3a) Chryseros, Freigelassener des Kaisers Marcus Antoninus, Verfasser eines chronologischen Abrisses der römischen Geschichte, uns bekannt nur durch Theophilos ad Autol. III 27: ἐκ τῶν ἀναγραφῶν – ὧν ἀνέγαψεν Χρύσερως (so richtig Otto Corp. Apolog. VIII nach der einzigen Hs. Cod. Marc. 496; Χρύσερος καὶ ἄλλως die älteren Ausgaben) ὁ νομενκλάτωρ, ἀπελεύθερος γενόμενος Μ. Αὐρηλίου Οὐήρου, ὃς ἀπὸ κτίσεως Ῥώμης μέχρι τελευτῆς τοῦ ἰδίου πάτρωνος αὐτοκράτορος Οὐήρου σαφῶς πάντα ἀνέγραψεν καὶ τὰ ὀνόματα καὶ τοὺς χρόνους. Aus ihm hat Theophilos die folgende Kaiserliste entnommen, die (wenn die hsl. Überlieferung richtig ist) bezüglich der Regierungsdauer [249] des Marcus gegenüber dem von Dio Cassius LXXI 34, 5 vertretenen Ansatz von 19 Jahren 11 Tagen mit ἔτη ιθʹ ἡμέρας ιʹ eine gewisse Selbständigkeit zeigt; dies wurde zu Mommsens Ansetzung des Regierungsantrittes auf den 8. März 161 (s. o. Bd. I S. 2288) passen. Anderweitige Benützung des C. ist nicht nachweisbar, da die von Christ (Philol. Studien zu Clemens Alex. 42, 1) angenommene Abhängigkeit des Clemens von C. wohl mit Recht bestritten wird (vgl. Stählin in Christ-Schmid Gr. Lit-Gesch.⁵ II 1088, 2). Wenn C. (was nicht unwahrscheinlich ist; Wien. Stud. XXXIV 98) über seinen verstorbenen Herrn ausführlichere Angaben gemacht hat, so kann er als Quelle für den angeblichen Iulius Capitolinus in Betracht kommen. Die Bücher Εἰς ἑαυτόν können ihm nicht unbekannt gewesen sein; ob er mit ihrer Veröffentlichung etwas zu tun gehabt hat, bleibt unsicher.