Bustum. Das Wort wird schon im Zwölftafelgesetz (Cic. de leg. II 64) und seitdem immer in der allgemeinen Bedeutung ‚Grab‘ gebraucht, nur poetisch (Lucr. III 906. Stat. silv. V 1, 226) auch für den Scheiterhaufen. Es ist wohl nur aus der Etymologie geschlossen (Fest. ep. 32, 4. Serv. Aen. XI 201), aber doch wohl richtig, dass B. eigentlich der Ort ist, wo eine Leiche verbrannt und die Reste begraben sind. Diese Definition passt auf Gräber wie die von Bruzza Iscr. Vercellesi LI beschriebenen, wo in der etwa 1 m. tiefen Grube selbst der Tote verbrannt ist und die Knochen entweder in eine Urne gesammelt oder auch ohne diese mit Erde bedeckt sind. Doch werden solche Gräber nur selten gefunden; vgl. Not. d. scav. 1879, 182. 1880, 201. 1881, 130. Die ursprüngliche Bedeutung hat sich erhalten in den Busta Gallica (s. d.), die ein Massenbrandgrab gewesen zu sein scheinen.