Kleiner Briefkasten (Die Gartenlaube 1874/6)
[104] Schr. in Mbg. Wenn Sie den vollen Abonnementsbetrag der Gartenlaube bei der Postexpedition eingezahlt haben, so ist diese auch verpflichtet, die sämmtlichen Nummern des Quartals zu liefern. Von Seiten der Verlagshandlung werden der kaiserlichen Post nicht nur einzelne, sondern stets die sämmtlichen bisher erschienenen Nummern des Quartals ausgehändigt. Dagegen ist durch eine Generalverfügung der kaiserlichen Postdirection allerdings bestimmt worden, daß bei verspäteter Bestellung die bereits erschienenen Quartalnummern nur gegen einen Portoersatz von einem Groschen ausgeliefert werden sollen. Diese kleine Strafe für verspätete Abonnementsaufgabe haben auch Sie zu zahlen, wogegen, wie bereits bemerkt, die Postbehörde Ihnen unweigerlich die sämmtlichen Nummern des Quartals auszuhändigen hat. Nachweislich auf der Post beschmutzte Exemplare haben Sie das Recht zurückzuweisen.
Breslau. Ich fühle mich bei zunehmender Kränklichkeit nicht mehr fähig, vielfache, in diesen Tagen empfangene Zuschriften gütiger Gönner und Freunde dankbar zu erwidern, und bitte um Nachsicht für den müden Alten.
Breslau, den 25. Januar 1874. Holtei.
O. M. in Chemnitz. Ihre Arbeit ist zum Abdruck nicht geeignet. Bei etwaigen weiteren Einsendungen wollen Sie durch deutlichere Schrift schonendere Rücksicht auf unsere Augen nehmen.
Flora P. in Freiberg. Richtig vermuthet!
A. in W. Recht brav, aber für die Gartenlaube nicht geeignet.