsch L ff. mit den wesentlichen Berichtigungen von P. Ewald N. Archiv f. ält. deutsche Gesch. VI 316. 581ff. Auch unser Text der Johannis beruht auf einer einzigen Hs. Denn verloren sind alle die, von denen wir gelegentlich sonst hören, die Hs. von Monte Cassino, die der Abt Desiderius um die Mitte des 11. Jhdts. schreiben liess (Monum. Germ. hist. Script. VII 1846 p. 747), der Budensis, aus dem Joh. Cuspinianus (De Caesaribus et Imperatoribus p. 216) im J. 1540 den Anfang des 1. Buchs citiert, und eine vermutlich Veroneser Hs., aus der einige Verse in ein Veroneser Florilegium (cod. 168) vom J. 1329 geflossen sind, mit dessen Hülfe G. Löwe (Rh. Mus. XXXIV 138ff.) die richtige Buchteilung der Johannis herstellen konnte. Die Nachricht, der Corvinianus befinde sich in einer Privatbibliothek zu Mailand (G. Löwe Rh. Mus. XXXVIII 316. 479), beruhte natürlich auf einer Verwechslung mit der Hs., die uns die Johannis gerettet hat, der Zierde der Bibliothek des Marchese Trivulzi in Mailand, aus der P. Mazzucchelli 1820 die Johannis zum erstenmal herausgab. Sie ist (vermutlich aus einer der drei vorhin genannten Hss.) im 14. Jhdt. abgeschrieben und zwar zweifellos von Giovanni L. de Bonis aus Arezzo (über ihn s. E. Carrara Archivio storico lombardo II 1898, 261ff.). Denn von diesem finden sich sowohl in der Hs. der Johannis wie in anderen Manuscripten der Trivulziana lateinische und italienische Gedichte, die in Schriftzügen und Orthographie genau zur Johannis stimmen und, soweit sie lateinisch sind, weitgehende Anleihen bei C. aufweisen. Dieselben Eigentümlichkeiten der Schrift zeigen ferner die dem Text voraufgeschickten im barbarischen Latein des 14. Jhdts. gehaltenen Periochae, sowie einzelne Anmerkungen zum Text der Johannis, die zugleich inhaltlich sich als Werk eines Mailänders aus dem 14. Jhdt. ausweisen (z. B. zu III 345 hic describitur mortalitas quasi sicut fuit 1348 und mit Bezug auf diese Stelle in der Periocha zum 3. Buch describit mortalitatem et proprie sicut fuit 1348 et Mediolani 1360). Damit ist wohl de Bonis, der bald nach Beginn des 15. Jhdts. gestorben zu sein scheint und sich nachweislich mindestens in der letzten Zeit des 14. Jhdts. in Mailand aufgehalten hat, als Schreiber der Hs. erwiesen; seine Manuscripte scheinen zunächst an die Capitularbibliothek und von da teils nach der Ambrosiana, teils nach der Trivulziana gegangen zu sein. Vgl. Giul. Porro Catalogo dei codici manoscritti della Trivulziana (Bibliotheca storica italiana II), Turin 1884, 101 (nicht frei von Irrtümern).
Die Editiones principes beider Gedichte sind alles Lobes wert. Die Hss. sind verhältnismässig sorgfältig verglichen, verständige Kritik geübt und von Mazzucchelli viel Wertvolles zur Erklärung beigebracht. Aus der Zahl der Herausgeber der Laus, die auf Ruyz gefolgt sind (aufgezählt bei Partsch LIX), seien Barth und Foggini als solche genannt, die sich um Kritik und Erklärung besonders bemüht haben. All diese früheren Leistungen für beide Gedichte (auch die Commentare, die ich denn auch oben nach den Seitenzahlen der Bonner Ausgabe citiert habe) [1246] sind dann bequem zusammengestellt von I. Bekker im Bonner Corpus der byzantinischen Historiker Bd. XXVIII (1836), nicht ohne mannigfache Förderung des Textes durch Lachmann und Bekker selbst. Dann hat J. Partsch 1879 in den Monum. Germ. histor. (auct. antiquiss. tom. III pars 2) durch sorgfältige Neucollation der Hss. die C.-Kritik auf das sicherste Fundament gestellt, den Text vielfach verbessert und in den Prolegomena die wertvollsten Beiträge zur Sacherklärung und zur Würdigung des C. gegeben. Nach anderer Seite erwarb sich Petschenig in seiner Ausgabe (Berliner Studien für kl. Phil. IV Heft 2, 1886) durch Beobachtung des Sprachgebrauchs und oft glückliche Conjecturalkritik Verdienste, aber nicht ohne hier und da die von Partsch sicher gelegte Grundlage zu verlassen (vgl. Partsch Berl. phil. Woch. VII 1887, 137ff.).