Εὐθηνιάρχαι. 1. Bezeichnung. Mit diesem Titel wurden in Ägypten Bürger einer Gemeinde nach dem Geschäftsbereich (εὐθηνία = Marktversorgung. S. Mitteis-Wilcken Grundz. I 1, 365) des von ihnen übernommenen Amtes bezeichnet. Der für Alexandreia und Arsinoe überlieferte Titel ὁ ἐπὶ τῆς εὐθηνίας ging zeitlich voraus (Oertel 340). In Alexandreia kann aber auch darunter (mit Wilcken Grundz. 366. Vgl. Oertel 340, 3) ein Beamter verstanden werden, der über den für den Getreidenachschub verantwortlichen Spezialbeamten der fünf städtischen Quartiere stand. Belege s. Preisigke Papyruswörterbuch Abschn. 8; Sammelbuch 8258. Oertel 340ff.
etc. etc.