Ἐφόδιον,[1] Reisediäten, die von Staatswegen an Leute gezahlt wurden, die in seinem Auftrage oder doch auf seine Kosten reisten; meist handelt es sich natürlich um Gesandte, doch finden sich auch andere Beauftragte, wie z. B. Bauleute (in Epidauros, IG IV 1484). Auch Kriegsgefangenen wird bei der Heimkehr ein ἐ. gezahlt. Es ist eine allgemein griechische Bezeichnung, die, zuweilen auch μεθόδιον oder πορεῖον genannt, für viele Staaten belegt ist (Chios, Mylasa, Delphi, Delos, Hermione, Prasiai, Epidauros, Smyrna). Für Athen läßt sich noch einiges mehr angeben, speziell über die Höhe der Diäten. Wenn allerdings Aristophanes Ach. 66 ein Tagegeld für Gesandte von 2 Drachmen, ebd. 602 sogar von 3 Drachmen erwähnt, so liegt offenbar an beiden Stellen eine absichtliche Übertreibung vor. Demosthenes gibt XIX 158 an, daß 10 Gesandten für eine 69tägige Abwesenheit rund 1000 Drachmen gezahlt wurden; darnach wie nach anderen Stellen kann man auf eine Höhe von etwa 1½ Drachmen täglich schließen, doch wird die Höhe gewiß je nach Entfernung und Art der Reise geschwankt haben. Das Geld wurde meist im voraus, öfters aber auch erst nach Beendigung der Reise angewiesen, und zwar ἐκ τῶν εἰς τὰ κατὰ ψηφίσματα ἀναλισκομένων τῷ δήμῳ (Boeckh Staatsh. I³ 302. Poland De legationibus Graec. publicis 84ff.).