Neuestes zur Feuerbestattungsfrage
Trüb und düster schaute der Himmel darein, als ich am 10. December vorigen Jahres nach Gotha fuhr, um dort einer „Feuerbestattung“ beizuwohnen – seit Jahrhunderten der ersten in Deutschland, welche keine bloß ausnahmsweise geduldete, sondern eine gesetzlich erlaubte war. Sinnend verfolgte ich das Spiel der tanzenden Schneeflocken, mit denen der Himmel Blumen auf den Sarg eines mir befreundeten braven Mannes zu streuen schien, welcher, durch mich angeregt und als Mitglied des Gothaer „Vereins für Leichenverbrennung“, einer der eifrigsten Förderer der Wiedereinführung der Feuerbestattung war. Noch sehe ich seine hünenhafte Gestalt vor mir, wie er, ein zweiter Andreas Hofer, seinen geliebten Stutzen in den Arm nahm und aus breiter Brust die weithin tönende Rede zum Lobe des fröhlichen Schützenwerkes erschallen ließ. Allzu früh war er heimgegangen, der immer ein Bild des frischen Lebens und der heiteren Thatenlust gewesen; zaglos blickte er dem Tode entgegen, als er sich ausbat, daß mit seinen Resten die Reihe der Feuerbestattungen begonnen werde. Da aber bei seinem im November erfolgten Tode die betreffenden Einrichtungen noch nicht vollendet waren, so wurde seine Leiche vorläufig unter der Erbe beigesetzt und nach Möglichkeit durch Einbalsamiren erhalten. So war denn seltsamer Weise die Bestattung des Ingenieur Stier eine dreifache: außer dem Vergraben der Leiche in die Erde wurden die beiden größten Gegensätze der Einbalsamirung und der möglichst schnellen Zerstörung durch Verbrennen in Ausführung gebracht. Aegypten und die Neuzeit im unmittelbaren Wechsel!
Ich ließ auf dem Wege nach Gotha die Entwickelung der Feuerbestattungsfrage während der letzten Jahre an mir vorüber gehen. Als ich, von der Wiener Weltausstellung heimkehrend, in Folge der dort gesehenen ungenügenden Proben und Versuche zu einer besseren und würdigeren Form der Feuerbestattung anzuregen mich bemühte, wurde ich freudig überrascht durch zahlreiche Zustimmungen aus den Kreisen Gebildeter. Schwierig war es mir erschienen, an einem allgemein verbreiteten Volksgebrauche zu rütteln, welcher für Viele durch das Alter seines Bestehens geheiligt war; nur zaghaft that ich die ersten Schritte zur Förderung der Angelegenheit.
Seit ich im Mai 1874 (in Nr. 19 der „Gartenlaube“) zum [48] ersten Male das Wort „die Feuerbestattung“ niedergeschrieben, ist dasselbe zum technischen Ausdruck für die Sache geworden. Und diese Sache selbst? Sie wurde weit über Deutschlands Grenzen hinaus mit einer Lebhaftigkeit aufgegriffen, die ich mir nicht hatte träumen lassen. Es war, als ob auf eine Aenderung des Bestattungswesens mit Sehnsucht gewartet worden wäre; fast allzu stürmisch wurde die Bewegung. Berufene und leider auch viele Unberufene nahmen an ihr Theil. Nachdem ich durch öffentliche Vorträge in mehreren Städten Deutschlands Werth, Nutzen und Ausführbarkeit der Feuerbestattung dargelegt hatte, wurde sie ein so beliebtes Redethema, daß zahlreiche Briefe von Lehrern, Kaufleuten und anderen Personen mir zugingen, in welchen die Betreffenden mittheilten, daß sie gesonnen seien, über Feuerbestattung öffentlich zu sprechen, zugleich aber nicht selten naiver Weise hinzufügten, daß sie sich bis jetzt mit dem Gegenstande wenig oder gar nicht beschäftigt hätten und daher um die nöthigen Unterlagen für das geistige Material ihres Vortrages ersuchten.
Auf diese blinden Verehrer einer ihnen in der Hauptsache unbekannten Neuerung folgten die nicht minder blinden Widersacher. Unter diesen in erster Reihe die Geistlichen, welche mit dem heiligen Bonifacius die Leichenverbrennung als einen „heidnischen Gebrauch“ brandmarkten, ohne zu bedenken, daß einst auch Weihnachten, Osterfest und Pfingsten „heidnisch“ waren und daß nur das Christenthum nachträglich die heidnische Ursitte geheiligt hatte. – Darauf regten sich die noch gedankenloseren Wort-Menschen, welche es „pietätlos“ nannten, daß man den Gestorbenen nicht die „Ruhe im Grabe“ gönnen wolle. Die Ruhe im Grabe! Als ob die Miethwohnungen unserer heutigen Gräber den Körpern der Abgeschiedenen eine Grabesruhe gewährten! Als ob nicht der „Turnus“ unserer Begräbnißplätze jedem Leichnam nur für eine bestimmte Reihe von Jahren (dem Wohlhabenden für eine längere, dem Armen nur für eine kurze Frist) den Aufenthalt im Grabe gestattete! Nach Beendigung dieser Zeit wird bekanntlich das Grab von Neuem geöffnet; die Ueberreste werden hier gesammelt, dort zertreten und vom Todtengräber mit dem Spaten zertrümmert, und ein neuer Ankömmling nimmt wieder Besitz von Grab und Grabesruhe. – Endlich traten die Empfindsamen als Widersacher auf, denen es „lieblos“ erschien, Hand an den Todten zu legen, und die lieber die langsame Zerstörung beibehalten wollten, welche, wie sie sich ausdrücken, „auf natürlichem Wege vor sich geht“. Und ist denn die Verbrennung nicht auch ein Naturvorgang? Ist es denn liebevoller, die Verbrennung (das heißt die Verbindung der Atome mit Sauerstoff) langsam und mit ekelen Fäulnißerscheinungen an den Resten dahingeschiedener Lieben zu bewirken, als dies schnell zu thun und ohne jede Verunglimpfung? Aber die Liebe setzt sich zusammen aus Anbetung und Gewohnheit. Bei Vielen ist letztere die Hauptsache, und dawider ist nicht zu streiten.
Trotz der ungebührlichen Hast von der einen Seite und des Widerstandes von der andern ist jetzt die Frage der Feuerbestattung in das ruhige Geleise der nüchternen, ernsten Berathung und der „facultativen“ (in freies Belieben gestellten) Ausführung eingelaufen. Die Einsichtigen haben erkannt: daß die Feuerbestattung Vortheile bietet für die Gesundheitspflege, für die Pietät gegen die Todten und für die Gemeindeverwaltung in Städten, und daß weder juristische noch religiöse Bedenken gegen dieselben bestehen. Nach und nach wird wohl auch der Widerstand im deutschen Reiche schwinden, und man wird in den Städten mittlerer Größe gleichzeitig Einrichtungen für Fäulniß- und Feuerbestattung treffen; in kleinen Ortschaften wird man voraussichtlich bei dem Begraben verharren, da man dasselbe dort durch geeignete Einrichtungen unschädlich machen kann, in großen Städten aber wird man die Feuerbestattung ausschließlich wählen, ebenso aus inneren wie aus äußeren Gründen.
In Gotha fand unter Betheiligung zahlreicher Leidtragender aus der Stadt und von auswärts (namentlich befanden sich unter den letzteren Abgesandte von Schützenvereinen) die Feierlichkeit Nachmittags drei Uhr in der vom Stadtbaumeister Bertuch entworfenen und ausgeführten Leichenhalle auf dem vor der Stadt, neben dem Wege nach Langensalza, gelegenen neuen Friedhofe statt.
Die neue Leichenhalle ist ein Gebäude von nur einem Stockwerk Höhe in einfacher, aber würdiger Form, in der Richtung von West nach Ost gelegen. Die gegen den Friedhof gerichtete Südseite zeigt nach vorn eine offene Säulenhalle von vierundsechszig Meter Gesammtlänge; der Säulengang von vierundzwanzig Meter Länge, welcher das Mittelstück bildet, dient zur Aufnahme der Aschenurnen. „Columbarium“ nannte man diesen Raum im alten Rom, nicht etwa wegen seiner äußeren Aehnlichkeit mit einem Taubenschlage, sondern weil im Inneren die einzelnen Abtheilungen für die Urnen bei oberflächlicher Betrachtung den einzelnen Nistlöchern des Taubenschlages ähnlich sind. Sehr zweckmäßig hat der Baumeister die „Urnenhalle“ – denn diese deutsche Bezeichnung möchten wir für das Columbarium vorschlagen – so eingerichtet, daß man bei Ausfüllung der Vorderseite auch die Rückseite für gleichen Zweck verwenden kann und so voraussichtlich für viele Jahrzehnte versorgt ist. Zu beiden Seiten finden sich im griechischen Stil erbaute kleine Eckstücke, von denen das links (nach West) befindliche vier Leichensäle, ein gut erhellbares und lüftungsfähiges Secirzimmer, sowie nach Norden die sehr kleine, nur aus Stube, zwei Kammern und Küche bestehende und nicht gerade gesunde Wohnung des Castellans enthält. Zwei in der Stubenwand fest eingelassene Fenster gestatten ihm, die beiden Hauptleichensäle zu überwachen. Der andere Eckbau enthält den geräumigen Saal für die Leichenfeierlichkeiten nebst drei Zimmern: für den Heizer, für den Wächter und für Aufbewahrung von Begräbnißgegenständen, sowie die Treppe, welche in den unteren Raum hinabführt, in welchem unmittelbar unter dem Saale der Verbrennungsapparat sich befindet.
Als der Sarg hineingetragen und auf den dafür bestimmten, etwas erhöhten Platz niedergesetzt worden war, stimmte ein Knabenchor einen Choral an; nach Beendigung desselben betrat der Superintendent Seydel den für den Redner bestimmten freien Platz, um durch seine Weihrede öffentlich darzulegen, daß die evangelische Geistlichkeit „die Verbrennung der irdischen Ueberreste des Verstorbenen nicht als gegen die Religion verstoßend oder den Vorschriften der heiligen Schrift zuwider findet“, und daher auch bei ihr wie bei Beerdigungen ihr Amt zu verwalten bereit ist. Nach dem Gebete fiel abermals der Knabenchor ein, und nun stieg der Sarg mittelst einer Versenkung (wie ich dies unter Hinweis auf Schiller’s poesievolle Darstellung in der „Braut von Messina“ bei Gelegenheit meiner öffentlichen Vorträge vorgeschlagen) geräuschlos herab in den unteren Raum, wo er unmittelbar vor dem Verbrennungsraum – technisch „Verbrenner“ genannt ankam. Schnell wurden die Kränze und anderer Schmuck entfernt und der Sarg durch die geöffnete eiserne Fallthür in den mit glühender Luft erfüllten Raum geschoben, wo er sofort mit Flammen sich bedeckte.
Binnen fünfzehn Minuten war der Sarg in sich zerfallen und der in mildem rothem Lichte erglühende Leichnam wurde sichtbar; rasch lösten seine Weichtheile sich auf, sodaß nach etwa einer Stunde nur noch der größte Theil des Skelets übrig war, nebst einigen Stücken Holz vom Sarge und den mit Feuchtigkeit durchdrungenen aromatischen Kräutern, mit welchen man beim Balsamiren die Leibeshöhle ausgefüllt hatte. Theils aus technischen, theils aus anderen Gründen verrichtete der Apparat seine Arbeit etwas langsam, und es erforderte eine Frist von zweieinhalb Stunden bis zur vollständigen Einäscherung. Zwar bedurfte man in Rom und Griechenland zur Feuerbestattung einer noch längeren Zeitdauer, indessen würde meines Erachtens unter günstigeren Verhältnissen und mit einem anderen Apparate eine Beschleunigung des Verfahrens möglich sein. Auch ist es wünschenswerth, daß in den Fällen, wo man den Todten im Sarge verbrennen will, statt eines Holzsarges ein Zinksarg gewählt werde; die Probe hat ergeben, daß ein Zinkkasten von etwa sechs Kilogramm Gewicht in dem Verbrennungsraume nach drei bis vier Minuten vollständig verschwindet; theils schmilzt er ab, theils verdampft er und verwandelt sich in Luft.
Somit wäre denn in Gotha der Anfang zum Besseren gemacht, und andere Orte, denen von maßgebender Seite kein Hinderniß entgegengestellt wird, z. B. München und Wien, werden hoffentlich nicht zögern, diesem Beispiele zu folgen. Daß es gerade eine kleinere und nicht sehr reiche Stadt war, welche in dieser wichtigen Angelegenheit den Anfang machte, hat Gelegenheit gegeben, die Einigkeit deutscher Stämme an einem kleinen Beispiele wieder einmal zu erproben: denn aus ganz Deutschland und auch aus der Schweiz und Oesterreich flossen, geräuschlos gesammelt, die Beitrage von Freunden der Feuerbestattung zusammen, welche die Kosten deckten. Der „Verbrenner“ allein, von Siemens ausgeführt, [49] kostete 15,000 Mark, eine große Summe, groß zumal, da sich schon nach einmaligem Gebrauche Ausbesserungen nöthig machten. Die Gesammtkosten der schönen und für viel größere Städte ausreichenden Leichenhalle betrugen 87,000 Mark. Der Ausschuß des „Vereins für Leichenverbrennung“ in Gotha, bestehend aus dem Vorsitzenden Landrath Ewald und den Ausschußmitgliedern Senator Düll, Medicinalrath Mensel, Baurath Scherzer, Justizrath Sterzing, Hofapotheker Tannenberg, Kaufmann Wolf und Kreisgerichtsrath Ziegler, hat seine Pflichten wohl erfüllt und durch die erste Feuerbestattung gegen den verstorbenen Genossen Ingenieur Stier eine Dankesschuld abgetragen.
Die Gesammtkosten einer Feuerbestattung in Gotha werden sich nach den mündlichen Mittheilungen des Herrn Bürgermeister Könersdorf auf 70 bis 80 Mark belaufen, worin der Selbstkostenpreis für den Bedarf an Kohlen, die Vergütung für Bedienung und Abnutzung des Apparates etc. inbegriffen ist. Die Särge dürfen nicht länger sein als 2,25 Meter, nicht breiter als 0,75 Meter und nicht höher als 0,72 Meter. Die Urnen für die Urnenhalle sollen höchstens die Gesammthöhe von 0,80 Meter und den Gesammtdurchmesser von 0,40 Meter haben.
Jedermann, auch der Auswärtige, darf in Gotha durch Feuer bestattet werden, wenn zuvor den polizeilichen Verordnungen genügt wird. Diese fordern eine schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde, welche nachweist, daß entweder von dem Verstorbenen selbst oder von denjenigen Personen, welche für die Bestattung zu sorgen haben, die Feuerbestattung gewählt worden ist. Ferner muß der Physikus auf Grund der Besichtigung der Leiche schriftlich bescheinigen, daß kein Verdacht des Todes durch verbrecherische Thätigkeit eines Dritten vorliege, sowie auch Seitens der Ortsbehörde actenmäßig durch Erörterung der Umstände, unter welchen die zu bestattende Person verstorben ist, dasselbe Ergebniß festgestellt worden sein muß. Diese Vorsichtsmaßregeln gewähren volle Sicherheit dafür, daß nicht etwa die Feuerbestattung zum Deckmantel des Verbrechens benutzt werde. – –
Der Feuerbestattung in Gotha gingen drei Leichenverbrennungen voraus, welche nur ausnahmsweise gestattet waren: 1) die von mir in Breslau bei Gelegenheit der „Naturforscher-Versammlung“ am 22. September mittelst eines besonders construirten (und in seinen Einzelheiten noch nicht bekannt gemachten) Apparates mit erhitzter Luft ausgeführte; 2) in Dresden die Bestattung der Lady Dilke am 9. October 1874 und 3) diejenige der Gattin eines Stuttgarter Arztes am 9. October 1874. – Nach der Feuerbestattung in Gotha wurden daselbst sofort zwei weitere angemeldet.