RE:Anleihen
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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haben im Haushalt antiker Staaten nur eine geringe Rolle | |||
Band S IV (1924) S. 23–31 | |||
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Anleihen. Die A. spielt im Haushalt antiker Staaten nur eine geringe Rolle. Der Grund ist klar: Die A., die ein freiwilliger Vertrag zwischen gleichberechtigten Kontrahenten ist, steht ihrem Wesen nach in Widerspruch zu dem Charakter der Polis, etc. etc.
[Laum. ]
Nachträge und Berichtigungen
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Band R (1980) S. 29 | |||
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