RE:Comites 45
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Comes Isauriae Auszeichnung des Dux Isauriae | |||
Band IV,1 (1900) S. 656–657 | |||
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45) Comes Isauriae. In Isaurien war der Comestitel nicht so untrennbar mit der Stellung des Commandanten verbunden, wie in anderen Militärprovinzen, z. B. Africa. Es ist bezeichnend dafür, dass Aemilia Andronice sich in ihrer Inschrift (CIL VI 1674[1]) filia comitis Africae, nurus comitis ordinis primi Isauriae ducis nennt; bei ihrem Vater ist also die Comitiva integrierender Bestandteil des Amtes, bei ihrem Schwiegervater persönliche Auszeichnung, die dem Ducat von Isaurien hinzugefügt ist. Entsprechend redet die Notitia dignitatum (or. XXIX) zu Anfang des betr. Capitels von dem comes per Isauriam, am Schlusse von dem dux Isauriae, und Ammian (XIX 13, 2) sagt von den aufständischen Isaurern: ad quos vi vel ratione sedandos Lauricius adiecta comitis dignitate missus est rector. Den Duces der Provinz scheint danach der Comestitel bis gegen Ende des 4. Jhdts. häufig, aber nicht regelmässig verliehen zu sein. Zuerst erscheint er im J. 353 (Ammian. XIV 2, 14).
Isauria hat das Eigentümliche, dass hier auch im 4. Jhdt. die militärische und die civile Gewalt nicht, wie in den meisten übrigen Provinzen, getrennt wurden, weshalb auch der Statthalter den vollen Titel comes et praeses führte (Dessau 740. Not. dign. or. XXIX 6). Diese Verbindung scheint, wie in Mauretania Caesariensis (CIL VIII 8924. 9041. 9324. II 2210. Not. dign. occ. XXX 1, 11. 20), aus vordiocletianischer Zeit erhalten, nicht erst später hergestellt zu sein. Denn wo solche Vereinigungen sich seit dem 4. Jhdt. vollziehen, da pflegen die Officia der früher getrennten Ämter auch ferner getrennt zu bleiben (Not. dign. or. XXXVII 36. 43. Nov. Iust. 30, 1), während sie in Isaurien und Mauretanien einheitlich sind. Diese Provinzen waren eben so klein und unbedeutend, dass sich in ihren Statthaltern Usurpationsgelüste nicht leicht regen konnten. Die Macht derselben durch Teilung ihrer früheren Amtsbefugnisse zu schwächen, war also für Diocletian kein Grund, und die Wildheit der Bewohner, die sich immer wieder in Aufständen und Plünderungszügen Luft machte, liess es hier besonders wünschenswert erscheinen, dass derjenige, welcher über sie als Richter und Steuererheber gesetzt war, auch zugleich Feldherr sei.
[657] Im J. 353 befehligte der Comes Isauriae drei Legionen (Ammian. XIV 2, 14); in der Notitia dignitatum sind ihm davon nur noch die secunda und tertia Isaura geblieben; die prima ist zur pseudocomitatensis gemacht und dem Magister militum per Orientem unterstellt worden. Not. dign. or. VII 56. Grossi-Gondi bei Ruggiero Dizionario epigrafico II 519.