RE:Columbarium
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Nische eines Taubenschlages | |||
Band IV,1 (1900) S. 593–603 | |||
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GND: 4266683-1 | |||
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Columbarium ist die lateinische Bezeichnung für die Nische eines Taubenschlages (Varro de re rust. III 7, 4. 11. Columella VIII 8, 3). Palladius I 24 braucht columbarium für den ganzen Taubenschlag, den Varro mit dem griechischen Ausdruck peristeron oder peristerostrophion bezeichnet (a. a. O. III 7, 2). Die Taubenschläge wurden meist als Turm (Plin. X 110. Pallad. a. a. O.) auf den Dächern errichtet (in praetorio, auf dem Herrenhause, Pallad. a. a. O.). Sie wurden innen und aussen weiss angestrichen (Colum. Pallad. a. a. O. Varro a. a. O. III 7, 3; vgl. Ovid. trist. I 9, 7) und enthielten eine grosse Zahl runder Nischen (für jedes Paar eine) in übereinander vom Boden bis zur Deckenwölbung aufsteigenden Reihen (Varro a. a. O. III 7, 4). Vor jedem columbarium war eine thönerne Tafel als vestibulum für die Tauben angebracht (Varro und Columella a. a. O.). Manche Schläge fassten gegen 5000 Tauben (Varro a. a. O. III 7, 2). Abbildung eines Taubenschlags auf einem Mosaik aus Palestrina, Daremberg-Saglio Dictionnaire I Fig. 1737; vgl. Becker-Güll Gallus I 112. Daremberg-Saglio I 1333.
Wegen ihrer Ähnlichkeit mit den Nischen eines Taubenschlags heissen columbaria auch die Öffnungen in der Seitenwand eines Schiffes, durch welche die Ruder gesteckt werden (Fest. 169 a 8, vgl. Daremberg-Saglio a. a. O. 1338), ferner die zur Aufnahme von Balkenköpfen bestimmten Öffnungen in der Wand eines Gebäudes, griech. ὀπαί (Vitr. IV 2, 4) und die Öffnungen an den Seiten eines Schöpfrades (Vitr. X 9, 2; vgl. Tympanon). Vor allem aber hat sich der Name eingebürgert für die zur Aufnahme von Aschenurnen bestimmten Nischen in grossen römischen Grabmonumenten. Irrtümlich wird im modernen Sprachgebrauche dieser Name auf das ganze Monument übertragen. In den Inschriften wird letzteres ossuarium (CIL VI 4710. 5531; ossarium VI 8738. 4709) genannt oder mit dem allgemeinen Ausdrucke sepulchrum (XIV 1214. VI 6150) oder monumentum (z. B. XIV 1214) bezeichnet.
Als Vorbild für die römischen Columbarien dienten vielleicht die in Felswände gehauenen, zum Einsetzen von Aschenurnen bestimmten Nischen, die in verschiedenen Orten Etruriens vorkommen (Dennis The cities and cemeteries of Etruria I 10. 26 u. ö. Canina Etr. marit. I 123. Abeken Mittelitalien 258; Abbildung eines Nischengrabes in Veii Canina a. a. O. I Taf. XXXI; in Toscanella Dennis I 485. Daremberg-Saglio I 1334). In Rom wurden die Columbarienmonumente seit dem Anfange der Kaiserzeit üblich, als der hohe Preis des Bodens Einzelmonumente für wenig Bemittelte nicht mehr erlaubte; vielleicht hängt ihre Entstehung auch mit der Schliessung des esquilinischen Gräberfeldes zusammen, auf dem bis dahin die misera plebs (Horat. sat. I 8, 10) bestattet worden war. Die Mehrzahl der Columbarien sind, wie Inschriften und Bauart beweisen, in der Zeit des [594] Augustus und Tiberius erbaut, nach Claudius scheinen Neugründungen nicht mehr vorgekommen zu sein. Zur Aufstellung von Cippen, Urnen und Sarkophagen wurden die Columbarien bis ins 2. und 3. Jhdt. n. Chr. benutzt (die näheren Angaben s. CIL VI p. 877ff.). Die ausserhalb Roms vorkommenden Gräber mit Nischen an den Wänden, wie das Grab des Scaurus in Pompeii (Overbeck-Mau Pompeii 420) und das Grabmahl in Weyden bei Köln (Urlichs Bonner Jahrbücher III 134ff.) unterscheiden sich von den grossen stadtrömischen Columbarien durch die geringe Zahl der Nischen (doch existierten auch in Rom selbst Columbariengräber von ganz geringem Umfange, so ein noch erhaltenes Monument an der Via Latina), vor allem aber dadurch, dass in ihnen die Urnen in die Nischen hineingestellt, in den stadtrömischen Columbarien dagegen die ollae (s. u.) in die Wand selbst eingemauert sind. Solche Columbarienmonumente finden sich nur in Rom und seiner Umgebung (namentlich Ostia); in andern Teilen des römischen Reiches ist kein derartiges C. nachgewiesen worden, die ganz vereinzelt ausserhalb Roms und seiner Umgebung gefundenen Inschriften von solchen Monumenten sind daher als verschleppt zu betrachten (CIL II 2002. X 756. 2346. 6500. 6551. 8288. 8299. vgl. T. Schiess Die röm. collegia funeraticia, München 1888, 89).
Am besten erhalten sind in Rom folgende Columbarien, auf die in der folgenden Beschreibung hauptsächlich Bezug genommen ist: 1) Monument der Freigelassenen der Marcella (der jüngsten Tochter von Augustus’ Schwester Octavia), an der via Appia in der Vigna Codini (CIL VI p. 908. Henzen Annali d. Inst. 1856, 9). 2/3) Zwei andere Columbarien in der Vigna Codini 2) CIL VI p. 926. Campana Due sepolcri del secolo di Augusto, Roma 1840, 41ff. u. Taf. IX–XIII. Daremberg-Saglio I 1337 Fig. 1744f. 3) CIL VI p. 939. Ann. d. Inst. 1856, 18 = Wilmanns Exempla p. 125. 4) C. an der Porta Latina (CIL VI p. 956. Campana a. a. O. 5ff. Taf. I–VIII. Daremberg-Saglio Fig. 1746f. Schreiber Kulturhistorischer Bilderatlas Taf. C, 6). 5) C. in der Villa Pamfili (Jahn Die Wandgemälde des Columbariums in der Villa Pamfili [Abhandlungen Akad. München VIII 2]. Samter und Hülsen Röm. Mitt. VIII 105ff. Arch. Anzeiger 1898, 47ff.).
Die Columbarien, die wie alle römischen Gräber an den Landstrassen liegen (s. O. Richter in I. Müllers Handbuch III 882. 886. 900), sind gemäss der zur Zeit ihrer Entstehungen üblichen Bauart in der Regel in Reticulat (s. Reticulatum opus), einige auch in gutem Ziegelwerk errichtet. Bei den einstöckigen Columbarien liegt nur die obere Hälfte über der Erde, die untere ist unterirdisch, zum Teil in den Tuff des Bodens gehauen. Manche Monumente bestehen aus zwei oder drei Stockwerken, deren unterstes unter der Erde liegt (zweistöckig: C. der Statilier CIL VI p. 994, die beiden Stockwerke stehen hier nicht in Verbindung, sondern haben getrennte Zugänge; dreistöckig: CIL VI p. 987; C. der Servilier in der Villa Wolkonsky VI p. 2618). Der Grundriss der Columbarien ist gewöhnlich rechteckig oder quadratisch; zum Teil bestehen sie aus [595] einem Raume, zum Teil auch aus mehreren Kammern. Hufeisenförmig ist das dritte C. der Vigna Codini (ungewöhnlich ist hier auch am Ende des dritten Corridors ein schmaler, in den Tuff gehöhlter Gang, anfangs 1,75 m. hoch, später allmählich niedriger werdend, in dem eine grosse Menge Gebeine gefunden wurde). Die Decke ist gewölbt, die lateinische Bezeichnung für die Deckenwölbung ist camara (CIL VI 5532. 17703). Getragen wird die Decke ausser durch die Wände häufig noch durch einen Mittelpfeiler, der zugleich zur Aufnahme von Nischen dient, so im zweiten C. der Vigna Codini, im C. der Villa Pamfili und im Monumentum Carviliorum CIL VI p. 1065 (dem gleichen doppelten Zwecke dient der Mittelpfeiler in dem Grabe des Scaurus in Pompeii, s. o.). In dem dritten C. der Vigna Codini sind die Wände durch Pfeiler in Abteilungen gegliedert; auf diesen Pfeilern ruhen Bogen, welche die Deckenwölbung stützen. Spärliches Licht erhalten die Kammern durch Fenster in der Decke oder an den Wänden. Eine meist schmale und steile Treppe (scalae VI 4713; scalaria VI 5532. 10377. Bull. com. 1886, 368 nr. 1397) führt in das C. hinab, auf einen oder mehrere Bogen gestützt (der lateinische Ausdruck für diese Bogen scheint camara, Bull. com. a. a. O. camaras scalariorum). In der Regel ist sie an eine Wand gelehnt (CIL VI 5531 bezeichnet subscalaria wohl die Wand unter der Treppe); ausnahmsweise ist dies in dem dritten C. der Vigna Codini nicht der Fall, die Treppe ruht hier frei auf zwei Bogen. Gewöhnlich ist sie aus Stein, in dem eben erwähnten Monumente hatte sie ein Holzgeländer. In einem kleinen Grabe auf dem Esquilin (CIL VI p. 987) ist von der Treppe nichts gefunden worden, wahrscheinlich bestand sie also hier aus Holz. Die Grössenverhältnisse einiger Columbarien mögen folgende Angaben zeigen (vgl. weiter unten die Angabe über die Zahl der ollae). Das Monumentum Liviae (s. u.) hatte einen Umfang von 36×21 röm. Fuss (= 6,16×10,5 m.), eine Höhe von ca. 7 m. (CIL VI p. 877). Zweites C. der Vigna Codini: 7,5×5,65 m.; Höhe bis zur Deckenwölbung 6 m. Monumentum Aurunceiorum (CIL VI p. 1615): 4,35×2,80 m. Monumentum Statiliorum (ebd. p. 1011): 5,20×5,55 m. C. der Vigna Aquari (ebd. p. 1030): 4×2,5 m.; Höhe 5 m. Grab S (die Buchstaben beziehen sich auf den Plan CIL VI p. 982) auf dem Esquilin: 2,65 □m. (CIL VI p. 1015), Y: 4,40×3,30 m., Z: 4,40×4,20 m. (ebd. p. 1019), L.: 2,90×1,95 m., H. 4,20 m. (Ann. d. Inst. 1878, 235). Die Wände der Columbarien sind meist der ganzen Ausdehnung nach mit Reihen von Nischen zur Aufnahme von Aschenkrügen besetzt, auch der Mittelpfeiler, die Bogen, welche die Treppe tragen, sowie auch der übrige Teil der Treppenwand sind mit Nischen gefüllt. Die Zahl der Reihen an den Wänden ist verschieden. Nur drei Reihen über einander enthält ein C. (L) auf dem Esquilin (Ann. d. Inst. 1878, 234); die grösste Zahl von Reihen ist neun (Monumentum Marcellae, zweites C. der Vigna Codini, C. in der Vigna Aquari, s. o.). Die Gesamtzahl der ollae beträgt im Monumentum Marcellae über 600, in einem Teile des Statiliermonumentes (CIL VI p. 994) gegen 700. Andere Columbarien bieten für eine weit geringere Zahl [596] von ollae Platz: VI 6150 wird 1/13 des ganzen Monuments auf 10 ollae angegeben, dasselbe enthielt also 130 ollae; VI 27731: ¼ = 37 ollae, Gesamtzahl also 148; VI 11576: 1/17 = 9 ollae, also im ganzen 153. Gegen 70 Nischen (zu 1 bis 3 ollae, s. u.) enthielt das Monumentum Caeciliorum (CIL VI p. 1053). Um die oberen Reihen bequemer zugänglich zu machen, war bei manchen Columbarien eine umlaufende Gallerie angebracht, zum Teil aus Holz, so dass heute nur noch die viereckigen Löcher vorhanden sind, die zur Aufnahme der Tragebalken für die Gallerie dienten, so in dem zweiten Monumente der Vigna Codini. In letzterem sind an der Treppenwand nur da solche Löcher vorhanden, wo nicht die Treppe selbst als Zugang zu den höheren Reihen dienen konnte (Campana a. a. O. 47). In dem dritten C. der Vigna Codini springen Steinbalken vor, die jedenfalls eine Gallerie trugen, zu welcher der Zugang von der Treppe aus stattgefunden haben muss (Ann. d. Inst. 1856, 19). Im C. der Livia wurde durch ca. ½ m. vorspringende Travertinblöcke ein Umgang gebildet, der durch eine über dem unteren Eingange gelegene Thür zugänglich war.
Die lateinische Bezeichnung für die Nischen ist columbarium (columbare, z. B. XIV 1650) oder ollarium (z. B. CIL VI 8136. 21852. XIV 1106. 3932). Sie sind teils quadratisch, teils halbrund; letzteres ist das Gewöhnliche. In einigen Monumenten (VI p. 1456, C. der Villa Pamfili) hat die unterste Reihe quadratische, die übrigen halbrunde Nischen. In die untere Fläche dieser Nischen sind ein oder mehrere thönerne Aschenkrüge mit abnehmbaren Deckeln (opercula VI 27731) eingelassen (ollae; ollae ossuar. VI 9189. 12671. 28126. XIV 1636), gewöhnlich zwei. Nur je eine olla enthalten z. B. die Nischen im C. der Villa Pamfili und ein Teil der Nischen im Monumentum Caeciliorum (VI p. 1053), während die andern columbaria des letzteren Grabmals zwei und drei ollae enthalten. Columbarium mit drei ollae inschriftlich bezeugt VI 29698, zu vier ollae VI 7803, zu sechs ollae VI 8131. Im dritten Monumente der Vigna Codini sind in denjenigen Nischen, die vier ollae enthalten, die beiden ollae-Paare hintereinander angebracht, das hintere auf einer erhöhten Stufe, die vorn eine Inschrift trägt (auf derartige columbaria bezieht sich vielleicht die Bezeichnung ollae interiores VI 5728. 11988. 23209). Neben den gewöhnlichen columbaria kommen auch grössere Nischen vor, cineraria (s. d.), aediculae (s. d.), aedicula ossuaria VI 16624, aed. cum ollis III VI 17403, aediculae mit vier ollae VI 9910. 25359, mit sechs ollae VI 14614, mit acht ollae VI 18019. Bisweilen schliessen solche aediculae mehrere columbaria, d. h. kleinere Nischen, in sich. VI 26105 aediculam cum columbaris III ollar. n(umero) VI. VI 28960a: aedicla columbarum IIII. Im Monumentum Caeciliorum sind die vier dort vorhandenen aediculae durch Pfeiler in je drei Nischen geteilt (VI p. 1053). Eine aedicula mit sechs kleineren Nischen à sechs ollae findet sich in dem dritten C. der Vigna Codini (VI 5181). Im Gegensatz zu den einfachen kleinen Nischen sind die grösseren zum Teil reich ausgestattet, sie bilden häufig eine Tempelfaçade, d. h. sie sind [597] durch Pfeiler (zum Teil mit Stuckdecoration oder Marmorverkleidung) eingefasst und mit einem Giebel versehen. Abbildung einer solchen Nische z. B. bei Campana a. a. O. Taf. XIII und X, G. In manchen Monumenten wiegen die aediculae vor den kleinen Nischen vor. Im C. an der Porta Latina enthält nur die Treppenwand einfache columbaria, die übrigen Wände sind mit reich decorierten aediculae besetzt (s. u.). Ebenso haben auch in dem dritten C. der Vigna Codini nur die Wände neben der Treppe columbaria zu zwei ollae, der übrige Teil des C. enthält fast nur grössere aediculae von quadratischer Form, einige darunter von der doppelten Höhe der andern, mit reichem Schmucke. Eine grosse aedicula dieses Monumentes ist durch eine Marmorthür verschlossen (vgl. VI 5306 aedicula cum cancellis et ornamentis aereis). Henzen (Ann. d. Inst. 1856, 19) nimmt an, dass solche verschlossenen aediculae mit den scrinia VI 4709 gemeint sind (Schiess a. a. O. 93, 307 setzt scrinia = arcae, Sarkophage).
In einigen Monumenten läuft unten an allen oder einigen Wänden eine niedrige Stufe entlang, in welche, wie in die Nischen, ollae eingelassen waren (podium, z. B. VI 5533). Im C. der Villa Corsini war ein podium auf allen vier Seiten vorhanden (VI p. 1456), in den drei Columbarien der Vigna Codini nur auf drei Seiten (es fehlt hier an der Treppenwand), mit zwei Reihen ollae. Das Monumentum Marcellae enthält ausserdem noch zwei podia unter den beiden Bogen der Treppe. In dem letzteren C. ist das podium in andrer Bauart als das übrige Monument ausgeführt, also ersichtlich ein späterer Zusatz. Jedenfalls sind die podia überhaupt erst errichtet worden, wenn die Nischen an den Wänden gefüllt waren.
Die ollae sind ab und zu mit Marmorplatten verschlossen, die mit einer Öffnung zum Eingiessen von Flüssigkeiten für das Totenopfer versehen sind. Dieselbe ist teils rund, teils muschelförmig, bisweilen hat sie die Form einer siebartig durchlöcherten patera, mit oder ohne Griff.
Für die Beisetzung der Asche in den ollae wird der Ausdruck inferre ossa (oder Name des Toten) gebraucht (VI 4013. 4802. 4820. 10293), die noch unbenutzten ollae werden als ollae virgines bezeichnet (VI 25192). Ausser den ollae und andern Aschenurnen wurden in den Columbarienmonumenten häufig auch Grabarae und Sarkophage aufgestellt.
Über oder unter den Nischen sind mit eisernen oder bronzenen Nägeln (CIL VI 7191 quicumque hinc clavos exemerit, in oculos sibi figat) Täfelchen aus weissem oder buntem Marmor befestigt, welche den Namen des Bestatteten u. s. w. angeben (titulus VI 4889. 27731. 28354 u. ö.). Bei den grösseren aediculae in Tempelform steht die Inschrift öfters auf einer Marmortafel im Giebel. Vor der Beisetzung der Asche wurden die Nischen provisorisch mit den Namen der Eigentümer (daher findet sich unter mehreren ollae derselbe Name; Name des Herrn, der eine Nische für seine Sclaven oder Freigelassenen erwirbt: Hülsen Röm. Mitt. VIII 164) bezeichnet (Henzen Ann. d. Inst. 1856, 13; vgl. CIL VI 4418 ollae distributae et inscriptae ex d(ecreto) d(ecurionum), s. u.); [598] entweder wurde auf den Stuck ein Täfelchen gemalt, auf dem der Name angegeben war (z. B. CIL VI p. 1015. Röm. Mitt. VIII 150ff.) oder dieser wurde auch ohne Tafel auf den Stuck geschrieben oder eingeritzt. Die Stelle solcher provisorischen Wandinschriften vertreten nach Henzens Ansicht (a. a. O.) die kleinen Täfelchen, auf denen nur ein Name ohne weiteren Zusatz steht (z. B. VI 4166 im Nom., 4161 im Gen., 4283 im Dat.). Auf derartige Täfelchen bezieht Henzen die 200 tesselae, die CIL VI 4709 ein curator (s. u.) den Teilhabern des Monumentes schenkt (Mau bei Marquardt Privatleben 373, 2 will darunter lieber Steinchen eines Mosaikfussbodens verstehen, wogegen jedoch Schiess a. a. O. 98, 325 wohl mit Recht die dafür allzu geringe Zahl geltend macht). Ausser diesen Einzelinschriften trägt das Monument aussen eine Inschrift, welche die Besitzer des ganzen Gebäudes bezeichnet. CIL VI 4709 Tata curator primus dedit .... titulos marmoreos II, in ossario I, in fronte foras I. Eine solche äussere Inschrift ist VI 7860 (vgl. p. 1077). Ausserdem wurden auch an den Ecken des Gebäudes Cippen aufgestellt, auf denen die Besitzer angegeben waren (s. Röm. Mitt. VIII 146ff. und Artikel Cippus).
Die mit weissem Stuck (opus tectorium VI 10332 u. ö.) verkleideten Wände der Columbarien sind häufig, ebenso wie die Deckenwölbung, mit Bildern geschmükt (CIL VI 5346), die zum grössten Teil einen rein decorativen Charakter tragen, ohne die Bestimmung des Gebäudes zu berücksichtigen (Röm. Mitt. VIII 142. O. Jahn a. a. O. 281). Im C. der Villa Pamfili (s. o.) befindet sich zwischen je zwei Nischenreihen je eine Reihe von kleinen Fresken (12 bis 20,5 cm. hoch), erhalten sind noch 126 Bilder. Der Gegenstand derselben ist mannigfaltig: neben einer Anzahl mythologischer Scenen Genrebilder, Landschaften, Vögel, Blumen und Früchte, Pygmaeendarstellungen, ja sogar einige obscöne Bilder. Landschaften, Jagdscenen, Blumenstücke schmückten in einem C. der Villa Corsini (VI p. 1456) die Zwischenräume der Nischenreihen und die Deckenwölbung; Abbildung der reichen Decoration anderer Monumente derselben Villa bei Bartoli Gli antichi sepolcri, Taf. V–XX (Guhl und Koner Leb. d. Gr. u. Röm.⁶ Fig. 813). Blumen, Früchte, Vögel bilden auch den Schmuck zweier Columbarien der Vigna Codini (Campana Due sepolcri Taf. XI. XII. Ann. d. Inst. 1856, 19). Ranken, zwischen ihnen acht Genien, zieren die Deckenwölbung des C. an der Porta Latina (Campana a. a. O. Taf. V. VI). Darstellungen aus der römischen Sage befanden sich auf den Wänden (hier über den – drei – Nischenreihen) eines C. auf dem Esquilin (CIL VI p. 990; abgeb. bei Brizio Pitture e sepolcri scoperti sull’ Esquilino, Roma 1876, Taf. II. Mon. d. Inst. X 60. 60a, beschrieben von Robert Ann. d. Inst. 1878, 234ff.). In dem zweiten C. der Vigna Codini enthält der Mittelpfeiler in seiner oberen – schmäleren – Hälfte keine Nischen, sondern ist mit Bildern (zum grösseren Teile Tierbildern) geschmückt (Campana a. a. O. Taf. XI. XII. Daremberg-Saglio I 1337 Fig. 1744). Stuckdecoration der Wölbung im C. der Arruntii (CIL VI p. 979), Piranesi Antichità Romane II Taf. XII.
Die zum Schmucke des gesamten Monumentes [599] dienende Wand- und Deckendecoration ist jedenfalls auf gemeinsame Kosten für das ganze Grabmal zugleich ausgeführt worden. Daneben liessen einzelne die ihnen gehörigen Plätze, namentlich grössere aediculae, noch besonders ausschmücken. Abbildung der Decoration einzelner aediculae (in Malerei, Stuck und Mosaik) in dem C. an der Porta Latina: Campana a. a. O. Taf. Iff., vgl. p. 7ff.; s. auch Bartoli a. a. O. Mehrfach sind im Hintergrunde der Nischen oder an den Seiten derselben die darin Bestatteten – in ganzer Figur – dargestellt (Röm. Mitt. VIII 143f.). Aufstellung von Portraitstatuen oder Büsten in einer aedicula oder Nische: CIL VI 6223 (Brizio a. a. O. Taf. III 18, vgl. p. 99). 26375. Campana a. a. O. p. 55, Taf. XI B. XIII. X, P. T. Bartoli a. a. O. Taf. XXI. Aufstellung einer Statue oder Büste als Ehrenbezeugung für einen curator: CIL VI 10332.
Der Fussboden der Columbarien (pavimentum VI 5531 u. ö.) war entweder Estrich (stratum VI 5532) oder Mosaik, wie im Monumentum Liviae (VI p. 877), im Monumentum Marcellae und in den Columbarien T V auf dem Esquilin (VI p. 1015). In einem C. in Ostia war auf dem Mosaikfussboden der Raub der Proserpina dargestellt (Ann. d. Inst. 1857, 293). Reitender Bacchus auf dem Fussboden eines C. der Villa Corsini: Bartoli a. a. O. Taf. XIV.
Wie zu andern Grabdenkmälern gehört zu den Columbarien eine area, die von einer Mauer (maceria) umgeben ist (VI 7803 ut area, quae ei cedit monimento, communiter uti liceat et sacrificium facere). Als zugehörig zu einem C. werden erwähnt ein Verbrennungsplatz (ustrina oder ustrinum VI 4415. 11576. 23808. X 6607), eine triclia (VI 4305. 4711. 21383. 29958. XIV 1636; nach letzterer Inschrift befinden sich Sarkophage in der triclia), eine porticus (VI 8117. 10275), ein triclinium (VI 4710. 10332. 14614. XIV 1302. 1636; an den Wänden der in den beiden letzten Inschriften erwähnten Triclinien befanden sich ollae), eine culina (VI 14614. 29958), ein viridiarium, d. h. doch wohl eine Gartenanlage, innerhalb deren sich aber nach VI 17073. 25658. 29982 auch ollae befanden, ein vigiliarium (XIV 1868), ein solarium (XIV 1868), ein subsolarium (VI 10275), ein hypaethrum (VI 5532), puteum (VI 5532. 29958). Vgl. auch den Art. Gräber.
Errichet werden die Columbarien in der Regel von Genossenschaften (s. Collegium, oben S. 387ff.). Zum Teil bestehen diese aus Sclaven und Freigelassenen einzelner Familien (auf eine Unterstützung von seiten des Herrn deutet CIL VI 7303), namentlich des Kaiserhauses bezw. einzelner Mitglieder desselben. Grabmal der Freigelassenen und Sclaven der Livia, CIL VI p. 877. Ghezzi Camere sepolcrali de liberti e liberte di Livia Augusta e d’altri Cesari, Roma 1731. Bianchini Camera ed inscrizioni de’ liberti etc. della casa di Augusto, Roma 1727. Gori Monum. sive columbarium libert. Liviae, Florenz 1727. Piranesi Antich. Rom. III Taf. XXIff. Daremberg-Saglio Fig. 1741. Schreiber Kulturhistor. Bilderatlas Taf. XCIX 10. Guhl und Koner Leben d. Griech. u. Röm.⁶ Fig. 811f. C. der Freigelassenen und Sclaven der Söhne des Drusus CIL VI p. 899, der Marcella s. o. (erstes C. der Vigna Codini). Über Monumente [600] der Sclaven und Freigelassenen anderer Familien s. Schiess a. a. O. 25ff. Ausser von solchen aus Sclaven und Freigelassenen derselben Familien bestehenden Societäten wurden Columbarien auch von anderen Vereinen errichtet (z. B. VI 6150 socii XII. 11034f. XXXVI socii). Ferner erbauten auch reiche Familien selbst Columbarien für ihre Sclaven und Freigelassenen (vgl. Brizio a. a. O. 97), auch wurden solche von Unternehmern errichtet, die dann die einzelnen Plätze, d. h. die ollae, des Monumentes verkauften (acht Personen sind die Besitzer des C. in der Villa Pamfili, dessen Plätze sie weiter verkaufen, s. Röm. Mitt. VIII 146ff.; auch das zweite C. der Vigna Codini und das an der Porta Latina scheinen nicht von Collegien errichtet zu sein, da in den Inschriften derselben keine Beamten eines Collegiums erwähnt sind; CIL VI 9405 wird ein einzelner als Besitzer eines C. genannt, das er durch Erbschaft erhalten hat).
Die Organisation der Collegien, die Columbarien besitzen, ist dieselbe wie die anderer collegia funeraticia, s. Collegium. Hier seien nur einige speciell auf die Columbarien bezüglichen Einzelheiten hervorgehoben[1].
Zur Errichtung des Monuments (oder zum Ankaufe eines solchen, VI 23328) werden von den Mitgliedern Beiträge gezahlt, der Ausdruck dafür ist conferre (VI 11034 socii, qui in eo monumento contulerunt pecuniam, uti aedificaretur. VI 5818. 10332). Die curatores des Vereins besorgen dann die Errichtung – VI 11034f. übertragen sie die Erbauung einem Unternehmer, s. Mommsen z. Inschr. – und innere Ausstattung des Monumentes (VI 10326 (curator) monumentum aedificandum expoliend. curavit socisque probavit. VI 10332 monumentum ex pecunia collata sociorum aedificavit arbitratu suo idemque tectoria perfecit), worüber sie den Mitgliedern nachher Rechenschaft ablegen (VI 10326, s. o.). Öfter übernehmen die curatores, wie auch andere Beamte des Vereins (quaestores, decuriones s. d.), irgend eine Anschaffung oder Ausschmückung, die sonst dem Verein zugefallen wäre (z. B. Fussboden, Stuckverkleidung der Wände, Triclinium etc.) auf eigne Kosten (VI 4305. 4419. 4709. 4710. 5531. 8738. 10332. 10377. Bull. com. 1886, 368 nr. 1397). Die Zuweisung der Plätze des Monuments an die einzelnen Mitglieder geschieht durch den curator (VI 10335), der technische Ausdruck dafür ist adsignare (VI 4483. 10294). Die Verteilung findet auf Beschluss der Decurionen statt (VI 4418, s. o.). Die Zahl der den einzelnen socii gehörigen ollae war verschieden, sie hing jedenfalls von der Höhe des gezahlten Beitrags ab. Der durch einen einfachen Beitrag erworbene Anteil von mehreren ollae wird als pars virilis (VI 10326, hier à 5 ollae) bezeichnet. Wer einen grösseren Beitrag gezahlt hatte, bekam entsprechend viele solcher partes (Schiess a. a. O. 95 und Anm. 318). Als Bezeichnung für mehrere zusammengehörige ollae wird auch locus gebraucht (VI 13871 locus ollarum duarum. 17780. X 6607), ähnlich VI 21960 schola ollarum XX.
In manchen Monumenten wurden die Nischen zum Zwecke der Verteilung mit Nummern bezeichnet. Zum Teil sind fortlaufende Nummern für das ganze Monument verwendet (VI p. 1088), [601] in andern Fällen sind die Nischen innerhalb der einzelnen Wände (VI 10293) oder innerhalb der Verticalreihen numeriert (VI 8133). Die Wände (parietes) werden durch die Bezeichnung ‚links und rechts vom Eingange‘ unterschieden (VI 4889. XIV 1731), oder sie werden gleichfalls numeriert (VI 10293. 15792), ebenso auch die Verticalreihen (VI 5682. 11034ff. 21085. 22826) und die Horizontalreihen, die von unten nach oben gezählt werden. Für letztere ist die lateinische Bezeichnung gradus (VI 4893), für die Verticalreihe ordo (VI 8130. 8133. 11449), linia (VI 8123ff.) und locus (VI 11035ff. Gatti Bull. com. 1882, 11ff. Schiess a. a. O. 94, 312). Soll auf der unter einer Nische angebrachten Inschrift angegeben werden, dass sämtliche ollae derselben Verticalreihe demselben Besitzer gehören, so wird der Ausdruck linia perpetua (VI 8123ff.) gebraucht oder die Bezeichnung ab imo ad summum oder ähnlich (VI 8122; a solo ad fastigium VI 12905; ab stillicidio ad imum VI 22179). Gehört nicht die ganze Verticalreihe ein und demselben Besitzer, so wird in der Inschrift angegeben, wie viel auf einander folgende ollae (vom Boden oder von der Inschrift an gerechnet) zusammengehören (VI 8128 columbaria continua septem ab imo; 8169 ab titulo susum ol. XIX; ohne Angabe der Richtung z. B. VI 10378 ollas continentes VI). Gehören zu der mit einer Inschrift versehenen Nische noch eine oder zwei Nischen in jeder Richtung, so werden die nach oben folgenden ollae als superiores, die unter der Inschrift befindlichen als inferiores bezeichnet (VI 5723f. 5728). Die unter der Treppe oder in dem Podium befindlichen ollae werden durch den Zusatz sub scala (VI 8123) und in podio (VI 5533) bezeichnet.
Da die Plätze eines Monuments nicht alle gleichwertig waren – die untern Reihen waren für das Totenopfer leichter zugänglich und deshalb jedenfalls begehrter (Gatti Bull. com. 1882, 7) –, so geschah in den Collegienmonumenten die Verteilung vielfach auch durchs Los, damit sich keiner benachteiligt fühle (sortitio VI 10329; vgl. VI 5242. 5290. 5293. 5353). Bei dem Monumentum sociorum XXXVI an der via Latina (VI 11034ff.) waren die ollae in fünf Teile geteilt, die einzeln verlost wurden; vermutlich entsprachen die fünf Teile den fünf Horizontalreihen des Monumentes, so dass jeder socius in jeder Reihe ein columbarium erhielt (VI p. 1437), z. B. werden VI 11044ff. als die fünf Anteile eines socius angegeben sors I loco XXX, sors II loco XXIIX, sors III loco VI, sors IV loco VIIII, sors V loco XXXI; locus bezeichnet hier die Verticalreihe (s. o.), sors nicht, wie Gatti a. a. O. annimmt, die Horizontalreihe, sondern das einzelne aus jeder der fünf Verlosungen dem socius zugefallene columbarium. In ähnlicher Weise scheint die Verlosung bei dem Monumente, zu dem VI 10329 gehört, vorgenommen zu sein, da auch hier eine sors prima und tertia erwähnt wird. Als besondere Vergünstigung wird jemandem, zum Dank für seine Verdienste um den Verein, vor der Verlosung eine Auswahl unter den ollae gestattet (VI 10332 (curatori) sine sorte primo ab socis, quas vellet, ollae sexs datae sunt; vgl. VI 10358. 10378).
Die von den einzelnen erworbenen ollae gingen [602] vielfach, wie die Inschriften bezeugen, durch Schenkung oder Kauf in andre Hände über. Für die Schenkung von ollae finden sich die Ausdrücke dare (z. B. VI 4172 L. Marcio Ianuario dat Corumbus Diomedis l.), donare (XIV 1650), mancipio dare (VI 12905), emancipare (VI 15218), HS. n. I donationis causa mancipare (VI 2211), donationis causa concedere (VI 15836). Der Empfänger braucht die Formel: donationis causa accepit perpetuo (XIV 1106), fecit ex donatione loci illius (VI 4566). Testamentarische Schenkung VI 4930 ollam legavit. Der Kauf und Verkauf von ollae kommt am häufigsten in dem anscheinend nicht durch einen Verein errichteten zweiten C. der Vigna Codini (s. o.) vor; der Handel mit ollae scheint hier von einzelnen Leuten gewerbsmässig betrieben worden zu sein, d. h. diese kaufen ollae von ihren Besitzern auf, um sie an andere wieder zu verkaufen (VI 4884. 4902. 4940. 5014, vgl. 5045. 5014 b). Aber auch in den Collegienmonumenten verkaufen die Socii öfters die ihnen zugeteilten ollae, z. B. VI 4530. 4553. 9135. 10329. Eine ganze Wand mit 65 ollae, 1 cinerarium und 1 aedicula wird VI 15551 verkauft, die rechte Hälfte eines ganzen Grabmals VI 18049. Sonstige Beispiele für Verkauf von ollae bei Schiess a. a. O. 96, 321. Auch das Collegium selbst verkauft ollae an Nichtmitglieder. VI 6150 ille ollarum decem sepulchrum partem tertiam decumam emit ab socieis XII. VI 7803. VI 14413 empta olla ab arca publica (d. h. von der Kasse des Collegiums). Ebenso schenkt auch bisweilen ein Collegium einem Nichtmitgliede einen Platz, gewöhnlich zu Ehren eines Mitglieds (z. B. VI 6213), wozu ein Beschluss der decuriones nötig war (VI 6213. 10356). Die Erlaubnis der letzteren scheint auch zu der Schenkung einer olla durch ein einzelnes Mitglied erforderlich gewesen zu sein (VI 7304) sowie zur Aufstellung von Cippen, Aschenurnen und Sarkophagen (VI 4226. 7379. 9423. 9424. 10354. 10355 u. ö.).
Mit den erworbenen ollae erhält der Besitzer zugleich das Recht des itus aditus ambitus (vgl. Art. Gräber) für das Monument bezw. den ihm gehörigen Teil desselben (VI 17653 Ad has haediculas et ollas itum aditum ambit(um) et haustum praestari debetur. In fronte comprehensis aediculis tribus ped(es) octo, introrsus ped(es) duo. VI 7803. 9135. 10259. 14614. 18049. 29958. X 6607. XIV 999. 1650. VI 22216 erwirbt jemand fünf Columbaria: et ante columb. terram vacuam long. p. IIII S lata p. III. VI 25677: emit ..... aediculas IIII ..... et in solo ante aedic. in fronte ped. IIII S cum eo quidquid in p. quadr. part. interiori continetur; vgl. VI 15551. 25359). Dieses Recht des Zugangs sowie das Besitzrecht überhaupt wird als ius bezeichnet, daher werden für den Kauf von Plätzen in einem C. auch die Formeln emit ius (VI 5017. 5159) oder quod fuit iuris illius und ähnliche gebraucht (VI 4940. 5783. Vgl. 5181 illius ollae n. XXXVI propriae iuris eius. 7459. XIV 1636). Übertragen scheint ius dann auch geradezu für den Anteil des einzelnen am Monument gebraucht worden zu sein (VI 4618. 4619).
Im allgemeinen vgl. über Columbarien Daremberg-Saglio [603] I 1334ff. Marquardt Privatleben 370ff. Schiess a. a. O. 91ff. Wilmans Exempl. p. 117–119. Becker-Göll Gallus III 545. Ruggiero Dizion. epigr. II 464f.
Anmerkungen (Wikisource)
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