Aes excurrens, ‚das auslaufende Erz (Erzgeld)‘, technischer Ausdruck der römischen Geldrechnung für das neben dem Betrage in Silber beikommende erzene (kupferne) Kleingeld. Mit unserem modernen Begriffe ‚Scheidemünze‘ deckt sich der römische aus zwei Gründen nicht, einmal
[31] weil es sich bei letzterem um die laufende Geldrechnung, nicht um die Auszahlung eines Einzelbetrages handelt, und zweitens weil die römische Kupfermünze seit Einführung des Silbergeldes wohl allmählich neben der Silbermünze die Funktion eines unterwertigen Ausgleichmittels für die unter der Silbereinheit stehenden Teilbeträge angenommen, gleichzeitig aber daneben stets den Charakter einer selbständigen und vollwertigen Währungsmünze behalten hat. So geht z. B. aus einer Bemerkung Ciceros (pro Quinct. 17) deutlich hervor, daß noch zu seiner Zeit in Rom gewisse Geldrechnungen auch ganz in Erzgeld geführt wurden (aeraria ratio). Der Ausdruck aes excurrens ist vornehmlich überliefert und in seiner technischen Bedeutung klargestellt durch Volusius Maecianus assis distr. 63, im gleichen Sinne auch gebraucht bei dem Juristen Paullus I. IV resp. (Dig. Iust. XVI 3, 26 § 2): Debetis mihi ex ratione patris vestri decem et quod excurrit, in griechischer Fassung bei Plutarch. Fab. 4: δηναρίων τριακοσίων τριάκοντα ἔτι τριτεμορίου προσόντος. Davon in übertragenem Sinne bei Veget. r. mil. I inf.: Viginti et quod excurrit annorum .. und bei Aurel. Aug. civ. D. 4, 7: post mille ducentos et quod excurrit annos. Verständlich wird das Wesen dieses Gegenstandes erst aus der römischen Silbergeldrechnung, deren eigentümliche Formen eben durch diesen Zusammenhang bedingt waren und wegen der überwiegenden Bedeutung der Silbergeldrechnung im römischen Verkehrsleben eine wichtige Einrichtung desselben bildeten. Das griechische, namentlich das uns in seinen Einzelheiten am besten bekannte attische Geldwesen kannte eine solche Einrichtung nicht. Seine Währung war in der Hauptsache durch die Silbergeldeinheit, die Drachme, dargestellt, die sich durch das ganze Altertum in Feinheit und Stückgewicht stets auf gleicher Höhe erhalten hatte, daher auch mit
ihrem Kleingeld, dem Obolos = 1/6 der Drachme, und dessen dreimaligen Halbierungen, dem Hemiobolion = 1/12, dem Tetartemorion = 1/24, und der gegen Mitte des 5. Jhdts. v. Chr. eingeführten Kupfermünze, dem Chalkus = 1/48 der Drachme, in Umlauf und Geldrechnung stets die ursprüngliche Form bewahrte. Der nach dem Muster dieser Währung im J. 485 d. St. (Plin. n. h. XXXIII 3 § 44) zu Rom eingeführte silberne denarius, der seinen Namen von der Gleichstellung mit zehn der damaligen kupfernen Münzasse erhielt, sowie seine beiden Halbmünzen, der quinarius = 5 Asse, und der sestertius (semis tertius) = 21/2 Asse, hatten für die Geschäftsrechnungen und das damit in engster Verbindung stehende nationale Rechnungsinstrument, den Abacus, keine neue Einrichtung nötig gemacht. Die leitende Hauptmünze, der Denar, wurde in den Geschäftsrechnungen mit den herkömmlichen römischen Zahlzeichen, die bis dahin den as mit seinen Teilen vorstellten, durch Voranstellung des Denarzeichens X mit der Durchquerung, d. i. X, charakterisiert und nahm mit seinen ganzen Beträgen auf dem Abacus einfach die dekadischen
[32] Kolumnen der ganzen Zahlen ein. Dadurch fiel sein Zehntelbetrag, im Werte eines Münzas, von selbst auf die bisherige Spalte der uncia, signiert mit dem Unzenzeichen –, die nun anstatt duodezimal, in dieser Rechnung dezimal zu fungieren hatte. Nur erhielt diese Teilgröße, die jetzt einen Silberwert, nämlich einen Zehntel-Denar darstellte, einen diesen Umstand bezeichnenden neuen Namen, nämlich den Namen ,Pfündlein', libella, hervorgegangen aus der Erinnerung, daß der As einst ein vollwichtiges Kupferpfund war (libra pondo). Aus diesem Zusammenhang erklärt es sich, daß die Libella auch in den Rechnungen, jetzt wie bei allen weiteren Veränderungen, mit dem Unzenzeichen in Verbindung blieb. Ihr Halbwert, die sembella, auch singula, ward demzufolge auf die Semunzial-Spalte des Abacus, Zeichen Σ, verwiesen, wogegen der weitere Halbwert, die Viertellibella, auf die Spalte der Viertelunze (sicilicus) entfiel und den Namen terruncius, Zeichen T, erhielt, ein Name, der von dem alten Viertelwerte des vollwichtigen As = 3 Unzen entnommen war. Varro de l. l. Vet 174: Nummi denarii decuma libella, quod libram as valebat, et erat ex argento parva, sembella, quod libellae dimidium, quod semis assis. terruncius a tribus unciis, quod libellae ut haec quarta pars, sic quadrans assis, zu welcher Stelle allerdings festzustellen ist, daß die Libella der Silberwährung niemals einem vollen Gewichtspfund des römischen Gelderzes gleichwertig war, und daß sie niemals ausgeprägt worden ist. Bei dem Schweigen des hierüber wohl am genauesten unterrichteten Varro muß angenommen werden, daß in diesem ursprünglichen Stadium der römischen Silberwährung die Rechnungen bloß in Denaren, nicht auch in Quinaren oder Sesterzen geführt worden waren. Als dann im 6. Jhdt. d. St. (Hultsch Metrol. 284ff.) der Denar von seinem ursprünglichen Fuße von 72 Stück auf das römische Pfund, d. i. von einem Stückgewicht von vier Skrupeln, auf 84 Stück, Gewicht 39/21 Skrupel, abgeschwächt und nunmehr auf 16 der damaligen Kupferasse valviert worden war, wobei also auf den nunmehrigen Quinar 8, und auf den Sesterz 4 Asse entfielen (Plin. a. O. § 45), ließ die Geldrechnung sich mit dem System der römischen Zahlzeichen und mit dem darnach eingerichteten Abacus in der bisherigen Weise nicht mehr durchführen. Die Lösung, eine für das tägliche Leben höchst triftige Angelegenheit, die gleichwohl an das bestehende Zeichensystem gebunden blieb, wurde nun in der Weise gefunden, zunächst wieder für die Denarwährung, daß die ganzen Denarbeträge wie bisher mit den Zahlzeichen der Ganzen notiert und auf dem Abacus in den dekadischen Kolumnen gerechnet wurden. Dagegen drückte man die nunmehr unter dem Denar liegenden Münzasse mit ihren einzelnen Ansätzen von 1–15 im reinen Unzialsystem aus, in der Weise, daß dabei der Denarius als Einheit, d. i. als as im römischen arithmetischen Sinne gedacht und der üblichen Zwölferteilung unterworfen wurde. Es ergab sich dabei zunächst aus 4 Halbierungen der Denareinheit und der herkömmlichen Bruchzeichen mit deren Benennungen folgende Grundtabelle :
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Silbergeldgröße |
Kupfergeldbetrag |
Zeichen und Bedeutung im Unizialsystem
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1 Denar |
16 Münzasse |
X I (denarius)
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1/2 „ |
08 „ (octus) |
X S (= = =) semis
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1/4 „ |
04 „ (quattrussis) |
X = – quadrans
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1/8 „ |
02 „ (dupundium) |
X – Σ uncia semuncia
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1/16 „ |
01 „ (as) |
X Σ ) semuncia sicilicus
|
Aus den Ansätzen dieser Tabelle lassen sich dann alle übrigen Zwischenwerte für 15 . . 9, 7 . . 5 und 3 Münzasse einfach durch Zusammenstellung der bezüglichen Zeichengruppen finden, z. B. für 3 Münzasse (tressis) = 1 + 2 M. A. = X Σ ) – Σ oder = ), sextans sicilicus; für 15 M. A. (quindeciaere) = 8 + 4 + 3 M. A. = X S = - = ), semis quincunx (deunx) sicilicus usw. Die Reduktion bezw. Probe dieser Unzialansätze auf die zugehörigen Beträge in Münzassen geschah durch ihre Multiplikation mit der Zahl 16, bezw. die Unze als Einheit genommen, mit der Zahl 16/12, z. B. 1 M.A. = X) Σ ) = Unzen (1/2 + 1/4) × 16/12 = 1; oder 7 M. A. = 4 + 3 M. A. = X = - = ) = Unzen (5 + 1/4) × 16/12 = 7 usw. Das ist nun die Einrichtung, wie sie Maecianus 48–62 in allen 15 Ansätzen darstellt und als einen höchst geistvoll erfundenen Ausweg für die Behandlung der Teilgeldbeträge in der Silberwährung bezeichnet (63): Ingeniosissime autem, cum ad denarium ratio conficeretur, excurrentis aeris nota inventa est, quae sedecies multiplicata id efficeret. Man sieht, daß in dieser neuen Form der Denarrechnung die alten Bezeichnungen libella, sembella (singula) und terruncius verschwunden sind, die Rechnung selber aber genau die Form der alten Unzialrechnung festgehalten hat, und daß die Bruchwerte nunmehr nach den Größen des Unzialsystems benannt sind.
Nun hatte in der letzten Periode der Republik die Rechnung nach Sesterzen, wie aus den überwiegenden [34] Geldansätzen in den literarischen Schriften des Zeitalters hervorgeht, sehr an Bedeutung gewonnen, und es war daher notwendig, auch für diese eine entsprechende Rechnungsmethode einzurichten. Eine Tabelle für eine Sesterzrechnung würde sich, ähnlich wie für die Denarrechnung, durch dreimalige Halbierung der Einheit in 1/2, 1/4 und 1/8 Sesterze, gleich 2, 1 und 1/2 Münzasse, d. i. in Zeichen: HS S, = – und – Σ, und in Worten: semis, quadrans, uncia semuncia (sescuncia) mit Leichtigkeit haben aufstellen und auf dem Abacus ausführen lassen. Gleichwohl war die tatsächliche Lösung eine wesentlich andere. Es wurden nunmehr aus der bisherigen Denarrechnung die alten Teilwerte:
libella (1/10), sembella (1/20) und terruncius (1/40)
mit ihren bisherigen Namen und Zeichen: –, Σ und T in die ratio ad sestertium übernommen, obgleich ihnen dabei der historische Zusammenhang abhanden kam, und in der Art verwendet, daß der in der Rechnung darzustellende Zeichenwert viermal (bezw. die Libella als Einheit genommen, (4/10) mal) genommen den betreffenden Kleingeldbetrag ergab. So wird der halbe Münzas dargestellt mit – T, libella terruncius, denn (1/10) + 1/40) × 4 ergibt 1/2, und der ganze Münzas mit = Σ, duae libellae singula, nach (2/10 + 1/20) × 4 = 1. Die vollständige Tabelle der Sesterzrechnung war demnach (Maec. 65–70):
Silbergeldgröße |
Wert in Kupfergeld |
Zeichen und Benennung
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1 sestertius |
Münzasse 4 |
HS I
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Münzasse 31/2 |
HS S = – Σ T octo libellae singula terruncius
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Münzasse 3 |
HS S = Σ septem libella terruncius
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Münzasse 21/2 |
HS S – T sex libella terruncius
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1/2 sestertius |
Münzasse 2 |
HS S (= = –) quinque libellae
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Münzasse 11/2 |
HS = – Σ T tres libellae singula terruncius
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1/4 sestertius |
Münzasse 1 |
HS = Σ duae libellae singula
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Münzasse 1/2 |
HS – T libella terruncius.
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[33] (Maecianus schreibt ‚teruncius‘, nach Mommsens Nachweisen, Hermes XXII 486, ist aber die richtige Schreibung ‚terruncius‘). Auch diese Tabelle läßt sich nach den aus zwei Halbierungen der Sesterz (1, 1/2, 1/4) gebildeten Zeichengruppen für die Zwischenwerte leicht zusammenstellen. Nur ist dabei zu beachten, daß der semis darin fünf Einheiten (libellae) zählte. Auf dem Abacus vollzog sich dann die Sesterzrechnung in der Weise, daß die Ganzen der Münzgattung wieder in den dekadischen Kolumnen gerechnet wurden, während die Libellae in der dekadisch funktionierenden Kolumne [34] der Unzen, die Sembella in der der Semuncia und der Terruncius in derjenigen des Sicilicus gerechnet wurden. Maecianus bestätigt für die Denarrechnung stillschweigend, daß zu Rom in dieser Rechnung nicht unter den ganzen Münzas, und für die Sesterzrechnung ausdrücklich (67: temere, lies Romae), daß darin nicht unter den halben Münzas herabgegangen wurde. Seine Ausdrucksweise läßt in allen Wendungen klar erkennen, daß es sich bei der ganzen Einrichtung nicht um die täglichen baren Auszahlungen, sondern um die schriftliche Rechnung, d. h. um die Eintragungen
[35] in die Geschäftsbücher gehandelt habe, worin zunächst die gewählte Silbermünzgattung durch das bezügliche Vorzeichen bestimmt wurde, die ratio ad denarium durch das Zeichen X, und die ratio ad sestertium durch das Zeichen HS die den einzutragenden Geldbeträgen voranzustellen waren. (Maec. 74: praeposita nota denarii vel sestertii, ut erat ratio.) Ob zu Rom auch die Rechnung in Quinarien, ratio ad quinarium, Vorzeichen V, oder nach dem damals dem Quinar gleichwertigen victoriatus geführt wurde, erklärt Maecianus nicht zu wissen (64). Zu jener Zeit (um 146 n. Chr.) war längst eine weitere Abschwächung der Silbermünze eingetreten (unter Kaiser Nero), nämlich die Ausbringung des Denars mit 96 Stück aus dem Pfund, Stückgewicht 3 Skrupel. Die Valvation mit 16, bezw. 8 und 4 Münzassen war aber die alte geblieben, und so war eine Änderung in den Rechnungsformen dadurch nicht erforderlich geworden. Der ganze Zusammenhang ergibt, daß bei diesen Wandlungen im Geld- und Rechnungswesen der Römer die Anwendbarkeit des nationalen Rechnungsinstrumentes, des Abacus, durchaus die leitende Rolle gespielt hatte. Das jeweilige Rechnungsergebnis wurde bei der Eintragung in die Bücher und sonst im mündlichen Ausdruck nach der Gestalt der Zeichengruppen des Unzialsystems benannt, weshalb Maecianus nicht unterläßt, jedem Ansatz die Worte vorauszuschicken: scribas vocesque (oder nominesque). Vgl. das Nähere, insbesondere auch darüber, daß die Nachricht des Maecianus (74), die drei Teilgrößen der neueren Sesterzrechnung hätten schon in der angeblich bestandenen Sesterzrechnung der ersten Periode Anwendung gehabt, unrichtig ist, bei A. Nagl Rechentafel d. Alten, S.-Ber. Akad. Wien CLXXVII Abb. 5 (1914) 66ff. S. auch die Art. Abacus o. S. 4ff. und Numerorum figurae.