Barnabas. Der B.-Brief ist ein in der alten griechischen Kirche seit Clemens Alexandrinus hochgeschätztes, zeitweilig den apostolischen Schriften gleichgeachtetes Sendschreiben an eine christliche Gemeinde, als dessen Verfasser man den aus Acta Apost. 4, 36. 9, 27 und cp. 11–15, sowie aus paulinischen Briefen bekannten Kyprier B., den Begleiter des grossen Heidenapostels, ansah. Diese Hypothese ist zweifellos irrig, nach Tertullian ist vielmehr der Hebraeerbrief von B. verfasst, und mit seinem inter apocryphas scripturas legitur (de vir. ill. 6) spricht Hieronymus das Urteil der ganzen lateinischen Kirche aus, deren Interesse an dem Briefe überhaupt nur durch eine alte – übrigens recht freie – Übersetzung erwiesen ist; der unbekannte Verfasser wird ein alexandrinischer Christ in den ersten Regierungsjahren Hadrians sein; der Zweck seines Schreibens ist, seine Leser zu echter γνῶσις anzuleiten, einmal cp. 1–17 theoretisch durch Einführung in das wahre überjüdische Verständnis des alten Testaments – wobei durch eine grenzenlose Allegorese dem specifisch jüdischen Gottesdienst, Beschneidung, Opfern, Fasten alle biblische Begründung abgesprochen wird –, sodann practisch cp. 18–21 durch Belehrung über die beiden Wege, den des Lichts und den der Finsternis, zwischen denen eine Wahl getroffen werden muss. Der Brief ist dogmengeschichtlich durch manche altertümliche und teilweis an Haeretisches anklingende Gedanken wertvoll; ältere (Heydecke Dissert. qua B. epist. interpolata demonstretur 1874) und neuere (Joh. Weiss Der B.-Brief kritisch untersucht 1888) Versuche, gewisse Schwierigkeiten durch Leugnung seiner Einheitlichkeit zu heben, sind mit Recht zurückgewiesen worden. Vollständig ist der griechische Urtext erst aus dem berühmten Codex Sinaiticus (Bibel-Hs. des 4. Jhdts.) bekannt geworden; gedruckt ist er in allen Ausgaben der Patres Apostolici, so bei v. Gebhardt, Harnack und Zahn I 2² 2–83 mit der vetus interpretatio, desgleichen bei Ηilgenfeld Nov. Testam. extra canonem receptum II². Einen ausführlichen Commentar bietet J. G. Müller Erklärung des B.-Briefes 1869.