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RE:Ἀγραφίου γραφή

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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öffentliche Klage gegen den Staatsschuldner
Band I,1 (1893) S. 889 (IA)
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Ἀγραφίου γραφή,[1] eine öffentliche Klage, nach attischem Recht gerichtet gegen den Staatsschuldner, welcher, ohne seine Schuld bezahlt zu haben, aus dem öffentlichen Schuldverzeichnisse gelöscht worden war. Diese auch von allen übrigen Grammatikern (Pollux VIII 54. Harpokr. Suid. Etym. M. p. 13. Bekker Anecd. gr. 184, 24. 199, 28. 331, 21) angenommene Bestimmung der Klage steht durch die von [Demosth.] LVIII 51 angeführte Gesetzesstelle so fest, dass dagegen die abweichende Angabe des einzigen Hesychios, sie habe gegen den Staatsschuldner stattgefunden, der aus Vergünstigung nicht ins öffentliche Schuldbuch eingetragen gewesen sei, wahrscheinlich nur auf einem Irrtum beruht. Höchstens darf man annehmen, dass sie auch gegen den Beamten gerichtet war, der die Einschreibung des Schuldners versäumte, wie an der lückenhaften Stelle des Lexic. Cantabr. 663 ed. Pors., und als Ausnahmsfall an der verderbten Stelle im Etym. M. p. 13, 17 und bei Bekker Anecd. gr. 199, 28 (κατὰ τῶν ἐγγραφόντων τοὺς μὴ ὀφείλοντας für κατὰ τῶν μὴ ἐγγραφόντων τοὺς ὀφείλοντας) angegeben ist. Die einleitende Behörde für diese Klage waren die Thesmotheten. Vgl. Boeckh Staatsh. der Ath. I² 510f. Meier-Lipsius Att. Proc. 447f.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert Agrapgiugraphe