2) Von 430–437 Bischof von Karthago – sein Todestag nach dem alten Kalendarium Carthaginense zwischen 22. und 30. Juli. Auf die Einladung des Kaisers Theodosios II., sich an der Synode zu Ephesus 431 zu beteiligen, hat er mit einem Brief an die Synode geantwortet, der von dieser in der ersten Sitzung enthusiastisch aufgenommen (vgl. Vincent. Lirin. Comm. XXXI u. XXXIII 42f.) und den Synodalacten – in lateinischem und griechischem Texte – einverleibt worden ist. Zwei Sätze aus c. 2 dieses Briefes citiert Fulgentius Ferrandus ep. VI 6 (Migne Patrolog. lat. LXVII 925); aber der Wortlaut weicht von dem der lateinischen Synodalacten völlig ab, entspricht um so genauer dem der griechischen Übersetzung. Aus einem bei demselben Anlass an den Kaiser gerichteten Schreiben des C. hat nur Ferrandus a. a. O. ein Fragment uns aufbewahrt. Ausserdem besitzen wir einen Brief von zwei spanischen Christen, Vitalis und Constantius (oder Tonantius?), an C., worin sie von ihm genaue Information erbitten über die kirchliche Lehre betreffs des Verhältnisses von Gottheit und Menschheit; in einem längeren, dogmengeschichtlich interessanten Brief hat er ihnen um 432 geantwortet, vielleicht die ephesinischen Synodalacten mitübersandt. Die Briefe s. bei Migne Patrolog. lat. LIII 843–858. Dass einige pseudoaugustinische Sermone von C. herrühren (so Tillemont Mém. XVI 495ff.) ist wenig wahrscheinlich. Über die Bibel des C. vgl. H. Linke Studien zur Itala 1889, 6.