Nachruf auf Caspar Thywissen
den Kaufmann Herrn
welchen der Herr über Leben und Tod am 16. Februar, Abends gegen 91/4 Uhr, aus diesem Zeitlichen abberief.
Viel war der theure Heimgegangene den lieben Seinigen und seiner grossen Familie; viel der Gemeinde Neuss, deren Wohl er durch Rath und That als Beigeordneter wie als Mitglied des Stadtrathes während einer langen Reihe vor Jahren zu fördern bestrebt war; viel aber war er auch uns, seinen Arbeitern. Als darum die Kunde von seinem gottgefälligen Hinscheiden uns ereilte, ward unser Herz von bitterstem Schmerze erfüllt, denn er war ein Vorgesetzter, der uns mit wohlwollender und rücksichtsvoller Liebe behandelte, von dem wir nie ein hartes Wort gehört haben. Zeuge dessen sind Männer unter uns, die mehr denn 40 Jahre in seinen Diensten gestanden. „Das Gesetz der Milde waltete auf seinen Lippen.“ Er war ein Vorgesetzter, der durch sein anspruchsloses und leutseliges Wesen, durch seinen genügsamen und häuslichen Sinn, durch die Tadellosigkeit seines Wandels, durch sein wahrhaft christliches Leben uns Führer und Vorbild war und uns so durch die That lehrte, unser Lebensglück mit Sicherheit zu begründen.
Er war uns mehr; – er war Rathgeber uns in schwierigen Fällen, Tröster in den Kummernissen des wechselvollen Lebens, Helfer in den Stunden der Noth, er war uns ein theilnehmender Freund, der sich freute mit den Fröhlichen und trauerte mit den Trauernden.
Er war uns mehr; – er war ein Vater uns, der für unser Wohl fort und fort besorgt war; der uns gleichsam zu seiner Familie rechnete. In stetem Andenken werden uns die schönen Tage bleiben, wo wir die Freuden seines Hauses mit ihm theilen mussten.
Darum trauern wir auch mit der Familie, trauern wie Hausgenossen über den Verlust unseres guten Herrn und edlen Arbeitgebers, trauern in tiefstem Weh über den Tod unseres entschlafenen Wohlthäters und väterlichen Freundes und wissen unsere dankbare Liebe gegen ihn nicht besser zu bethätigen, als dadurch, dass wir immerfort sein Andenken ehrend in uns bewahren und zu Gott, dem Vergelter alles Guten, in unablässigem Gebete rufen:
Herr, gib ihm für Alles, was er an uns gethan, den Lohn des ewigen Lebens!
Neuss, den 21. Februar 1879.