Ἀπαγορεύειν (ἀπειπεῖν, ἀπαυδᾶν) war der agonistische Kunstausdruck für das freiwillige Aufgeben eines Boxwettkampfes. Während bei allen anderen Übungen die Zuerkennung des Sieges durch die Kampfgesetze geregelt war, konnte beim Faustkampf und Pankration nur Kampfunfähigkeit bezw. gar Tod des einen Gegners oder aber freiwilliges Aufgeben des Kampfes die Entscheidung bringen. Das war auch der Grund, warum es den Lakedaimoniern verboten war, in diesen beiden Kampfarten, die sie sonst sehr liebten, bei den öffentlichen Spielen aufzutreten, da das Aufgeben des Kampfes von seiten eines Stammesgenossen als Beweis der Feigheit auf ganz Sparta einen Schatten geworfen hätte. Das ἀ. bestand darin, daß der Unterliegende die
[128] offene Hand oder einen bis zwei Finger ausstreckte, in engem σύμπλεγμα auch wohl mit der Handfläche auf den Körper des Gegners schlug: Luc. Anach. 1 ὁ δὲ παρακροτεῖ ἐς τὸν ὦμον ἱκετεύων οἶμαι, ὡς μὴ τέλεον ἀποπνιγείη. Das Erheben der Hand, ursprünglich wohl als Gebärde des Flehens aufzufassen (Theokr. 22, 129. Millingen Vases gr. 49: Hektor streckt flehend die Hand gegen Achill aus), erscheint auf athletischen Vasendarstellungen nicht selten: Wien. Vorlegebl. VIII 1, D 5. Mus. etr. II 17 (22), 1 a. Inghirami Mus. Chius. 87 = Krause Gymn. Taf. XVIII d 66f. Arch. Ztg. 1883 Taf. 2 B. Arch. Anz. 1892, 164. Zannoni Scavi d. Certosa CVII 15. Gardiner Gr. athlet. sports Fig. 141 und zwei unveröffentlichte Vasen, Würzburg 252 B, Neapel Heidemann 2519. Vgl. Krause Gymn. 423, 1, der aber das ἀ. fälschlich auch auf den Ringkampf anwendet. Sittl Gebärden 219. Jüthner Ant. Turng. 66; Philostr. üb. Gymn. 203f. Gardiner a. O. 415f.