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RE:Chrysippos 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn d. Pelops
Band III,2 (1899) S. 24982500
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Chrysippos (Χρύσιππος). 1) Sohn des Pelops. Eine peloponnesische Sagengestalt, schöner Knabe, der früh stirbt (vgl. die Liste solcher bei Hygin. fab. 271). Seine Sage ist an verschiedenen Orten und nach zwei verschiedenen Richtungen ausgebildet.

A. Peloponnesische Sage. Eine in mehreren Brechungen vorliegende, aber übereinstimmende, bei Thukydides I 9, der aus des Hellanikos Ἀργολικά schöpft (U. Köhler Comment. Mommsen. 375), kurz angedeutete und in einem längeren, [2499] wohl echten Fragment (42) des Hellanikos erhaltene Überlieferung ergiebt folgendes: Ch. ist der Sohn des Pelops und der Nymphe Axioche (Schol. Eurip. Or. 4. Schol. Pind. O. I 144) oder der Danais (die unter Plutarchs Namen gehende Parall. min. 33), jedenfalls nicht der Hippodameia (Schol. Hom. Il. II 105. Hygin. fab. 85). Da Pelops ihn vor allen seinen Kindern (Liste im Schol. Eur. Or. 4. Schol. Pind. Ol. I 144) liebt, fürchtet Hippodameia, dass er diesem statt ihren Söhnen Atreus, Thyestes u. s. w. die Herrschaft vererben werde. Auf ihr Anstiften töten sie ihn. Thuc. I 9 (der nur Atreus nennt). Schol. Hom. Il. II 105 AD (Hellanikos frg. 42) und BTwl. Platon Kratyl. 395 B. Schol. Eurip. Or. 4. Tzetz. Chil. I 415ff. Hygin. fab. 85. Paus. VI 20, 7. Nach Dieuchidas von Megara bei Schol. Apoll. Rhod. I 517 = FHG IV 390 frg. 8 floh Alkathoos, Sohn des Pelops, wegen Ermordung des Ch. aus Megara (sic). Nach Entdeckung des Mordes verbannt Pelops seine Söhne und flucht ihnen (Schol. Il. II 105 AD), nach Paus. VI 20, 7 und Parallel, min. 33 muss auch Hippodameia nach Mideia fliehen, nach Hygin. fab. 85. 243 tötet sie sich selbst.

B. Die andere Sage erzählt von einem Raube des Ch. Sie ist in zwei Formen erhalten, a) Praxilla von Sekyon frg. 6 Bgk.⁴ bei Athen. XIII 603 A hat erzählt, Ch. sei von Zeus geraubt worden. Dieselbe Version bei Hygin. fab. 271, wo aber der flüchtige Verfasser aus Ὁ Ζεύς seiner mythographischen Quelle Θησεύς verlesen hat, und Clemens Alexandr. Protrept. 2, 33 p. 9 S., s. v. Wilamowitz Ind. lect. Greifswld. 1880/81, 13. Unhaltbar ist Schneidewins Hypothese über die Sagenform der Praxilla, Abh. d. Götting. Ges. d. Wiss. V 1853, 180. – b) Eine zweite Form bringt Ch. mit Laios von Theben zusammen, sie ist erfunden von dem Dichter des Epos Oidipodeia, als dessen Hypothesis das Schol. Eurip. Phoin. 1760 (Peisandros) nach Ausscheidung geringer Interpolationen nachgewiesen ist von Bethe Theban. Heldenl. 4ff. Laios von Theben raubt den schönen Sohn des Pelops Ch. aus Pisa und schändet ihn; vor Scham tötet sich Ch. selbst. Als die Thebaner dies erste Beispiel von Knabenliebe (aus wissenschaftlichen Erörterungen über das Aufkommen der Paederastie Athen. XIII 602f. Aelian. v. h. XIII 5. Suid. s. Θάμυρις) ungestraft lassen, sendet, durch diesen Frevel verletzt, die auf dem Kithairon thronende Ἥρα γαμοστόλος zur Strafe die Sphinx, und sie vernichtet den Laios und sein Haus durch seinen Sohn Oidipus. – c) Diese Sage vom Raube des Ch. durch Laios liegt uns ausserdem in mehreren Brechungen vor, die teils eines meist nicht kenntlichen künstlerischen Zweckes wegen, teils durch Willkür der contaminierenden Mythographen etwas variiert sind, vgl. Bethe Theban. Heldenl. 13ff. Bei Apollod. III § 44 Wagn. wird der Aufenthalt des Laios bei Pelops mit seiner Vertreibung aus Theben durch Amphion und Zethos motiviert und erzählt, Laios habe sich in Ch. verliebt, als er ihn im Wagenlenken unterrichtete. Nach Hygin. fab. 85 wird Ch. in Nemea von Laios geraubt. Nach den Hypotheseis A zu Euripides Phoenissen (Schol. ed. Ed. Schwartz I p. 244, 4ff.) und zu Aischylos Sieben g. Th. flucht Pelops dem Laios, er solle nie Kinder [2500] zeugen, oder sein Sohn möge ihn töten, ebenso in Schol. Eurip. Phoen. 60 (nicht aus der Oidipodie, s. v. Wilamowitz Ind. lect. Gotting. 1893, 10 Anm.).

Apollon von Delphi ist Rächer des geschändeten Ch. nach dem vor den Phoenissen des Euripides in ABM (Schol. Eurip. ed. Schwartz p. 243, 14ff.) erhaltenen hexametrischen Orakel (vgl. Anth. Pal. XIV 76). Wie es scheint, ist diese Version auf einer praenestinischen Ciste Mon. d. Inst. VIII 29/30 = Benndorf Wien. Vorlegebl. 1889, VIII 2 dargestellt (Bethe Theb. Heldenl. 14 mit Anm. 19). Sehr merkwürdig ist die Notiz im Schol. Eurip. Phoeniss. 60 τινὲς δέ φασιν, ὅτι Λάιος ἀνῃρέθη ὑπὸ Οἰδίποδος, ὅτι ἀμφότεροι ἤρων Χρυσίππου. Bei Hygin. fab. 85 und Tzetz. Chil. I 415 ist die Version vom Raube des Ch. durch Laios mit der unter A gegebenen Version verbunden durch die Erfindung, Pelops habe Ch. durch einen Krieg aus der Gewalt des Laios befreit. Wertlos, weil aus Thukydides Worten irrtümlich herausgesponnen, ist die Notiz im Schol. Thukyd. I 9, Pelops selbst habe den Ch. getötet, und Atreus sei aus Furcht vor gleichem Schicksal entflohen. Die Erzählung in den unter Plutarchs Schriften gehenden Parallela minora c. 33 (aus einem mythographischen Handbuche) hat v. Wilamowitz Ind. lect. Gott. 1893, 9 für die Tragoedie Ch. des Euripides in Anspruch nehmen zu dürfen geglaubt: Laios raubt den Ch., Sohn des Pelops und der Nymphe Danais, doch wird dieser von seinen Stiefbrüdern, den Söhnen der Hippodameia, Atreus und Thyestes, befreit; vergeblich mahnt sie diese, den Ch. zu töten. Endlich ermordet sie ihn selbst. Laios, auf den der Verdacht des Mordes fällt, wird durch die Aussage des sterbenden Ch. entlastet, Hippodameia wird verbannt.

Vgl. über den Ch. des Euripides Welcker Gr. Trag. II 533. Nauck FTG p. 632. Nach Suidas hat auch Lykophron eine Tragoedie Ch. geschrieben, ferner Accius: Ribbeck Röm. Trag. 344. 444. Über die dem Diogenes von Sinope von Diog. Laert. VI 80 zugeschriebene Tragoedie Ch. s. Nauck FTG p. 808; vgl. Suidas s. Διογένης ἢ Οἰνόμαος Ἀθηναῖος τραγικός. Eine Komoedie Ch. schrieb Strattis (Kock FCA I 726).

Von Darstellungen des Raubes des Ch. durch Laios sind sicher die der praenestinischen Ciste Mon. d. Inst. VIII 29/30 (s. o.), zweier unteritalischer Vasen bei Overbeck Her. Gall. I 1 (= Berlin 3239) und 2 (= Neapel 1769) und auch die abgekürzte einer attischen Vase schönen Stils, Wiener Vorlegebl. Serie VI Taf. 11, 2 = Roscher Myth. Lex. I 903f.

[Bethe. ]