RE:Arma decretoria
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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sind im Gegensatze zu den a. lusoria (s. d.) die im Ernstkampfe verwendeten | |||
Band II,1 (1895) S. 1174–1175 (IA) | |||
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Arma decretoria sind im Gegensatze zu den a. lusoria (s. d.) die im Ernstkampfe verwendeten scharfen Waffen der Gladiatoren, mit denen eine wirkliche Entscheidung (decernere) über Leben und Tod getroffen wurde. Sen. epist. 117, 25. Quint. X 5, 20. Sie heissen auch a. pugnatoria (s. d.). Sie wurden vor Beginn des Kampfes dem Veranstalter des Festes zur Prüfung (inspicienda) vorgelegt, ob sie scharf genug seien. Suet. Tit. 9. Dio Cass. LVIII 3 (ὅπερ εἴωθε γίγνεσθαι). [1175] Die Beschreibung der einzelnen a. d. siehe unter den betreffenden Namen der Waffen. Vgl. auch den Artikel Δρουσιανὰ ξίφη.
[Pollack. ]