Hansabund
Die Gründung des Hansabundes am 12. Juni 1909 in Berlin, die unter Teilnahme von etwa 6000 Personen, Vertretern aus allen Kreisen des deutschen erwerbstätigen Bürgertums, erfolgte, hatte zwar zum äusseren Anlass die Reichsfinanzreform, entsprang aber in ihrem inneren Grunde tieferliegenden allgemeinen Verhältnissen.
Die Fundamentaltatsache zur Erklärung dieser Bewegung ist die allmähliche Umwandlung Deutschlands aus einem Agrarstaat in einen Handels- und Industriestaat ohne gleichzeitige proportionale Verschiebung der parlamentarischen Interessenvertretung. Die Übermacht rein agrarischer Interessen in den Parlamenten der Bundesstaaten und des Reichs hat nicht nur der landwirtschaftlichen Gesetzgebung einen an die Zeiten der Ständeprivilegien erinnernden Charakter der Bevorzugung, sondern auch der industriellen und Handelsgesetzgebung den Stempel der Verkehrsfeindlichkeit aufgeprägt.
Das Schulbeispiel ist die Kanalvorlage. Der grösste verkehrspolitische Gedanke der neueren Zeit ist in beiden Häusern Preussens unter dem Gesichtswinkel der prinzipalen Berücksichtigung rein agrarischer Forderungen entschieden worden. Nachdem die Mittellandkanal-Vorlage 1901 gänzlich scheiterte, tauchte sie 1904, verstümmelt und mit gewichtigen Einschränkungen der Verkehrsfreiheit beschwert (Streichung des Mittelteils Hannover-Magdeburg, Schiffahrtsabgaben, Schleppschiffahrtsmonopol) wieder auf. Weitere Etappen auf diesem Wege waren die Bank-Börsen-Spiritus-Stempelsteuer-Gesetzgebung. Den Schluss bildete die Reichsfinanzreform mit ihren einseitigen Konsumsteuern und ihrer Ruinierung der Tabak- und Zündholz-Industrie zu Gunsten der Beseitigung der Erbanfallsteuer, einer Belastung, die den deutschen Bauernstand nahezu garnicht, die übrige deutsche Landwirtschaft unter den denkbar massigsten Bedingungen traf.
Im natürlichen Zusammenhange mit der Zusammensetzung der Parlamente diente die Staatsverwaltung im Reich und in den Bundesstaaten – von wenigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen – in erster Linie oder doch vorwegend agrarischen Interessen. Hinzu trat noch die bekannte Weltfremdheit der deutschen Bureaukratie, sowie ihre Neigung, das der Bewegungsfreiheit zu allererst [64] bedürftige Gewerbe, sei es Industrie, Handwerk oder Handel, in die Zügel fiskalisch bevormundender Reglementierung zu nehmen und dadurch sowohl in Form direkter finanzieller Lasten, wie indirekter Einbussen unberechenbar zu schädigen und dem Auslande gegenüber in dauernde Gefahr des Unterliegens zu bringen.
Die angesichts dessen mehr und mehr zum Bewusstsein kommende Notwendigkeit, allen Erwerbsständen Gleichberechtigung im Staatswesen zu erkämpfen, ist demnach die Ursache, aus der eine Einigung des deutschen gewerbtätigen Bürgertums im Hansabunde für Gewerbe, Handel und Industrie, über alle Gegensätze politischer, konfessioneller und berufsmässiger Natur hinweg, zustande kam.
Die Persönlichkeit, der das Verdienst der Lösung dieser in Deutschland unerhörten und für unmöglich gehaltenen Aufgabe, der Schaffung des Hansabundes, zukommt, ist der ordentliche Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin, Geheimer Justizrat Dr. Riesser. Seiner umfassenden Kenntnis des modernen wirtschaftlichen Lebens, seiner feurigen Initiative und Beredsamkeit, seiner genialen Vermittlung ist es in der Hauptsache zu danken, dass die verschiedenen, nach dem gleichen Ziele gerichteten Strömungen innerhalb der einzelnen bürgerlichen Berufsstände zu einem einzigen einheitlichen Strome zusammengefasst wurden. Die grosse Idee hat in ihm ihren Apostel gefunden.
Der Kampf, den der Hansabund, unabhängig von besonderen Parteibestrebungen, zu führen hat, ist ein doppelter. Einmal gilt es, die Zusammensetzung der Parlamente nach den oben berührten Gesichtspunkten zu ändern, also bei den Wahlen unter Bekämpfung der Vertreter einseitig agrarischer Interessen die Angehörigen von Gewerbe, Handel und Industrie in ungleich grösserer Zahl als bisher in die Parlamente zu bringen und damit einer gewerbfreundlichen Tendenz der Gesetzgebung und Verwaltung die Wege zu bahnen. Sodann aber ist es Aufgabe des Hansabundes, ausserhalb der Parlamente in Form der Aufklärung in Presse, Bürgertum und Verwaltung, sowie in Gestalt positiver Reformarbeit gegenüber den bestehenden Missständen praktisch den Gründungszweck des Hansabundes zu betätigen.
Dieses Programm des Hansabundes ist in seiner Durchführung den Einzelheiten nach enthalten in den am 4. Oktober 1909 vom Präsidium und Direktorium des Bundes beschlossenen, unter dem 11. Juni 1912 erweiterten
Richtlinien:
[Bearbeiten]- I. Der Hansa-Bund ist davon durchdrungen, dass der moderne Staat nur gedeihen kann, wenn der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Erwerbsstände, insbesondere Gewerbe, Handel, Industrie und Landwirtschaft, den leitenden Gedanken und die unverrückbare Grundlage auch seiner Wirtschaftspolitik bildet.
- Der Hansa-Bund wird daher mit aller Kraft dahin wirken:
- 1. dass Deutschlands Gewerbe, Handel und Industrie die ihnen auf Grund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zukommenden Gleichberechtigung sowohl in der Gesetzgebung wie in der Verwaltung und Leitung des Staates nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch eingeräumt und der gewerblichen Arbeit, ihren Vertretern und Angestellten eine bessere Würdigung im Staatsleben zuteil werde.
- 2. dass der für eine gesunde wirtschaftliche Entwickelung der Nation, für den Frieden im Innern und für unser Verhältnis mit dem Auslande gleich unheilvolle Einfluss jener einseitigen agrar-demagogischen Richtung beseitigt werde, die sich bisher in ihrer praktischen Tätigkeit von entgegengesetzten Grundanschauungen leiten liess.
- 3. dass den berechtigten Interessen der im Hansa-Bund vereinigten Erwerbsstände, unter voller Achtung der berechtigten Interessen der übrigen Erwerbsstände, sowohl bei dem Abschluss von Handelsverträgen und bei dem Erlass von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen, wie bei deren Durchführung Rechnung getragen werde.
- Er wird zu diesem Zweck namentlich verlangen:
- a) dass vor dem Abschluss von Handelsverträgen und vor dem Erlass von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen in gewerblichen, kaufmännischen und industriellen Angelegenheiten Sachverständige aus
- Der Hansa-Bund wird daher mit aller Kraft dahin wirken:
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- diesen Kreisen in ausreichender Zahl rechtzeitig angehört werden und dass das Gleiche vor dem Erlass von Einführungs- oder Ausführungs-Gesetzen oder Verordnungen geschehe.
- b) dass in Staatsbetrieben und in der Staatsverwaltung zur Mitentscheidung solcher Fragen, welche kaufmännische, gewerbliche oder industrielle Kenntnisse voraussetzen, ständige Beiräte aus den gedachten gewerblichen Kreisen eingesetzt werden.
- c) dass in die Kreis- und Provinzial-Ordnungen oder in die entsprechenden Verwaltungs-Ordnungen der Einzelstaaten, in Abänderung des jetzigen Zustandes, Bestimmungen aufgenommen werden, welche eine gerechte Vertretung von Gewerbe, Handwerk, Handel und Industrie sichern.
- d) dass das Wahlrecht für die Landtage (Zweiten Kammern) in allen Bundesstaaten jedenfalls den modernen Erfordernissen der direkten und geheimen Wahl entsprechen muss, um insbesondere die kleingewerblichen Kreise und das Handwerk bei der Stimmabgabe vor jedem unberechtigten Druck zu schützen.
- e) dass die Wahlkreise im Reiche und in den Bundesstaaten eine auch den Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie entsprechende anderweite Einteilung erfahren.
- f) dass auch den im Hansa-Bund vereinten Erwerbsgruppen, unbeschadet des den Landesherren zustehenden Ernennungsrechtes, ein gesetzliches Recht auf Sitz und Stimme in den ersten Kammern (auch im Preussischen Herrenhause) eingeräumt werde.
- II. Bei der Durchführung dieser Grundsätze wird der Hansa-Bund
- 1. die nationalen Interessen allen einseitigen gewerblichen Interessen bedingungslos voranstellen.
- Der Hansa-Bund wird daher für die Bewilligung derjenigen Mittel eintreten, welche im nationalen Interesse, also zur Sicherung unserer Gesamtwirtschaft nach Innen und unserer wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Machtstellung nach Aussen, notwendig sind, unter Beachtung der zur Erhaltung unserer finanziellen Kriegsbereitschaft erforderlichen Voraussetzungen und derjenigen Deckungsgrundsätze, welche in diesen Richtlinien sub III, Ziffer 2a, b und c festgestellt sind.
- 2. alle auf Erregung von Unzufriedenheit in den einzelnen Erwerbsgruppen sowie alle auf die Verschärfung der Klassengegensätze und auf die Vernichtung unserer konstitutionell-monarchischen Staatsordnung und unserer Wirtschaftsordnung gerichteten Bestrebungen mit aller Entschiedenheit bekämpfen und gleichzeitig die Voraussetzungen und Grundlagen dieser Bestrebungen, welche im schärfsten Gegensatz zu den Grundsätzen des Hansa-Bundes stehen, zu beseitigen versuchen, insbesondere durch Herbeiführung einer gerechten, d. h allen Erwerbsständen gleichermassen gerecht werdenden Politik auf sämtlichen Gebieten des Staatslebens.
- 3. ausschliesslich die gemeinsamen berechtigten Interessen und Forderungen der in ihm vereinten Erwerbsgruppen einschliesslich der Angestellten vertreten, fördern und vor Argriffen und Schädigungen schützen, nicht aber irgendwelche Sonderforderungen oder Sonderinteressen einzelner Erwerbsgruppen oder ihrer Angehörigen.
- Er wird jedoch im allgemeinen staatlichen und nationalen Interesse auf die tunlichste Ausgleichung oder Annäherung der verschiedenen in ihm vertretenen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Richtungen und Interessen hinwirken, um eine mittlere Linie zwischen den sonst zum Schaden der Gesamtinteressen und des Staates leicht auseinanderstrebenden Forderungen zu finden. Die Vermittlung in einzelnen konkreten Streitfragen wird der Hansa-Bund übernehmen, wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird. Im übrigen wird sich der Hansa-Bund in sozialpolitischen Fragen, unter Innehaltung strengster Neutralität, jeder Tätigkeit da enthalten, wo die Vertretung entgegengesetzter Interessen nach Obigem Sache der für diese Aufgaben bestehenden Sonderverbände sein muss.
- 4. seine Reihen jedem, gleichgültig, welcher bürgerlichen politischen Partei er angehört, und ohne Unterschied der religiösen Überzeugung oder des Geschlechts, offen halten, welcher durch seine Beitrittserklärung die Satzungen und die Richtlinien des Hansa-Bundes zu den seinigen macht, so dass insbesondere auch jede Austragung rein politischer oder konfessioneller Gegensätze oder Interessen dem Hansa-Bunde fernliegt.
- 5. daran festhalten, dass er selbst keine politische Partei ist und sich mit keiner identifiziert, da alle seinen Richtlinien zustimmenden Mitglieder der verschiedenen bürgerlichen politischen Parteien ihm angehören können, dass er vielmehr eine wirtschaftliche Vereinigung ist mit den durch ihre Richtlinien bedingten wirtschaftspolitischen Zielen. Behufs Erreichung dieser Ziele wird der Hansa-Bund gelegentlich der Wahlen die Aufstellung und Durchsetzung solcher – in erster Linie aus seinen eigenen Reihen zu entnehmender –
- 1. die nationalen Interessen allen einseitigen gewerblichen Interessen bedingungslos voranstellen.
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- Kandidaten der bürgerlichen politischen Parteien fördern, welche nicht nur behaupten, sondern auch die Gewähr dafür bieten, dass sie sich auch in ihrer parlamentarischen Tätigkeit für die praktische Durchführung dieser Richtlinien und für den Hansa-Bund mit Entschiedenheit einsetzen werden.
- III. Im einzelnen wird der Hansa-Bund eintreten:
- 1. Im Staatsleben:
- a) gegen die Gewährung von nicht durch das Gesamtwohl gebotenen Sondervorteilen oder Vorrechten an einzelne Stände oder Gesellschaftsklassen.
- b) für freie Bewegung und Entwicklung von Gewerbe, Handel und Industrie, also gegen unnötige Eingriffe, Verfügungen und Verordnungen von Staats- und Verwaltungsbehörden.
- c) für die praktische Durchführung und ausnahmslose Verwirklichung des (auch für die Stellung des erwerbstätigen Bürgertums im Staate entscheidenden) Grundsatzes, dass alle Staatsstellen ausschliesslich mit Rücksicht auf die persönliche Tüchtigkeit und Befähigung des Bewerbers vergeben werden dürfen.
- Zur Ermöglichung einer allgemeinen Durchführung dieses Satzes würden insbesondere die Stellen im auswärtigen Dienste des Reiches besser als bisher zu besolden sein.
- d) für Vereinfachung des Verwaltungsapparates und Verminderung des Schreibwerks in der Reichs-, Staats- und Kommunal-Verwaltung und in den Staats- und Kommunalbetrieben und für Übertragung aller Verfügungen und Eintragungen, welche eine juristische, technische oder staatswissenschaftliche höhere Vorbildung nicht mit Notwendigkeit erfordern, an die Gerichtsschreiberei oder Kanzlei; für eine weitere Berücksichtigung und raschere Erledigung der aus gewerblichen Kreisen an die Verwaltung und Gesetzgebung gestellten berechtigten Forderungen, insbesondere auf dem Gebiete der Handelspolitik, der Zoll-, Steuer- und Wasser-Gesetzgebung und der Genehmigung gewerblicher Anlagen; für eine umfassendere Beteiligung der kaufmännisch, gewerblich und technisch gebildeten Kreise an der Staats-Verwaltung; für eine dem heutigen Wirtschaftsleben angepasste Gestaltung des Unterrichts an unseren Volksschulen, gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, höheren Lehranstalten und Universitäten; für eine praktische Ausbildung und Fortbildung unserer Gerichts- und Verwaltungs-Beamten.
- e) für eine – auch mit Rücksicht auf die gewerblichen Interessen notwendige – grössere Selbständigkeit und Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, unter angemessener Beschränkung des Aufsichts-, Bestätigungs- und Verfügungsrechts der Vorgesetzten Verwaltungsstellen.
- 2. In der Finanzpolitik:
- a) für die Durchführung des Grundsatzes, dass vor Bewilligung der Staats-Ausgaben die Art der Deckung derselben feststehen muss, die nach den sub b–c verzeichneten Grundsätzen zu erfolgen hat.
- b) für eine gerechte, also auch eine etwa geringere Leistungsfähigkeit einzelner Erwerbsstände berücksichtigende Verteilung der Reichs- und Staatssteuern sowie der sozialen Lasten und für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Notstände, wie Streiks und Boykotts, bei der Einziehung der Steuern der gewerblichen Unternehmungen für das laufende Jahr.
- Vor allem aber:
- c) für eine gerechte Verteilung der direkten Steuern und Lasten unter sämtliche Erwerbsstände und unter die Einzelnen nach Besitz und Leistungsfähigkeit und für die Einführung sachgemäss auszugestaltender allgemeiner Besitzsteuern, wie einer Erbanfallsteuer, mit denjenigen Vorsichtsmassregeln, welche gegen eine unbegrenzte Erhöhung und eine die wirtschaftlichen Interessen schädigende Art der Einziehung geboten sind, und gegen das Herausgreifen einzelner Steuerobjekte in der Absicht oder mit dem Erfolg einseitiger Belastung einzelner Erwerbsgruppen.
- Zwecks gerechter Veranlagung der direkten Steuern für eine von der politischen Verwaltung völlig unabhängige Einschätzungsbehörde, in welcher alle gewerblichen Kreise, einschliesslich der Landwirtschaft, gleichmässig als mitentscheidende Faktoren vertreten sein müssen.
- 3. In der Verkehrspolitik:
- a) für die Leitung dieser Politik unter dem alleinigen Gesichtspunkt der Förderung des Verkehrs, also unter Zurückstellung einseitiger fiskalischer Interessen.
- 1. Im Staatsleben:
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- b) für eine den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende, durchgreifende und organische Verbesserung der bestehenden Verkehrswege, also in erster Linie der Eisenbahnen, der Wasserwege (Kanäle) und sonstigen Wasser-Bauten (Tal-Sperren).
- c) für eine den berechtigten gewerblichen Interessen, namentlich den Export-Interessen, entsprechende Ermässigung der Fernsprechgebühren, sowie der Post- und Telegraphen-Gebühren im Inland und im Verkehr mit dem Ausland, speziell für die Einführung eines internationalen auf einen möglichst niedrigen Satz zu bringenden einheitlichen Briefportos (Penny-Portos).
- d) für die Herstellung von Eisenbahn-Betriebsgemeinschaften und demnächst einer auf föderativer Grundlage beruhenden Reichseisenbahn-Gemeinschaft.
- e) für die Verfolgung einer die Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie ebenso wie die der Landwirtschaft berücksichtigenden Eisenbahn-Tarifpolitik.
- f) für die Durchführung eines auch den gewerblichen Interessen voll entsprechenden Kleinbahnnetzes.
- g) für eine den Interessen des Verkehrs entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel, Geleise, Stationsanlagen und Güterbahn-Anschlüsse.
- 4. In der Handels-, Gewerbe- und Zollpolitik:
- a) für den Abschluss solcher Handelsverträge, die auf einer gerechten Abwägung der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Interessen beruhen.
- Der Hansa-Bund wird auch bei der Vorbereitung der Handelsverträge und bei der Feststellung des Zolltarifs seiner oben (II, 2) bezeichneten allgemeinen Aufgabe nachkommen, zwischen den entgegenstehenden wirtschaftlichen Interessen und Richtungen als ehrlicher Makler zu vermitteln, unter voller Wahrung des notwendigen Schutzes jeder nationalen Arbeit, aber unter entschiedener Ablehnung einer weiteren Erhöhung der Agrarzölle und des sogenannten „lückenlosen Zolltarifes.“
- Der Hansa-Bund wird eintreten für hygienische und veterinärpolizeiliche Massregeln bei Einfuhr von Vieh und Fleisch, jedoch gegen jede missbräuchliche Anwendung solcher Massregeln zu anderen als den vom Gesetzgeber gewollten Zwecken.
- b) für die Unterlassung aller Massnahmen, welche die Entwickelung unserer Exportindustrie und unseres Exporthandels hemmen oder unterbinden, welche letzteren internationale Arbeit mit nationalen Zielen verrichten, da sie nach Lage der heutigen Verhältnisse zusammen mit der Landwirtschaft unserem starken Bevölkerungszuwachs Nahrung und Beschäftigung zu verschaffen haben und damit die Produktionskraft der produzierenden und die Kaufkraft der konsumierenden Bevölkerung, also gleichzeitig den inneren Markt, heben und die Absatz-Möglichkeiten auch des Mittelstandes und des Handwerks sowie den Gesamt-Wohlstand der Nation vermehren.
- Insbesondere wird der Hansa-Bund wirken für:
- eine energische und sachverständige diplomatische und konsularische Vertretung unserer kaufmännischen, industriellen und gewerblichen Interessen im Ausland;
- eine praktische Ausbildung und Fortbildung der zu dieser Vertretung ausersehenen Beamten und für eine den gewerblichen Gesamtinteressen entsprechende richtige Auswahl unserer Wahl-Konsuln im Ausland;
- eine dauernde und enge Fühlungnahme der Regierung mit den heimischen Export-Interessenten, welche ständig, auch ohne dass Handelsvertrags-Verhandlungen bevorstehen, über ihre Beobachtungen Wünsche und Beschwerden zu berichten hätten und für periodische Konferenzen unserer Regierungsvertreter mit den Vertretern aller mit uns im Vertragsverhältnis stehenden auswärtigen Staaten behufs Besprechung und Beseitigung der bei Ausführung der bestehenden Handelsverträge zutage getretenen Zweifel und Schwierigkeiten; endlich für:
- eine internationale Rechts-Ausgleichung auf dem Gebiete des Verkehrs in möglichst weitem Rahmen, insbesondere auf dem Gebiete der Wechsel und sonstigen Wertpapiere, sowie des Warenzeichen-, Patent- und Gesellschafts-Rechts;
- eine Erweiterung des internationalen Rechtshilfeverfahrens;
- die Aufnahme von Vorschriften über schiedsgerichtliche Erledigung von Zoll-Streitigkeiten in die bestehenden und neu abzuschliessenden Handelsverträge und
- die Schaffung eines internationalen Schiedsgerichts für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und ausländischen Staaten.
- Insbesondere wird der Hansa-Bund wirken für:
- a) für den Abschluss solcher Handelsverträge, die auf einer gerechten Abwägung der gewerblichen und der landwirtschaftlichen Interessen beruhen.
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- c) für alle positiven Massnahmen, welche geeignet sind, den gewerblichen Mittelstand, das Kleingewerbe, den Detailhandel und das Handwerk in ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit zu erhalten und zu heben, und zwar, behufs Milderung entgegenstehender Interessen und Ausgleichung unnötiger Härten und Schärfen, unter Mitarbeit auch der übrigen im Hansa-Bund vertretenen Erwerbsgruppen; ferner für alle Bestrebungen, welche auf eine Verbesserung des Kreditsystems, auf Beseitigung der Mängel des Submissionswesens und auf eine bessere und gründlichere Ausbildung der heranwachsenden Generation, namentlich auch in gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen, gerichtet sind.
- Der Hansa-Bund wird zu diesem Zwecke das auf S. 4 verzeichnete vorläufige Programm über die von ihm zu verfolgende Mittelstandspolitik, unter Mitwirkung der an seiner Zentrale errichteten Zentral-Ausschüsse für die gemeinsamen Interessen des im Hansa-Bund vereinigten Handwerks und Detailhandels, durchzuführen suchen.
- c) für alle positiven Massnahmen, welche geeignet sind, den gewerblichen Mittelstand, das Kleingewerbe, den Detailhandel und das Handwerk in ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit zu erhalten und zu heben, und zwar, behufs Milderung entgegenstehender Interessen und Ausgleichung unnötiger Härten und Schärfen, unter Mitarbeit auch der übrigen im Hansa-Bund vertretenen Erwerbsgruppen; ferner für alle Bestrebungen, welche auf eine Verbesserung des Kreditsystems, auf Beseitigung der Mängel des Submissionswesens und auf eine bessere und gründlichere Ausbildung der heranwachsenden Generation, namentlich auch in gewerblichen Fach- und Fortbildungsschulen, gerichtet sind.
- 5. In der Sozialpolitik:
- a) für die Sicherung der Zukunft und Erhaltung der Arbeitsfreudigkeit aller Arbeitnehmer notwendige Fortführung einer sozialen Gesetzgebung, welche auf die gemeinsamen berechtigten Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Vermeidung bureaukratischer Auswüchse, Rücksicht zu nehmen hat, deren Tempo, Inhalt und Kostenlast aber sowohl der Konkurrenzmöglichkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmarkt wie der inneren wirtschaftlichen Lage Rechnung tragen muss. (Im übrigen vgl. oben II, 2, Abs. 2 u. 3.)
- b) für internationale Vereinbarungen zur Erreichung einer tunlichst gleichmässigen Umfangs der sozialen Lasten;
- c) für einen wirksamen Schutz des für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) gleich unentbehrlichen Grundsatzes der Willens- und Gewerbe-Freiheit und für energische Bekämpfung des politischen und wirtschaftlichen Zwangs- und Racheboykotts.
- d) für die Anerkennung der Streik-Klausel bei Aufträgen des Staats und der öffentlichen Körperschaften.
- 6. Auf dem Gebiete der Staatsverwaltung:
- für Errichtung eines Reichs-Verwaltungsgerichts zur Entscheidung von Verwaltungsstreitsachen aus solchen Bundesstaaten, denen ein oberstes Verwaltungsgericht fehlt oder zur Plenar-Entscheidung in solchen Fällen, in denen eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts eines Einzelstaats sich in Widerspruch mit einer solchen des Reichsverwaltungsgerichts gesetzt hat, ferner zur Entscheidung von zweifelhaft oder streitig gewordenen, nicht durch Schiedsgerichte zu erledigenden Zollfragen.
- IV. Der Hansa-Bund wird ferner:
- 1. fortlaufende Aufklärung in allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch in den ländlichen Bezirken verbreiten über Stellung und Bedeutung von:
- Gewerbe, Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft, sowie der Angestellten dieser Erwerbsgruppen und des ländlichen und städtischen Haus- und Grundbesitzes
- im Staate und in der Gesamtwirtschaft; über ihre Ziele und Leistungen, über die ihnen auferlegen öffentlich-rechtlichen Steuern und Lasten, sowie über Inhalt und Charakter der für sie wichtigen Gesetze und Verordnungen.
- 2. mittels derartiger und weiterer Aufklärungsarbeit und mittels sonst geeigneter Massregeln (Hansa-Bund-Lehrgänge, Diskussionskurse usw.) das gewerbliche Bürgertum und damit das Bürgertum überhaupt überzeugen von der Pflicht tätiger Mitwirkung an den Aufgaben der Staats- und Selbstverwaltung, persönlicher Beteiligung an öffentlicher, kommunaler und parlamentarischer Tätigkeit und aktiver Teilnahme an den Wahlen; sowie von der unbedingten Notwendigkeit eines durch Disziplin, Solidarität und Opferwilligkeit zu betätigenden Standesbewusstseins und Bürgerstolzes.
- 3. für die Erhaltung und Belebung der staatlichen und persönlichen Verbindung der im Auslande lebenden Deutschen mit dem Vaterlande Sorge tragen, besonders auch durch weiteren Ausbau der bereits vom Hansa-Bund begründeten Auslandsabteilung.
- 4. seine Tätigkeit durch diejenigen innerhalb seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben erweitern, welche ihm von den einzelnen gewerblichen Gruppen und Vertretungen noch unterbreitet werden.
- Bei dieser sowie bei seiner gesamten Tätigkeit wird der Hansa-Bund davon ausgehen, dass er nur grosse Fragen, welche innerhalb seiner Zuständigkeit liegen, behandeln wird, und zwar unter ständiger
- 1. fortlaufende Aufklärung in allen Schichten der Bevölkerung, insbesondere auch in den ländlichen Bezirken verbreiten über Stellung und Bedeutung von:
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- Fühlung mit dem Deutschen Handelstag und den übrigen deutschen wirtschaftlichen Verbänden. Der Hansa-Bund ist davon überzeugt, dass die vorstehenden Richtlinien, da sie bestimmt und geeignet sind, den dringend notwendigen Frieden nach Innen, insbesondere zwischen den einzelnen im Hansa-Bund vertretenen Erwerbsgruppen untereinander und zwischen diesen und der Landwirtschaft, zu sichern, das wirtschaftliche Zukunftsprogramm des Deutschen Reiches werden muss, und dass es dessen Kraft und Ansehen nach Innen und Aussen stärken wird. –
Die Organisation des Hansabundes teilt sich in die Zentralleitung und die Unterabteilungen. Der Hansabund wird nach aussen und innen vertreten durch das Direktorium, hervorgegangen aus den Wahlen des Gesamtausschusses. Die Vertretung des Direktoriums erfolgt durch das Präsidium, das wiederum einen Teil seiner Befugnisse, im wesentlichen die laufende Verwaltung, der Geschäftsführung übertragen hat.
Die Organisation im Deutschen Reich ruht auf 26 Landes- und Provinzialverbänden, 35 Bezirks- und Kreisgruppen, 672 Ortsgruppen und 780 Vertrauensmännern an Orten ohne Ortsgruppen. Angeschlossen sind 893 selbständige Vereine und Verbände.
Die Arbeiten und Aufgaben des Hansa-Bundes umfassen das gesamte Gebiet der deutschen Volkswirtschaft, mit Ausschluss der Landwirtschaft, und greifen selbst in diese hinüber, sofern es sich um deren Beziehungen zu anderen gewerblichen Betrieben handelt (z. B. Innere Kolonisation als Mittel zur Steigerung der Viehhaltung).
Im einzelnen hat sich die bisherige Arbeit des Hansabundes auf nachfolgende Gebiete und Fragen erstreckt.
Im Interessenbereich der Angestellten: Gesetzentwurf über die Versicherung der Privatbeamten und Konkurrenzklausel; Mittelstandsfragen: Hebung des kleingewerblichen Kredits, Borgunwesen, Einziehungsämter, Diskontierung von Buchforderungen, Förderung der Kreditgenossenschaften; Konsumvereine und Beamtenkonsumvereine; Fragen des Detailhandels, unlauterer Wettbewerb, Sonderrabattwesen, Wanderlager, Bekämpfung des Kreditbetruges; Fragen des Handwerks, Stellung der Handwerkskammern, Gefängnisarbeit, Ausführung des II. Teils des Gesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforderungen in Ausnahmefällen, Befähigungsnachweis für das Baugewerbe, Reichshandwerksamt, Konkurrenz staatlicher und städtischer Betriebe; Submissionswesen; (der vom Hansabund aufgestellte Gesetzentwurf für das Submissionswesen beschäftigt z. Z. die XVL, Reichstagskommission); gewerbliches Bildungswesen, Ausbildung der Lehrlinge, Fortbildungsschulen, Weiterbildung des Kaufmanns; Fragen von Handel und Industrie: Wertzuwachssteuer, Telephongebührenordnung, Kurpfuschereigesetz, Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Zollvertrag mit Japan und Schweden; gemeinsame Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie: Kalenderreform, Reichsversicherungsordnung, Schiffahrtsabgaben, Verteuerung der Lebensmittel, Verwaltungsreform, Reichseisenbahngemeinschaft, Neueinteilung der Reichstagswahlkreise.
Sodann ist vom Hansabund ein statistisches Werk grossen Stiles herausgegeben worden, das die gesamten öffentlich-rechtlichen Belastungen von Gewerbe, Handel und Industrie auf steuerlichem, gewerbepolizeilichem und sozialpolitischem Gebiete umfasst, die erste derartige Publikation in Deutschland, die auf speziell hierfür gesammeltes, umfassendes, statistisches Material gestützt ist. Fernere Herausgaben des Hansabundes sind: „Des Kaufmanns täglicher Ratgeber“. „Handbuch wirtschaftlicher Vereine und Verbände des deutschen Reiches“. „Jahrbuch des Hansabundes für 1912, 1913“. Das Jubiläumswerk: „Die freiwilligen sozialen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen in Industrie, Handel und Gewerbe im Deutschen Reich“. „Die Monatsschrift“ (unentgeltlich an alle Mitglieder).
Endlich sorgen Hansabund-Lehrgänge in den einzelnen Ortsgruppen, sowie eine in populärem Tone geschriebene Bürgerkunde des Geschäftsführers des Hansabundes, Regierungsassessors Dr. Kleefeld, für die Verbreitung praktischer Kenntnisse unter dem gesamten gewerbtätigen Bürgertum in Sachen der Volkswirtschaft, der Staatenverfassung und der Staatsgeschichte. Der bürgerlicherseits bekundete Mangel an Teilnahme für die Vorgänge in der Wirtschaftspolitik beruht nicht zum mindesten auf der weit verbreiteten Unkenntnis gewerblicher Kreise über politisch wichtige Ereignisse und Tatsachen. Hier aufklärend zu wirken, die Bedeutung des [70] politischen Lebens und der Wirtschaftspolitik, die Notwendigkeit aktiver Betätigung des Bürgertums bei beiden in den weitesten Kreisen überzeugend zu verbreiten, den Sinn für die Tragweite von Gesetzen und parlamentarischer Arbeit überhaupt zu wecken und zu schärfen, ist eine noch auf lange hinaus an erster Stelle stehende Aufgabe des Hansabundes. Nur wenn die Zusammenfassung und Vorwärtsführung des deutschen Bürgertums unter wirtschaftlich einigenden Zielen, wie sie der Hansabund erstrebt, zustande kommt, wenn die Macht an Intelligenz, Unternehmungsgeist und Geld, die das deutsche Bürgertum repräsentiert, geschlossen auf dem wirtschaftspolitischen Kampfplatz in die Schranken tritt, nur dann ist ihm der Sieg gegenüber anderen mächtigen, nach Alleinherrschaft im Staatsleben ringenden wirtschaftlichen Tendenzen gesichert.