Arrius. Der Name ist in Italien verbreitet und findet sich z. B. in republicanischer Zeit in Inschriften von Capua CIL I 565, Cales I 637, Volturnum I 1196, Anagnia I 1160, Canusium I 1269. In Rom erscheinen Arrii in der Magistratur zuerst in ciceronianischer Zeit. Eine zusammenfassende Arbeit über die Arrii ist Borghesis Schrift Sulla gente Arria, erschienen 1817, wieder abgedruckt in den Oeuvres complètes I 41–132. Es ist dies eine der frühesten Arbeiten Borghesis, sehr beachtenswert für ihre Zeit durch die gleichmässige Heranziehung von schriftstellerischem, inschriftlichem und numismatischem Material. Aber wie Borghesi manche Aufstellungen später selbst berichtigt hat, so würde er zweifellos noch weit mehr geändert haben, wenn er selbst die Schrift später noch einmal herausgegeben hätte. Darauf weisen die Herausgeber von Borghesis Werken, welche diese Abhandlung mit zahlreichen berichtigenden Anmerkungen versehen haben, mit Recht wiederholt hin. Nach dem heutigen Stande der Forschung ist sie veraltet und nur in vereinzelten Fällen, wo falsche Aufstellungen Borghesis auch von späteren Gelehrten wiederholt worden sind, erscheint es angezeigt, solche zu erwähnen.