Centenarius portus erscheint in der Not. dign. (Occ. IV 16) als Unterbeamter des Praefectus urbis Romae. Sein Titel zeigt, dass er zum Ritterstande gehörte und innerhalb desselben den Rang eines C. besass; sonst ist über ihn nichts bekannt. Doch findet sich bei Cassiod. var. VII 9 das Anstellungsdecret eines comes portus, der sich zu dem C. jedenfalls ganz ebenso verhält, wie der tribunus rerum nitentium zu dem centurio rerum nitentium (s. Centurio Nr. 4). Es handelt sich eben um eine einfache Rangerhöhung, die den Titel des Amtes zwar ändert, aber sonst darauf keinen Einfluss übt. Dass schon vor 370 ein comes portuum genannt wird (CIL X 6441), widerspricht dem nicht, da manche Teile der Notitia dignitatum in eine noch frühere Zeit zurückgehen und dies auch mit dem Kapitel, das den Praefectus urbi behandelt, ebenso sein kann. Nach Cassiodor (a. O.) [1927] beaufsichtigt der comes portus im Hafen die ankommenden Schiffe, namentlich diejenigen, welche Getreide nach Rom führen, und empfängt von den Kapitänen Sporteln in der Form freiwilliger Ceschenke. Von dem vicarius portus, der später im Hafen die Polizeigewalt ausübt (Cassiod. var. VII 23), ist er verschieden. G. Krakauer Das Verpflegungswesen der Stadt Rom in der späteren Kaiserzeit, Berlin 1874, 34. Mommsen Neues Archiv d. Gesellsch. f. ältere deutsche Geschichtskunde XIV 492.