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Kommt Hitler doch?

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Carl von Ossietzky
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Titel: Kommt Hitler doch?
Untertitel:
aus: Die Weltbühne. 27. Jahrgang 1931, Nummer 50, Seite 875-880.
Herausgeber: Carl von Ossietzky
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 15. Dezember 1931
Verlag: Verlag der Weltbühne
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Erscheinungsort: Berlin
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Originalherkunft:
Quelle: Die Weltbühne. Vollständiger Nachdruck der Jahrgänge 1918–1933. 27. Jahrgang 1931. Athenäum Verlag, Königstein/Ts. 1978. Scans auf Commons
Kurzbeschreibung:
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Kommt Hitler doch? von Carl v. Ossietzky

Das waren vier Tage, die die Nerven der Welt erschütterten, Hitler erläßt Botschaften an Alle, apostrophiert die ausländische Presse; sein Herold Rosenberg aus Riga unternimmt vordatierte außenpolitische Schritte. Die Reichsregierung wird nicht sichtbar, sie scheint schweigend und hastig die Koffer zu packen. Endlich am vierten Tag abends erscheint der schlichte Star des Kabinetts am Mikrophon, teils um ein paar beschwichtigende Worte zu sprechen, teils um seine Vierte Notverordnung dem Volke menschlich näher zu bringen.

Und jetzt geschieht ein wirkliches Wunder. Die allgemeine Panik weicht kritikloser Vertrauensseligkeit. Jetzt nimmt der staatsparteiliche Deputierte wieder aufatmend sein Reisebesteck heraus, Kommerzienrats Rasierpinsel steht wieder auf dem gewohnten Platz. Was hat sich denn ereignet? Sind die Nazis zersprengt? Wächst der Regierung ein Kornfeld auf der flachen Hand, oder, wichtiger noch, hat sie einen Abnehmer dafür gefunden? Nichts von alledem. Der Herr Reichskanzler hat nur eine wenig sagende, farblose Rede gehalten, und alles erklärt sich beruhigt. Der von Oben verordnete Weihnachtsfriede kann ausbrechen, und im übrigen gab es in Berlin allein in der ersten Nacht unter dem Gesetze zum Schutze des innern Friedens einen Toten, vier Blessierte.

Diese neue Notverordnung hat eine viel bessere Aufnahme gefunden als die vorangegangenen, weil sie dem allgemeinen Wunsch nach „etwas Durchgreifendem“ entgegenkommt. Die Vierte Notverordnung, von den Vielen, die nach der befreienden Tat rufen, enthusiastisch begrüßt, ist in größerm Zusammenhange gesehn nur ein besonderes Stück der heutigen deutschen Zerstörungsspychose. Sie ist ein grobes und dilettantisches Opus, das demolierend durch die noch intakt gebliebenen Teile der kapitalistischen Apparatur fegt, ohne ein sozialistisches oder auch nur soziales Äquivalent zu bieten. Sie verteilt nicht das Brot sondern reglementiert den Hunger; nicht Planwirtschaft wird geschaffen sondern Zwangswirtschaft. Was nützt der Zwang, wo es nicht ein Überquellen zu bändigen heißt sondern die Schrumpfung? Hält man die fressende Energie der Auszehrung auf, indem man den Patienten in eine eiserne Corsage steckt? Nicht ordnend und befruchtend werden diese Dekrete wirken sondern keimtötend und lähmend, und ihre einzelnen Paragraphen werden bald als Grabkreuze auf dem nächsten Massenfriedhof der Wirtschaft ragen.

Zinssenkung, Mietsenkung, Preissenkung, Fluchtsteuer – das hört sich alles kraftvoll und wohlbedacht an und bleibt doch höchst problematisch. Und auch der Herr Preisdiktator ist da – Pfüat di Gott! – und erklärt sofort mit der Anmut der Bescheidenheit, daß er kein Wunderdoktor sei. Wieviele Diktatoren solcher Art hat es nicht seit Batocki sel. schon gegeben? Sie brüten Beglückungspläne aus, und wenn sie aus [876] dem Amtszimmer kommen, sind sie nirgendwo zuständig und kehren traurig zu ihrer Sekretärin zurück. Doch da ist noch die Lohnsenkung, und jetzt verstärkt sich allerdings der Eindruck, daß dies das einzig Reale an dem ausgedehnten Kunstbau der dekretierten Wirtschaft ist. Das ist der feste Kern, der kleine aber betonierte Keller inmitten von haushohen Fortifikationen aus Pappe, die schnell zusammenfallen. Doch halt, nicht nur die Arbeiterschaft wird berührt, so einseitig, so klasseneng geht die Regierung nicht vor. Durch die Umsatzsteuer wird auch der noch mobile Teil der Produktion angezapft, auch hier wird das Leben tropfenweis versickern. Von hier droht neuer Bankrott, neue Deroute. Was für ein System regiert bei uns? Kein Liberalismus, kein Sozialismus, aber ein Fiskalismus, der ohne Plan, ohne Idee blindwütig drauflos verfügt. Der Reichskanzler verwahrt sich ausdrücklich dagegen, „Staatskapitalismus“ zu treiben. Wenn ers nur täte! Statt dessen wird eine Fiktion von freier Wirtschaft aufrechterhalten, die unter dem nächsten Druck zerplatzen muß. Was dann? Fascismus, Kommunismus? Für beides muß Masse vorhanden sein, ein Streitobjekt, etwas, das es zu erobern gilt. Es ist zu fürchten, daß grade dies unter den Händen der regulierenden und registrierenden Bureaukratie hinschwinden wird, und dann bleibt nur noch Vegetieren, langsames Hinsterben. Vielleicht sind wir darin schon weiter, als wir selbst wissen, und die Begeisterung, mit der diese Verordnungen begrüßt werden, bezeichnet schon die Euphorie.

So fährt Deutschland weiter, gebannt an den Magnetberg der Weltkrise. Ein Haufen armer desperater Seelen auf morschen Planken gefangen; morgen ein Totenschiff.

*

Die gleiche Not, die alle schwächt, ist Hitlers Stärke. Der Nationalsozialismus bringt wenigstens die letzte Hoffnung von Verhungernden: den Kannibalismus. Man kann sich schließlich noch gegenseitig fressen. Das ist die fürchterliche Anziehungskraft dieser Heilslehre. Sie entspricht nicht nur den wachsenden barbarischen Instinkten einer Verelendungszeit, sie entspricht vor allem der Geistessturheit und politischen Ahnungslosigkeit jener versackenden Kleinbürgerklasse, die hinter Hitler marschiert. Diese Menschen haben auch in bessern Zeitläuften nie gefragt, immer nur gegafft. Für das Schauspiel ist gesorgt, ebenso für ihr Muschkotenbedürfnis, die Knochen zusammenzureißen, vor irgend einem Obermotzen zu „melden“.

Vor einer Woche schien es für Hitler keine Hindernisse mehr zu geben. „An der Schwelle der Macht“, schrieben ‚Times‘. Rosenberg fuhrwerkte in England als Diplomat herum; eine Straßenaufnahme zeigt den Botschafter des Dritten Reichs freundlich lächelnd im Gespräch mit einem londoner Bobby, der im Zweifel scheint, ob sein Hebräisch für die Unterhaltung auslangt. Auf die Tories hat Rosenberg aber ohne Zweifel mehr Eindruck gemacht. England suchte schon nach einer Formel, sich mit einem nationalsozialistischen Deutschland abzufinden. Es ist schwer zu glauben, daß das [877] alles erledigt sein soll, nur weil Herr Brüning wieder einmal gesprochen hat, nur weil ein Bündel frischer Verordnungen herausgekommen ist.

Der neue Reichsminister Schlange-Schöningen hat kürzlich in einem Rundfunkvortrag ein paar beachtliche Gedanken geäußert: „Wer hat heute noch das Recht, die absolute Unantastbarkeit, die Heiligkeit des Privateigentums zu predigen? Wer unternimmt es, diesen Begriff heute auch nur klar zu definieren? Wird nicht auf allen Gebieten der Wirtschaft Tag für Tag am Privateigentum gerüttelt?“ Das ist sehr richtig gesehen. Enteignet wird auf alle Fälle, es fragt sich nur: zu wessen Gunsten?

Es gibt in dieser Epoche eines beinahe mechanisch berstenden Privatbesitzes zwei Lösungen: eine sozialistische, die das Privateigentum überhaupt aufhebt, auf neuer Grundlage neu beginnt, ohne zu warten, bis die letzten Stücke, gleichfalls angekränkelt, auseinanderfallen. Und es gibt eine zweite Lösung, indem das ganze Volk einem alles aufsaugenden Industriekapitalismus tribut- und arbeitspflichtig wird. Für die Lebenshaltung des Einzelnen mag das zu Zeiten durchaus dasselbe sein, aber für das Bewußtsein ist es nicht gleichgültig, wer das Opfer fordert. Man vergleiche die heroische Haltung, die Rußland in seinen Entbehrungsjahren gezeigt hat, mit dem deutschen Marasmus, mit diesem verzweifelten Lazzaronitum, das sich, grotesk genug, nach außen hin noch zu nationalistischen Gebärden aufreckt.

Diese zwei Lösungen gibt es nur. Die der Regierung Brüning ist keine. Sie nimmt die verwegensten Operationen vor, sie stutzt die Wirtschaft wie eine Taxushecke, aber sie hält noch immer die Illusion hoch, als handle es sich hier um etwas Vorübergehendes, um einen unangenehmen Rückweg in „normale Zustände“, worunter die frühern vollkapitalistischen zu verstehen sind. Um die Folgen des unerhörten Drucks einer ex cathedra diktierten Wirtschaft zu überwinden, dazu ist diese Regierung zu schwach. Und der Staat ist auch nicht kräftig, nicht geschlossen genug, um die Gegenstöße eines allgemeinen Auflösungsprozesses, der sehr rebellische Formen annehmen kann, zu ertragen. Dann aber kommt die Stunde des Fascismus, dann wird die Hitlerarmee endlich etwas zu tun haben. Dann wird auch der Sieg des monopolisierten Kapitalismus vollkommen sein. Dann wird der S. A.-Landsknecht die Manneszucht in den Betrieben schon übernehmen. Dann werden die Gewerkschaften zertrümmert werden, und der deutsche Mann wird, befreit von dem unwürdigen Pariageist der gewerkschaftlichen Koalition und ihrem judäisch-marxistischen Tarifrecht, rank und schlank, hei, vor seinen Industrieherzog treten und ihm hochgemut seine Dienste als Kaufmann, Techniker oder Lampenputzer anbieten. Unter einer alten knorrigen westfälischen Eiche wird er seinem Lehnsherrn den Eid leisten, ihm allzeit treu, hold und gewärtig zu sein, und wer dann noch Geld sehen will, der wird erschossen.

*

[878] Kommt Hitler also doch? Vor acht Tagen war der Schreckensruf „Fascismus ante portas!“ Brünings Rede hat ihn nicht verscheucht, er ist nur einstweilen stehen geblieben. Gewiß will Brüning vor Hitler weder ruhmlos abtreten noch als minderberechtigter Partner vor ihm kuschen. Der Reichskanzler mag sich seine eigne Methode ausgedacht haben, mit dem Fascismus fertig zu werden. Aber um eine Methode, die man nicht kennt, zu tolerieren, dazu gehört Vertrauen, und dieses Vertrauen haben wir zu Herrn Brüning nicht, wie wir das hier vom ersten Tage seiner Kanzlerschaft an betont haben. Brüning will nur die Anmaßung des Fascismus, seinen Anspruch auf Alleinherrschaft brechen, nicht ihn selbst.

Neben den wirtschaftlichen Bestimmungen der Notverordnung sind die politischen in der öffentlichen Diskussion vernachlässigt worden. Und doch verdienen sie nicht mindere Beachtung. Sie geben einen wertvollen Einblick, wie sich die Regierenden die Abwehr des umstürzlerischen Nationalsozialismus vorstellen. Zunächst: die Herren wollen die Republik retten, indem sie sich Unterstützung durch republikanische Kräfte verbitten und diese unerwünschte Unterstützung unter Strafe stellen. Das undifferenzierte Versammlungsverbot, das Verbot, Uniformen und Abzeichen zu tragen, trifft ja nicht nur die Nazis sondern viel ärger die von links. Ist es der Regierung ernst damit, den Verfassungsstaat zu verteidigen, so kann sie auf die Mobilisation aller demokratisch-republikanischen Kräfte nicht verzichten. Die res publica ist die öffentliche Sache. Der Staat, den Brüning und die Andern verteidigen, ein Homunculus, ein Retortengeschöpf. Die vorgebliche Parität wird in der Praxis zum schreiendsten Unrecht. Denn die Organisation des Staates selbst, Militär, Exekutive, Beamtentum steckt voll von unzuverlässigen Elementen. So wie die Justiz durchweg jeden Rotfrontmann bisher härter anfaßte als einen Nationalsozialisten, so wird der Mann aus dem republikanischen Verband in Zukunft schlechter dran sein als der vom Stahlhelm oder von Hitler. Aber es ist schon grotesk genug, daß Loyalität ebenso bestraft werden soll wie Auflehnung.

„Es ist schlimm um einen Staat bestellt, der seinen Bürgern verbietet, Abzeichen in seinen Farben zu tragen,“ ruft der Bundesvorstand des Reichsbanners. Richtig, richtig, richtig. Doch dann heißt es: „Über ein kurzes, dann wird auch diese Regierung einsehen müssen...“ Nein, meine Herren, diese Regierung wird gar nicht einsehen. Diese Hoffnung ist ebenso töricht wie die Parole: Staat greif zu! Wenn dieser Staat zugreift, so nimmt er, wie er es immer getan hat, die Republikaner zuerst. Wäre die Regierung wirklich gewillt, gegenüber dem Nationalsozialismus Autorität zu zeigen, so hätte sie Hitler an dem Tage, wo er wie der Chef einer Nebenregierung im Kaiserhof Parade abhielt, als Hochverräter verhaften lassen müssen, ebenso wie Rosenberg bei seiner Rückkehr aus London. Dann dürfte auch Herr Gregor Straßer nicht mehr frei herumlaufen, der soeben wieder in Stuttgart gedonnert hat: „Und wenn wir bis an die Knöchel im Blut stehen müssen um Deutschlands willen, so haben wir es haben [879] wollen.“ Dann dürfte dieser Oberreichsanwalt sich nicht mehr auf seinem Posten befinden, der – nach den Worten des ‚Berliner Tageblatts‘ – für die Verfasser der boxheimer Mordpläne eine Entlastungsaktion vorgenommen hat. Und dieser Herr Werner, der längste Arm des Staates, soll zupacken? Armes Reichsbanner, er wird dich zuerst haben und dich nicht so glimpflich behandeln wie Best und seine Bluthunde.

Eine Konzession an die Linke befindet sich allerdings in der Notverordnung: Herrn Groeners Lieblingskind, von seinem Carlowitz gepäppelt und gewiegt, die „Staatsverleumdung“ fehlt. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß das Kapitel „Verstärkung des Ehrenschutzes“ den einstweiligen Ersatz darstellt, um der lästigen Kritik den Mund zu stopfen. In diesen fünf Paragraphen blasen die Herren Geheimräte des Reichsjustizministeriums die Schicksalshörner der deutschen Pressefreiheit:

§ 1. Steht im Falle der üblen Nachrede (§ 186 des Strafgesetzbuchs) der Verletzte im öffentlichen Leben und ist die ehrenrührige Tatsache öffentlich behauptet oder verbreitet worden und geeignet, den Verletzten des Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen, dessen er für sein öffentliches Wirken bedarf, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter drei Monaten, wenn der Täter sich nicht erweislich in entschuldbarem gutem Glauben an die Wahrheit der Äußerung befunden hat.

§ 2. Steht im Falle der Verleumdung (§ 187 des Strafgesetzbuchs) der Verletzte im öffentlichen Leben und ist die ehrenrührige Tatsache öffentlich behauptet oder verbreitet worden und geeignet, den Verletzten des Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen, dessen er für sein öffentliches Wirken bedarf, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter sechs Monaten.

§ 3. In den Fällen der §§ 1, 2 kann das Gericht neben der Strafe und unabhängig von einer nach § 188 des Strafgesetzbuchs zu verhängenden Buße auf eine an die Staatskasse zu entrichtende Buße bis zu einhunderttausend Reichsmark erkennen.

§ 4. In Strafverfahren wegen Beleidigung bestimmt das Gericht, auch wenn die Tat auf erhobene öffentliche Klage verfolgt wird, den Umfang der Beweisaufnahme, ohne hierbei durch Anträge, Verzichte oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein.

§ 5. In allen Strafverfahren wegen Beleidigung, in denen die Staatsanwaltschaft die Verfolgung übernimmt, ist das Schnellverfahren (§ 212 der Strafprozeßordnung) auch dann zulässig, wenn der Beschuldigte sich weder freiwillig stellt noch infolge einer vorläufigen Festnahme dem Gericht zugeführt wird.

Ist diese grobe, unnuancierte Fassung Unzulänglichkeit oder Absicht? Auch Adolf Hitler „steht im öffentlichen Leben“, auch jene seiner Granden, die zur Nacht der langen Messer die Eisen wetzen lassen und vor fanatisierten Versammlungen zur Belebung der Hanfseilindustrie praktische Vorschläge machen. Gelingt es dem „Verletzten“, einem Richter, der durchaus kein braunschweigischer zu sein braucht, klar zu machen, daß alles legal gemeint sei, natürlich nur zur Abwehr irgendeiner „Kommune“, die die streng verfassungsmäßige Naziregierung bedroht, so ist der staatsloyale, der republikanische Redakteur geklappt. Gefängnis läßt sich ertragen, aber eine hohe Geldbuße ruiniert heute jedes Presseunternehmen. [880] Großer Manitou, was bleibt dem Publizisten übrig, als von der Politik zu lassen und etwa über die Liebe zu schreiben, falls das nicht unter das Schund- und Schmutzgesetz fällt! Nachdem hundert Jahre um die Meinungsfreiheit gekämpft worden ist, genügen ein paar Paragraphen, um sie still zu beseitigen. So treibt Deutschland in Dunkelheit dahin, Verwesungsdünste steigen auf. Die eine Hälfte der Nation bettelt um Almosen, die andre muß es verweigern, weil sie selbst nichts hat. Das ist der deutsche Status Weihnachten 1931. Ein paar Menschen wird es noch geben, die in diesem mephitischen Gestank verfaulender Geister nach besserer Luft verlangen. Schlagt sie tot, das Reichsgericht fragt euch nach den Gründen nicht!