28) Antiochos V. Eupator, Sohn A.s IV. Epiphanes und der Laodike (Dittenberger Syll. 229). Nach Appian. Syr. 46. 66 zählte er beim Tode seines Vaters (164) neun Jahre, war also ca. 173 geboren. Porphyrios Angabe (Euseb. chron. I 253), er sei damals 12 Jahre alt gewesen, ist irrig (vgl. S. 2471). Nicht minder irrt Porphyr. a. O., wenn er sagt, A. habe 1 Jahr 6 Monate bei Lebzeiten des Vaters regiert. Denn eine babylonische Keilschrifttafel nennt ihn bereits für bab. sel. 142 = 170 v. Chr. als Mitregenten des Vaters (Strassmaier Ztschr. f. Assyr. VIII 110). Es liegt daher nahe, bei Eusebios a. O. eine Verwechslung von annum unum et menses sex statt annos sex et mensem unum zu vermuten (auch A. v. Gutschmid hat a. O. eine Confusion des Epitomators angenommen). Als Epiphanes im J. 166 in den Osten zog, übertrug er dem Reichsverweser Lysias die Fürsorge für den Knaben. Als A. dann nach dem Tode des Vaters (164) Alleinherrscher wurde, war Rom mit diesem Wechsel natürlich sehr zufrieden und wies daher die Wünsche seines Vetters Demetrios, der als Geisel in Rom lebend den Thron für sich beanspruchte, zurück (Polyb. XXXI 12. Appian. Syr. 46). Das Recht war zweifellos auf Seiten des Demetrios, da er der Sohn des älteren Bruders (Seleukos IV.) war (vgl. auch Polyb. XXXI 19, 11). Die makkabaeische Bewegung rief den König zunächst nach dem Süden. Judas war im J. sel. 150 = 163/2 v. Chr. zur Belagerung der makedonischen Besatzung der jerusalemischen Burg übergegangen. Der Hülferuf derselben bewog Lysias und den König, mit einem grossen Heere nach Iudaea zu ziehen. Wie zu erwarten, hatten sie einen glänzenden Erfolg. Judas wurde gezwungen, die Belagerung aufzuheben, und bei Beth-sacharja geschlagen; A. konnte zur Belagerung der Tempelburg übergehen. Schon schien er am Ziele zu sein, da kam die Nachricht, dass Philippos, den Epiphanes kurz vor seinem Tode statt des Lysias zum Reichsverweser eingesetzt hatte, gegen Antiocheia heranrücke, um selbst die Herrschaft zu gewinnen. Unter diesen Umständen hielten es Lysias und A., die überdies den Hellenisierungseifer des Epiphanes
[2477] nicht teilten und wohl so wie so einen Ausgleich wünschten, für geraten, vor allem die Reichshauptstadt zu schützen, gegen die Juden aber durch Zurückziehung des Religionsedictes des Epiphanes und durch Freigebung der jüdischen Satzungen sich den Rücken zu decken. Unter dieser Bedingung zogen die Aufständischen aus Jerusalem ab, Iudaea war wieder unterworfen und der fünfjährige Religionskrieg hatte ein Ende (162). Über die Bedeutung dieses Momentes für die Makkabaeergeschichte vgl. Schürer Gesch. d. jüd. Volks I 166ff. A. zog nun gegen Antiocheia, das inzwischen von Philippos besetzt worden war, schlug ihn und eroberte die Stadt (162; I Makk. 6, 18ff. II Makk. 11ff. Jos. ant. XII 362ff.). In dieser Zeit traf die römische Gesandtschaft, die gleich nach seiner Thronbesteigung nach dem Orient geschickt war, in Antiocheia bei ihm ein und hielt ihm die Paragraphen von Apamea vor. Seinen Kriegselephanten wurden die Sehnen durchschnitten, die Schiffe, die er entgegen jenem Vertrage hielt, wurden verbrannt (Polyb. XXXI 12. Appian. Syr. 46; die Zeitbestimmung ergiebt sich daraus, dass A. in den Kampf gegen Iudaea noch mit 32 Elephanten gezogen war, I Makk. 6, 30). Die Ermordung des Führers dieser Gesandtschaft, Cn. Octavius, durch einen gewissen Leptines gab A. Veranlassung, den Senat um Entschuldigung zu bitten (Polyb. XXXI 19, 1-3). Noch in demselben Jahre landete Demetrios, der römischen Haft entschlüpft (Polyb. XXXI 20-23), in Tripolis an der syrischen Küste und fand überraschend schnell Anhang im Lande. A. und Lysias wurden ihm lebendig ausgeliefert und auf seinen Befehl hingerichtet (I Makk. 7, 1ff. II Makk. 14, 1ff. Jos. ant. XII 389. Liv. per. 46. Euseb. chron. I 253).
Litteratur. Flathe Gesch. Macedoniens Schürer Gesch. d. jüd. Volkes I 165ff. Babelon Rois de Syrie CXIII ff.