Im Artikel „Die Farbenblindheit“
[530] Im Artikel „Die Farbenblindheit“ (Jahrgang 1876, Nr. 4) hat der Verfasser darauf hingewiesen, daß keine geringe Gefahr für das öffentliche Leben aus dieser Gesichtskrankheit erwachsen könne, mit welcher ungefähr je der sechszehnte Mensch behaftet sein soll, und daß eben deshalb namentlich das Eisenbahn- und Schiffspersonal in dieser Beziehung einer gewissenhaften Prüfung unterzogen werden sollte. Der Gegenstand hat wirklich eine seiner Wichtigkeit angemessene Beachtung gefunden, wie aus einer der ersten Nummern des diesjährigen „Armee-Verordnungsblattes“ hervorgeht. Unterm 18. Januar d. J. erließ das Kriegsministerium folgende Verfügung:
„Die Tauglichkeit zum Dienste mit der Waffe bei den Eisenbahntruppen setzt die Fähigkeit des Unterscheidens der Farben, 'Roth, Grün und Weiß' voraus. – Es ist diese Feststellung als Anmerkung zu § 15, 3 c in die Recrutirungs-Ordnung aufzunehmen.“
Dieselbe Aufmerksamkeit widmet diesem Gegenstande die russische Regierung. Das „Ministerium der Communicationen“ hat an die Eisenbahnverwaltungen die Verfügung erlassen: 1) alle neu eintretenden Beamten einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich ihres Farbenunterscheidungsvermögens zu unterwerfen; 2) eine gleiche Prüfung an allen gegenwärtigen Eisenbahnbeamten vorzunehmen und periodisch – viermal im Jahre – zu wiederholen; 3) dieselben Untersuchungen mit allen denjenigen Beamten anzustellen, welche eine schwere Krankheit, Verwundungen und Verletzungen der Schläfen, Augen oder des Kopfes, oder eine Gehirnerschütterung erlitten haben und ihren Dienst wieder aufnehmen; 4) Personen, welche die Farben Grün und Roth nicht unterscheiden können, auf keinen Fall irgendwo an den Bahnen anzustellen, respective jetzt noch weiter in ihren Functionen zu belassen. Zugleich werden die Eisenbahnärzte angewiesen, genau Buch über die Vornahme und die Resultate dieser Prüfungen zu führen und Abschriften ihrer Aufzeichnungen den Eisenbahn-Inspectoren zu übergeben.
Da aus unserm Artikel „Die Farbenblindheit in der Schule“ (Nr. 21) hervorgeht, daß das Erforderniß, den Gesichtssinn der Schüler auf dem Gebiete der Farbe in der Schule zu bilden, nicht mehr abzuweisen ist, so wird auch ein Lehrmittel dazu willkommen sein. Es besteht in einer Farbentafel, welcher eine erläuternde Anweisung beigegeben ist und die ebenso zur Uebung und Schulung des Gesichtssinnes wie zur Prüfung auf Farbenblindheit in der Schule dient. Entworfen von dem Leipziger Lehrer H. Band, ist dieselbe in der lithographischen Anstalt von Fr. Krätschmer Nachf. in Leipzig ausgeführt und erschienen.