Comitium, in Rom, der ursprünglich verfassungsmässig allein zulässige Platz für die Zusammenkunft der nach Curien gegliederten Versammlung und für die Rechtsprechung (Varro de l. l. V 155: comitium ab eo quod coibant eo comitiis curiatis et litium causa). Es lag, wie zuerst Mommsen (Ann. d. Inst. 1845, 288ff.) gezeigt und später Detlefsen (Ann. 1860, 128ff.) und Brecher (Progr. d. städt. Bürgerschule z. Berlin 1870) genauer präcisiert haben, am Abhange des Capitols, anstossend an die Nordecke des Forums. Es war wahrscheinlich als templum inauguriert und hatte die Gestalt eines Quadrats, dessen vier Seiten den vier Himmelsgegenden entsprachen. Als am C. gelegen nannte Varro de l. l. V 155f. und Plin. n. h. VII 212 den Concordiatempel, die Basilica Opimia und die Basilica Porcia an der West-, die Curia (Hostilia) an der Nord-, die Rostra, die Graecostasis und das Senaculum an der mit dem Forum zusammenstossenden Südseite. Die Ostgrenze ist weniger sicher, wahrscheinlich ging das C. bis zu der grossen Strasse des Argiletum (s. d.), welche durch den Lauf der Cloaca Maxima bezeichnet wird. Auf der Fläche des C. lagen die Columna Maenia (Jordan I 2, 345. Hülsen Nomencl. topograph. 22), die Statue und das Puteal des Attus Navius (Cic. de div. I 33. Liv. I 36, 5. Dionys. III 71. Plin. XXXIV 21) sowie der von demselben Wunderthäter vom Lupercal auf das C. versetzte heilige Feigenbaum (Dionys. III 71. Plin. XV 77. Tac. ann. XIII 58. Paul. p. 169. Conon narr. 48), ferner die Amtssitze der Volkstribunen (Cic. pro Sest. 18. Plut. Cato min. 5. Suet. Caes. 77) bei der tabula Valeria (Cic. in Vatin. 21; ad fam. XIV 2, 2), einem wahrscheinlich in architektonischer Umrahmung freistehend aufgestellten Gemälde des Sieges über Hiero und die Karthager im J. 264 v. Chr. (Plin. XXXV 22). Endlich müssen auf bezw. am C. noch zwei heilige Stätten gesucht werden, die ara oder das sacellum des Volcanus (s. Volcanal) auf dem am 23., und der Luna, auf dem am 24. August (Hemerol. Pincian. z. d. T.: Lunae in Graecostasi) geopfert wurde. Das alte C. wurde grossenteils occupiert durch den Neubau der Curie, welchen Caesar begann, Augustus vollendete (Curia Iulia), und dessen Reste noch heute in den Kirchen S. Adriano und S. Martina erhalten sind: die modernen Ausgrabungen hatten bis 1898 den Boden des C. noch nicht erreicht. Erst ganz neuerdings ist man südöstlich vom Severusbogen auf eine unter den Resten aus der Kaiserzeit liegende höchst altertümliche Bauschicht gestossen, die möglicherweise schon zum republicanischen C. gehört. Die Orientierung der Bauten ist eine annähernd ost-westliche (s. den Plan Not. d. scavi 1899, 152); unter den gefundenen Monumenten ist von hohem Interesse ein uraltes, von zwei oblongen Basen flankiertes Sacrarium (von 3,64 ✕ 2,66 m) mit zahlreichen ärmlichen Weihgaben (Idolen aus Kupfer und Bronze, Astragalen und Würfel, Vasenscherben u. dgl.), und daneben eine Tuffstele mit einer leider sehr fragmentarischen Inschrift, die ohne Zweifel die älteste aller existierenden lateinischen Steininschriften ist. Die Vermutung, dass man es hier mit dem sog. ,Grabe des Romulus oder Faustulus‘ zu thun habe, einer
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von zwei Löwenbildern bewachten schwarzen Steinplatte, neben der eine Stele archaischer Inschrift den Namen des Hostius (Hostilius) oder Faustulus enthielt (Detlefsen De arte Romanorum antiquisima III 1. 2), hat viel Bestechendes, doch sprechen auch Gründe dagegen, die hier nicht entwickelt werden können. Ist diese Vermutung richtig, so müssen die älteren Rostra noch weiter südlich zum Vorschein kommen, also die Grenze des C. nach dem Forum zu um mindestens 25 m. weiter südlich gerückt werden, als ich auf dem Plan Röm. Mitt. 1893 Taf. IV angenommen hatte. Doch kann hier nur die Fortsetzung der Ausgrabungen Gewissheit bringen; einstweilen vgl. Berliner philol. Wochenschr. 1899, 1001ff. Über das C. im allgemeinen s. ausser den eingangs angeführten Monographien Jordan Topogr. I 1, 499. 2, 261. 318–322. Gilbert Topogr. II 70–74. III 138–140. Hülsen Röm. Mitt. 1893, 79–94. C. Maes Comitium, Roma 1899 (verfehlt).