Barbula, römisches Cognomen, bei den Aemilii in der Zeit vor dem hannibalischen Kriege; vgl. Aemilius Nr. 31–34.
Ein Barbula (Βαρβούλας) kaufte während der Proscriptionen einen Marcus, der als Anhänger des Brutus geächtet war und sich durch die Verkleidung als Sclave zu retten suchte, und erwirkte durch Agrippas Verwendung bei Caesar seine Begnadigung. In der Schlacht bei Actium war Marcus Heerführer auf seiten Caesars, B. auf Seiten[WS 1] des Antonius. Nach Antonius Niederlage flüchtete er in Sclavenkleidung, wurde gefangen und kam in Marcus Hände, der ihm jetzt den früheren Dienst vergalt und Caesars Verzeihung erwirkte. Τοῖς δὲ μὲν oὖv ἡ συντυχία τῶν ὁμοίων καὶ ἐς τὸ ἔπειτα παρέμεινεν. ἦρξαν γὰρ τὴν ἐπώνυμον ἀρχὴν ἐν ἄστει οἱ δύο ὁμοῦ, Appian. b. c. IV 49. Das letzte kann, obwohl rechtlich die Eponymie auch dem Praetor urbanus und peregrinus zukam, bei einem Historiker nur dahin verstanden werden, dass beide später zusammen Consules (suffecti) waren. Doch ist aus augustischer Zeit ein Consulpaar, auf welches diese Angaben bezogen werden könnten, nicht bekannt.