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RE:Controversia

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Rechtlicher Streit
Band IV,1 (1900) S. 1164
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Controversia, vorzugsweise der rechtliche Streit, und zwar der privatrechtliche im Gegensatz zum criminellen, Cic. Caec. 6; orat. 104. Dig. XXXVII 10, 7, 3. Enger der rechtliche Streit, der noch nicht durch Contestatio zum eigentlichen Rechtsstreit geworden ist, Dig. V 2, 6, 2. V 3, 25, 7. Wlassak Z. Gesch. d. Cognitur in Festgabe für Jhering (1892) 20. Als Gegenstand der C. findet sich häufig im Genetiv oder mit de hinzugefügt hereditas und status (libertas, ingenuitas u. s. w.), ausserdem proprietas, iter via actus, fines, possessio, nie nomen obligatio u. dgl. Brissonius De formulis h. v. Danach scheint dem Wort C. eine ähnliche besondere Beziehung zum doppelseitigen Process (legis actio sacramento des Centumviralgerichts und iudicia duplicia) anzuhaften wie dem Wort ἀμφισβήτησις zur διαδικασία, Leist Attischer Eigentumstreit (1886) 6f.

[Leist. ]