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RE:Ἐπίσκοποι 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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von Athen in dessen botmäßige Städte entsandte Beamte
Band VI,1 (1907) S. 199
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Ἐπίσκοποι. 1) Harpokration s. v. versteht unter ἐ. die von den Athenern in die untertänigen Städte entsendeten Beamten, die sonst auch φύλακες geheißen hätten, und vergleicht sie mit den spartanischen Harmosten, womit Thuc. IV 104 in Übereinstimmung gebracht werden kann. Erwähnt wird ein ἐ. bei Aristoph. Aves 1022 (ἐπίσκοπος ἥκω δεῦρο τῷ κυάμῳ λαχὼν ἐς τὰς Νεφελοκοκκυγίας). Aus ebd. 1032 und 1052 hat man geschlossen, daß dem ἐ. in der Stadt, in die er gesendet wurde, auch die niedere Gerichtsbarkeit zugestanden habe. Vgl. Meier-Schoemann-Lipsius Att. Proc. 1006. Nicht unmöglich ist es, daß auch Arist. πολ. Ἀθ. 24, 3 die ἐ. gemeint sind. Inschriftlich sind sie als athenische Emissäre für Erythrai IG I 9, 10 bezeugt, auf Grund einer unsicheren Ergänzung zu IG I Suppl. 96 werden sie auch für Mytilene angenommen. Fraenkel De cond. soc. 17 nimmt mit Recht an, daß sie zur Neueinrichtung von Verfassungen in die untertänigen Städte geschickt worden, mit Unrecht 51, daß sie die δίκαι ἀπὸ συμβόλων zu entscheiden hatten. Vgl. auch Stahl De soc. Ath. iud. 4. Eine Streitfrage ist, ob sie ständige Beamte oder außerordentliche Kommissäre waren, worüber die Literatur vollständig bei Busolt Griech. Gesch. III 1, 227 zusammengestellt ist; doch läßt sich kein triftiges Argument für die erste Auffassung beibringen.

[Szanto. ]