Zum Inhalt springen

Neue Arten giftiger Tapeten

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor: Dr. Julius Erdmann
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Neue Arten giftiger Tapeten
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 41, S. 700
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[700] Neue Arten giftiger Tapeten. Im Anfang dieses Sommers wurde von der königlichen Staatsanwaltschaft zu Altona dem dortigen Gerichtschemiker eine Tapetenprobe zur Untersuchung auf Arsenik übergeben. Diese war von einem Arzte aus dem Holsteinischen dem Krankenzimmer eines Kindes entnommen, und durch eine vorläufige Prüfung wurde darin eine nicht unwesentliche Menge Arsenik nachgewiesen.

Wenngleich nun ein direct nachtheiliger Einfluß der giftigen Zimmerbekleidung auf den Patienten nicht constatirt werden konnte, so hielt es der Arzt dennoch für seine Pflicht, diesen Fall der Behörde seines Ortes zur weiteren Verfolgung der Sache anzuzeigen. Dieser Schritt ist nur zu billigen; denn ein unnachsichtiges Auftreten der Aerzte in derartigen Fällen ist schon aus dem Grunde nothwendig, um die verbotene Fabrikationsweise von giftigen Tapeten endlich einmal auszurotten.

Es kommt dabei weniger auf die Menge des in den Tapeten enthaltenen Giftes an, als überhaupt auf das Vorhandensein desselben; denn wird das Bedrucken der Tapeten mit gifthaltigen Farben überall freigegeben, so liegt es ja eben in dem Belieben eines jeden Fabrikanten, wie viel er von dem giftigen Farbstoff in Anwendung bringen will, und das Publicum hat nicht die geringste Garantie dafür, daß die Grenze der Unschädlichkeit nicht überschritten wird.

Wir haben aber bei dem oben mitgetheilten Factum noch einen anderen Punkt in Rücksicht zu ziehen, der sehr zu beachten ist. Die eingesandte Tapetenprobe zeigte nämlich nicht die allgemein bekannte, lebhaft grüne Farbe des Schweinfurter Grüns, sondern einen blaugrünen Grundton, der mit einem dunkelgrünen Muster bedruckt worden war.

Trotzdem ergab die Analyse einen erheblichen Arsenikgehalt. Mithin war hier die giftige Farbe mit einer unschädlichen vermischt worden.

Auch soll es nicht selten vorkommen, daß hellgrüne, giftige Tapeten mit einer nicht nachtheiligen Farbe überdruckt werden. Diese Manipulationen werden von den Fabrikanten vorgenommen, um die vielseitig als giftig bekannte hellgrüne Farbennuance zu verdecken und dadurch die Waare leichter verkäuflich zu machen. Nebebei verfolgt man auch den Zweck, die Anwendung des zur Erhöhung des Farbentons sehr zweckdienlichen Schweinfurter Grüns zu ermöglichen. Daß aber blaugrüne Tapeten Gift enthalten können, dürfte dem Publicum so gut wie gar nicht bekannt sein. Ebenso wenig werden die Käufer es ahnen, daß auch in grauen, braunen und rothen Tapeten Arsenik enthalten sein kann, und doch ist dieses durch Untersuchungen von Dr. Franz Hulwa in Breslau bewiesen, und den Liebhabern des pompejanischen Roths wird es nicht uninteressant sein, zu erfahren, daß Dr. Hallwachs in Darmstadt in einer derartig gefärbten modernen Tapete ganz enorme Mengen Arsenik nachgewiesen hat.

In Anbetracht der angeführten Thatsachen muß es vom deutschen Publicum mit großer Freude begrüßt werden, daß der Herr Reichskanzler dem Vorsitzenden des kaiserliche Gesundheitsamtes zu Berlin, Herrn Dr. Struck, und dem Vorsitzenden des Reichsjustizamtes, Herrn Staatssecretär Dr. Friedberg, den Befehl ertheilt hat, neben der so dringend nothwendigen Gesetzesvorlage gegen die Verfälschungen der Lebensmittel auch eine solche auszuarbeiten gegen die gesundheitswidrige Beschaffenheit anderer Gebrauchsgegenstände.

Sämmtliche deutsche Sachverständige, denen ein erwähnenswerthes Erfahrungsmaterial in Bezug auf die Prüfung gefälschter Lebensmittel und auf die Feststellung der gesundheitsschädlichen Beschaffenheit anderweitiger Waaren zu Gebote steht, oder die in anderer Richtung sich mit dieser Frage befaßt haben, wurden öffentlich aufgefordert, bis zum 1. October dieses Jahres dem kaiserlichen Gesundheitsamte bezügliche Mittheilungen hierüber zukommen zu lassen.

Möge die sehr beachtenswerthe Aufforderung in den betreffenden Kreisen eine allseitige Berücksichtigung finden und es Keiner versäumen, seine Kenntnisse und Erfahrungen zum Vortheil des öffentlichen Interesses an oben bezeichnetem Orte niederzulegen! Es liegt für Jeden, der an diesem Werke mitarbeitet, eine Befriedigung darin, dem Gemeinwohl einen wichtige Dienst geleistet zu haben, entweder durch ein rückhaltloses Auftreten gegen das schändliche Gewerbe der Lebensmittelfälschung oder durch die Warnung vor dem Gebrauch der die Gesundheit benachtheiligenden Gegenstände.
Dr. Julius Erdmann.