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RE:Bithyniarches

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band III,1 (1897) S. 539 (IA)–542 (IA)
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Bithyniarches (βειθυνιάρχης), kommt auf Inschriften bis jetzt viermal vor und zwar zweimal allein (Prusias ad Hypium τὸν ἐκ προγόνων βειθυνιαρχῶν Athen. Mitt. XII 175 nr. 7; Kios Le Bas 1142), zweimal in Verbindung mit Pontarches (Nähe von Amastris, M. Aurelius Alexandros βειθυνιάρχης καὶ ποντάρχης G. Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1888, 887 nr. 61; Prusias ad Hypium, wo sowohl Vater als Sohn als βειθυνιάρχης καὶ ποντάρχης charakterisiert sind, Le Bas 1178). Die Verbindung dieser beiden Würden, des Bithyniarchats und des Pontarchats, hat nichts Auffallendes in Städten wie Amastris und Prusias [540] ad Hypium, die beide, nicht allzu entfernt von einander gelegen, auch wieder Grenzstädte verschiedener Bezirke waren und zwar der ora Pontica und des eigentlichen, im engeren Sinne so genannten Bithyniens. Aus Plinius Briefen an Traian wie aus Dios Reden steht die Thatsache fest, dass in einer Stadt vielfach Bürger anderer Städte sowohl Senatoren waren, als auch andere Würden bekleideten; daher ist es durchaus verständlich, wie ein Mann aus Prusias ad Hypium in Amastris als Pontarch und umgekehrt ein Bürger von Amastris in Prusias als Bithyniarch fungieren konnte. Finden wir doch sogar auf einer Inschrift aus Amastris einen Mann, der Pontarch und Lesbarch war (Perrot Mémoires d’archéologie 168). Da die Provinz immer Pontus et Bithynia hiess, ist ja von vornherein der Gedanke nahe liegend, dass βειθυνιάρχης καὶ ποντάρχης auf den beiden Inschriften eine Würde bezeichnete; da aber wie Bithyniarch so auch Pontarch allein sich findet, da ferner neben dem κοινὸν Βειθυνίας sich ein κοινὸν Πόντου bestimmt nachweisen lässt, ist es richtig, auf den beiden angezogenen Inschriften βειθυνιάρχης καὶ ποντάρχης als zwei Würden aufzufassen, die der Betreffende nicht gleichzeitig, sondern nacheinander bekleidete. Auf der von Hirschfeld herausgegebenen Inschrift ist M. Aureilus Alexandros nicht blos βειθυνιάρχης καὶ ποντάρχης, sondern auch ἀρχιερεὺς τοῦ Πόντου, woraus Hirschfeld schon den Schluss zog, dass Pontarches und ἀρχιερεῖς τοῦ Πόντου nicht dasselbe ist, dass also, wenn der Oberpriester des Pontos die Vorstandschaft des Landtags hatte, diese nicht der Pontarch gehabt haben kann; ich glaube, dass dasselbe auch für den Bithyniarchen gilt. Zwar ist bis jetzt kein ἀρχιερεὺς Βειθυνίας nachgewiesen, dafür aber gab es einen ἄρξας τοῦ κοινοῦ τῶν ἐν Βειθυνίᾳ Ἑλλήνων (s. Ο. S. 534). Dass die hiermit bezeichnete Würde die Vorstandschaft des bithynischen Landtags ist, unterliegt keinem Zweifel. Wer also den Bithyniarchen für den Praesidenten dieser Versammlung hält, muss annehmen, dass für eine und dieselbe Würde es zwei Namen gab, einmal βειθυνιάρχης und dann ἄρξας (oder während des Bekleidens dieser Würde ἄρχων) τοῦ κοινοῦ τῶν ἐν Βειθυνίᾳ Ἑλλήνων, eine Annahme, die an sich unwahrscheinlich ist. Auch Waddingtons Ansicht (zu Le Bas 1178), dass Bithyniarch der Geber und Veranstalter der Provincialfestspiele gewesen sei, scheint mir nicht haltbar zu sein, denn abgesehen davon, dass in Asia, wo ein reicheres Material uns vorliegt, die Asiarchen nichts mit den Provincialfestspielen zu thun hatten, weist auch in Bithynia meines Erachtens nichts darauf hin. Die zuerst von Waddington beigebrachte Stelle aus einem Rescript der Kaiser Valentinian und Valens (Harduin Acta conciliorum II 568 = Haenel Corpus legum p. 220 nr. 1117): τῆς συνηθείας τῆς ἐπὶ τῇ προόδῳ τοῦ βειθυνιάρχου διαμενούσης, spricht doch nicht von Spielen, sondern von einem festlichen Aufzug des Bithyniarcen. Diese πρόοδος, lateinisch pompa, mit der Provincialversammlung in Verbindung sich zu denken und dieselbe als einen Festzug zu den Festspielen anzusehen, wird durch das Rescript selbst unmöglich gemacht. Dies ist an die Einwohner von Nikaia gerichtet; Provinciallandtag und Provincialfestspiele fanden aber in Nikomedeia [541] statt (s. S. 535). Wenn also Valentinian und Valens der Stadt Nikaia zusichern, dass sie μητρόπολις sein und dass die in Betreff der πρόοδος des Bithyniarchen gegebene συνήθεια in Kraft bleiben soll, so ist doch klar, dass der Bithyniarch speciell mit Nikaia in Verbindung steht, dass hier in Nikaia die Pompa desselben stattfindet und dass dieselbe sich nicht auf irgend welche festliche Veranstaltungen, wie sie in Nikomedeia aus Anlass des Zusammentritts der Provincialversammlung stattfanden, beziehen kann. Wie in Asia es Asiarchen für eine einzelne Stadt gab, so sehen wir hier in Bithynia die Bithyniarchen in engster Beziehung zu Nikaia, woraus ich schliesse, dass wie in Asia die Asiarchen die Landtagsdeputierten der einzelnen Städte, so in Bithynia die Bithyniarchen ebenfalls die Abgesandten der am κοινόν teilnehmenden Gemeinden gewesen sind. Dass in Asia die Asiarchen vielfach Gladiatorenspiele gaben oder Agonotheten waren, um ihrem Dank für das Vertrauen ihrer Mitbürger und für die ihnen übertragene Würde Ausdruck zu geben, ist bekannt; in Nikaia veranstaltete der Bithyniarch eine Pompa, womit natürlich allerhand Geschenke und Verteilungen in Geld verbunden waren. Auf einer Inschrift aus Prusias ad Hypium (bei Hirschfeld a. a. O. nr. 14) heisst es: δόντα καὶ εἰς ἐπισκευὴν τῆς ἀγορᾶς ὑπὲρ τῆς ἱερωσύνης (der Betreffende war ἱερεὺς τῶν Σεβαστῶν) X μυριάδας πέντε καὶ τὴν ἐπὶ τῇ προόδῳ διάδοσιν εῖς κατασκευὴν τοῦ καινοῦ ὁλκοῦ - hier war also mit der Priesterschaft für die Kaiser eine Pompa und mit dieser wieder Geldausteilungen verbunden. Hierhier gehört auch: τοῦ κοινοῦ νάον τῶν μυστηρίων ἱεροφάντην καὶ σεβαστοφάντην, μόνον καὶ πρῶτον μετὰ τὴν ἐν τῇ μητροπόλει Νεικομηδείᾳ φιλοδωρίαν παντοίων λειψάνων φιλοτειμησάμενον καὶ ἐν τῇ πατρίδι ἐν τῷ σχήματι (Le Bas 1178); man sieht leicht, dass es in der späteren Kaiserzeit keine Würde gab, für deren Übertragung der Betreffende sich nicht mit offener Hand dankbar erzeigen musste. Über die Stelle aus Modestins lib. II excusationum (Digest. XXVII 1, 6 § 14): ἔθνους ἱεραρχία οἷον ἀσιαρχία βιθυνιαρχία (cod. βιθυναρχία) .... παρέχει ἀλειτουργησίαν ἀπὸ ἐπιτροπῶν habe ich früher ausführlich gehandelt; ich verweise dafür auf Bd. II S. 1575. Die auf Inschriften oft vorkommenden κοινόβουλοι aber fasse ich als Senatoren der einzelnen Städte – für einen anderen Namen der sonst auf kleinasiatischen Inschriften vorkommenden βουλευταί, für dessen Vorkommen es auf bithynischem Boden kein Beispiel giebt. Erinnern wir uns, dass in Bithynia die Senatoren nicht gewählt, sondern durch die Censoren beraten, also lebenslängliche Mitglieder des Senates ihrer Vaterstadt waren, so passt der Zusatz διὰ βίου zu κοινόβουλος sehr gut – dieser Zusatz findet sich Perrot Explor. 21. Le Bas 1176. Athen. Mitt. XIII 175 nr. 7. 8; er fehlt in Le Bas 1178 und Perrot Explor. 22. Latyschev Inscr. orae sept. Ponti Eux. 43 (CIG 3773, worin κοινόβουλος steht, ist zu fragmentiert). Wären mit Waddington die κοινόβουλοι als die jedenfalls jährlich wechselnden Vertreter der einzelnen Städte am Landtag zu fassen, so wäre der häufige Zusatz διὰ βίου schwer erklärlich; thatsächlich findet sich kein ἀσιάρχης διὰ βίου und [542] Asiarchen waren meines Erachtens Landtagsabgeordnete.