RE:Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων
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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Zahlungsunfähigkeitserklärung eines Schuldners | |||
Band VI,2 (1909) S. 1685 | |||
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Ἐξίστασθαι τῶν ὄντων[WS 1] bezeichnet die Zahlungsunfähigkeitserklärung eines Schuldners, der den Gläubigern überläßt, sich aus dem Vorhandenen zu befriedigen, bei Rhedern, [Demosth.] XXXIII 25, Wechslern, Demosth. XXXVI 50. XLV 64, allgemein XXXVII 49. Daß eine besondere Erklärung des Schuldners dazu gehörte, scheint aus Aristoph. Ach. 617 hervorzugehen. Über das weitere, insbesondere ob die Behörde dabei mitwirkt, ist nichts bekannt. Poll. VIII 145 gibt als gleichbedeutend ἀποστῆναι τῆς οὐσίας, παραχωρῆσαι τῶν χρημάτων an. Vgl. Lipsius Att. Proz. 698.
[Thalheim. ]
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ transkribiert: Existasthai ton onton.