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Programm des Königlichen Realgymnasiums in Gmünd am Schlusse des Schuljahres 1896/97

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Autor: Bruno Klaus
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Titel: Programm des Königlichen Realgymnasiums in Gmünd am Schlusse des Schuljahrs 1896/97
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Erscheinungsdatum: 1897
Verlag: Scharpf & Kraus
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Erscheinungsort: Gmünd
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Quelle: Scans auf Commons
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PROGRAMM
des
Königlichen Realgymnasiums
in
GMÜND
am
Schlusse des Schuljahrs 1896/97.


Inhalt: 1) Geschichte der höheren Lehranstalt in Schwäb. Gmünd von Rektor Dr. Klaus.
2) Nachrichten über das Schuljahr 1896/97 und Chronik der Anstalt von demselben.

Gmünd.
Buchdruckerei von SCHARPF & KRAUS.
1897.
[1]
Einleitung.

Zum erstenmal giebt das hiesige Realgymnasium ein Programm heraus. Man wird es deshalb begreiflich finden, wenn ich zum Gegenstand desselben die Geschichte der höheren Lehranstalt in Gmünd gewählt habe.

An urkundlichen Quellen kommen hauptsächlich folgende in Betracht:

  1. Die handschriftlich vorhandene, im Besitz der Stadt Gmünd befindliche sog. Jeger’sche Chronik, welche folgenden Titel hat: „Gamundia Rediviva sive Aerarium Resuscitatum Das ist: Die in die Tüeffe weit gesunkene und nun wieder emporerhöhte Stadt Gmünd, deren Regiments Staat: Ökonomie und künftig buchfüerend nutzbare Würtschaft Gantz einfältig, jedoch guets-mainendt Et per modum consilii entworfen von dem jüngeren RathsConsulenten Joanne Eustachio Jeger In anno Christi 1707.“
  2. ein dürftiger Auszug aus dem Hausprotokoll der Franziskaner zu Gmünd „Extractus Protocolli Domestici Conventus Fratrum Minorum Ordinis Sancti Francisci Seraphici Suevo-Gamundiani.“
  3. Akten in der Registratur der Anstalt.

Der Abschnitt der Jeger’schen Chronik, welcher für uns von Wichtigkeit ist, hat die Aufschrift: „Von der Lateinischen: undt Deutschen Schuel Bestöll- und Ordnungen. Item Von Visitationen der Schuelen.“

In der Einleitung dieses Abschnittes teilt Jeger seine pädagogischen Ansichten mit, und es ist vielleicht nicht ohne Interesse, auch einiges von diesen zu erfahren. Wir geben daher einen kurzen Auszug aus denselben, indem wir den Wortlaut möglichst beibehalten und nur die Orthographie nach der jetzigen umändern. Einer löblichsorgsamen und wohl fürsichtigen Obrigkeit, sagt er, liegt unter anderen Amtsverordnungen ob, dass sie Vorsehung thue, damit die Jugend recht instituiret und bestellet sei. Denn gleichwie in semente posita spes messis, der einen Fruchtsamen aussäet, all seine Hoffnung auf eine gute Ernt setzet, ita totius reliquae vitae exspectatio ab educatione pueritiae dependet, also dependiret das ganze übrige Leben von einer guten Education und Auferziehung. . . . weil a juventutis institutione recta von Besorgung und Pflanzung guter und recht gearteter Jugend des ganzen menschlichen Lebens und einer wohlangeordneten Republik Heil und Wohlfahrt dependiret. . . Denn nicht die Jurisconsulta aut Plebiscita, die guten Verordnungen und Gesetze, sondern die praeclara instituta, die gute, nützliche Education und Disciplin machen eine Stadt glückselig, allermassen bös gesittete und übelgezogene [2] Bürger und Unterthanen auch die leges exquisitissimas, die allerbest eingerichteten Gesetze verachten. . . Es ist zwar nit zu verneinen, dass die Schulen gute und böse Knaben machen . . Daher habe vor Zeiten Valentinus Trocedorfius ein sehr künstlicher Informator der Jugend, nachdem er das erstemal in die Schul zur Jugend hineingegangen, selbige also angeredet und gegrüsst: Salvete vos Nobiles, Consules, Senatores, Caesarum, Regum ac Principum Consiliarii, vos opifices, lictores et nebulones!

. . Zur guten Institution der Jugend und Schulen wird necessario erfordert, dass man, wie allhier ratione loci ganz gute Veranstaltung gemacht ist, einen guten bequemen, gesunden und stillen Ort selegire, wo nit vil Gassengeschrei, Tumult, Reiten und Fahren ist . . U. hat eine sorgfältige Obrigkeit wohl aufzusehen, dass, id est bei den deutschen Schulen, besondere für die Knaben und besondere für die Mägdlein constituiret und bestellet werden. . . So liegt auch weiter einer vorgesetzten Obrigkeit ob, dass sie solche Praeceptores, Moderatores und Schulmeister bestelle und aufnehme, welche zu solcher Funktion und Verwaltung wohl tauglich und gelehrt sind, sowohl der Dexterität und Auferbaulichkeit, Erudition, Pietät und Gottesfurcht, als auch Humanität und Modestia halber, damit die Knaben nit allein wohl lernen und progrediren, sondern auch in Christianismo und der Gottesfurcht wohl profiziren und ein tugendsames Leben führen . . . Der Schulmeister sei wohlgelehrt und geschickt, denn wer wenig kann, kann auch keinen dociren und unterrichten . . Er habe eine gute Experienz und praxin, die Knaben sowohl zu dociren als zu tractiren, auch die Ingenia der Jugend und was nun weiteres ad artem docendi gehörig und erforderlich, zu erkennen. Denn es giebt etliche Knaben und Mägdlein, welche eine besondere Art zu dociren erfordern, etliche pariren und gehorchen gern, etliche aber ungern, etliche sind sehr furchtsam, etliche erschrocken, etliche etwas hart. Den erchrockenen, schwachen und furchtsamen soll man nicht sogleich jählings und stark zusetzen und allzuviel zumuten, und es soll ein Praeceptor und Schulmeister wohl aufmerken und caviren, ne studia qui amare nondum potest, oderit et amaritudinem semel perceptam etiam ultra rudes annos reformidet. Er muss aber auch nicht allzu gut sein, sondern gegen die immorigeras discipulos auch die Schärfe brauchen, das Rauhe herauskehren, die Ruten und andere Disciplins- und Corrections-Mittel nicht vergessen, Zucht und Furcht unter sie machen . . Es besteht aber eines rechtschaffenen Praeceptoris und Schulmeisters Amt hauptsächlich et potissimum in diesem, dass er ein zeloser und eifriger Liebhaber erga rem literariam et scholasticam utilitatem sei, dass er eine gleichsam väterliche Liebe, Affektion und Zuneigung zu der Jugend habe und trage . . . Er soll sonderheitlich wohl Achtung geben auf eines jeden Knabens oder Mägdleins Humor, Alter und mores, auf jedes ingenium und captum und sich sodann darnach accomodiren . . . Die Schulmeister sollen Geduld mit der Jugend haben, sollen einen schönen, kurzen und leichten modum zum dociren haben, non multitudine ingrata, diuturnitate injucunda, molesta varietate et difficili obscuritate utantur, sie sollen nit vantieren, non ad pompam et ostentationem ingenii, doctrinae, facundiae, sed discipulorum suorum comodum captumque doceant, sollen ihr eigen Lob und jactation nit, sondern der Jugend Nutzen und Promotion suchen Damit aber dies alles geschehe, wohl instituirte und fundirte Schulen in [3] ihrem Flor, Wachstum und Fürgang erhalten werden, das lieget einer geistlichen und weltlichen Obrigkeit vorderist und in ihrem Gewissen ob. In des löbl. Magistrats Namen, wie allhier ganz wohl und löblich eingeführt und Herkommens, dass Herr Stadtpfarrer und eine Ratsdeputation all Quartal sämtliche Schulen hier visitieren, sollen Scholarchae sive fideles, graves et periti viri als Inspectores constituiert und verordnet werden, welche autoritate et mandato Magistratus ordinarii fleissig besorgen, sehen und examinieren sollen, ob es recht, nützlich und löblich in den Schulen hergehe, ob die öffentlich affigirte Schulordnung exacte gehalten, auch der Praeceptorum et Cantorum in Handen habende Bestallungsbriefe observiret und denen nachgelebt oder darwider gehandelt werde, welche, die Schulordnung sowohl als auch die beiden Bestallungsbriefe, in fine hujus materiae ad informationem et notitiam sollen inseriret werden. Diese sollen auch nicht allein schauen und wohl examinieren, wie die Jugend beschaffen sowohl in doctrina als denen moribus, sondern hauptsächlich auch sehen und scrutieren, wie die Praeceptores und Schulmeister gesittet und beschaffen. Es ist also von nöten, dass man solche Inspectores und Männer nehme, welche rem scholasticam, das Schulwesen wohl verstehen. Denn wenn dieselben keine prudentiam scholasticam haben, wie können sie die Sach examinieren, ob es recht hergehe und alles recht ad intentionem Magistratus eingerichtet sei?


I. Die höhere Lehranstalt zu Schwäb. Gmünd in den Zeiten der Reichsstadt.
A. Die städtische Schule.

Wenn wir nun zum eigentlichen Gegenstand unserer Abhandlung übergehen und nach den ältesten Nachrichten über das Bestehen einer höheren Lehranstalt zu Gmünd fragen, so wird zwar in einer Urkunde des Klosters Adelberg schon im Jahre 1295 (s. Pfaff, Versuch einer Geschichte des gelehrten Unterrichtswesens in Württemberg S. 8) ein rector scolarum Gamundiae genannt, allein damit ist uns bei dem Fehlen weiteren Materials nicht viel gedient. Das aber ist jedenfalls bewiesen, wenn wir die Angaben Pfaffs vergleichen, dass die Schule in Gmünd zu den ältesten des Landes gehört. Es ist durch eine Inschrift, die wir später mitteilen werden, festgestellt, dass für diese lat. Schule im Jahre 1578 ein Haus gebaut wurde. Ferner erwähnt die Debler’sche Chronik zum Jahre 1552 folgende Namen: Augustin Schirmer, lateinischer Schulmeister, Conrad Vitalis, Magister, Conrad Windeis, Cantor. Weiterhin sangen am Abend des hl. Karfreitags 1497, an welchem die beiden Türme der hiesigen Pfarrkirche einstürzten, nach dem Berichte, welchen Stadtschreiber Rudolf Holl im Auftrag des Magistrats über dieses Ereignis verfasste, „4 schuoller“ beim hl. Grab. Die Jeger’sche Chronik teilt sodann S. 199 eine Ordnung mit, „so in der lateinischen Schuel solle gehalten werden.“ Von dieser heisst es am Schluss: „Renoviert den 26ten Juny 1674.“ Da nun diese Schulordnung im Jahre 1674 nicht erst gegeben, sondern bloss erneuert wurde, so können wir [4] auch daraus schliessen, dass die Anstalt schon vor diesem Jahr geraume Zeit bestanden haben muss. Das beweist auch ganz klar ein Ausdruck dieser Schulordnung selbst, wenn es heisst: „Zum Sechsten: Sollen die Schueler, wie von altershero etc.“ Da diese Schulordnung das älteste Aktenstück ist, welches über die lateinische Schule in Gmünd nähere Auskunft erteilt, so wird es wohl am Platze sein, dass wir sie im Wortlaut mitteilen. Dieselbe lautet also: „Erstlich solle ein jeder Praeceptor juxta Statuta Synodalia Professionem Catholicae fidei zue laisten schuldig und verbunden seyn. Am anderen: Solle er seinen Gottesdiensten, als göttl. Ämptern, Mettenen, Vespern und anderen, worzue er vom Pfarrherrn umb Gottes Ehr willen gemahnt wirdt, fleissig abwarthen und sich mit seinen Schuelern zue rechter Zeit darzue verfüegen. Drittens solle Herr Magister oder Cantor alle Sonn- und Feyrtäg durch das ganze Jahr, es wäre denn eine kalte Zeit, mit den Majoribus der Predig zuhören, die Minores aber underdessen bis zue Endt der Predig in die Schuel geführt und daselbst in geistlichen Sachen informirt und exercirt, auch gar keineswegs allein gelassen werden. Viertens sollen die Schueller an Sonn- und Feyrtägen bey des Präzeptors benandter Straf jeder sich in seiner Schuel vor Zwölf Uhren einstellen, welche dann sambtlich Processionaliter in die Kirch zur Kinderlehr geführt und vor verloffener Zeit nit sollen erlassen werden. Fürs fünfte sollen alle Schueler S. Petri Canisii Cathecismum zu lehrnen ernstlich adstringirt und angehalten und darauss pro cuiuscunque captu und Beschaffenheit einem jeden aufgeben und examinirt werden, woran sich der Magister gar keineswegs, es wollte gleich durch Eltern oder sonsten auf ein ander Weiss beschehen, sollen lassen hinderen. Zum Sechsten sollen die Schueler, wie von altershero, die gewisse Stunden sowohl in die Kirch als in die Schuelen zue gehen wohl und fleissig zu observieren, darzue alles Ernsts angehalten und denselben Einem oder mehr ihres Gefallens darein zu kommen oder gar ausszubleiben in kein weg gestattet, sondern die absentes observirt und abgestrafft, da dann, bevorab in der Kirchen silentium gehalten und für das unnütze Geschwätz die Scholares den Rosenkranz oder sonsten andächtig zue betten angewiesen und darauf insonderheit guete Achtung gegeben werden, wie sich ein jeder sowohl in der Kirchen als in der Schuel an Weiss und Gebärdten verhalte. Am Sibenden solle bey den Scholaribus auch all ärgerliche Spiehl, hin- und wider vagiren, scheuliche Harlöckh und was etwan sonsten zur Eitelkeit und Hoffahrt gereichen mag, gänzlich abgeschafft und gar keineswegs zugelassen seyn. Zum achten sollen sowohl der Magister als Cantor fleissig ob der Morgen- und anderen Schuelen halten, die Scholares zue derselben merklichem Schaden und Verabsaumbung vor der Zeit nit dimittiren, vil weniger nach Gefallen denenselben recreation geben. Neuntens solle in der Schuel ein certus modus docendi gehalten und die Jugendt in Regulis Rudimentorum, grammatices et Syntaxeos täglich underwisen, exercirt und examinirt werden. Zum Zehenden solle sich der Magister dahin befleissen, dass er seine teutsche argumenta latine vertenda über solche regulas formire, in denselben auch keine zue schwere terminos, sententias oder historias, so die Jugendt noch nit fassen oder verstehen kann, gebrauchen, sondern sich in allweg ad puerorum captum dimittiren und denselben allwege im AffterMontag und Mittwochen ein thema pro cuiusque [5] qualitate vicissim solute vel ligate ex tempore zu componiren ad calamum dictiren. Fürs eilfte sollen alle Freytag und etwan am Sambstag Lectiones hebdomadales repetirt und darneben Lectio Catechistica gehalten, auch am Montag, Donnerstag und Sambstag nach vollendeter Nachmittagschuel Cantus tam choralis quam figuralis exercirt werden. Zum Zwölften, damit denen Knaben sich ab der Gassen anheimbs zu halten und zue studieren desto mehr Ursach geben werde, so solle der Praezeptor denselben zum öftern scriptiones über Nacht zu vertiren und morgens zu demonstriren nacher Haus geben. Am Dreyzehnden solle aufs wenigst in der Wochen einmal ein Disputation gehalten werden und singulis mensibus pro loco ein Argument vertirt werden. Zum Vierzehnden solle der Magister oder Cantor an Festtägen sich mit Aufsuchung der Gesang er zeitlich befleissen und damit gefasst halten, auch die Musicos Extraordinarios bisweilen ersuchen und etwann einstehenden Mangel sich umb Gesängbücher umbsehen. Fünfzehendens, so ist auch Veneris den 22ten Junij dies Jahr in Consilio decretirt, wan ein Feyrtag in der Wochen, dass selbige Wochen gar kein Vacanz oder Urlaub solle gegeben werden, einmassen auch in den Bestallungen begriffen, und dass an allen Sambstägen und Feyrabenden man nachmittags umb 12 Uhren fleissig in der Schuel seyn und darinnen bis 2 Uhr verbleiben, zumal auch den Schuelknaben alles Ernsts von Herrn Praeceptore und Cantore anbefohlen werden solle, dass sie ihre Lectiones zu Haus anheimbs und nit erst in der Schuel lernen, und sollen insonderheit auch Herr Praeceptor und Cantor ihnen angelegen seyn lassen, dass die Knaben am morgens umb 6 Uhr fleissig in der Schuel erscheinen. Renoviert den 26ten Juny 1674.“

An dieser lateinischen Schule waren angestellt ein Schulmeister, auch Praeceptor genannt, und ein Cantor. Die Jeger’sche Chronik enthält das Anstellungsdekret eines Schulmeisters aus dem Jahre 1705 und eines Cantors aus dem Jahre 1694, von denen wir ersteres im Wortlaut mitteilen wollen.

„Und lautet des zeitlichen Praeceptoris Bestallungsbrief also:

Ich Endts Underschriebener thue kundt und hiemit bekennen, dass von denen Wohledlen, Vösten, hochgelehrten, ehrenvösten, fürsichtigen und wohlweisen Herrn Burgermeister und Rath dieser des heil. Röm. Reichs Stadt Schwäb. Gmündt meinen gebietenden Herrn ich zu dero und gemeiner Stadt lateinischen Schulmeister und Praeceptor auf- und angenommen worden dergestalt und also, wie der mir ausgehändigte Bestallungsbrief nachfolgendermassen lautet.

Wir Burgermeister und Rath des heil. Röm. Reichs Stadt Schwäb. Gmündt füegen hiemit zu wissen, dass wir auf heut zu endtgesetzten Dato den Ehrenvöst und gelehrten Herrn Antonium Wolfgangum Lucas von Herrieden gebürtig zue unserem und gemeiner Stadt Lateinischen Praeceptor und Schuelmeister nachfolgender Gestalt auf- und angenommen, dass er Gott vorderist vor Augen haben, dann uns getreu und hold, gehorsamb und gewärtig seyn, unsern und gemeiner Stadt Respekt, Nutzen und Wohlfahrth nach seinem Vermögen suchen und befördern, Schaden und Nachtheil aber seinem besten Verstandt nach abwenden und vorkommen solle. Insonderheit aber solle er die ihme von nun an vertraute Lateinische Schuel mit getreuem Fleiss nach der Ordnung, wie ihme solche zuegestellt worden und in der [6] Schuel angeschafft ist oder künftighin noch gegeben werden, willigst versehen, und die Knaben, so in die Schuel geführt und kommen werden, mit allem Fleiss nach bestem seinem Vermögen getreulich instruiren und lehren, dieselbe allerforderist auch zu der Frombkeit und Forcht Gottes und allen anderen ehrlichen und tugendlichen guetten Sitten ziehen und unermüdet anmahnen, allermassen solches einem verständigen und fleissigen Praeceptori und Schuelmeister seines anvertrauten Ambts und darüber abgelegten Pflichten halber zu verrichten gebühren und obligen thuet. U. so wir jemand verordnen werden, der die Schuel visitiren und die Knaben examiniren, wie auch sein des Präeceptoris als Cantoris Lehr, ihren modum et methodum docendi et instruendi probiren und untersuchen solle, desselben Visitation, Examination und Erforschung solle er willigst und ohne Weigerung mit geziemendem Respekt statt geben und gehorsamblich willfahren. U. was Satz- und Ordnungen in der Schuel zu lehren und zue gebrauchen Wir von selbsten oder durch unsere Deputirte ihme anzeigen und übertragen werden, deme all und jedem soll er in allweg, als wann solches allschon von Wortt zum Wortt in dieser Bestallung oder Schuelordnung sonderheitlich einverleibt were, schuldigen Folg leisten und nachsetzen und durch das ganze Jahr zue gewöhnlicher Zeit auf gebührende und bestimmte Zeit und Stund Schuel halten, die Knaben nicht zu bald aus und von samen lassen, selbige auch an gemeinen Werktägen morgens nach gesungenem Veni Sancte Spiritus von der Schuel aus in das Seelambt, nicht minder an Feyrabendt, Sonn- und Feyrtagen in Kutten und Chorröcken in die Vesperas, an denen Sonntägen auch mit dem Cantore alternative in die Kinderlehr führen, mithin fleissige Absicht tragen, dass sie darinnen sich andächtig und eingezogen verhalten, auch weder von sich selbst noch auf anderer Anhalten, es thäten dann solches unsere deputirte Scholarchae, in der Woche über eine Urlaub oder Vakanz nicht erteilen, das doch allwegen erst in der Stund Nachmittag, das ist nach ein Uhr und davor nicht, ausgenommen an denen 3 Tägen St. Ursulae und St. Luciae Jahrmarkt, daran wir hiemit selbst gänzliche Vakanz gegeben haben wollen, beschenen solle, desgleichen es auch auf die Feyrabend mit Urlauben in der Stund nachmittag oder nach ein Uhr zu halten. U. wann ein Feyrtag in der Wochen einfallet, solle er darin kein Urlaub geben, denn auf den Feyrabend nach ein Uhr, an welchen Tägen aber er umb so ehender und zwar praecise auf Singung des Da Pacem Domine in der Schuel sein und die Lehr vornemmen solle. Ebnermassen auch solle er wegen der in hiesigen Klöstern bei solenner und feierlicher Begehung deren Ordens- oder andern Festen anstellenden Musiken oder derentwillen gebenden Mahlzeiten ohne wenigst anvor von Herrn Burgermeister und geheimben Räthen darüber erbetene Licenz kein ordinari Schuelzeit verabsaumen und underlassen. U. weilen wir, auf dass an der Jugend mit der Lehr- und Underweisung derselben in gueter Zucht nichts verabsäumet werde, neben ihme dem Schuelmeister auch einen Cantorem halten, der an den Werktägen und zu der Zeit der Octav Corporis Christi, wie auch sonsten im Jahr mehrers in den Kirchen die Aempter, Vigilien, Metten, Salve und anderes zue singen, nach Herkommen verrichtet, solle er Praezeptor unter solcher Zeit die Schuel mit Lehrung der Schuelknaben, wie auch an anderen tägen halten, [7] deme fleissig obsein und auswarten und solches aus keinerlei Verhinderung, praetext oder Auszug underlassen, und dieses sowohl an denen in seinen als des Cantoris Klassen sitzenden Schuelknaben thuen und vollziehen, nicht weniger alle Monat des Cantoris Knaben, wassgestalten dieselben proficieren, absonderlich examinieren und dann denen Herrn Visitatoribus den befundenen Progress bei vorgehender Visitation getreulich eröffnen und anzeigen, umb verordnen zue können, ob und wann die maturiores ad maiores classes promovirt und gesetzt werden mögen. Es solle auch er Praeceptor allen unseren jetzigen als künftigen ergehenden Geboten, Satz- und Ordnungen zue gehorsamben gehalten sein. U. was den armen Schuelknaben von dem sogenannten partem oder anderstwoher, wie und was das ist, gefallet, das solle er nebst dem Cantore den Schuelknaben gar und genzlich lassen und austeilen helfen, ohne alle Gunst und Parteilichkeit, darvon auch weder für sich, noch sonsten jemand kein Teil nehmen oder geben. Dabei er auch zumalen dieses beobachten solle, dass diejenigen Schuelknaben, so umb den Partem singen, darum er sie nicht weniger als der Cantor zu instruiren, solches mit gebührend Bescheidenheit thuen und verrichten. Nicht weniger solle er auch schuldig sein, in jeder Wochen zweimal als am Montag und Donnerstag NachmittagsZeit die Knaben neben dem Cantor eine Stund lang in der Musik zue lehren und zue instruiren. Umb solche seine anwendende Dienst und Lehr wollen Wir Ihme Herrn Antonius Wolfgango Lucas jedes Jahrs besonders ein hundert Gulden in Münz Reichsgibiger Währung und sieben Malter Dinkel hiesiger Stadt Mass geben und daran auf jede Quatember einen Vierteil bezahlen, darzue ihne der Steuer und ander bürgerlichen Beschwerden frei sein und sitzen, wie auch die Notdurft an Holz füheren lassen, doch da er liegende Güeter in unserem Gebiet haben oder künftig bekommen möchte, dass er davon wie andere Bediente bis auf bessere Zeit und Änderung die ansetzende Schatzung zu erreichen obligirt und gehalten sein, dabei ihme das Leichtaussingens Geld gedeihen, doch also auch, dass er mit dem Aussingen mit dem Cantore alterniren und umbwechseln solle. Dahingegen solle er von den Schuelknaben, so diese Zeit Bürgerskinder seyndt, weder Schuelgeld, Martinswein, Fasten- und andere Eier, auch kein Wachs oder andere Lichter noch sonsten etwas, was das sein oder Namen haben möchte, nicht fordern noch nehmen, sondern derselben und alles anderen frei sitzen lassen. Da aber frembde Schueler anhero kommen sollten, gegen denenselbe solle er Schuelmeister sich mit dem Schuelgeld gebührlich halten und nicht übernehmen, und da wir ihne Herrn Antonium Wolfgangum Lucas zue unserem und gemeiner Stadt Schuelmeistern längers nicht haben wollten, umb welcher Ursach willen, das auch sein würde, so haben und behalten wir uns hiemit allen Gewalt und freie Macht bevor, ihne, zue welcher Zeit im Jahre wir das wollen, zue dimittiren und zu beurlauben und dieses seines Schuelmeistersdiensts zu entlassen, dass er dann tugendlich und ohne alle Weigerung aufnehmen, und mit guetem Willen davon kommen und abstehen, derentwillen auch gegen uns insgesambt oder sonderheitlich, nach den Unsern kein Widerwillen fassen und empfahen, dass auch weder mit Worten noch Werken ahnden, rächen oder vindiciren solle weder durch sich selbst noch andere Leut in kein Weiss noch Weg. Wir wollen auch nicht schuldig sein, ihme die [8] Ursachen seiner Entlassung und Beurlaubung anzuzeigen, jedoch so wir ihne dimittiren und entlassen wollten, wollen wir ihme ein Vierteljahrszeit zuvor abkünden, und sobald nach solcher Abkündung das Viertel Jahr aus und verschienen ist, so solle er guetlich und ohne alle Sach abziehen. Ingleichen haben wir ihme Praeceptori vergönnet und zugelassen, wann er unser Diener und Schulmeister nicht mehr sein wollte, dass er uns solches auch ein Vierteljahr vorher abkünden und aufsagen solle, und sobald nach solch seiner Abkündung das Vierteljahr hin und verschienen ist, solle er den nächsten abzuziehen Macht haben.

Deme allem, wie obstehet, getreu und gehorsamb zu geleben und nachzukommen, hat uns Herr Antonius Wolfgangus Lucas einen Eid mit auferhobenen Fingern und gelehrten Worten zue Gott und allen Heiligen geschworen, darüber auch einen schriftlichen Revers mit eigenhändiger Subscription und fürgedrucktem Pettschaft zuegestellt. Urkundlich haben wir diesen Bestallungsbrief mit unserem und gemeiner Stadt grösserem Insigel bedrucken lassen. So beschehen den Monatstag Martij nach der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und Erlösers Jesu Christi gezählt: Siebenzehnhundert und fünf Jahr.

Demenachgerade verspriche und gelobe ich allem demjenigen, so in jetzt besagter Bestallung angedüten worden, nach meinem besten Vermögen, Wissen und Gewissen treulich und redlich nachzukommen, massen ich dann hierüber einen körperlichen Eid zue Gott und allen Heiligen geschworen getreulich und sonder Gefährde.

Zu mehrer Versicherung habe ich diesen Revers eigenhändig unterschrieben und mit meiner gewöhnlichen Pettschaft bekräftiget, so geschehen den 20ten Monatstag Martij nach der gnadenreichen Geburt unseres lieben Herrn und Erlösers Jusu Christi gezählt: Siebenzehnhundert und fünf Jahr.“

Der Bestallungsbrief des Kantors Joh. Baptist Krauss gebürtig von Wittisslingen aus dem Jahre 1694 lautet dem des Praeceptors ganz ähnlich. Seine jährliche Besoldung betrug 60 Gulden, 7 Malter Dinkel und 10 Fuder Holz.

Das Schulregiment war also nach den mitgeteilten Aktenstücken in der Hand von Bürgermeister und Rat, die das Recht haben, den Schulmeister und Cantor ein- und abzusetzen. Ohne deren Erlaubnis dürfen sie keine Schulzeit versäumen. Der Rat behielt sich vor, sie jeder Zeit entlassen zu können, ohne ihnen auch nur den Grund ihrer Entlassung anzugeben, jedoch noch aus Gnade mit vorangehender vierteljähriger Aufkündigung, welch letzteres auch ihnen zustand.

Schulmeister und Cantor haben ihre Pflichten in Kirche und Schule gewissenhaft zu erfüllen. Der Schulmeister hat auch jeden Monat die Klasse des Cantors zu visitiren und sodann den Schulkommissären Bericht zu erstatten, damit dieselben im stande wären zu bestimmen, ob und wann die fähigeren Schüler in die höheren Klassen versetzt werden können. Beide haben ausser dem Schulunterricht auch noch in Musik und Gesang zu instruieren. Arme Knaben konnten, wenn sie singen gelernt hatten, davon auch eine praktische Anwendung machen, indem sie vor den Häusern der Stadt sangen, um Unterstützungen zu bekommen. (Das „Partem“-singen.) [9] Ausser den mitgeteilten Besoldungen bezogen Schulmeister und[1] Cantor von fremden Knaben ein mässiges Schulgeld. Einen Einkommensteil bildete auch das Leichensingen. Ferner waren sie abgabefrei, solange sie nicht eigene liegende Güter erwarben.

Der Hauptunterrichtsgegenstand ist neben Religion, Gesang und Musik die lateinische Sprache.


B. Die Schule der Franziskaner.

Ausser in der städtischen Schule hatte aber die Jugend der Reichsstadt Gmünd auch noch bei den Franziskanern Gelegenheit, höheren Unterricht zu geniessen. Wann die Minoriten nach Gmünd gekommen sind, berührt uns hier nicht weiter. Eubel in seiner Geschichte der oberdeutschen Minoritenprovinz (Würzburg 1886) und besonders in den Württb. Jahrb. für Statistik und Landeskunde 1890, II behandelt diese Frage eingehend. Wohl aber ist es für uns von Wichtigkeit, zu erfahren, um welche Zeit sie angefangen haben, sich mit dem Unterricht der Jugend zu beschäftigen. In einem Schriftstück vom Jahre 1652 werden 2 Patres als damit betraut angeführt, und wir werden wohl anzunehmen haben, dass die Anfänge der Lehrthätigkeit der Franziskaner nicht viel weiter zurückliegen. Abgesehen davon, dass wir aus einer früheren Zeit keine diesbezüglichen urkundlichen Nachweise haben, stimmt damit auch das, was wir sonst über die Geschichte des Minoritenklosters in Gmünd wissen. War dasselbe nie zu einer besonderen Bedeutung gelangt, so wurden seine Verhältnisse infolge der allgemeinen Lage seit der Zeit der Reformation sehr prekäre. Erst unter dem um das Kloster hochverdienten Guardian Jakob Laib wurde es wieder besser. Unter dem 4. Aug. 1612 schrieb Anton Fugger, Freiherr von Kirchberg-Weissenhorn, der am 13. Apr. 1616 starb und in der Pfarrkirche zu Gmünd begraben wurde – sein Bild befindet sich in der Erhard’schen Altertumssammlung – von Gmünd aus an den Provinzial Bishalm, er werde wissen, wie das dortige Kloster durch nicht geringen Fleiss, Mühe und Arbeit des hochwürdigen und hochgelehrten Herrn Guardian Jakob Laib restauriert und renoviert worden sei. Dieses Kloster sei jedoch mit einem geringen Einkommen versehen und der Guardian deshalb gleichsam gezwungen, 2 Conditiones zur Abhaltung des sonn- und festtäglichen Gottesdienstes zu übernehmen, nämlich in Hohenrechberg und in Horn; für die Aushilfe an letzterem Ort würden 100 fl. bezahlt, für jene zu Hohenrechberg hätten sich seine lieben Schwäger, die Freiherrn Hans Wilhelm und Kaspar Bernhard von Rechberg, die dem Orden wohl affektioniert wären, verwilligt, in Zukunft 200 fl. statt wie bisher 160 fl. zu verabreichen. Da der Guardian aber nur noch einen Priester im Kloster habe, so möge der Provinzial wenigstens noch einen weiteren qualifizierten Priester dahin versetzen. In dem kaiserlichen Gnadenbrief d. d. Wien 4. Nov. 1623 wird Jakob Laib, der mit der Gnade Gottes und der mildreichen Beisteuer gutherziger Leute sein Kloster bereits so hergestellt habe, dass bei demselben jetzt 5 Priester [10] nebst 3 Laienbrüdern unterhalten werden, zu dessen besserer Stützung für Sammlung fernerer Gaben allen Fürsten, Prälaten, Herren und Beamten des Reichs empfohlen (cfr. Eubel, W. Jahrb. S. 133).

Einen Einblick in das Verhältnis der städtischen Unterrichtsanstalt zu der der Franziskaner lässt uns das Jahr 1706 thun, in welchem durch den Magistrat von Gmünd Streitigkeiten entschieden wurden, die sich zwischen den Franziskanern auf der einen und dem Präzeptor und Cantor auf der anderen Seite über den Bereich ihrer gegenseitigen Wirksamkeit erhoben hatten. Das betr. Aktenstück in der Jeger’schen Chronik lautet also: „U. weilen dermaleins nicht allein Praeceptor et Cantor, sondern auch R.R.P.P. Franziskaner die Jnferiora dociren und sich einige Differenzien zeigen und hervorthun wollen, so hat man für guet und nutzbar gefunden. solche Lectiones zue separieren und unter ihnen folgenden Vergleich zu machen, welcher auch dem Inhalt gemäss von beiden Teilen stipuliert und dem nachzugeleben versprochen worden, welches also lautet: Demnach sich jetzt einige Zeit her Stritt und kleine Differenzien erhoben zwischen tit. Herrn Magister Guardian und einem löbl. Convent Ordinis S. Francisci Fratrum Minorum tertiae Regulae an Einem, und Praeceptorn et Cantorn der Lateinischen Schuel allhier in der Heil. Röm. Reichs Stadt Schwäb. Gmünd andernteils des Jugenddocirens und Instruirens halber: als ist durch Interposition des zeitlichen Landdechanten und Stadtpfarrern Herrn Schleichern Hochwürden die Sache zwischen erstbesagt einem löbl. Convent und einem ehrsamben Rat in Consilio Pleno zue endgesetztem dato gehoben und temporaliter oder bis zue Wiederaufhebung ein so andern teils dahin verglichen worden, dass

Pro Primo in Lateinischer Schuel allein die prima principia, die Rudiment und Grammatica, auch die Regulae minoris Syntaxeos oder bis auf die dritte Schuel inclusive sollen docirt und die junge Knaben bis dahin instruiret werden; dahingegen sollen und wollen sie R.R.P.P. Franziskaner die Regulas syntaxeos maioris, die Humanität und Rhetorik oder die 4te, 5te und 6te Schuel dociren, der Instruktion aber in ceteris minoribus sich gänzlich bemüssigen.

Pro Secundo hat man sich der Musik halber dahin vereinbaret und guetwillig einverstanden, dass die R.R.P.P. Franziskaner ihre in Musica informirten Knaben zue der Musik in die Pfarrkirchen, auch zue öffentlichen Prozessionen schicken und admittiren wollen; dahingegen sollen und wollen auch die aus der Lateinischen Schuel Musikverständigen Knaben ihren Musikchor reciproce frequentiren.

Das Schuel-Quartalgeld oder Besoldung pro Tertio betreffend ist die Sache dahin vertragen worden, dass mehrbenambste HH.P.P. Franziskaner sich allein mit denen jederweiligen Quartembergeldern von denen Knaben vergnügen lassen und sich weiterer Ordinarigeld oder Fruchtbesoldung von gemeiner Stadt entschlagen und sich allein mit 6 Klafter aufgemachtem Holz aus dem Thanwald, welches man ihnen heimb und vor die Thüren führen lassen wird, vergnügen lassen wollen.

Urkundlich dessen ist dieser Rezess und Verglich zu Papier gebracht, in allhiesiger Kanzlei mundirt, von beiden Teilen unterschrieben und ausgefertiget, von denen 2 gleichlautende Exemplaria genommen, jedem Teil zu seiner künftigen Information und Festhaltung eines zugestellt worden. So geschehen Jovis den vierzehnten [11] Octobris, als man zählt nach der gnadenreichen Geburt Jesu Christi Siebenzehnhundert und Sechs Jahr.“

Dieser Verglich scheint bis zum Jahre 1736 gehalten worden zu sein. Denn von diesem Jahre heisst es in der 1715 von Quardian Raymund Lemmermayer angelegten und von da an fortgeführten Klosterchronik: „A. 1736 ad instantiam R. P. Guardiani studium inferioristicum fuit erectum seu reinceptum, quum jam antea aliquamdiu vigeret, consentiente et approbante Dignissimo (Provinciali) nostro, non sine civium consolatione, quorum filii disciplinae nostrae fuerunt traditi; quilibet eorum praeter 4 fl. plaustrum lignorum promisit conventui. Primo anno unus tantum professor docuit, secundo mox alter huc missus est. Tandem a. 1749 ad quorundam patronorum instantiam scholae inferiores fundatae fuerunt promissis conventui annuatim 100 fl. pro duobus professoribus a grammatica ad rhetoricam usque juventutem instructuris, cui pecuniae summae domini civitatis addiderunt 10 orgyas lignorum per singulos annos.“ Es wird wohl nicht richtig sein, wenn Eubel (W. Jahrb. S. 134) auf Grund dieser Stelle meint, die eigentliche Gründung einer höheren Lehranstalt von seiten der Franziskaner falle wohl erst in das Jahr 1736. Der Ausdruck „reinceptum“ weist darauf hin, dass das „studium inferioristicum“ auf Grund des oben mitgeteilten Vertrags von 1706 aufgegeben und 1736 wieder aufgenommen wurde. Mit „studium inferioristicum“ ist ohne Zweifel dasselbe gemeint, was in dem Vertrag mit „inferiora“ bezeichnet ist, nämlich die Anfangsgründe, die „prima principia, die Rudiment und Grammatica, auch die Regulae minoris Syntaxeos“ d. h. das Lehrpensum bis zur „dritten Schuel“(-Klasse). Die Angabe der Lemmermayer’schen Klosterchronik wird ergänzt durch einen Auszug aus dem Hausprotokoll der Franziskaner, wo es zum Jahr 1736 heisst: „October. Sub Quardianatu Fr. Michaelis Lutz de Überlinga. Hoc mense Studium inferioristicum fuit inceptum (– muss wohl in „reinceptum“ verbessert werden! –) sive erectum consentiente et cum gaudio approbante dignissimo nostro P. Adrian Meyer eiusque Secretario P. Francisco Dominico Schenk non sine consolatione civium, praesertim cum pro tunc magna dissidentia haberetur in constitutum Ludimagistrum A.R.D. Baumhauer, electum opera et favore Excellentissimi Dmi Decani Kolb, ut adeo ejusdem Discipuli ad hos fuerint missi.

Mit mir hat ein löbl. Convent einen jeden Knaben oder Studenten obligirt, weilen auf Anhalten ein löbl. Magistrat nichts eintragen wollte, jährlich 4 fl. nebst einem Wagen voll Holz dem Convent zu extradiren, es haben sich auch deshalben die Eltern gar nicht beschwert, sondern mit grosser Vergnügenheit anerbottener Condition an- und aufgenommen, mithin bene.

Notandum, dass das Convent sich einen grossen Widerwillen, Missvergnügen und Aversion der Burgerschaft wurde auf sich ziehen, wann vermeltes aufgerichtes Studium wiederum sollte abgehen, wie dan bei dergleichen Veränderlichkeiten geschehen, vide in antecedentibus hujus Protocolli, ut adeo singularis vigilantiae cura ad augendum hoc in puncto Conventus honorem singulis Superioribus meliori modo recommendetur. Post Nundinas ut vocant S. Ursulae incepit frequentare scholas R. P. Pius Dinger cum duodecim circiter discipulis numero successive succurrente usque ad festum S. Michaelis Archangeli, quod quotannis observandum est.“ [12] Im Jahre 1739 bemerkt das Hausprotokoll: Nov. Ad Scholas nostras missi sunt hoc anno discipuli collective sumpti 13, scilicet 3 pro humanitate et 10 pro inferioribus; ferner 9o et 11mo Sept. exhibita est prima Comoedia a studiosa juventute comica R. P. Pio Dinger professore Rhetorices.

Der Gebrauch, das Ende des Schuljahrs mit Aufführung eines Theaterstücks zu feiern, wiederholte sich von da an öfters, und zwar ist es in der Regel eine Komödie. (Von Gmünder Herbstkommödien finden sich einige unter den Handschriften der Luzerner Kantons-Bibliothek. Nach Luzern kam nämlich ein grosser Teil des Archivs der oberdeutschen Minoritenprovinz.) Nur vom Jahre 1772 berichtet das Hauptprotokoll, es sei eine Tragödie aufgeführt worden, und dieselbe habe hauptsächlich deswegen so grossen Beifall gefunden, weil sie ganz in deutscher Sprache abgefasst gewesen sei, während bis dahin die lat. Sprache gebraucht worden sei.

Da die Franziskaner seit 1736 wieder Anfangsunterricht erteilten, muss es zwischen ihnen und der städt. Schule wieder zu Reibereien gekommen sein. Denn im Jahre 1749 wurde nach dem Hausprotokoll unter dem Quardianat des Anton Oberberger vom Magistrat des Widerstrebens einiger ungeachtet am 9ten Dez. der Beschluss gefasst, die niederen Schulen sollen von der 2ten Klasse angefangen dem Konvent übergeben werden. Letzterer bekam dafür 100 fl. und 10 Klafter Holz. Besonders thätig in der Sache seien gewesen der Kammerer und Pfarrer Schedl in Schechingen und Dominikus Geiger, Oberstättmeister. Die Entscheidung des Magistrats fiel also diesmal noch mehr zu Gunsten der Franziskaner aus, als im Jahre 1706. Damals wurde der Unterricht bis zur 3ten Klasse einschliesslich der städtischen Schule zugewiesen, diesmal ihr nur die 1te Klasse noch überlassen

Es ist uns auch ein Ratsprotokoll aus dem Jahre 1749 erhalten, welches auf diesen Vorgang Bezug hat. Dasselbe lautet: „Mercurius in Intimo den 24ten Dezember 1749. Titl. Herr Burgermeister Seybold und Herr Syndikus Ivinger referieren über die jüngst una cum Domino Decano und Stadtpfarrer Kolb beschehene lateinische Schul-Visitation, woselbst zu dero sattsame Vergnügen sowohl bei dem geistlichen Herrn Wagnero (-Name des Präzeptors) als dem Cantore Kraus alles in vortrefflich admirablem Stand gefunden worden. Deus secundet hunc ingressum et det optimam talem nunquam interruptam continuationem conf. Protocollum consilii intimi de anno 1749.“

Wahrscheinlich sollte dieser günstige Bericht ein Balsam auf die Wunde sein, welche der städtischen Schule geschlagen worden war.

Schon am 25ten Dez. des genannten Jahres kamen 2 Patres Cassianus und Ambrosius, von denen der erste von Freiburg, der 2. von Hagenau „pro inferioribus, geschickt worden war. Da es ihnen an Büchern fehlte, wurden ihnen folgende angeschafft: „Virgil, gradus ad Parnassum, Ovid Eleg. trist. Ars, meth: Frisii, Desing index poëtic“.

1752 werden 35 Studenten gezählt, und 1754 verlangt der Magistrat einen dritten Professor, welchem Verlangen auch der Konvent willfahrte; 1756 war [13] Schulpräfekt P. Barnabas Beuthlhäuser, Professoren: P. Fridolin Hefele, Rhetor: et Praes: Sodalit. Student., (darnach bestand unter den Studenten eine Bruderschaft), P. Christophor. Held, Prof. Syntax., P. Beda Winterer, Prof Gramm. In demselben Jahre verwilligte der Magistrat für jeden Professor 50 fl., also zusammen 150 fl. und wies als Schullokal die sog. Schmalzgrube an. 1758 verordnete ein Ordenskapitel, dass, wenn ein Festtag in eine Woche falle, nur ein Nachmittag frei gegeben werden solle, bei 2 Festtagen aber gar keiner. Das missfiel den 3 Klosterprofessoren, und einer derselben verklagte den Quardian beim Bürgermeister Storr. Der Quardian aber erwiderte, er sei nicht der Urheber dieser Verordnung, und teilte die Sache dem Provinzial mit, der dann Storr dahin aufklärte, dass dieser Beschluss nur im Interesse der studierenden Jugend gefasst worden sei. – 1766 entstand ein Streit zwischen dem damaligen Quardian Lambert Bullinger und dem Stadtpfarrer, weil letzterer haben wollte, dass die Studenten die Osterkommunion in der Pfarrkirche empfangen sollen, während es bisher üblich war, dass das in der Klosterkirche geschah. Der Streit wurde durch den Generalvikar von Augsburg zu Gunsten des Quardians entschieden. Gegen Ende des Jahres 1769 verlangte die Bürgerschaft, dass auch die Philosophie öffentlich hier gegeben werden möchte. Es wurden 80 fl. Salar aus der Stadtkasse dafür gefordert, weswegen der Senat die Erlaubnis zur Errichtung besagten Studii nicht gab, wohl aber gestattete, dass die Philosophie den absolvierten Rhetorikern privatim gegeben werde, wofür die Eltern der Studenten 80 fl. dem Konvent bezahlten. Am 26 August 1772 wurde dann zum erstenmal von den Studierenden der Philosophie eine öffentliche Disputation gehalten, die grossen Beifall fand. P. Deubele und 2 Brüder Steinhauser waren die Defendenten. (Auch in Ellwangen war im Jahre 1723 ein solcher Wunsch aus der Mitte der Bürgerschaft gekommen (s. Leonhard, Gesch. der höheren Lehranstalt in Ellwangen, Progr. 1861). Die Einführung des Studium philosophicum, heisst es S. 25, sei es, „um was die gesamte Bürgerschaft seufzt und bittet; es sei zum erträglicheren Fortkommen ihrer studierenden Söhne.“)

Doch gelangte das philosophische Studium zu keiner grossen Blüte. Vom November des Jahres 1773 berichtet uns nämlich das Hausprotokoll, dass für die Vorlesungen über Philosophie, für welche der Magistrat immer noch die Besoldung verweigere, nach der Ansicht des scholasticus sich im verflossenen Studienjahre kein Schüler so befähigt habe, dass er Vorlesungen über dieses Fach zu hören geeignet gewesen wäre, dass aber nichts destoweniger unterdessen ohne Verlangen ein Lehrer für dieses Fach dem Konvent zugeschickt worden sei. Daraus sei nun für den Konvent eine bedeutende Last erwachsen. Es hätten sich zwar 9 Studierende zur Philosophie gemeldet., von denen man ein monatliches Schulgeld von 1 fl. verlangt habe. Aber die Bezahlung desselben falle ihnen eben zu schwer, auch wolle der eine und andere aus der Klasse der Rhetorik die Philosophie umsonst hören. So sei man in einer üblen Lage. Der Magistrat wolle nicht fundieren und die Studenten nichts bezahlen. Letztere verlangen zu dem alle möglichen Freiheiten, und wenn man sie nur im geringsten einschränke, so gehen sie fort in jedem beliebigen Monat, wenn es ihnen gefalle. Da sei es besser, keine Philosophie zu haben, als eine so [14] ungeordnete. Auch beschwere sich der Lektor, dass er Logik und Physik für die absolvierten Logiker und für die absolvierten Rhethoriker zugleich geben müsse.

Es wird wohl hier der Ort sein, dass wir einiges über den Lehrplan mitteilen, den die Franziskaner in ihren Schulen einhielten. Im Jahre 1776 erschien nämlich ein ordo docendi, der sich mit allen Schulen befasst, welche die oberdeutsche Provinz unterhielt oder an denen Mitglieder von ihr lehrten. Derselbe sucht dem Vorwurf entgegenzutreten, dass die Ordensschulen nur dem eigenen Ordenssystem angepasst seien und nicht das öffentliche Wohl im Auge haben. Es wird deshalb der Grundsatz an die Spitze gestellt: In optimarum artium studiis sive publice sive privatim docendis nulla partium studia nullasve privati commodi rationes sequamur, sed aut supremorum Imperantium ordinationibus aut hisce deficientibus celebriorum, quibus Lycaea Gymnasiaque nostra proxime adjacent, Academiarum regulis conformemur.“ Da bezüglich der Klassenzahl an den verschiedenen Gymnasien Ungleichheit herrschte, so wurde dem Studienplan die mittlere Zahl von 5 Klassen – Rudimenta, Grammatica, Syntaxis, Rhetorica I et II – zu Grunde gelegt mit der Bestimmung, dass da, wo 6 Klassen sein sollen, die Syntaxis in 2 Klassen geteilt werde. Im 2 jährigen philosophischen Studium soll mit der Geschichte der Philosophie begonnen, sodann Logik und Metaphysik (Ontologie, Kosmologie, Psychologie und theologia naturalis) als theoretische Philosophie und hierauf die Ethik als praktische Philosophie gelehrt werden; weitere Lehrgegenstände bilden noch Mathemathik und Physik. – Der spezielle Lehrplan für jede Klasse (s. Eubel, Gesch. der oberd. M. S. 315) war folgender: Classis prima tradet 1. doctrinam christianam 2. introductionem in linguam latinam, 3. der deutschen Sprache Rechtschreibung, Abänderungen und Abwandlungen, 4. graecae legendae et declinationum principia 5. historiam sacram vet. et nov. foederis, 6. introductionem generalem in geographiam et specialem Europae, 7. arithmetices species simplices.

Classis secunda explicabit 1. doctrinam christianam, 2. latinae linguae regulas necessarias, 3. der deutschen Wörter Fügung, schriftliche und mündliche Uebersetzung aus dem lateinischen ins deutsche 4. graecarum declinationum progressus et verbum auxiliare eimi 5. historiam monarchiae Assyricae, Persicae et Graecae 6. geographiam de regnis Britanniae, Daniae et Norvegiae cum reliquis septentrionalibus, 7. historiae naturalis ideas de primariis corporum proprietatibus, 8. arithmetices species compositas.

Classis tertia exponet 1. doctrinam christianam 2. linguae latinae puritatem et svntaxin ornatam, 3. regulas de ratione scribendi literas et narrationes componendi, 4. poëseos faciliora principia, 5. Regeln von Briefen und Erzählungen, Gellert’s und Braun’s Briefe, Nachahmungen über selbe, auch der Tonmessung Füsse, Versarten und einige Regeln, 6. conjugationes verborum graecorum act. et pass. 7. antiquitates Graecanicas, 8. geographicas ideas de Portugallia, Hispania, Gallia, Belgio et Helvetia, 9. historiam naturalem de quatuor elementis eorumque phaenomenis, 10. arithmeticam in numeris fractis.

Classis quarta docebit 1. doctrinam christiano-moralem de officiis hominis in genere, 2. rhetoricae progymnasmata et leviores eloquentiae species, ut sunt narratio, [15] thema, chria, 3. elegantiores artis poëticae regulas de elegiaca, pastorali, epigrammatica, lyrica et didactica poësi, 4. erstere Regeln der deutschen Redekunst, Erzählungen und Schilderungen nach den besten deutschen Mustern, unterschiedliche Versarten, Fabeln, Schäfer- und Lehrgedichte, 5. conjugationes verbi medii et verborum in mi, 6. historiam de imperatoribus Romanis usque ad Carolum M., 7. geophia praecognita de Italia, Hungaria, imperio Turcico et reliqua Asia, Africa atque America, 8. antiquitates Romanas, 9. mythologiam seu historiam de graecia fabulosa, 10. arithmeticae regulas trium directam et inversam quinque positionum et societatis.

Classis quinta explanet 1. doctrinam christiano-moralem de officiis hominis in specie, 2. rhetoricam sacram et profanam, additis gravioribus eloquentiae regulis de inventione, dispositione etc., 3. poëseos heroicae ac satyricae gustum ex Virgilii Aeneide, Horatii ac Iuvenalis satyris, 4. erhabene Züge der Redekunst, Uebersetzungen aus Cicero ins Deutsche, Fortsetzung der Tonmessung aus der Sammlung der besten Muster, 5. graecam syntaxin 6. historiam imperii occidentalis a Carolo M. usque ad G.R. Josephum II, 7. geographiam de X Germaniae circulis, 8. elementa rei nummariae et diplomaticae, praevias genealogiae et palaeographiae notiones, 9. arithmeticae progressiones et proportiones, 10. praecepta pulchri, die Hauptgrundsätze der schönen Wissenschaften und Künste, philosophiae prodroma distinctius in parte practica enodanda.

Nach dieser kleinen Abschweifung wollen wir den geschichtlichen Faden wieder aufnehmen. Im Jahre 1789 mussten nach beendetem Studienjahr die Noten der Studierenden dem Magistrat eingereicht werden, ohne dass zu finden ist, warum dies verlangt wurde oder welche Folge gedachtes Verlangen hatte. Aus dem gleichen Jahre ist auch eine neue Schulordnung vorhanden „GymnasistenGesetze der Reichsstadt Schwäb. Gmünd.“ Sie behandelt: 1) Die Pflichten gegen die Religion, 2. gegen die Schule. Mit allem Nachdruck wird ein fleissiger Schulbesuch gefordert, und wer ohne Erlaubnis seines Lehress 3 ganze Tag die Schule nicht frequentiert oder ausser der Stadt zu seinen Anverwandten verreist und innerhalb dieser Zeit nicht wieder zurückkehrt, wird entweder mit der schwersten Strafe belegt oder ganz aus dem Gymnasium ausgeschlossen werden. Um den Eifer zum Studieren noch mehr anzufachen, und das Gymnasium von den „praecise unfähigen“ Köpfen zu reinigen, die mit der Zeit dem Staat zur Last werden könnten, sollen diejenigen, welche am Ende des Jahres in der öffentlichen und heimlichen Prüfung nicht sattsame Beweise ihres Fleisses und ihrer Fähigkeiten ausweisen, in keine höhere Klasse aufsteigen. Ebenso sollen die Anfänger der lat. Sprache, bevor sie in die 1te Klasse aufgenommen werden, nach ihren Grundsätzen geprüft werden. Erweisen sie sich als unfähig, so werden sie noch ein Jahr zurückgewiesen. Denn wer in Erlernung der ersten Grundsätze hängen bleibe, der werde in jedem Fach nur ein Stümper. 3) werden die Gesellschaftspflichten vor Augen gestellt. Alles, wodurch gute Sitten verdorben werden, soll vermieden werden, so namentlich auch der Umgang mit rohen Leuten, von denen Studenten, die sich doch sowohl an Reinigkeit der Sprache als Reinheit der Sitten über den Schlag des gemeinen Pöbels hinaussetzen müssen, [16] nichts Gutes erlernen können, von denen sich aber manches Unartige und „Groteske“ in feine Sitten unbemerkt einschleichen kann. Im Jahre 1872 erschien zu dieser Schulordnung ein Nachtrag, in dem es unter anderem heisst: „Da die allhiesige lat. Stadtschule des Endes errichtet und mit einem Magister versehen ist, dass die Jugend, welche sich dem Studieren zu widmen gedenkt, durch Erlernung der ersten Grundsätze der lat. Sprache angewiesen und vorbereitet werden soll, so wird hiemit festgesetzt, dass fürohin kein studierender Anfänger in das allhiesige Lycaeum oder zum Rudiment gelassen werden solle, es sei denn dass derlei Anfänger die lat. Stadtschule frequentiert haben.“ Es scheint hieraus hervorzugehen, dass an der Stadtschule um diese Zeit nur noch ein Lehrer angestellt war. Darauf weist auch ein Auszug aus dem Ratsprotokoll vom 6. Mai 1790 hin, wonach nach dem Ableben des Wohlsel. Herrn Magister Johann Debler Herr Johann Wezemayer als Magister und Direktor des hiesigen Stifts-Kirchen-Chors hiemit auf- und angenommen sein solle. Ferner heisst es in diesem Nachtrag: „Da Magistratui zu vernehmen gekommen, dass schon mehrere Jahre her zerschiedene ausherrische (= auswärtige) studierende Subjecta dahier sich eingefunden haben, welche in Hinsicht ihres elterlichen Unvermögens die erforderliche Kost und Unterhaltung abzutragen nicht im Stande gewesen sind, solchem nach verordnet hiemit ein Hochedler Hochweiser Magistrat, dass nach dem Beispiel anderweiter hoher Schulanstalten und Statuten kein Subjekt in dem allhiesigen Lycaeo aufgenommen werden möge, welches die erforderliche Kost sowie andere Notwendigkeiten nicht ex propriis und mit dem Einstehen seines elterlichen Vermögens zu bestreiten vermag. – Weiter: Da die zu vielen Vakanztäge dem Studieren offenbar hinderlich sind, so wird anmit verordnet, dass, so in der Woche ein oder mehrere Feiertage sein sollten, einer der beiden Vakanztäge eingehen und nur an einem von denen Schulen gefeiert werden solle. – Ebenso sollen zu festerer Begründung der Religionsgrundsätze wöchentlich und zwar am Samstag die sonst gewöhnlich gewesenen Katechisationen wieder jedesmal abgehalten und der studierenden Jugend die reine Religionslehre beigebracht und die Tugend reizend, das Laster aber in seiner wahren Blösse dargestellt werden.“ – Die Zeit der französischen Revolutionskriege macht sich auch hier fühlbar. Die sog. Schmalzgrube, welche im Jahre 1756 als Schullokal angewiesen worden war, musste dem hier garnisonierenden östreichischen Heere überlassen werden, und die Schulen wurden in den Schlafsälen des Klosters gehalten. Statt der Studenten spielten die Soldaten Komödien Im Jahre 1797 auf 98 konnten aus Mangel an Konventualen nur 2 Professoren angestellt werden; der Guardian musste die Präfektur übernehmen, das Lehrgeld aber – 150 fl. – blieb dasselbe.

Am 27. November 1797 zogen die kaiserlichen Kanoniere von hier gänzlich ab, und unter dem 28. März 1798 kam der Studienpräfect unter anderem auch darum ein, dass die ordentlichen Schulen in der Schmalzgrube wieder hergestellt werden sollen, und erhielt von seiten des Magistrats die Zusicherung, dass in möglichster Bälde diesem Gesuch entsprochen werden solle. Am 13. April 1798 erhielten auch die Studierenden die Schulzimmer in der Schmalzgrube wieder. Sodann wurde vom Magistrat auf den Antrag des Präfekten hin festgesetzt, dass die Ferien mit Mariä [17] Geburt beginnen und mit Allerheiligenabend aufhören und dass an Ostern vom Grünen Donnerstag ab eine 8tägige Vakanz gegeben werden solle.

In Betreff der Herstellung des ruinösen Theaters konnte dem Gesuch des Präfekten unter den damaligen Umständen nicht entsprochen werden, doch wurde in Aussicht gestellt, dass das Theater wiederhergestellt dem Studienpräfekten übergeben werden solle.

Am 29. November des Jahres 1798 ernannte der Magistrat den obersten Professor selbst aus den Konventualen und verwilligte dem Convent für ihn 6 Klafter Buchenholz. Im Jahre 1799 war ein französisches Spital im Kloster, und die Franziskaner, 2 Brüder ausgenommen, befanden sich im Kloster der Dominikaner. Wo während dieser Zeit die Schulen gehalten wurden oder ob sie gänzlich geschlossen waren, ist nicht zu ermitteln. Die Debler’sche Chronik sagt zum Jahre 1799, dass auch der Magister in der lateinischen Schule bei den Augustinern (– Das Gebäude für die städtische Lateinschule befand sich neben dem Augustinerkloster) habe ausziehen müssen, da sei die Apotheke hingekommen.

Aus dem Jahre 1802 wird ein eigentümlicher Vorgang berichtet. 2 Geistliche, Baccanariten nennt sie der Hausprotokollist und meint, es seien verkappte Jesuiten gewesen, bildschöne Leute, die sich „beim Frauenzimmer“ stark einschmeichelten, wollten sich hier ansiedeln und boten sich für den Fall ihrer Aufnahme als Lehrer an ohne jegliche Belohnung und ohne jeden Beitrag von der Stadt. Die Ratsprotokolle über dieses Gesuch sind noch erhalten. Das erste lautet: „Die zwei sich dahier befindenden Patres de societate fidei Jesu erzählen die Bewilligung des hl. Vaters zu Rom, etwas zur Beleuchtung von ihrem Orden, bitten um ein Asyl auf unbestimmte Zeit, um junge Leute als Kandidaten bilden zu können, die Jugend zu unterrichten und allenfalls ein Stipendiat zu errichten.

Resolutum.

Werde Magistratus diese Sache zur weiteren Ueberlegung nehmen und ihnen seiner Zeit das Resolutum schriftlich zusenden,

Samstag in Pleno Extraordinario den 27. März 1802.

Titel. Herr Bürgermeister Beisswinger verlesen diesfalls schriftlich verfasstes Votum, als obschon die in Dillingen und Augsburg erhobenen Nachrichten von der Sozietät de fide Jesu über ihren untadelhaften Lebenswandel, ihre Bereitwilligkeit in Religionsunterrichtungen Aushilfe zu leisten und ihre angestrengten Bemühungen sich im Sprachen-Unterricht und wissenschaftlicher Sache brauchbar und nützlich zu machen, sehr günstig lauten, diese beinahe übereinstimmende und rühmliche Zeugnisse so vieler angesehener Personen von unterschiedenem Range, Würde und Stand, Denkungsart und Eigenschaften die Hoffnung bestärken, dass von dieser Societät seiner Zeit ein erspriesslicher Einfluss auf Religion, Moralität und Erziehung der Jugend zu erwarten stehe und daher als wichtige Empfehlungen für die Aufnahme dieser Societät angesehen zu werden verdienen. Obschon Se. Kurfürstl. Durchlaucht von Trier unser gnädigster Ordinarius eine ansehnliche Zahl der Patrum de Fide Jesu zu Dillingen in einem eigenen angewiesenen Hause aufgenommen annoch [18] dulden, über derselben Betragen ihre höchste Zufriedenheit nicht undeutlich zu erkennen geben, sogar den Antrag denselben einige Lehrämter auf der Universität zu Dillingen und in dem Collegio zu Ellwangen anzuvertrauen gehabt hätten, die Ausführung dieser Absicht aus besonderer der Societät selbst auf keine Weise zur Unehr oder Nachteil gereichende Rücksichten nachmals behindert worden wäre, folglich auch die Nachahmung einem andern Reichsstand nicht wohl missdeutet werden dürfte. Obschon die leidenschaftliche Bemühungen der wenigen in hiesiger Stadt befindlichen Gegner dieser Societät die verächtlichen Mittel der Unwahrheit und Verleumdung, deren man sich bedient, um solche in- und auswärts verdächtig und verhasst zu machen, selbst ein tröstender Beweggrund und sogar vollgiltige Empfehlung sein möchte, die alsbaldige Auf- und Annahme dieser Societät de fide Jesu zu wünschen und zu begünstigen, so glaubt dennoch Votant nach hierüber angestellter reiflicher Ueberlegung nur nach seinen von dem sich selbst konstituierten Herrn Vernunftmesser von Gmünd, dessen Massstab jedoch von Männern, die auf Religion, Moralität und Humanität noch einigen Wert legen, noch nicht angenommen worden, zwar sehr gering geachteten Einsichten darauf antragen zu müssen: Dass vor wirklich zu nehmender Entschliessung über die Auf- und Nichtaufnahme der Societät de fide Jesu in hiesiger Stadt vordersamst in Wien Erkundigungen geholt werden sollten, wie dieser Orden bei dem kaiserl. Hof angesehen werde und wie die allenfalsige magistratliche Erlaubnis zu einem auch nur temporären Aufenthalt aufgenommen werden möchte Die Motive dieses Antrags sind folgende:

1) hat Se. Kurfürstl. Durchlaucht von Trier unser gnädigster Ordinarius höchst wohlmeinend diesen Weg einzuschlagen angeraten,

2) hat Votant und mit ihm mehrere verehrliche Ratsglieder in Pleno am 9ten das erstemal schon vorläufig die Erkundigung für nötig erachtet, ob sich diese Societät des allerhöchsten Schutzes K. M. zu erfreuen habe, welches bisher noch immer heilig gehalten, dass nämlich in keinem Fall der Absicht des höchsten Hofes entgegengehandelt werde.

3) Aus diesen Rücken haltenden Erläuterungen werde sich alsdann auf Fortdauer, Ausbreitung oder Wiedererlöschung ein wahrscheinlicher oder zuverlässiger Schluss ziehen.

4) In der Zwischenzeit entdecke man gelegenheitlich die Gesinnungen hiesiger Bürgerschaft über Auf- oder Nichtaufnahme dieser Societät.

5) Ueberhaupt müsse es in jedem Fall Magistrat auf den einen oder den andern Fall daran gelegen sein, alles geprüft zu haben.“

Das Resultat der Beratung berichtet der Hausprotokollist mit den Worten: „Sind aber, Deo sint laudes!, von Magistratu nicht acceptiert worden. Es hat gewaltige Riss abgegeben in senatu “

[19]
II. Die höhere Lehranstalt zu Schwäb. Gmünd unter Württemberg.

Aber bald nach Abwendung dieser Gefahr kam ein stärkerer Sturm über die Franziskaner, die Säkularisation ihres Klosters, das mit der bisherigen Reichsstadt der Krone Württemberg zufiel. Am 29. Aug. 1802 erschien der Kurfürstl. Württb. Kommissär Bern-Ritter und übernahm dasselbe. Unter den letzten Klosterprofessoren ist hervorzuheben P. Vitus Burg, der 1791 als Professor am Gymnasium zu Schwäb. Gmünd angestellt, später (1829) Bischof von Mainz wurde und als solcher starb 1833.

Die letzten Konventualen waren nach Eubel: Guardian Pius Lang, geb. zu Leinzell 1757, gest. 1823 als Kaplan zu Bodnegg, der um die Taubstummen besonders verdiente Manuel Franz, geb. zu Gmünd 1742, gest. ebendaselbst 1819. (In den Akten der Lateinschule heisst er Mansuet, ebenso in der Anzeige, welche Dekan Kratzer unter dem 27. Jan. 1819 von seinem Tode macht, die sich unter den auf das Gmünder Franziskanerkloster bezüglichen Akten des K. Staatsarchivs in Stuttgart befindet Dekan Kratzer berichtet, der Exminorit P. Mansuet Franz sei, nachdem er schon vor einem halben Jahr vom Schlag getroffen worden, der sich noch mehrmals wiederholt habe, am 26. Jan. gestorben. Er sei mehrere Jahre Professor sowohl am hiesigen Gymnasium als an den andern Klosterschulen gewesen. Im Jahre 1815 habe er eine Pension von 365 fl. erhalten, da er als alter, unruhiger und unzufriedener Mann nicht mehr mit seinen Ordensbrüdern und Präzeptoren in Gemeinschaft habe leben wollen.) Ferdinand Messerschmidt (in den Akten der Lateinschule „Messerschmied“) geb. zu Gmünd 1772, nach der Säkularisation zuerst in Gmünd, dann in Ellwangen Professor, gest. 1837 als Pfarrer in Egelfingen, Florian Wetzmaier, geb. zu Gmünd 1775, gest. 1836 als Pfarrer von Stetten bei Rottweil, Paul Reuter, geb. zu Wiesensteig 1776, gest. 1814 als Professor zu Rottweil, Hilarius Reuter, geb. zu Wiesensteig 1780, (auch „Reiter“ geschrieben) gest. 1868 zu Ellwangen als Pensionär und letzter Pater der ehemaligen oberdeutschen oder Strassburger Minoritenprovinz (s. Eubel, W. Jahrb. S. 136.)


Im Jahre 1803 erklärte die Organisationskommission das Franziskanerkloster in Gmünd zur fortdauernden lat. Schulanstalt. Von den Franziskanern scheinen am Unterricht damals beteiligt gewesen zu sein der P. Ferdinand Messerschmied, und der P. Paul Reuter, sowie als Präfekt der Guardian Pius Lang. Diese beiden letzteren sind unter einem Erlass des K. kath. geistlichen Rats vom 3. Okt. 1809[2], der die Gottesdienstordnung in der Gymnasiumskirche regelt, unterzeichnet. Die „Jnsinuation der Kgl. Verordnung“ bezeugen unter dem 10. Okt. 1809 P. Pius Lang, conv. Guardian und P. Paul Reuter Professor. Ein „Extractus aus dem unterm 27. Juli 1803 ex spec. Resol. Sermi Dmi Electoris von Organisations Commissions wegen ergangenen gnädigsten Befehl“ sagt sodann: „Da Sr. Kurfürstl. Durchlaucht das Bedürfnis eines weiteren lateinischen Schullehrers unterthänigst vorgestellt worden ist, so haben Höchst dieselbe hiezu den dermaligen Dominikanerpater Schunter ernannt und demselben eine Besoldung von 300 fl. in Geld und 4 Klafter Holz gnädigst ausgesetzt, wogegen die von ihm bisher bezogene Pension cessiert. Nicht [20] weniger haben Höchst dieselbe die Besoldung eines weiteren Zeichenmeisters auf 300 fl. in Geld, 6 Klafter Holz und 6 Malter Dinkel gnädigst festgesetzt. Was aber die Ernennung dieses Lehrers anbelangt, so ist sich vor der Hand um ein taugliches Subjekt umzusehen und seiner Zeit von der Behörde die weitere unterthänigste Anzeige darüber zu erstatten.“

Esslingen, den 21ten Juli 1803.

Kurfürst: Organitations Commission
Eb: Wächter, Oberamtmann zu Marbach.

In einer Eingabe an den Kurfürsten vom Tage zuvor, 20. Juli 1803, welche sich im K. Staatsarchiv befindet, sagt diese Kommission: „Die Besoldung des ersten Zeichenlehrers glaubte man um deswillen auf ungefähr 400 fl. setzen zu müssen, weil es ausserdem schwer fallen dürfte, einen tüchtigen Mann, der aus der Ferne zu beschreiben ist, für diese den Fabrikanten in Gmünd so wichtige Stelle zu erhalten.“ Als erster Zeichenlehrer wurde von der Württb. Regierung an die Gmünder Lateinschule[3] im Jahre 1803 durch Dekret vom 14. Aug. Joh. Sebald Baumeister von Augsburg berufen. (S. das Nähere über diesen in dem Aufsatz des Verf. „Gmünder Künstler“ Württb. Vierteljahrsh. 1896 Heft 3 und 4 S. 321 f.)

Dann folgt eine Besoldungsliste für die Kirchen und Schuldiener und sub C. heisst es Schulwesen: Lateinische Schule wird von den Franziskanern versehen, welche dafür erhalten 150 fl., Holz,

6 Klafter buchen
3      " tannen.

Für die Elemente wäre der Dominikaner Schunter noch anzustellen und ihm eine Besoldung zu geben von 300 fl., Holz 4 Klafter.

Französische Schule. Sprachmeister neben dem gemeinsamen Schulgeld 50 fl., 2 Malter Dinkel, 2 Klafter Holz

Der französische Sprachmeister hiess Hönig. Derselbe kam 1800 nach Gmünd und bat anfänglich bloss bei dem Reichstädtischen Magistrat um Schutz für sich und seine Familie und um Erlaubnis, Privatunterricht in der französischen Sprache erteilen zu dürfen welche er auch, aber ohne Besoldung, erhielt. Nachher bat Hönig um etwas Holz und Früchte, um sich fortbringen zu können. Diese Bitte wurde ihm gewährt, so dass er jährlich 2 Malter Dinkel und 2 Klafter Holz bekam, wofür er täglich eine Stunde Unterricht in der französischen Sprache zu erteilen hatte, gegen ein Monatsgeld von 30 kr. von jedem Schüler. Bei der neuen Organisation 1803 wurde die Besoldung belassen und noch 50 fl. hinzugefügt. Weil sich aber Hönig wieder beschwerte, so wurde ihm von der Schulkommission eine Besoldung von 150 fl. in Geld, 4 Malter Früchte und 6 Klafter Holz ausgeworfen und diese Besoldung von dem Oberlandes-Oekonomie-Collegio in Ellwangen gutgeheissen, dabei aber bestimmt, dass er 6 Stunden wöchentlich für die Knaben und 6 Stunden für die Mädchen Unterricht zu geben und von jedem Schüler 24 kr. monatlich zu beziehen habe. Mit diesem Einkommen war Hönig eine Zeit lang zufrieden, so lange er mehrere Schüler hatte. Allein da Hönig zu viel Anhänglichkeit an die [21] Napoleonische Regierung und deren Grundsätze zeigte und sich öfters unbescheidener Reden bediente, so verlor er bei den hiesigen Einwohnern vieles von seinem Kredit. Die Anzahl seiner Schüler wurde immer kleiner und der Unterricht der Mädchen hörte ganz auf.

Von Guardian Pius Lang liegt noch der Schulbericht vor, den er unter der Württb. Regierung erstattete, leider ohne Datum. Derselbe ist nicht ohne Interesse, weswegen wir ihn hier wiedergeben.

„Um die Uebersicht der befohlenen Schuleinrichtung auch von seiten des hiesigen Gymnasiums ganz vollständig zu machen, habe ich die Ehre, die an mich erlassenen Fragen also zu beantworten.

A. Zeither waren jedes Jahr drei P. Professores angestellt, wofür unser Kloster jedesmal 150 fl. an Geld und 9 Klafter Holz erhielt.

B. Der erste Professor gab Rhetorik und die Dichtkunst, der 2te Gross- und Klein-Syntax samt der lat. Anleitung zum Briefeschreiben und Versemachen, der 3te aber die 1te und 2te Grammatik nach dem Bröderischen Schulbuche. In der Rhetorik und Syntax lehrte man zeither nach dem österreichischen Schulbuche. Nebst der lat. Sprachlehre wurden in jeder Schule noch folgende Gegenstände nach bestimmten Abteilungen behandelt, als christlicher Unterricht, Natur, Bibel und Weltgeschichte, Himmels- und Erde-Beschreibung, Rechenkunde, Anleitung zur deutschen Sprachlehre und Verskunde. Zur Uebersetzung hatten wir in der Rhetorik den Cicero, Virgil und Horatius, in der Syntax die Briefe des Cicero, den Ovid und das Schulbuch, in der Grammatik den Cornelins Nepos und die Sammlungen des Bröders.

C. Die Schulzeit war am Montag, Mittwoch und Freitag jeden Morgen von 8 bis 10 Uhr, nachmittag aber von 1 bis 4 Uhr, wo jedesmal von 2 bis 4 Uhr pro loco geschrieben wurde. Am Dienstag, Donnerstag und Samstag war die Morgenschule wie an obigen Tagen, nur dass an beiden ersteren nachmittag Vakanz, an den letzteren aber sowie an jedem Feierabend nur bis 3 Uhr Schule, wo dann allezeit repetiert und geistliche Vorlesung gehalten wurde. Nach Ostern war jeden Dienstag und nach Pfingsten auch noch jeden Donnerstag ein Vakanztag, fiel aber ein Feiertag darauf, so wurde an beiden Tagen auch wie sonst Schule gehalten.

D. Da nun obige Schulbücher nicht mehr zu haben und auch dem wirklichen Zeitgeiste kaum mehr anpassend sind, so mag nach unser aller Einsicht vor allem andern der zeitherige Schulplan

a) nach wirklichem Geschmacke ganz verbessert und unser ganzes Gymnasium mit neuen Schulbüchern versehen werden. Zu diesem Ende sollte auch jeder P. Professor mit seinen Zöglingen aufsteigen und nicht, wie zeither, alle Jahr verändert werden, indem dabei manches Subject zurückbleibt.

b) Weil dann auch wirklich manche studieren, die weder Kopf noch Aussicht haben, so wünschen wir recht sehr, man möchte bei Eröffnung des nächsten Schuljahrs eine genaue Prüfung hierüber anstellen, und nur die Fähigen noch nach ihrem Schulrange aufsteigen lassen. Würde dann diese Prüfung von der neuen [22] Schulkommission alljährlich vorgenommen, wie viel Gutes würde daraus nicht für Eltern und Schüler quellen?

c) Da nebstdem die für Jugend und Wissenschaft so allgemein verderbliche Kriegszeit auch in dem hiesigen Staate ihre traurigen Spuren zurückliess und also die P. Professoses nicht mehr allein im stande sind, der Jugend und Wissenschaft den gehörigen Schwung zu geben, so ist unser ernstes Bitten an den Staat, uns sowohl von seiten der angestellten Schulkommission als auch von seiten der Eltern und Kostherrn, welche Schüler bei uns haben, in jedem Falle den schuldigsten Beistand zu leisten.

d) In dieser Absicht sollten auch neue Schulgesetze gemacht und dann alle Jahre beim Anfang der Schule von der Schulcommission öffentlich abgelesen und im Uebertretungsfalle unberücksichtlich von ihr selbst verteidigt werden.

e) Dann sollte zur Bezeichnung des steigenden Schul- und Sittenfleises gedachte Commission auch monatlich wieder in die Schule kommen und unsere Zöglinge nach den verfertigten Aufgaben und genusmässig mündlich beantworteten Schulfragen selbst prüfen.

f) Deswegen könnten auch fernerhin die öffentlichen Oster- und Endprüfungen beibehalten und der Studierfleiss persönlich belohnt werden.

g) Um den Jünglingen auch mehrere Zeit sowohl zum Studieren als auch zur Musik, Zeichnungs- und fremder Sprachkunde zu verschaffen, so könnte es nicht ohne gute Folge sein, die vielen Vakanztäge nach Ostern und Pfingsten zweckmässig einzuschränken und die Schulstunden überhaupt zum Besten der studierenden Jugend besser einzuteilen. Schon mancher fähige Kopf blieb deswegen zeither in der Musik und den andern Fächern zurück.

h) Da endlich zur zweckmässigen Aufnahme des Gymnasiums ein gleichzeitiger Büchervorrat unumgänglich notwendig ist und es auch an Landkarten samt andern Schulbedürfnissen fehlt, dies alles aus dem eigenen Vermögen der P. Professoren nicht angeschafft werden kann, so wollen wir schliesslich gebeten haben, uns jederzeit die gehörigen Schulbedürfnisse vom Schulfonds aus anzuschaffen und auch für die P. Professoren selbst einen hinlänglichen Jahrgehalt auszuwerfen, damit sie nicht wieder wie zeither durch Nebeninstruction ihren Unterhalt verdienen müssen, ein Umstand, der manchen ehrlichen Mann zum zeitlichen Sklaven der Eltern und seiner Zöglinge macht.

Dies sind nun kurz die Aenderungen zum Besten unseres Gymnasiums, die wir für notwendig finden und hiemit zur Benehmigung höherer Einsicht vorzulegen die Freiheit nehmen. Wir stehen zu jeder Einrichtung bereitet und werden nach allen Kräften derselben beipflichten.           P. Pius Lang, Guardian.“

Der Guardian Lang scheint sich aber mit dem damaligen Gmünder Dekan nicht gut gestellt zu haben. Denn auf dessen allerunterthänigsten Bericht vom 31. Aug. 1810 verfügte der K. kath. geistl. Rat am 6ten Okt. desselben Jahres, dass Lang zwar den Titel eines Guardian behalten dürfe, dass er sich aber in der Pastoral [23] besser zu befähigen und insbesondere durch Aushilfe auf den umliegenden Landpfarreien zu üben und längstens nach ¼ Jahr eine diesfalsige Prüfung vor dem Dekan und den beiden Kooperatoren Vogt und Ade zu erstehen habe, wovon das Resultat mit den Zeugnissen über Dienstleistung und persönliche Fähigkeit eingeschickt werden solle. Die 3 Präzeptoren, die lat. Schulanstalt, die Studenten, die Kirche mit dem Gottesdienst, die Kirchen- und Schulgebäude samt Garten, die Administration und Oekonomie stehen nicht mehr unter dem Guardian Lang. Das Direktorium bei der lat. Schulanstalt und der Kirche, 2te Stadtkirche zu St. Ludwig genannt, habe provisorisch der erste Präzeptor Ferdinand Messerschmied unter der Aufsicht des Dekans zu führen Das bisher zu den lat. Schulen bestimmte Gebäude solle geräumt und diese ganze Schulanstalt in das Franziskaner Klostergebäude, Collegium genannt, übersetzt werden. In diesem Collegiumsgebäude werden auch den 3 Präzeptoren Wohnungen angewiesen.

Am 25ten Okt. 1810 erschien ein weiterer Erlass des geistlichen Rats, welcher sich mit der innern Organisation der Schule befasste und bestimmte, welches die Zahl der Lehrstunden für die einzelnen Klassen sein, welche Fächer und in welcher Ausdehnung sie gelehrt werden sollen. Als Lehrer werden angeführt an der ersten Klasse P. Hilarius Reuter (die P. P. Paul und Hilarius Reuter waren vielleicht Brüder, da beide in Wiesensteig geboren sind. Hilarius scheint an die Stelle Pauls getreten zu sein, der im Jahre 1803 als Professor angeführt ist), an der 2tender ebenfalls 1803 genannte und damals für die Elemente angestellte Dominikanerpater Schunter (auch Schonter), an der 3ten der P. Ferdinand Messerschmied. Der Lehrer der ersten Klasse, Hilarius Reuter, habe die Schüler, welche seine Klasse frequentieren, nur ein Jahr lang zu unterrichten, dann treten sie in die 2te Klasse des Lehrers Schonter ein. Dieser hat für die Grammatik und Syntax 2 Abteilungen zu bilden und die Schüler bleiben bei ihm 2 Jahre lang, das erste Jahr in der Grammatik, das zweite in der Syntax. Der Direktor und Lehrer Messerschmied hat die 3te Klasse, in welche die aus der 2ten Abteilung der 2ten Klasse entlassenen Schüler eintreten, ebenfalls in 2 Abteilungen einzuteilen. Jeden ersten Werktag des Monats soll in jeder Klasse Repetition von dem im vorigen Monat Erlernten und so auch nach jedem Vierteljahr eine zweckmässige Repetition gehalten werden. Dem Cooperator Vogt wird der Auftrag erteilt, die schon bisher gehabte Aufsicht über die lat. Klassen provisorisch fortzusetzen, insbesondere solle derselbe den monatlichen und vierteljährlichen Repetitionen beiwohnen, alle Monate ein Sittengericht über die lat. Klassen in Gemeinschaft mit allen Präzeptoren halten, jedes Semester nach Stuttgart berichten, welche klassische, lat., griechische und deutsche Schriftsteller vorgelesen wurden und wie weit in jeder Klasse der Unterricht in diesen Sprachen fortgeschritten sei, endlich habe Vogt mit dem Direktor Messerschmied gemeinschaftlich sich bei andern Studienanstalten in Betreff der dort üblichen Methoden, Vorlesebücher etc. zu erkundigen und in seinen Semestralberichten über das auch etwa in Gmünd Aufzunehmende oder zu Verbessernde Vorschläge zu machen. Für die 3 lat. Klassen habe der Zeichnungsmeister wöchentlich 3 Stunden Unterricht im Zeichnen, der franz. Sprachmeister wöchentlich 6 Stunden im Französischen zu [24] geben. Die Einteilung des Unterrichts bleibt dem Direktor Messerschmied unter Rücksprache mit den übrigen Lehrern überlassen. Von dem uns schon bekannten französischen Sprachmeister Hönig heisst es: „Sollte in Ansehung seiner Person oder seines Unterrichts sich ein Anstand ereignen, so erwarten wir von dem Cooperator Vogt und dem Direktor den ungesäumten Bericht hierüber, indem wir nicht zuzugeben vermögen, dass der Hönig das Salar beziehe und dafür seine Schuldigkeit nicht erfülle.“

In einem Erlass des geistlichen Rats vom 12. Febr. 1811 wird dann dem provisorischen Direktor Messerschmied aufgegeben, die beiden Präzeptoren Schonter und Reuter mit der griechischen Sprache in einigen Privatstunden bekannt zu machen. (Von Messerschmied befinden sich noch verschiedene Klassikerausgaben in der Anstaltsbibliothek, die er der Lateinschule vermacht hat und die mit seinem Monogramm versehen sind.)

Die Ueberlassung des Franziskanerklosters für Schulzwecke war keine definitive, sondern eine allzeit wiederrufliche Gnade. Deswegen wandte sich die Stadt in dieser Angelegenheit an König Friedrich, und durch höchsts Entschliessung vom 23. Febr. 1816 wurde das Kloster samt der Kirche der Stadt gnädigst geschenkt. Ebenso erbat sich die Stadt den Klosterfonds, der provisorisch der Kameralverwaltung zur Administration übergeben worden war, und erhielt ihn, jedoch unter der Bedingung, dass sie alle auf diesem Fonds ruhenden Lasten, sowie die Unterhaltung der Lehranstalt und der 2ten Stadtkirche übernehmen sollte.

Nachdem so die äusseren Verhältnisse geordnet waren, erfolgte im Jahre 1820 durch den K. Studienrat die definitive Organisation der Anstalt, und zwar wurde der Gang des Unterrichts nach dem Lehrplan für das untere Gymnasium in Ellwangen gestaltet und von den Lehrern in Gmünd durchberaten. Das Resultat dieser Beratung wurde dem Pädagogarchen Weckherlin zur Begutachtung vorgelegt, und nach den von ihm gemachten Bemerkungen verbessert traten die Unterrichtsvorschriften in Wirksamkeit. Die Anstalt wurde auf 3 Klassen beschränkt, von denen jede 2 Abteilungen umfasste.

Als örtliche Aufsichtsbehörde wurde ein Scholarchat eingesetzt, welches bestand aus dem gemeinschaftlichen Oberamt, dem Stadtvorstand, dem evang. Stadtpfarrer, dem bisherigen Schul-Commissär Kaplan Vogt, dem Stadtpfleger, Stiftungsverwalter und Oberpräzeptor. Das Scholarchat hat sich die Erhaltung und fortschreitende Vervollkommnung der Schulanstalt nach ihren inneren und äusseren Verhältnissen zur Pflicht zu machen. Demselben sind alle Haupt- und Nebenlehrer untergeordnet, es führt die Oberaufsicht über die Sitten und Amtsführung derselben. Diese Behörde hat die Verpflichtung, den Semestralprüfungen anzuwohnen und am Schlusse des Jahres den Durchgang vorzunehmen. Dieselbe kann, so oft es für nötig erachtet wird, eine Visitation anordnen und einem oder mehreren Mitgliedern den Auftrag erteilen, dem Unterricht von Zeit zu Zeit anzuwohnen. Der Oberpräzeptor ist beständiges Mitglied des Scholarchats und die nächste Aufsichtsbehörde der Anstalt. [25] Im Jahre 1823 wurde der Versuch gemacht unter dem hochklingenden Namen „polytechnische Lehranstalt“ eine Art Real- oder Fortbildungsschule zu gründen, die aber nicht von langer Dauer war.

Die „neue Nationalchronik der Teutschen“ bringt in Nro. 52 vom 27. Dez. 1823 folgenden Bericht über dieselbe:

„Die polytechnische Lehranstalt in Gmünd.“
(Eingesandt.)

Gmünd im Dez. 1823. Da schon in mehreren öffentlichen Blättern, namentlich im Schwäb. Merkur und in dem Intelligenz-Blatte des Jagstkreises von der hier eröffneten polytechnischen Lehranstalt die Rede gewesen ist, so kann es dem Publikum nicht uninteressant sein, nähere, die früheren Bekanntmachungen zum Teil berichtigende Nachrichten von der Entstehung, den Bestrebungen und dem gegenwärtigen Zustande dieses Instituts zu erhalten. Als die Geburt des Kronprinzen die Herzen aller Württemberger mit Dank gegen die Vorsehung und mit inniger patriotischer Freude erfüllte, und diese Empfindungen sich an vielen Orten durch Errichtung bleibender Denkmale aussprachen, brachte der hiesige Advokat Hr. Dr. Dangelmaier die Idee in Anregung, dass zur fortdauernd bestehenden Feier der beglückenden Hoffnung, die Gott dem angebeteten Könige und dem Vaterlande geschenkt, nach dem Beispiele von Baiern ein polytechnischer Verein zur Beförderung der Künste und Gewerbe, besonders durch Herausgabe eines Kunst- und Gewerbeblatts gebildet und damit eine polytechnische Lehranstalt zur Unterweisung aller des Unterrichts Bedürftigen und Verlangenden in den für die praktischen Richtungen des Gewerblebens interessanten Kenntnissen vereinigt werden möchte. Als Lehrgegenstände wurden namentlich bezeichnet: Mathematik, Technologie, technische Chemie, Naturlehre und Naturgeschichte, Bierbrauerei und Branntweinbrennerei, Baukunst, Maschinenlehre, Handelswissenschaft, kaufmännische Rechenkunst, Waren- und Produktenkunde, Geographie und Geschichte, franz. und lat. Sprache, Kameralwissenschaft, Land- und Forstwirtschaft, Tierheilkunde und Landesgesetzgebung. Der Antrag des Hrn. Dangelmaier fand in einem Kreise patriotischer Männer Beifall und Unterstützung, indem sie sich nicht nur zu unentgeltlicher Unterrichtserteilung erboten, sondern auch im Verein mit ihm und dem Obmann des Bürgerausschusses höchsten Orts in einer Eingabe die Erlaubnis zur Errichtung einer polytechnischen Lehranstalt nachsuchte, welche Erlaubnis unter der Beschränkung auf ein Privatinstitut erteilt wurde. Am 1. Juli d. J. erfolgte die Eröffnung des Unterrichts mit 30 Schülern. Die Lehrfächer wurden so verteilt, dass Herr Dangelmaier die Landwirtschaft und die Gesetzgebung, Herr Zeichnungslehrer Baumeister die bürgerliche Baukunst und Maschinenlehre, Herr Revierförster Köhle die Forstwirtschaft, Herr Präzeptor Striter die Naturgeschichte, Herr Sprachlehrer Hönig das Französische, Herr Taubstummenlehrer Alle die Technologie, Herr Schullehrer Dreher die Mathematik, Herr Canonikus Reiss die lat. Sprache, Herr Kaufmann und Kontrolleur Stahl die kaufmännische Rechenkunst und Buchhaltung und Herr Kaiser die Bierbrauerei übernahm. Herr Dangelmaier wurde einmütig zum Vorstand gewählt [26] und von ihm auf seine Kosten das erforderliche Lehrzimmer in seinem Hause eingerichtet und die für den Anfang nötigen Lehrmittel angeschafft. Der Unterricht hatte bis in die Mitte des Novembers seinen ununterbrochenen Fortgang, als erst Herr Dreher und dann Herr Baumeister aus verschiedenen Ursachen sich der Teilnahme an demselben entzogen. Herr Striter war durch seine Versetzung auf eine Pfarrei früher schon für die Anstalt verloren gegangen, Herr Alle hatte den von ihm zugesagten Unterricht nicht begonnen. Da mit Herr Dreher zugleich 10 Schulincipienten ausgetreten waren, so hörte auch der Unterricht in der Forstwirtschaft auf, den nur einige von ihnen empfangen hatten. Diese Veränderungen erregten nicht geringe Besorgnisse für den Bestand des Instituts, sie waren aber auch eine Ermunterung für die Teilnehmer, die demselben getreu verblieben waren, ihm desto anhaltender ihren Fleiss zu widmen, und so dauert der Unterricht noch immer fort, den Herr Dangelmaier in der Gesetzgebung, der Landwirtschaft, der bürgerlichen Baukunst, der Naturgeschichte und im teutschen Stil, Herr Hönig in der franz. Sprache und Geometrie, Herr Stahl in der kaufmännischen Rechenkunst und Buchhaltung und Herr Kaiser in der Bierbrauerei erteilt. Die Zöglinge sind meistens evang. und auswärtige, unter ihnen ein Sohn des Badeigentümers in Cannstatt Dr. Frösner. Die Centralstelle des landwirtschaftl. Vereins bewährte der Anstalt ihren Beifall in einem sehr schmeichelhaften Dekrete und durch unentgeldliche Mitteilung des Korrespondenzblatts. Auch der Zentralausschuss des polytechnischen Vereins in München sandte dem Herrn Dangelmaier die sämtlichen Jahrgänge seines Kunst- und Gewerbeblatts als Geschenk zu und ernannte ihn zum Ehrenmitgliede des Vereins. Nicht weniger haben andere vaterländische Gelehrte ihm teils schon mehrere für die Zwecke des Instituts förderliche Schriften mitgeteilt, teils noch weitere ähnliche Unterstützungen zugesagt. Endlich wurde ihm noch von höchster Stelle die Erlaubnis zur Herausgabe eines Kunst- und Gewerbsblatts erteilt. Das letztere beabsichtigt hauptsächlich den Zweck, die ausgezeichneten Künstler und Gewerbsleute des Vaterlandes und ihre Fabrikate öffentlich bekannt zu machen und dem Publikum nachzuweisen, welche Produkte der Industrie und wo und um welchen Preis sie zu haben sind. Dadurch hofft man den Absatz der inländischen Fabrikate zu befördern, Wetteifer in ihrer Hervorbringung und Vervollkommung zu[4] erregen und nützliche Belehrungen unter ihren Bearbeitern zu verbreiten. Am nächsten 6. März als am Geburtsfeste des Kronprinzen wird die erste öffentliche Prüfung in der Anstalt gehalten, um die öffentlichen Behörden und das teilnehmende Publikum von den Leistungen derselben in Kenntnis zu setzen.

So gross auch die Schwierigkeiten waren, mit denen dieses patriotische Unternehmen in der ersten Periode seines Daseins zu kämpfen hatte, so werden sie doch wie bisher also auch in der Zukunft durch Beharrlichkeit und treuen Sinn für das Gute überwunden werden können, und jeder Vaterlandsfreund wird wünschen, dass aus diesen Anfängen sich ein Verein für Industrie und Gewerbe, sowie eine Lehranstalt für beide erheben möchte, welche an Umfang, Thätigkeit und Wirksamkeit den ähnlichen Instituten des Auslandes an die Seite gesetzt zu werden verdienen.“ [27] Um nun wieder zur lateinischen Lehranstalt zurückzukehren, so musste dieselbe, als das ehemalige Franziskanerkloster zu einem kath. Schullehrerseminar verwendet wurde, im Jahre 1825 in das städtische Waisenhaus übersiedeln, von wo sie zwischen 1827 und 29 in den obersten Stock des früheren Frauenklosters zum hl. Ludwig, „Klösterle“ genannt, versetzt wurde, wo sich jetzt noch das Realgymnasium befindet. Die städtische Schule, die, wie wir sahen, vor und neben der der Franziskaner bestand, hatte ihr Lokal in dem Gebäude, welches jetzt das evangelische Vereinshaus ist. Dasselbe wurde im Jahre 1578 erbaut, wie aus folgender Inschrift zu ersehen ist, die auf einer steinernen Tafel steht, welche in diesem Gebäude eingemauert war und sich jetzt im städtischen Lapidarium befindet: „Anno domini 1578 ist dieser Bau der lateinischen Schul angefangen, vollendet und von einem ehrsamen Rath der Herr Bürgermeister Paulus Goldsteiner zum Einnehmer, Ausgeber und Baumeister darüber verordnet worden. Spero dum Spiro.“ – Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch ein Zeugnis für das Alter der städtischen Lateinschule nachholen, das ich erst entdeckte, als der erste Bogen, der S. 3 davon handelt, schon gedruckt war. Die zur Registratur der kath. Stadtpfarrei Gmünd gehörige handschriftliche Chronik mit dem Titel: „Miscellanea de civitate Gamundiana seu descriptio status, jurium, proventuum, privilegiorum“ bringt Blatt 190 auf der 2ten Seite den Stiftungsbrief eines Friedrich im Steinhaus Custos St. Guniprechtsstifts zu Onolzbach Würzburger Bistums, welcher im Jahre 1416 die Summe von 1982 fl. dazu bestimmt, um 2 oder auch mehrere arme Studenten usque ad magisterium philosophiae et gradum doctoratus in jure canonico studieren zu lassen. Sollte man die Zinsen zu diesem Zweck gar nicht oder nur teilweise nötig haben, so könne man das Geld unter anderem auch „an unserer lateinischen Schule zu Gmünd bewendten, dass man davon desto besser Schulmeister haben möge, dass unser Stadt Kind und Schüler desto bass gelehrt werdent.“

Im Jahre 1841 wurde eine Realschule gegründet, welche mit der Zeit, wie die Lateinschule, 3 Klassen mit je 2 Abteilungen umfasste. Im Jahre 1872 wurde die Verschmelzung der Latein- und Realschule zu einem Reallyzeum von den bürgerlichen Kollegien beschlossen und im Herbste 1876 die Anstalt definitiv konstituiert. Nachdem sie 20 Jahre in dieser Form bestanden hatte, wurde sie durch allerhöchste Entschliessung Sr. Maj. des Königs vom 17. Sept. 1896 zum Realgymnasium erhoben.

Als die Kunde hievon in hiesiger Stadt eintraf, erregte dieselbe allgemeine Freude. Dieser Freude wurde auch ein öffentlicher Ausdruck gegeben durch die Abhaltung eines Banketts, an dem sich alle Kreise der Bevölkerung äusserst zahlreich beteiligten.

So ist denn um die Wende des Jahrhunderts das Gmünder Realgymnasium als das 3te den beiden andern, welche bis jetzt in Württemberg bestanden, denen zu Stuttgart und Ulm, an die Seite getreten, nachdem Prof. Holzer vor mehr als 30 Jahren in dem Programm des Stuttgarter Gymnasiums vom Schuljahr 1863/64 (S. 17) geschrieben hatte: „Mag man aber gegenwärtig urteilen, wie man will, mir [28] ist es nicht zweifelhaft, dass die Frage der Errichtung eines Realgymnasiums bloss eine Frage der Zeit ist, und dass wie die Volksschule, wie die Realschule, so auch seiner Zeit das Realgymnasium zum Heil des Humanismus und Realismus zugleich aus dem humanistischen Gymnasium geboren werden wird.“ Die Gründung des Realgymnasiums in Württemberg, welche dieser bedeutende Philologe und Schulmann unseres engeren Vaterlandes damals als unzweifelhaft bevorstehend erkannte, ist wirklich erfolgt, und zwar, wie auch wir glauben, zum Heil des Humanismus und Realismus, die dadurch zu einer höheren Einheit verschmolzen wurden.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier die Idee des Realgymnasiums zu entwickeln. Es ist dies von dem Altmeister des Württembergischen Realgymnasiums, Oberstudienrat v. Dillmann in Stuttgart, in so trefflicher Weise geschehen, dass dem nichts beigefügt werden könnte. Aber das kann ich an dieser Stelle nicht unterlassen, den Wunsch auszusprechen, dass bald der Tag kommen möchte, an dem das Realgymnasium ebenbürtig und gleichberechtigt neben das humanistische Gymnasium treten darf. Denn von dem Masse der Berechtigungen hängt das Gedeihen einer Schulform, ihre Anerkennung und Benützung von seiten des Publikums ab. Bekanntlich will das Realgymnasium es dahin bringen, dass seinen Abiturienten auch das Studium der Medizin und Rechtswissenschaft gestattet werde. Was die erstere betrifft, so haben wir nicht leicht Zutreffenderes gelesen, als folgenden Artikel, den wir dem Schwäb. Merkur vom 9. Nov. 1896 Nr. 263 entnommen haben: „(Realgymnasium und Medizin.) Unter dieser Ueberschrift bespricht Dr. Kewitsch in Freiburg i. Br. in der Allg. Med. Zentralztg. im Anschluss an einen Aufsatz von I. Pagel die „mangelhafte Vorbildung, welche das Gymnasium dem Mediziner mit auf den Weg giebt“ und führt dabei u. A. aus: Trotz aller Reformen am Gymnasium ist und bleibt der Erfolg: Unzulänglich für den Mediziner. Es kann alles nichts helfen, zwei tote Sprachen sind zuviel, es bleibt für die der allgemeinen Bildung dienenden Unterrichtsgegenstände zu wenig Zeit übrig, als dass mehr als äussere Abrichtung heraus kommt. Die Hochbegabten freilich kommen auch so durch, wie Helmholtz bestätigt, der da sagte, es sei weniger der Unterrichtsgegenstand als die Persönlichkeit des Lehrers bei ihm von Einfluss gewesen; sie haben nur noch das Gute aus der Schulzeit in der Erinnerung, das sie mehr sich selbst verdanken, und wissen nicht, wie den übrigen Sterblichen zu Mute war. Der Zustand ist doch ganz unwürdig, dass die Mehrzahl der Aerzte beim Studium bahnbrechender Schriften sagen muss: Es ist Mathematik, schlagen wir um! Als der preussische Minister Falk s. Z. Umfrage hielt, ob den Realgymnasien die Berechtigung zum medizinischen Studium erteilt werden solle, erklärte sich die übergrosse Mehrzahl der Aerzte dagegen. Die gleiche Umfrage stellt neuerdings der bayrische Minister: wird er eine andere Antwort erhalten? Ich fürchte, auch diesmal wird bei den Aerzten nicht das sachliche Moment die Entscheidung geben, sondern eine nebelhafte Vorstellung von der vermeintlichen Wirkung in mancherlei Nebendingen. (Ist wirklich so gekommen. Der Verf.) Da redet man sich ein, es werde alsdann Mediziner erster und zweiter Klasse geben, indem man unterschiebt, die zweite Klasse werde die Realisten umfassen. Die Kurzsichtigen! Gerade umgekehrt dürfte [29] sich leicht das Verhältnis gestalten. Fördern die Realgymnasien nicht in weit höherem Masse die gegenwärtige allgemeine Bildung als die Gymnasien, die stehen geblieben sind in der Bildung früherer Zeit? Als die philosophische Fakultät den Realisten geöffnet wurde, ging die Regierung eigenmächtig vor und fragte bei Niemand an, denn sie wusste vorher, dass alle Gymnasiallehrer sich dagegen aussprechen würden. Und was war der Erfolg? Erst seit dieser Zeit haben unsere Kinder tüchtige Lehrer in den neuen Sprachen und in der Naturwissenschaft erhalten. Gewiss, vereinzelt gab es auch früher Mathematiker, die, besonders begabt, zwar nicht auf der Universität, aber auf dem Gymnasium autodidaktisch sich weiterbildeten und im Naturunterricht Tüchtiges leisteten. Die waren aber an den Fingern zu zählen. . . . Aber so sagt man, der Arzt braucht das Griechische wegen der technischen Ausdrücke. Muss man derenthalben 6 Jahre lang jeden Tag auf der Schule Griechisch treiben? Was sind jene Namen mehr als Ausdrücke für Begriffe, die einem um so geläufiger werden, je öfter man sie anwendet! Muss ich deshalb auf der Schule Italienisch lernen, um zu verstehen, was die Namen „Allegro, Da capo, Skizze, Diskonto oder Skonto“ bedeuten? Unsere Frauen wissen ganz genau, was „Diagnose, Diarrhöe, Rheumatismus, Katarrh“ bedeuten und haben doch kein Griechisch gelernt. Viele Aerzte finden ja auch das Haltlose dieser Einwände heraus, aber sie sagen: Der Zudrang zum medizinischen Studium ist schon zu gross, wir dürfen ihn nicht noch verstärken. Es zeugt zunächst von wenig Edelsinn, aus solchem Grunde sein Votum abzugeben. Die Befürchtung ist überdies unbegründet. Die Ueberfüllung ist entstanden trotz des Gymnasialmonopols. Erweitert man die Berechtigungen der Realschulen, so werden eben sofort weniger Gymnasisten das medizinische Studium ergreifen.“

Bezüglich der Ermöglichung des Studiums der Rechtswissenschaft hat der Verfasser dieses Programms als früheres Mitglied der Württb. Kammer der Abgeordneten einen Antrag gestellt, der von dieser Kammer am 11. Juni 1895 angenommen und von der Presse aller Parteien des Landes durchaus sympathisch besprochen wurde. In Nro. 21 der deutschen Juristenzeitung von 1896 beklagt der Jahresbericht des Präsidenten der preussischen Justizprüfungskommission bei den Kandidaten namentlich den Mangel an Logik. Wäre es da nicht eines Versuches wert eine Probe zu machen, wie die mathematisch-logische Schulung des Realgymnasiums wirken würde?

Was die Behandlung der einzelnen Unterrichtsfächer anlangt, so ist es nicht ohne Interesse zu beobachten, wie in neuerer Zeit bedeutende Philologen sich den Grundsätzen nähern, welche das Württb. Realgymnasium für den Betrieb des Lateinischen aufgestellt hat. So tritt A. Waldeck im Septemberheft der „Zeitschrift für das Gymnasialwesen“ von 1896 dafür ein, dass die lat, Komposition beim Abiturientenexamen wegfalle und durch eine Exposition ersetzt werde. Er weist darauf hin, dass auch die Ergebnisse des griech. Unterrichts nach Abschaffung der griech. Komposition dafür sprechen, indem er sagt: „Ich erteile diesen Unterricht seit 27 Jahren in Prima und Sekunda, spreche also gewiss aus Erfahrung, wenn ich [30] behaupte, dass der Wegfall des Skriptums in diesen Klassen der Lektüre genau um so viel genützt hat, wie dadurch mehr Zeit für dieselbe gewonnen wurde, während die Grammatik nichts verloren hat. Weshalb aber im Lateinischen die Wirkung nicht dieselbe sein sollte, kann ich nicht absehen.“

Man wird zugeben müssen, dass die Schulung, welche der Abiturient eines Realgymnasiums durchgemacht hat, sicherlich nicht minderwertig ist gegenüber der eines Abiturienten des humanistischen Gymnasiums, im Gegenteil bin ich überzeugt, dass der geistige Kraftaufwand, welcher von dem ersteren verlangt wird, eher grösser ist. Man wird ebensowenig leugnen können, dass die durch das Realgymnasium übermittelte Vorbildung für das Studium der Medizin, wie der Rechtswissenschaft durchaus geeignet ist. Möchten daher die staatlichen Faktoren nicht länger zögern mit Vorurteilen zu brechen, welche die naturgemässe und[5] sachdienliche Entwicklung unseres Schulwesens nur zu dessen Schaden hemmen. Es könnte ferner doch Eltern und Schülern nur erwünscht sein, wenn sie die Schulform wählen könnten, die ihnen behagt.

Das Realgymnasium ist thatsächlich dem humanistischen Gymnasium gleichwertig, darum mache man es ihm auch gleichberechtigt! [31]

Behandelter Lehrstoff.
Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Klasse X.
Deutsch:

Litteratur, Aufsatz

Müller 2 Litteraturgeschichte von Lessing an. Eingehende Behandlung der dramatischen Meisterwerke Lessings, Goethes und Schillers. Aufsätze.
Lateinisch Klaus 5 Horaz Auswahl aus Episteln und Satiren.

– Tacitus, Annalen XI–XIV mit Auswahl. – Wöchentliche Perioden.

Französisch Reuter 3 Repetition der Hauptregeln der franz. Grammatik (Syntax). Taine: Les origines de la France contemporaine. Hebdomadarien (Klassenarbeit). Dictées. Mündliche Uebungen.
Englisch 2 Koch: Schulgrammatik der englischen Sprache. Macaulay: History of England. Shakespeare: Macbeth. Hebdomadarien (i. d. Klasse). Mündliche Uebungen.
kath. Religion
zus. mit Kl. IX.
Stehle 1 Dreher, Kirchengeschichte bis Neuzeit.
Geschichte Berner 2 Neuzeit 1700–1871.
Philosophie 1 Logik.
Analytische Geometrie Bürklen 3 Einige höhere, ebene Kurven. – Analytische Geometrie des Raums: Ebene, gerade Linie, Grössenbestimmungen; Herleitung von Flächengleichungen aus ihrem Entstehungsgesetz; Flächen zweiten Grades; räumliche Oerter. – Zahlreiche Uebungen aus der Geometrie der Ebene und des Raums.

[32]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Darstellende Geometrie Fischer, später Richter 3 Berührungsebenen an die verschiedenen Arten von Flächen unter gegebenen Bedingungen. Schnitte der Flächen durch Ebenen und Schnitte der Flächen mit Flächen. Schattenkonstruktionen.
Höhere Analysis Bürklen 4 Elemente der Differential- und Integralrechnung; Anwendung auf ebene und räumliche Geometrie.
Physik
zus. mit Kl. IX
Komerell 3 Lehre von der Wärme, dann Magnetismus und Elektricität im Anschluss an das Lehrbuch von Jochmann-Hermes, mit Experimenten und Lösung vieler physikalischen Rechenaufgaben.
Mineralogie Fischer i. W. 2 Krystallographie, allgemeine und spezielle Mineralogie.
Geologie Richter i. S. 2 Uebersicht der geologischen Formationen.
Freihandzeichnen.
zus. mit Kl. IX.
Fischer 2 Fortsetzung des Schattierens nach Körper- und Gypsmodellen. Kopfzeichnen nach Vorlagen von Julien. Schattieren von antiken und neueren Studienköpfen nach Relief und nach dem Runden.
Architektur-Zeichnen.
(fakultativ)
Fischer 2 Architektonische Glieder, Säule und Gebälk der toskanischen, römisch-dorischen sowie jonischen Ordnung.
Turnen
gemeinschaftl. mit Kl. IX.
Stadelmayer 2 Aus Jägers Turnschule: Gelenkübungen, Marsch und Lauf, Gerätübungen am Barren, Reck, Pferd u. s. w. Turnspiele.
Klasse IX.
Deutsch Müller 2 Litteraturgeschichte bis zum 18. Jahrhundert. – Monatliche Aufsätze.
Lateinisch Klaus 5 Cicero de off. II und III mit Auswahl. – Horaz Oden und Epoden. – Wöchentliche Perioden.

[33]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Französisch Komerell 3 a) Composition. Repetition wichtiger Kapitel aus der Syntax (Pronoms, Moduslehre.) Mündliche Stilübungen. Wöchentlich eine schriftliche Arbeit (abwechselnd Klassen- und Schularbeit); Dictées.

b) Exposition. Lektüre von Lanfrey, Hist de Nap. Ier. (ed. Ramsler), chap IV und Molière: Le Misanthrope.

Englisch Reuter 3 Georg, engl. Grammatik, Systematischer Kursus. Sonnenburg, engl. Uebungsbuch. Macaulay: history of England. Shakespeare: Henry VI., Part. III. Auswahl englischer Gedichte. Hebdomadarien (Klassenarbeit). Mündliche Uebungen.
Religion Stehle 1 Dreher, Kirchengeschichte bis Neuzeit.
Geschichte Berner 2 Mittelalter. Neuzeit. 1492–1660.
Trigonometrie Komerell 2 Nach Spiekers Trigonometrie. Schwierigere Aufgaben aus der ebenen Trigonometrie (Abschn. V.), Berechnung des rechtwinkligen und schiefwinkligen sphärischen Dreiecks mit Anwendung auf die mathematische Geographie und Astronomie.
Niedere Analysis Bürklen 3 Zinseszins- und Rentenrechnung; Kettenbrüche; diophantische Gleichungen; Kombinatorik; höhere arithmetische Reihen; figurierte Zahlen; Gliedereinschaltung; unendliche Reihen; Rechnung mit komplexen Zahlen; Allgemeines aus der Lehre von den Gleichungen; Gleichungen dritten Grades; numerische Auflösung höherer Gleichungen; zahlreiche Uebungsaufgaben.
Analytische Geometrie Bürklen 3 Geometrie der Ebene: Koordinatensysteme; Koordinatenänderung; gerade Linie; Linien zweiten Grades; einige Linien höheren Grades; Aufsuchung geometrischer Örter; sonstige zahlreiche Uebungsaufgaben.

[34]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Beschreibende Geometrie Fischer,
sp. Richter
4 Darstellung von Punkten, geraden Linien und Ebenen. Polyeder. Projektionen von

krummen Linien. Darstellung von Flächen (Cylinder, Kegel, Drehungsflächen, Rückungsflächen, Regelflächen, Umhüllungs­flächen).

Physik
(zus. mit Kl. X.)
Kommerell 3 Lehre von der Wärme, dem Magnetismus und der Elektrizität im Anschluss an das Lehrbuch von Jochman-Hermes, mit Experimenten und Lösung vieler physikalischen Rechenaufgaben.
Mineralogie
(im Sommer)
Richter 1 Die verschiedenen Krystallsysteme.


Freihandzeichnen
(zus. m. Kl. X.)
Fischer 2 Fortsetzung des Schattierens nach Körper und Gipsmodellen. Kopfzeichnen nach Vorlagen von Julien. Schattieren von antiken und neueren Studienköpfen nach Relief und nach dem Runden. Im Juni und Juli Landschaftszeichnen nach Vorlagen und nach der Natur.
Architekturzeichnen (fak.) Fischer 2 Architektonische Glieder, Säule und Gebälk der Toskanischen, Römisch-Dorischen, sowie Jonischen Ordnung.
Turnen
(zus. m. Kl. X.)
Stadelmeyer 2 Siehe Kl. X.
Klasse VIII.
Deutsch Müller 2 Homer. Kudrun. Auswahl aus Minnesang und Walter von der Vogelweide. Uebersicht über die deutsche Litteratur bis 1250. Aufsätze.
Lat. Komp. 2 Lateinische Arbeiten. Stilistik.
Lat. Exp. 5 Sallust, Catil. – Cicero, Cat. Rede I. – Vergil, Aen. VI, VII, VIII, XI mit Auswahl – Bender, Anthol. mit Auswahl.

[35]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Französisch Reuter 3 Pronoms, Subjonctif, Stellung. Plötz: Methodisches Lese- und Uebungsbuch, II. Teil. Reuter, Uebungsstücke. – Lanfrey: Expédition d’Egypte. Hebdomadarien. Mündliche Uebungen.
Englisch 2 Georgs engl. Grammatik, systematischer Kursus. – Sonnenburg: Engl. Uebungsbuch. Franklin: Autobiography. – Hebdomadarien. Mündliche Uebungen.
Religion Stehle 1 Gemeinschaftl. mit Kl. VII. Lehrbuch v. Dreher. Die christl. Offenbarung. Die Lehre v. d. Kirche Die Lehre v. Gott (teilweise).
Geschichte Berner 2 Altertum: oriental. u. griech. Geschichte. Mittelalter.
Algebra Bürklen 3 Wurzeln und Bruchpotenzen, imaginäre Zahlen, Logarithmen, Gleichungen 1. Grades mit mehreren Unbekannten, Gleichungen 2. Grades mit einer und mehreren Unbekannten, Exponentialgleichungen, arithmetische und geometrische Reihen, Zinseszins- und Rentenrechnung.
Geometrie Kommerell 3 Repetition des Pensums von Kl. VII, insbes. des IX. Buchs von Spiekers Lehrbuch, sodann Abschluss des II Kursus. Die wichtigsten Kapitel aus dem III. u. IV. Kurs, insbes. Abschn. XV u. XVIII. Zahlreiche Uebungsaufgaben.
Stereometrie 2 Buch I und III des Lehrbuchs (Kommerell-Hauck) eingehend, Buch II nur in beschränkter Auswahl. Konstruktionsaufgaben, Körperberechnungen.
Trigonometrie 1 Nach Spiekers Trigonometrie. Goniometrie. Trigonometrie des rechtwinkligen und schiefwinkligen Dreiecks in einfacheren Aufgaben. Uebungen im Beweisen goniometrischer Formeln. Auflösung goniometrischer

[36]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Gleichungen. Berechnung rechtwinkliger und schiefwinkliger Dreiecke.
Chemie Kommerell 2 Gründzüge der anorganischen Chemie mit Experimenten und Uebungen in stöchiometrischen Rechnungen.
Freihandzeichnen Fischer 2 Zeichnen von Ornamenten zum Teil nach Vorlage. Schattieren nach Körpermodellen und Gipsornamenten Kopieren von antiken Studienköpfen nach Julien. Anfang des Kopfzeichnens nach Gips.
Geometr. Zeichnen Richter 1 Konstruktion verschiedener Kurven (Kegelschnitte, Parabeln und Hyperbeln III Ordnung, Cissoide, Cardioide, Cykloiden etc) Die Archimedischen Körper in parallelperspektivischer Darstellung.
Turnen Stadelmeyer 2 Gemeinschaftl. mit Kl. VII. Gelenkübungen, Gerätübungen, Sprungübungen, Marsch- und Laufübungen. Turnspiele.
Klasse VII
Deutsch Berner 2 Schillers Leben und Werke; ausgewählte Balladen, Lied von der Glocke, Tell gelesen und erklärt. Auswendig gelernt wurden: Bürgschaft, Ring des Polykrates, Alpenjäger, Glocke. Monatliche Aufsätze. Disponierübungen.
Lat. Komp. 2 Hebdomadarien, Klassenarbeiten, mündliche Uebersetzungen nach Herzog V. Teil mit grammat. Repetitionen.
Lat. Exp. 5 Livius XXX. Vergil, Aen I. Perioden.
Franz. Komp. Kommerell 2 Repetition der gesamten Formenlehre, sowie einzelne wichtige Kapitel aus der Syntax nach Plötz-Kares, Lehrgang der franz. Spr., und Reuter, Hauptregeln der franz. Gramm. Mündliche Kompositionsübungen aus Reuter, 75 Uebungsstücke.

[37]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Wöchentlich eine schriftliche Arbeit (abwechselnd Klassen- und Hausarbeit).
Franz. Exp. Kommerell 2 Lektüre von Ségur, Histoire de Napoléon et de la grande armée (ed. Schmager) VIII, 1–5, und ausgewählter Fabeln von Lafontaine Livre I–VI.
Englisch Reuter 3 Georgs englische Grammatik. Kalkulierender Kursus, W. Scott: Tales of a grandfather. Hebdomadarien (Klassenarbeit).
Religion Stehle 1 Lehrbuch von Dreher. Die christliche Offenbarung. Die Lehre von der Kirche. Die Lehre von Gott (teilweise).
Geschichte. Berner 2 Geschichte der orientalischen Völker, der Griechen, der Römer bis zu Cäsars Tod.
Mathem. Geographie Fischer
später
Richter
1 Gestalt und Grösse der Erde. Erdbahn. Das Himmelsgewölbe. Sonne, Mond, Planeten. Fixsterne. Entfernung der Himmelskörper. Zeitrechnung, Kalender.
Physikalische Erdkunde 1 Gestaltung der Erdoberfläche. Zonen. Klima. Luftströmungen. Veränderungen der Erdoberfläche. Vulkane. Erdbeben. Witterungskunde.
Algebra 4 Buchstabenrechnung bis zur Lehre von den Potenzen mit negativen und gebrochenen Exponenten. Gleichungen von I. Grad mit 1 und 2 Unbekannten. Textgleichungen.
Geometrie 4 Spieker Abschnitt V–IX.
Freihandzeichnen Fischer 2 Zeichnen von Ornamenten, zum Teil nach Vorlage. Schattieren nach Körpermodellen und Gipsornamenten. Kopieren von antiken Studienköpfen nach Julien. Anfang des Kopfzeichnens nach Gips.
Geometr. Zeichnen Fischer
später
Richter
1 Banddurchschlingungen. Konstruktion von Vielecken; Kreisberührungen. Anwendung auf gotische Fenster, Rosetten etc.

[38]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Turnen Stadelmeyer 2 Gelenkübungen; Gerätübungen: Barren, Pferd, Reck, Leiter; Sprung-, Marsch- und Laufübungen; Turnspiele.
Klasse VI.
Deutsch Greiner 2 Deklamationen. Leseübungen nach dem Lesebuch III. Mündliche und schriftliche Aufsatzübungen. Aufsatzkorrekturen im Reinheft.
Latein 9 Genaue Repetition der Syntax nach Ellendt-Seyffert. Kompositionsübungen nach Herzogs Uebungsbuch 5. Bd. Phraseologie nach Harres Hauptregeln der lat. Syntax, Anhang p. 63–124. Exposition nach Jordans ausgewählten Stücken aus Cicero p. 1–14 und p. 17–58. Hebdomadarien. Proloko. Kleine Expositionen.
Französisch Winker 5 Komposition und Exposition nach Plötz-Kares, Heft II u. III. Jede Woche eine Klassenarbeit. Jeden Monat ein Dictée.
Religion Stehle 2 (kombiniert mit Kl. V.) Diözesankatechismus: die Gebote Gottes und der Kirche, Sünde und Tugend, Gebet.
Geschichte Greiner 2 Deutsche Geschichte seit 1517 bis 1871 nach Becks Lehrbuchs der allg. Geschichte. Württembergische Geschichte nach Streichs – Gesch. v. Württ. Zeittafeln.
Geographie Ehrenfried 1 Oro- u. Hydrographie und politische Geographie von Oesterreich-Ungarn und der Schweiz mit besonderer Berücksichtigung der Alpen. Kartenskizzen als Haus- und Klassenarbeiten.
Arithmetik Winker 2 Schmidt-Grüninger III Ueb. 139–145 167 bis 173). Taf. 30–33. Kaufmännisches Rechnen 1 St.: Prozent-, Wechsel- und Obligationsrechnungen.

[39]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Algebra Winker 1 Bardey, Abschnitt 9, 19 (1–105), 20 (1–147).
Geometrie 1 Spieker Abschnitt III und IV.
Freihandzeichnen Fischer 2 Ornamentzeichnen nach Vorlagen. Umrisse und Anlagen in leichten Farbentönen. Körperzeichnen.
Geometr. Zeichnen Winker 1 ½ Geometrische Fundamentalaufgaben. Leichtere geometrische Ornamente nach Müller und Fischer nach Vorzeichnen auf der Wandtafel.
Turnen Stadelmeyer 2 Stab- und Geräteturnen.
Klasse V.
Religion Stehle 2 Diöcesankatechismus. Die Gebote Gottes und der Kirche, die Sünde, die Tugend, das Gebet.
Deutsch 2 Lesen und Erklären prosaischer Stücke des Lesebuchs III. Lesen und Erklären (auch nach Versmass), Auswendiglernen und Vortrag von Gedichten. Anleitung zum Disponieren und Anfertigen von Aufsätzen. Anfertigung solcher über Haus und in der Schule.
Latein Comp. 10 Grammatik von Landgraf. Repetition der Formenlehre; Syntax; grammatisch-stilistische Eigentümlichkeiten im Gebrauch der Redeteile für Sexta, Quarta und Tertia Herzog, Uebungsbuch für vierte Lateinklasse. Hebdomadarien über Haus und in der Schule.
Expos. Caes. bell. Gall. VII.
Französisch Schumacher 5 Uebungsbuch von G. Plötz Heft I (Abschluss der Formenlehre); Hebdomadarien, Exceptionen, Arbeiten pro loco – Histoire de Charles XII. par Voltaire, Buch I u. II (mit Auswahl).

[40]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Arithmetik Winker 2 Schmidt-Grüninger III. Bändchen. Uebungen.
Algebra 1 Bardey Abschnitt 1–8 (inclus.)
Geometrie 1 Spieker Abschnitt I, II und III (teilweise).
Geschichte Stehle 2 Römische Geschichte von der Kaiserzeit an. Mittelalter nach Pütz.
Geographie Ehrenfried 1 Oro- und Hydrographie, sowie die politische Geographie von Deutschland und Russland. Anleitung zum Kartenzeichnen. Fertigung von Kartenskizzen über Haus und in der Klasse.
Zeichnen Pfletschinger 3 Ornamentzeichnen nach Blattvorlagen. Beginn des Freihandzeichnens nach Körpermodellen. Vorgerücktere Schüler zeichnen nach elementaren Gipsmodellen.
Singen Schlaich 1 Die Molltonleiter; Die Dur- und Moll-Dreiklänge, die gebräuchlichsten musikalischen Termini; zwei- und dreistimmiger Gesang aus dem 3. u. 5. Heft der Weeber-Kraus’schen Sammlung.
Turnen Stadelmeyer 2 Gelenkübungen mit Gerätführung; Marsch- und Laufübungen; Sprung. Als Gerätübungen: Leiter, Reck u. s. w. Turnspiele.

Von Klasse V an ist in fakultativer Weise Gelegenheit zur Erlernung des Griechischen gegeben. Den Unterricht im Griechischen erteilt in Klasse V Präzeptor Stehle, in Klasse VI Professor Greiner, an den oberen Klassen Hilfslehrer Müller.

Den Griechisch lernenden Schülern in Klasse V erteilt besonderen Unterricht im Französischen Reallehrer Schuhmacher, in Klasse VI Dr. Ehrenfried. [41]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Klasse IV.
Deutsch Schumacher 2 Lese- und Vortragübungen; Diktate, Klassenaufsätze. Grammatik (besonders Satzlehre).
Latein Haug 10 Komposition: Herzog III. ganz durchübersetzt. Grammatik nach Landgraf, bes. Kasuslehre. Wöchentliche Klassenarbeit, Hebdomadarien, Extemporalien, Exposition: Lhomond-Holzer, 18 Nummern.
Französisch Schumacher 5 Elementarbuch von G. Plötz, 1–51. Hebdomadarien. Arbeiten pro loco.
Religion Haug 2 Gemeinsam mit Kl. III.: Katechismus I und IV Hauptstück.
Geschichte Schumacher 2 Griechische Geschichte. Römische Geschichte bis zu Cäsars Tod.
Geographie Schumacher 1 Pyrenäenhalbinsel, Frankreich, England, Belgien, Holland, Dänemark, Skandinavien.
Arithmetik Winker 4 Schmidt-Grüninger, III. Bändchen, Uebungen 1–117. Erweiterung und Repetition der Bruchlehre an Tafel 30–32.
Naturgeschichte Winker 1 Winter: Zoologie: Bau des menschlichen Körpers.
Sommer: Botanik: Bau und Leben der Pflanze. Einige wichtige Pflanzenfamilien.
Zeichnen Pfletschinger 2 Zeichnen von Rosetten und Blattformen (Fortsetzung von Kl. III). Einfache Ornamente. Ausführung mit der Feder. Anwendung leichter Farbentöne.
Schönschreiben Straub 1 Die deutschen, lateinischen und griechischen Alphabete in genetischer Ordnung nach Hartmann. Rundschrift: Uebungen mit allen Federnummern.

[42]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Singen Schlaich 1 Treff- und Tonbildungsübungen; sämtliche Dur-Tonleitern. Rhythmisches Lesen u. Taktieren; zweistimmige Gesänge aus dem 2., 3. und 5. Heft der Weeber-Kraus’schen Liedersammlung.
Turnen Stadelmeyer 2 Gelenkübungen, verbunden mit Eisenstabübungen, Marsch- und Laufübungen, Sprung, Gerätübungen, Reck, Leiter u. s. w. Spiele, Ball etc.
Klasse III.
Deutsch Haug 3 Lesebuch II. Teil: Lesen- und Erklären von Gedichten und Prosastücken, Vortrag. Das Wichtigste aus der Formen- u. Satzlehre. Klassenaufsätze. Einübung der Satzzeichen, Rechtschreibübungen, Diktate. Anleitung zum Briefschreiben.
Latein 10 Herzog II. Teil ganz durchübersetzt. Im Anschluss hieran Grammatik. Wöchentliche Klassenarbeit Hebdomadarien.
Religion 2 Gemeinsam mit Kl. IV.: Katechismus I. und IV. Hauptstück.
Geschichte 2 Geschichte der orientalischen Völker: Chinesen, Inder (Arier), Aegypter, Babylonier, Assyrer, Meder, Perser, Israeliten, Phönizier. Griechische Götter u. Sagen. Geschichte der Griechen bis zu den Perserkriegen. Römische Geschichte bis 510 v. Chr.
Geographie Irion 2 Asien, Afrika, Amerika, Australien: Umrisse, Meere, Gebirge, Flüsse, Staaten mit den wichtigsten Städten. Genauere Behandlung der Balkan- und Apenninenhalbinsel (nach Pütz).
Arithmetik Schumacher 4 Gemeine und Dezimalbrüche nach Schmidt-Grüniger II. Uebungen im Kopfrechnen.

[43]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Natur-Geschichte Schumacher 2 Die 3 Naturreiche nach Pokornys Naturgeschichte für Bürgerschulen, zweite Stufe. (Mit Auswahl).
Zeichnen Pfletschinger 2 Vorübungen nach Vorzeichnungen des Lehrers an der Schultafel. Zeichnen von Rosetten und Blatt- und Blütenformen leichterer Art.
Schönschreiben Straub 1 Die deutschen und lateinischen Alphabete in genetischer Ordnung nach Hartmann. Rundschrift: Sönnecken Schulausgabe Heft I und II. Freibübungen mit Feder No. I.
Singen Schlaich 1 Abgeleitete Töne; Durtonleitern bis zu 4+ und 4b; Intervalle; Lieder aus dem 3. Heft von Weeber & Krauss; Anfang der Zweistimmigkeit.
Turnen Stadelmeyer 2 Ordnungs-Uebungen, Marsch und Lauf, Sprung und Turnspiele.
Klasse II.
Religion Haug 2 Gemeinsam mit Kl. I. Biblische Geschichte des alten Testaments. Einübung der Gebete. Beichtunterricht.
Deutsch Irion 3 Lesebuch I. Teil: Lesen mit sachlichen und sprachlichen Erklärungen. Wöchentlich ein Diktat. Vortragsübungen.
Lateinisch 10 Uebungsbuch für die erste Lateinklasse von Herzog und Fick. 2. Aufl. Einübung der Formenlehre. Der gesamte lateinische und deutsche Uebungsstoff mündlich und schriftlich. Wöchentlich eine Arbeit pro loco, Auswendiglernen der in dem Uebungsstoffe vorkommenden Wörter.
Arithmetik 4 Die vier Grundrechnungsarten mit ganzen benannten und mehrfach benannten Zahlen,

[44]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Reduzieren und Resolvieren, nach Schmidt und Grüninger I schriftlich und im Kopf.
Geographie Irion 1 Europa: Umrisse, Meere, Gebirge, Flüsse, Staaten (nach Pütz)
Naturgeschichte 2 Anschauliche Behandlung einer Anzahl von Wirbeltieren und Blütenpflanzen.
Schönschreiben 2 Deutsche und lateinische Schrift in genetischer Entwicklung (nach Hartmann).
Singen Schlaich 1 Notenlesen. Treffübungen an der Hand der C-, F- und G-Dur-Leiter; Lieder aus dem 2. und 3. Heft von Krauss und Weeber.
Klasse I.
Deutsch Ehrenfried 3 Leseübungen. Sachliche und grammatikalische Erklärung des grösseren Teils der naturgeschichtlichen Lesestücke von Dr. Plüss. Rechtschreibübungen Memorieren und Vortrag von ca. 20 Prosastücken und 15 Gedichten. Lehre von den Wortarten, der Wortbiegung und Wortbildung. Wöchentliche Diktate.
Latein 8 1. und 2. Deklination. Erste Konj. Ind. Akt. und Pass., Infin. und Imper. 3 Deklination, Maskulina und Feminina. Genusregeln – Tägliche Exceptionen. Wöchentliche Klassenarbeiten. Uebersetzung der Uebungsstücke aus dem als Manuskript gedruckten Uebungsbüchlein des Klassenlehrers von S. 1 bis S. 45; darunter 15 Stücke zusammenhängenden Inhalts.
Religion Haug 2 Gemeinsam mit Kl. II.: Bibl. Geschichte, altes Testament; Einübung der Gebete; Beichtunterricht.
Geographie Ehrenfried 1 Württemberg nach der Karte von Streich eingehend.

[45]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
Rechnen Ehrenfried 5 Die 4 Spezies; ihre genetische Entwicklung; Einübung derselben mit unbenannten und benannten Zahlen. Leichtere Schlussrechnungen. Kopfrechnen. Münze, Masse, Gewichte Wöchentliche Klassenarbeiten.
Naturgeschichte 2 Genauere Beschreibung der Hauptrepräsentanten aus den einzelnen Klassen des Tier- und Pflanzenreichs. Das Wichtigste von dem Linnéschen und dem natürlichen Pflanzensystem.
Schönschreiben Straub 2 Die deutschen und lateinischen Alphabete in genetischer Ordnung nach Hartmann.
Singen Schlaich 1 Notenkenntnis; Takt; Die CDurtonleiter; leichte Treffübungen; einstimmige Lieder des I. Heftes der Sammlung von Weber und Kraus.
Das Latein fällt in dieser Klasse künftig weg.


Elementarklasse
Religion Kaplan Schmid 2 Meys Katechesen und kl. Bibl. Geschichte von Knecht.
Relig. Memorieren St. Straub 1 Katechesen von Mey und Bibl. Geschichte von Knecht, je die Merksätze und Gebete.
Rechtschreiben und Grammatik 6 Sprachbuch von St. Straub, S. 1–122. Diktate des Anhangs No. 1–70. Diktatproben: 100 Nummern. In der Grammatik wurde sonach behandelt: die Lautlehre, Silbenlehre (Sprach- und Sprechsilben), Wortlehre, (Haupt-, Eigenschafts-, Zeit-, Für- und Zahlwort), Satzlehre (reiner und durch Attribut und Objekt

[46]

Fächer. Lehrer. Wochenstunden. Gelesenes oder Behandeltes.
erweiterter Satz), Wortbildung und Wortbiegung (Deklination, Konjugation, Indikativ Act.) und Steigerung.
Lesen St. Straub 4 Lesebuch von Dr. Bücheler: I. Teil ganz, II. Teil No. 1–110. Sachlich-sprachliche Behandlung und Leseübung.
Arithmetik 6 a) Mündliches Rechnen: Zahlenraum von 1–1000. Allseitige Behandlung jeder Zahl.
b) Schriftliches Rechnen: Die 4 Spezies bis zu 8 Stellen. Multiplikation mit mehrstelligem Multiplikator, Division mit 1-stelligem Divisor. Schriftliche Uebungen in allen Fächern auf Papier ausgeführt (mit Tinte und Feder).
Schönschreiben 3 Die deutschen und lateinischen Alphabete in genetischer Ordnung nach Hartmann.
Singen 2/2 Weeber und Kraus Heft I und II im ganzen 21 Nummern nach dem Gehör.
[47]
Chronik der Anstalt im Schuljahr 1896/97.

Wie schon in der Abhandlung über die Geschichte der Anstalt mitgeteilt wurde, war das verflossene Schuljahr für dieselbe von besonderer Bedeutung, indem vermöge Allerhöchster Entschliessung Sr. Maj. des Königs vom 17. Sept. 1896 das hiesige Reallyceum zu einem Realgymnasium erhoben wurde. Damit war ein mehrfaches Vorrücken vorhandener und der Eintritt neuer Lehrer verbunden. Der seitherige Rektor des Reallyceums Dr. Klaus wurde zum Rektor des neuen Realgymnasiums bestellt, und Professor Bürklen rückte auf die erste Professorsstelle vor. Gleichzeitig wurde die neugeschaffene Professorsstelle für moderne Sprachen an der oberen Abteilung des Gymnasiums dem Professor Reuter, die für alte Sprachen dem Professor Berner übertragen. Dadurch wurden die Stellen, welche diese beiden Lehrer an der mittleren Abteilung innegehabt haben, erledigt, und es wurde durch hohen Erlass vom 23. Sept. 1896 (5470) zum Amtsverweser für die erledigte Stelle des Professors Berner Dr. Trefz, für die des Professors Reuter in Ermanglung eines Realkandidaten der Präzeptoratskandidat Widmann bestellt. Vermöge allerhöchster Entschliessung Sr. Königl Maj. vom 7. Dez. 1896 wurden beide Stellen wieder definitiv besetzt und zwar erstere durch Oberpräzeptor Dr. Greiner in Rottweil, letztere durch den an der Anstalt befindlichen Reallehrer Winker. Beiden wurde der Titel eines Professors auf der 8ten Rangstufe verliehen. Die dadurch erledigte Stelle des Reallehrers Winker wurde vermöge Allerhöchster Entschliessung Sr. Königl. Maj. von demselben Tage dem Reallehrer Schumacher in Göppingen übertragen. Der Amtsverweser Dr. Trefz kam an die Stelle des Dr. Greiner nach Rottweil, Amtsverweser Widmann wurde vorläufig ausser Verwendung gesetzt.

Durch Allerhöchste Entschliessung Sr. Königl. Maj. vom 5. April d. J. wurde die Reallehrstelle in Waldsee dem Hilfslehrer Fischer, der durch hohen Erlass vom 5. Okt. 1896 (5617) als Hilfslehrer ans Obergymnasium gezogen worden war, übertragen, an dessen Stelle infolge hohen Erlasses vom 21. April d. J. (2363) der Hilfslehrer Richter, seither Vikar am Realgymnasium in Stuttgart, trat.

Für den als Dekan nach Knittlingen abgegangenen evang. Stadtpfarrer Wunderlich kam als Religionslehrer Stadtpfarrer Bonhöffer.

Dem Elementarlehrer Straub wurde von Sr. Königl. Maj. am 24. Febr. d. J. der Titel eines Oberlehrers verliehen. [48] Der Personalbestand des Realgymnasiums samt der Elementarschule ist nun folgender:

Vorstand: Rektor Dr. Klaus.

Lehrer an der Elementarklasse: Oberlehrer Straub.

Lehrer an der unteren und mittleren Abteilung des Realgymnasiums: Dr. Ehrenfried, Irion, Haug, Stehle, Präzeptoren; Schumacher Reallehrer; Dr. Greiner, Winker Professoren.

Lehrer an der oberen Abteilung: Berner, Reuter, Bürklen, Professoren; Dr. Kommerell, Müller, Richter, Hilfslehrer.

Fachlehrer für Turnen Stadelmaier; für Singen Chordirektor Schlaich, für Zeichnen Oberlehrer Pfletschinger, Fischer; für kath. Religionsunterricht Kaplan Schmid, für evang. Religionsunterricht Stadtpfarrer Bonhöffer und Stadtvikar Schweikhardt.

Nachdem durch hohen Erlass vom 28. März 1896 (1395) die Stenographie als fakultatives Unterrichtsfach an den höheren Lehranstalten zugelassen ist, so wurde diesen Sommer ein Kurs in 2 Wochenstunden zur Erlernung der Stenographie eröffnet. Lehrer derselben ist Hilfslehrer Dr. Kommerell, das System das Gabelsberger’sche.

An festlichen Tagen hat das Realgymnasium teils durch Freigeben des Unterrichts teils durch Veranstaltung besonderer Feierlichkeiten begangen: 1) den Geburtstag Ihrer Majestät der Königin Charlotte am 10. Okt. 1896, 2) den Geburtstag Sr. Majestät des deutschen Kaisers Wilhelm am 27. Jan. 1897, 3) den Geburtstag Sr. Majestät des Königs Wilhelm von Württemberg am 25. Febr. 1897 durch eine Festrede des Präzeptors Stehle über „Die kirchliche Fremdenpflege während des Mittelalters“, 4) den hundertjährigen Geburtstag des verewigten Kaisers Wilhelm I. am 22. März 1897 durch eine Festrede des Professors Berner über die Bedeutung des Tages.

Die Schülerzahl des Realgymnasiums belief sich am 1. Januar 1897 an der oberen Abteilung auf 62, an der mittleren und unteren Abteilung auf 268.

Das wissenschaftliche Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst im Heere haben im Laufe des Jahres 23 Schüler erhalten.

Die schriftliche Abiturientenprüfung fand statt in der Zeit vom 22. bis 26. Juni, der mündliche Teil derselben unter dem Vorsitz des Herrn Oberstudienrats von Dillmann am 16. und 17. Juli.

Folgende Schüler der X. Klasse haben das Zeugnis der Reife für akademische Studien erworben:

Banzhat Hermann, Sohn des Schullehrers in Gmünd,
Behncke Eugen, Sohn des Strassenbauinspektors in Gmünd,
Dannecker Karl, Sohn des Wirts in Gmünd,
Holzhäuer Richard, Sohn des Oberlehrers in Gmünd,
Hugger Alfred, Sohn des † Kaufmanns in Gmünd,
Kiefer Friedrich, Sohn des Wirts in Kalmbach,

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König Robert, Sohn des Oberamtsbaumeisters in Gmünd,
Kromer Oskar, Sohn des Schullehrers in Liebersbronn,
Rauscher Hermann, Sohn des † Fabrikanten in Gmünd,
Stegmaier Franz, Sohn des Wirts in Muthlangen,
Stierlin Adolf, Sohn des Buchdruckers in Aalen.

Das kath. Landexamen erstand der Schüler der VI. Klasse, Bernhard Barth, Sohn des Oekonomen in Mögglingen O.-A. Gmünd.

Die öffentlichen Schlussprüfungen wurden vom 28. bis 30. Juli, die Schlussfeier am 31. Juli abgehalten.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 16. September.

Anmerkungen (Wikisource)


  1. Vorlage: uud
  2. Vorlage: I809
  3. Vorlage Lateinschnle
  4. Vorlage zn
  5. Vorlage uud