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RE:Δειλίας γραφή

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Deilias graphe
Band IV,2 (1901) S. 2384
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Δειλίας γραφή, Klage wegen Feigheit vor dem Feinde. Doch war in Athen diese Bezeichnung nicht officiell, und darum fehlt sie in dem ausführlichen Verzeichnis der Militärvergehen bei Poll. VIII 40, wogegen auch Aisch. III 175 nichts beweist. Die Fassung des Gesetzes vermied die Substantiva und zählte vielmehr die Handlungen auf, Lys. XIV 5: ἐάν τις λίπῃ τὴν τάξιν εἰς τοὐπίσω δειλίας ἕνεκα μαχομένων τών ἄλλων, ... (Lys. X 12) ἢ φεύγῃ τὴν ἀσπίδα ἀποβαλών. Jede der beiden Handlungen kennzeichnet die δειλία, am häufigsten die letztere, Aisch. III 175, vgl. Thalheim Jahrb. f. Philol. CXV 269. Die Klage gehörte zur Vorstandschaft der Strategen, die Richter wurden den Kameraden des Angeklagten entnommen. Die Strafe war Verlust der Ehrenrechte ohne Schädigung des Vermögens, ganz wie bei ἀστρατεία (Aisch. III 175f.). Die übrigen Belegstellen s. u. Ἀστρατείας γραφή).