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Haan:Johann Paul Freiherr von Falkenstein

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Wilhelm Haan: Sächsisches Schriftsteller-Lexicon, Robert Schaefer’s Verlag, Leipzig 1875, S. XIV.
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GND-Nummer 116396245
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[XIV]

seit 1871 Minister des Königl. Hauses und Ordenskanzler, Königl. Sächs. Staats-Minister a. D., Ritter der K. S. Rautenkrone, Großkreuz des K. S. Verd.-Ordens, der Kaiserl. Oesterr. eisern. Krone, des Kais. Russischen St. Annen-Ordens 1. Cl., des Königl. Portug. Ordens N. S. da Conc. d. V. Vic.[1], des Sachs.-Ernest. Hausordens Großkreuz, des K. Bayerisch. Verd.-Ordens vom heil. Michael, des K. Oesterreich. Ludwig-Ordens, des K. Preuß. Rothen Adler-Ordens und des Großherzogl. Sachsen-Weimar. Falken-Ordens Großkreuz,

geboren zu Pegau, am 15. Juni 1801, besuchte die Klosterschule Roßleben und seit 1819 die Universität Leipzig, betrat 1823 den academ. Lehrstuhl um Vorlesungen über Pandecten, Institutionen, Rechtsgeschichte und sächs. Privatrecht zu halten. 1824 wurde er Oberhofgerichtsrath, 1827 Hof- und Justizrath in der Landesregierung, 1834 geheimer Regierungsrath im Ministerium des Innern. Als in demselben Jahre die Mittelbehörde ins Leben trat, wurde er Kreis-Director zu Leipzig, Bevollmächtigter bei der Universität und Vorsitzender des Consistorii daselbst. In den Jahren seiner diesfalsigen Stellung machte er sich (1839, 1840) hochverdient durch das Zustandekommen der Leipzig-Dresdener und Bayerschen Eisenbahn, wurde sodann 1844 Staatsminister des Innern, zog sich aber vom 8. März 1848 an bis 1850 ins Privatleben zurück, trat aber im letzt. Jahre als Präsident des Landes-Consistorii wieder in Staatsdienst und übernahm 1853 die Leitung des Ministerii des Cultus und öffentl. Unterrichts. Seine Treue gegen König und Vaterland bewährte sich besonders in den bewegten Zeiten der Jahre 1830 und 1866 – seine Verdienste um den Flor der Landesuniversität Leipzig durch Gewinnung hervorragender Lehrkräfte werden in den Annalen dieser Hochschule unauslöschlich verzeichnet sein. Im Jahre 1866 übernahm er den Vorsitz im Gesammtministerium, rief im Jahre 1871 die Landessynode ins Leben, nachdem im Jahre 1868 das Institut der Kirchen-Vorstände geschaffen worden war, trat am 1. October 1871 vom öffentlichen Staatsdienst zurück, indem ihm Se. Majestät der König das Ministerium des Königl. Hauses übertrug.


Abhandlung über den Beweis der Eigenthumsklage, (im Archiv für civilistische Praxis von Thibaut. 1827.)

Die Trennung der Justiz von der Verwaltung in unterster Instanz. Leipzig, 1862. Hirschfeld.

Ueber die Richtungen in der sächs. evangelisch-lutherischen Kirche. Von einem Staatsbeamten. 1857. (Zuerst in den Gelzer’schen Monatsblättern, dann separat gedruckt.)

Zur Characteristik König Johanns von Sachsen in seinem Verhältniß zur Wissenschaft und Kunst. Leipzig, 1874. Hirzel. 2. Aufl. Dresden, 1874. v. Zahn. 50 S. 16 Ngr. (Gedächtnißrede auf Veranlassung der Königl. Sächs. Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig.)

Anmerkungen (Wikisource)