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RE:Σιτοφύλακες

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Behörde für die Aufsicht über den Getreidehandel
Band III A,1 (1927) S. 399
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Σιτοφύλακες. Während in anderen Städten die Aufsicht über den Getreidehandel wie über den der anderen Waren den ἀγορανόμοι (s. d.) oblag, hatte man in Athen dafür eine besondere Behörde, die σ. eingesetzt (Lys. XXII 16). Zur Zeit des Aristoteles waren es 35, jährlich erlost, davon 20 für die Stadt und 15 für den Hafen. Ihre Aufgabe bestand (resp. Athen. 51, 3) darin, den Getreideverkauf auf dem Markte zu überwachen und ebenso den Verkauf von Mehl und Brot. Auch hatten sie das Gewicht des letzteren zu bestimmen. Diese Aufgaben betreffen den Kleinhandel, während der Großhandel nach 51, 4 den ἐμπορίου ἐπιμεληταί unterstand. In früherer Zeit hatten die σ. weitere Befugnisse, obwohl sie damals nur 10, 5 für die Stadt und 5 für den Hafen, waren. Denn nach Lys. XXII (kurz nach 387 v. Chr.) § 5f. hatten sie vor allem Getreideaufkäufe über ein gesetzlich bestimmtes Maß zu verhindern, und nach Demosth. XX 32 (354 v. Chr.) führten sie Listen über das in den Hafen eingeführte Getreide, was nach Aristoteles den ἐμπορίου ἐπιμεληταί zukommen müßte. Es ist daher eine Änderung in ihren Befugnissen nach 354 anzunehmen, mit der vielleicht auch die Vermehrung der Zahl zusammenhängt, die wohl die Aufsicht über Müller und Bäcker erforderte. Als Zeit kommt wohl die Teurung der J. 330 und folgende in Betracht (IG II 5, 179 b. v. Wilamowitz Ar. und Athen I 220). Außerhalb Athens werden σ. erwähnt in Priene, Hiller v. Gaertringen 81 (= Michel 482), welche τοῦ τε σίτου καὶ τῶν ἄλλων τῶν κατὰ τὴν ἀγορὰν τὴν σιτόπωλιν πωλουμένων Sorge zu tragen haben. In Tauromemon, IG XIV 423 (= Dittenberger Syll.3 954, 2. Jhdt. v. Chr.) und f. bewahrten sie das Getreide auf und verkauften es und hatten unter sich σιτῶναι (s. d.) und ἀγέρται (s. den Art. Σιταγέρται). Sie legten monatlich Rechnung. Ein σ. wird auch aus Perinthos angeführt, IGR I 797.