Cohors amicorum, auch cohors praetoria, cohors, griechisch φίλων ἴλη (Appian. Hisp. 84), bezeichnet in der republicanischen Zeit das Gefolge des Oberbeamten in der Provinz, das sich aus Leuten verschiedener Stellung zusammensetzte. Cic. Verr. I 36. II 2, 66. Caes. b. G. I 39, 2. 40, 15. 42, 6. Hor. ep. I 3, 6 mit Porphyr. cohors nunc amici. I 7, 23. 8, 14. Tib. I 3, 2. Appian. Hisp. 84 und Festus p. 223 M. berichten, dass zuerst Scipio Africanus minor sich 620 = 134 v. Chr. mit einem aus Freunden und Clienten zusammengesetzten Gefolge umgab, das bezeichnet wird als cohors praetoria oder vollständiger (Mommsen Herm. XIV 25f.) als cohors amicorum praetoria. In der Folgezeit erhielten die Feldherrn die Erlaubnis, ein Gefolge von verschiedenen Leuten, die ohne amtliche Stellung und nicht für die kriegerischen Operationen bestimmt waren, mit sich zu nehmen; diese Begleiter hatten keinen Anspruch auf Besoldung.
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Allmählich aber erhielten sie Tagegelder (cibaria) und in ciceronischer Zeit ein sogenanntes Wein-(congiarium) oder Salzgeld (salarium), Cic. ad Att. VII 1, 6. Nach der Schlacht bei Philippi trat die Spaltung der cohors amicorum praetoria ein; die praetoriae cohortes wurden besonders organisiert, die cohors amicorum ganz ihres militärischen Charakters entkleidet, an den nur mehr der Name erinnerte. In der Kaiserzeit umfasste sie das Gefolge der Statthalter, welche Leute zur Unterstützung in der Führung der Administration und Gerichtsbarkeit nötig hatten; daher setzte sich dieses als cohors amicorum bezeichnete Gefolge zusammen aus jungen, rechtskundigen und in der Verwaltung geübten Leuten, die eine Mittelstellung zwischen öffentlicher und Privatstellung einnahmen und vom Statthalter selbst nach gewissen Kriterien ausgewählt wurden: vgl. Dig. I 22, 1. L 13, 4. Aus der republicanischen cohors amicorum hatte sich auch die kaiserliche cohors amicorum entwickelt; sie bezeichnet die zum Reisegefolge des Kaisers constituierten amici und ist identisch mit den comites cuiusdam expeditionis (Mommsen Herm. IV 130), Suet. Cal. 19; Nero 5; Galba 7. CIL V 7165: ... ex coh]orte amicorum. Gewöhnlicher wird das Reisegefolge des Kaisers bezeichnet als comites (s. d.), der Ausdruck cohors amicorum wird häufiger gebraucht für das Gefolge der kaiserlichen Prinzen, wofür auch cohors und amici: Tacit. ann. I 29 Aponius, eques R. ex cohorte Drusi. VI 9; amici ann. I 27. 35: 37 u. ö. Im eigentlichen Sinne konnte der Kaiser nur ausserhalb Italiens eine cohors amicorum haben, doch erscheint sie auch innerhalb Italiens, Suet. Cal. 19. Da nur wenige Personen des Ritterstandes in der C. a. oder unter den comites der Kaiser erwähnt werden, ist es wahrscheinlich, dass in der Regel nur Leute senatorischen Ranges als comites Augusti auserwählt wurden, die ohne festbestimmte Competenz dem Kaiser als consilium zu dienen berufen waren und bestimmte Aufträge erhielten, wie z. B. Iulius Planta, amicus et comes des Claudius, von diesem 46 n. Chr. mit der Ordnung der Verhältnisse der Anauner beauftragt wurde, CIL V 5050. Die Rangstellung der Mitglieder der C. a. der Kaiser war eine höhere als die der C. a. der Statthalter; sie wurden für die Dauer der Reise besoldet, doch lässt sich nicht bestimmen, ob die bei Suet. Tib. 46 berichtete Einteilung und Besoldung in zwei Classen (600 000 für die erste, 400 000 für die zweite Classe) eine bleibende Einrichtung war (s. Amici und Comites).
Litteratur. Mommsen Hermes IV 120f. XIV 25–35; St.-R. I³ 298f. II³ 836. III 542. Humbert bei Daremberg et Saglio Dict. I 1372f. Friedländer S.-Gesch. I⁶ 133f. Ciccotti bei Ruggiero Dizion. I 447f.