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RE:Altercatio 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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im Zivilprozess das Streiten in kurzer Rede und Widerrede
Band I,2 (1894) S. 1692 (IA)–1693 (IA)
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3) Im Civilprocesse kann die A., das Streiten in kurzer Rede und Widerrede, im Gegensatz zu den zusammenhängenden Vorträgen, in jeder Lage des Verfahrens vorkommen. Besonders [1693] dient A. am Schlusse der Verhandlungen in iudicio dazu, die Ergebnisse der Verhandlungen und Beweisaufnahmen zu recapitulieren und von Seiten jeder Partei in das ihr günstigste Licht zu setzen. Geschickte Führung dieser von Quintilian sog. pugna decretoria war für den Ausgang des Processes wichtiger als die einleitenden grossen Reden. Quint. inst. or. VI 4. Plin. ep. III 9, 24. I 5, 5ff.

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