Βοιωτάρχαι,[WS 1] das hervorragendste Amt des boiotischen Bundes. Es bestand aus einem Collegium jähriger Beamten. Die litterarischen Erwähnungen derselben sind bei Gilbert St.-A. II 54, 2 zusammengestellt. Die Anzahl der β. wird bei Thuc. IV 91 für das Jahr 424 auf 11 angegeben, eine Zahl, die von v. Wilamowitz Herm. VIII 440 bezweifelt wird, der für ἕνδεκα mit Lollings Billigung (Athen. Mitt. III 89) ἑπτά lesen will. Sieben β. begegnen uns nämlich in den Inschriften IGS 2407 und 2408, die, wie Köhler Herm. XXIV 636 bewiesen hat, um das Jahr 366 fallen. Es ist das die Zeit, in der aus [637] den boiotischen Städten durch Epaminondas eine strammere Einheit gebildet worden war. Auch für die Schlacht bei Leuktra ist dieselbe Zahl durch Diod. XV 53 bezeugt. Wie lange sie geblieben ist, steht nicht fest. Sicher ist aus Liv. XLII 43 nicht mit Boeckh CIG I p. 729 zu schliessen, dass im J. 171 zwölf oder elf β. fungiert haben. Plut. Pelop. 13 werden nur drei, c. 14 nur zwei β. erwähnt. Doch ist weder sicher, dass damals nicht mehr existierten, noch wenn dies der Fall war, dass das mehr als ein vorübergehender Zustand gewesen ist. Nicht zu identificieren sind mit den β., wie Boeckh gethan hat, die ἀφεδριατεύοντες (s. d.). Ebenso ist von den β. verschieden der eponyme Beamte des Bundes, welcher ἄρχων Βοιωτοῖς oder ἐν Βοιωτοῖς heisst und vielfach inschriftlich bezeugt ist. Zu den Functionen der β. zählte der militärische Oberbefehl, aber auch die politische Leitung, Friedensschlüsse, Bündnisverträge u. dgl. Eine Inschrift aus dem 2. Jhdt. v. Chr. IGS 3088 erwähnt neben einem β. einen Hipparchen, also neben dem Befehlshaber der Fusstruppen den der Reiterei, wobei anzunehmen ist, dass das Commando einem der β. übertragen wurde oder zwischen mehreren wechselte. Auch Straffunctionen hatten die β., vgl. IGS 3073, 7. 175.