6)Comes archiatrorum. Wie jeder andere, so kann auch der Arzt den Comestitel erhalten, und namentlich bei den Leibärzten des Kaisers kam es nicht selten vor, dass sie comites secundi ordinis (Cod. Theod. XIII 3, 16–18) oder sogar primi ordinis wurden (Cod. Theod. VI 16. XII 3, 12. 16–19). Bewilligte ihnen der Kaiser diese Auszeichnung, so kam ihnen damit die Benennung comites archiatrorum zu (Cod. Theod. XI 18), was wohl nichts anderes bedeutet als ,die C. unter den Hofärzten‘. Erst in ostgothischer Zeit begegnet am Hofe von Ravenna ein einzelner comes archiatrorum, der ganz besondere Functionen hat. Er soll als das Haupt aller Ärzte des Reiches gelten, ihnen in zweifelhaften Fällen als wissenschaftlicher Ratgeber dienen und jeden medicinischen Streit, der etwa zwischen ihnen entstehen könnte, durch autoritativen Spruch entscheiden, Cassiod. var. VI 19; vgl. Bd. II S. 465 Z. 20ff.