22) [Atius Labienus]. Ch. Patin hat in seiner Neubearbeitung der Familiae Romanae des Fulvius Ursinus 1663 p. 40 die Behauptung aufgestellt, dass die gegen das Ende der Republik öfter erwähnten Labieni eine stirps der gens Atia gewesen sei. Obwohl schon Spanheim dieser Einreihung der Labieni unter die Atii widersprochen hatte, ist ihr doch noch Eckhel D. N.
[2255] V 145 gefolgt, und bis in die Gegenwart spuken diese angeblichen Atii Labieni in numismatischen Werken (z. B. Babelon Description des monnaies de la République Romaine, Paris 1885, I 224) und in Namenverzeichnissen umher. Und doch beruht ihre Existenz nur auf der schrankenlosen Willkür, mit der in Sachen römischer Genealogie und Prosopographie so lange gewirtschaftet worden ist, und auf der Unwissenheit in der römischen Namenbildung; denn Patin erklärte Labienus ausdrücklich für ein Cognomen. Labienus ist eines der gar nicht seltenen, ganz regelmässig gebildeten Nomina gentilicia auf -enus, ganz wie Alfenus, Pontienus, Satrienus (vgl. Hübner Ephem. ep. II p. 27). Den unmittelbaren Beweis dafür geben die Inschriften von Freigelassenen wie T. Labienus T. l(ibertus) Dionysius CIL VI 21 000, T. Labieni Dionysi l. Optaii ebd. 21 001.