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Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat

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Textdaten
Autor: Georg Rusam
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Titel: Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat
Untertitel:
aus: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte, Band 17, 1949, S. 46-57
Herausgeber: Verein für Bayerische Kirchengeschichte
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1949
Verlag: Verlag die Egge
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat (Fortsetzung)
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Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat.[1]
Von Kirchenrat Rusam, Ansbach.
 Unter der bezeichneten Überschrift hat Dr. Helmut Weigel in Erlangen im 1. Halbband des 16. Jahrgangs der Zeitschrift für bayrische Kirchengeschichte eine Abhandlung erscheinen lassen, die sich zunächst mit meinem Aufsatz im 68. Jahrgang des Historischen Vereins für Mittelfranken über die „Entstehung und Entwicklung der Urpfarrei Sachsen“ befaßte, im weiteren| aber das Problem der kirchlichen Organisation in ihren Anfängen an der mittleren Rezat zu lösen suchte. Er wandte dazu, wie er selbst sagte, eine „neuartige Arbeitsweise“ an im Gegensatz zu den bisherigen Methoden bei der Behandlung solcher Fragen. Die gleiche Arbeitsweise hatte er schon in einem ersten Artikel über „Siedlung und Kirche an der oberen Tauber im frühen Mittelalter“ im Jahrgang 14 und 15 dieser Zeitschrift angewandt, worauf er wiederholt Bezug nimmt. Als Resultat seiner Untersuchung glaubte er beidemale feststellen zu können, daß die bisherige Annahme von Urpfarreien, aus denen sich der kirchliche Organismus im Laufe der Jahrhunderte entwickelt habe, ein „Phantom“ sei. Der geschichtliche Verlauf habe vielmehr folgenden Gang genommen:[2]

 Zuerst die pippinisch-karlingische Fiskalpfarrei als Eigenpfarrei des Frankenherrschers auf Königsland;

 dann die spätkarlingisch-ottonische Eigenkirche des adeligen Grundherrn in der wirtschaftlich führenden Siedlung der Grundherrschaft, im 11. Jahrhundert umgeben von gleichfalls grundherrlichen Meierhof-Kapellen;

 weiter die auf dieser Grundlage von geistlichen Gewalten, Kloster, Stift oder Bischof, neu organisierte hochmittelalterliche Großpfarrei (10. bis 13. Jahrhundert);

 endlich die durch Zerschlagung der Großpfarrei im 14. Jahrhundert aufkommende Kleinpfarrei.

 Zu diesem Ergebnis gelangte er auf Grund besonderer Quellen:[3]

 a) der Bodenfunde aus prähistorischer Zeit und der dadurch erschlossenen Vorgeschichte;

 b) der Ortsnamen und der daraus abzulesenden historischen Siedlung, die ihrerseits aufs stärkste bedingt ist durch die Raumlage der Landschaft, durch deren Bodenbeschaffenheit und durch die vorgeschichtliche Siedlung;

 c) der Patroziniumskunde.

 Die kirchlichen Verhältnisse des 12.–14. Jahrhunderts dürfe man nicht in das 8.–9. Jahrhundert zurückprojizieren, da inzwischen die Klunyazensische Reformbewegung neu gestaltend eingegriffen habe. Darum müsse man Wege beschreiten, die unmittelbar bis in die Zeit der kirchlichen Anfänge zurückführten, und das seien – neben den spärlichen urkundlichen Nachrichten – die angeführten drei Wege.

 Dr. Weigel hat diese Forschungsmethode selbst als einen Versuch bezeichnet;[4] und er hat den Versuch gemacht mit dem vollen Rüstzeug wissenschaftlicher Kenntnisse, mit einer Fülle von Namen und Zahlen, Kombinationen und Schlüssen. Dergleichen Versuche mit neuen Arbeitsweisen sind notwendig, wenn die Wissenschaft gefördert und befruchtet werden soll, und müssen immer als dankenswert begrüßt werden. Sie bergen freilich auch die große Gefahr in sich, daß man dabei auf Irrwege gerät und Fehlschlüsse macht. Sie müssen deshalb stets überprüft werden. Die benützten Quellen sind nach ihrem Werte und ihrer Tragweite sorgsam abzuschätzen; es werden da und dort Einschränkungen vorzunehmen oder auch Ergänzungen beizubringen sein.

 Diesem Zwecke möchten die nachfolgenden Ausführungen dienen, und zwar lediglich für das Gebiet der mittleren Rezat, da mir für den oberen| Taubergrund die nötige unmittelbare Kenntnis fehlt, während ich auf Grund langjährigen Aufenthaltes an der Rezat eine eingehendere Einsicht in die Landschaft und ihre geschichtlichen Bedingtheiten gewonnen zu haben glaube. Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich das von Dr. Weigel bereits zutreffend Gesagte nicht noch einmal vornehmen und mich z. B. über die Zeit der Vorgeschichte, über die Deutung der Ortsnamen und ihr erstes urkundliches Vorkommen, auch über Patrozinien u. a. nicht weiter verbreiten; nur, wo ich Einwände zu erheben, Bedenken zu äußern, Berichtigungen anzumelden habe, werde ich entsprechende Ausführungen machen.

 Zunächst sollen die von Dr. Weigel angegebenen Quellen überprüft, dann die Siedlungsgeschichte eingehend gewürdigt und endlich Schlüsse auf die älteste kirchliche Organisierung gezogen werden.


A. Die Forschungsquellen.
1. Die Vorgeschichte.
 Von ihr hat Dr. Weigel ausführlich gehandelt, besonders auf Grund der von Gumpert herausgegebenen Abhandlungen über die gemachten Funde aus den verschiedenen Perioden der Vorzeit. Nur über die letzte vorgeschichtliche Zeit, aus der Funde fehlen, glaubte er eine Kenntnislücke annehmen zu sollen. Er ist der Meinung, daß auch da noch einzelne Siedler das Land bewohnt hätten. Unter Bezugnahme auf die beiden prähistorischen Niederlassungsgebiete im Umkreis von Ansbach und Windsbach spricht er geradezu den Satz aus[5]: „Irgendwie haben sich die Plätze dieser ,bach‘-Orte noch im 7. oder 8. Jahrhundert als besonders geeignet zur Ansiedlung empfohlen, vielleicht eben durch Fortdauer einer seit Jahrhunderten, wenn nicht länger, bodenständigen Bevölkerung“. Dieser Satz kann nicht als zutreffend anerkannt werden, nicht nur, weil keinerlei Beweis hiefür vorliegt, sondern vor allem aus rein geschichtlichen Erwägungen. Dr. Weigel muß selbst zugeben, dass der große Herzynische Wald, der sich ehedem über das ganze Keupergebiet erstreckte und der durch die bekannte Urkunde von 786 ausdrücklich bezeugt ist, damals nur für „Fischer und Jäger“ genügende Lebensbedingungen bot.[6] Fischer und Jäger richteten aber ihre Wohnstätten nach ganz anderen Gesichtspunkten ein als bäuerliche Siedler, die einen landwirtschaftlichen Hof bauen wollten. Diese suchten günstig gelegenes Ackerland und geeigneten Wiesenboden, um da möglichst mitten hinein ihre Wohn- und Betriebsstätten zu stellen; Jäger und Fischer aber brauchten nichts weiter als einen möglichst sicheren Wohnplatz, von dem aus sie Wald und Wasser bequem erreichen konnten. Nur die Nähe einer Quelle war für beide Teile die gleiche Lebensnotwendigkeit. Aber Quellen gibt es im Rezatgebiet so viele, daß die Wohnstätte eines Jägers oder Fischers durchaus nicht ausschlaggebend zu sein brauchte für die spätere Ansässigmachung eines Bauern. Beispielhaft ist hiezu die von Gumpert aus der Höhe über Eyb aufgedeckte vorgeschichtliche Wohnstätte. Ihre Lage an einem stillen auslaufenden Talwinkel neben einer Quelle entsprach so recht den Wünschen eines Fischers oder Jägers, da er rings von Wald umgeben war| und doch zu den beiden Gewässern der Rezat und des Eichenbaches nicht weit zu gehen hatte. Keinem Bauern aber wäre es je eingefallen, sich an dieser für die Anlage eines Hofes höchst ungünstigen Stelle niederzulassen.

 Gewiß können vorgeschichtliche Niederlassungen richtungweisend sein für eine geschichtliche Siedlung, aber nur dann, wenn schon in vorgeschichtlicher Zeit bäuerliche Betriebe dort gestanden sind. Wir dürfen da an alte Kulturlandschaften denken, wie an das Ries, das mittlere Altmühlgebiet, an den Aischgrund und an weite Teile von Unterfranken. Aber für unser Keuperland trifft das eben nicht zu. Darum können hier prähistorische Funde keinerlei Bedeutung für die in historischer Zeit erfolgte Besiedlung beanspruchen. Sie sind für das hohe Alter einer Ansiedlung nicht beweiskräftig, ebensowenig wie das Fehlen solcher Funde für jüngeres Alter. Letzteres hat Dr. Weigel übrigens selbst bei Kleinhaslach und Petersaurach als belanglos behandelt, während er es für den Bezirk um Sachsen als „kein günstiges Vorzeichen“ ansehen zu sollen glaubte.[7]

 Gleiches gilt von den vorgeschichtlichen Straßen oder Altwegen. Gewiß hat es solche gegeben, aber doch nur zwischen alten Kulturgebieten, wo ein gewisser Verkehr stattfand. Solche Altwege müssen sich dann auch durch Bodenfunde ausweisen, wie Waffen, Geräte, Gebrauchsgegenstände, Herdstellen und dergleichen. Hievon ist aber im Gebiet der mittleren Rezat bisher noch keine Spur gefunden worden. Weigel nimmt einen Nord-Südweg an, ausgehend von der Fliehburg auf dem Dillenberg bei Kadolzburg, über die Gegend von Dietenhofen und Warzfelden ziehend, bei Frankendorf das Zellbachtal überquerend, auf der Hochstraße zwischen Gebersdorf und Obereichenbach verlaufend, zwischen Eyb und Ansbach die Rezat überschreitend und zur Altmühlfurt bei Herrieden sich wendend. Auch wenn man den Dillenberg als altes Kulturzentrum annimmt, muß man doch fragen: Wohin sollen dann die prähistorischen Wanderer gezogen sein? Von Herrieden aus führt der gerade Weg nur in ein neues großes Waldgelände. Wollte man aber den Hesselberg und das Ries als Ziel nehmen, so geht der Weg weiter östlich viel näher und zugleich viel bequemer, da weniger Täler zu überqueren sind. Furten aber boten sich sowohl über die Rezat (Lichtenau, die Streitfurt zwischen Immeldorf und Schlauersbach, Windsbach usw.) als auch über die Altmühl (Grossenried–Ornbau, Gunzenhausen) in genügender Zahl dar. Die erwähnte „Hochstraße“ ist ein mittelalterlicher Verbindungsweg zwischen Ansbach und Kadolzburg, bezw. Fürth, und lief nicht über Frankendorf, sondern auf der abfallenden Höhe unmittelbar in den Haslachgrund. Von Frankendorf selbst wird später noch zu reden sein.

 Eine Ost–West-Fernstraße soll dann nach Weigel von der Rednitzfurt bei Stein ausgegangen sein, über Kleinhaslach und das Tal von Frankendorf, Weihenzell und Wernsbach zur Tauberfurt bei Rothenburg geführt haben. Aber ein Altweg durch das letztgenannte Tal war in vorgeschichtlicher Zeit und auch noch im Mittelalter eine Unmöglichkeit. Der schmale, von dem bald rechts bald links sich windenden Bache durchflossene, ehedem| reichlich versumpfte Talboden schloss von selbst jeden Durchgang aus. Der nach Norden rasch aus dem Tal ansteigende Berg verhinderte ebenso ein Vorwärtskommen, wie das nach Süden sich zwar sanfter erhebende, aber von einer Reihe von Seitenbächlein und Quellen durchschnittene, nasse Gelände. Weigel muß selbst zugeben, daß die beiden Altstraßen im Mittelalter „nie von Bedeutung“ gewesen seien, dass der eigentliche Ost–West–Verkehr sich vielmehr über die Höhe nördlich von Dietenhofen vollzogen habe. Letzteres ist gewiß richtig; dort haben wir eine ehedem viel befahrene Hochstraße. Aber es war eine mittelalterliche Straße; ob sie auch schon in vorgeschichtlicher Zeit benützt wurde, müßte erst untersucht werden.

 Eben weil enge Täler unpassierbar waren, gingen die Altstraßen stets über die Berghöhen hinweg. Nur wo die Täler sich weiteten und an ihren Rändern genügend trockenen Raum ließen, konnten die Wege durch sie hindurchgehen. Aber auch aus der Feststellung einzelner Hochstraßen kann noch lange kein Rückschluß auf vorgeschichtliche Wege gezogen werden, da es im Mittelalter eine Menge solcher Wege gab. So führte z. B. von Ansbach–Eyb eine Hochstraße über Untereichenbach dicht an Neukirchen vorbei nach Heilsbronn und über Gottmansdorf weiter nach Nürnberg. Selbst zwischen so benachbarten Orten, wie Ansbach und Lichtenau lief die Straße bis in die neue Zeit herein nicht im Rezattal, sondern über Kaltengreuth, Hirschbronn und Sachsen. Zwischen Zandt und Großbreitenbronn trafen sich nicht weniger als 5 Höhenwege, die einst Ansbach, Lichtenau, Obereschenbach, Gunzenhausen und Herrieden miteinander verbanden.

 Nach all dem Gesagten muß für das mittlere Rezatgebiet die Vorgeschichte als Quelle für die Siedlungsgeschichte und weiterhin für die kirchliche Organisation notgedrungen ausscheiden.


2. Die geschichtliche Siedlung.

 Daß die kirchliche Organisation in unserem Gebiete aufs engste mit der Siedlungsgeschichte zusammenhängt, leuchtet ohne weiteres ein. Denn die Kolonisten, gleichviel ob sie aus Franken, Schwaben oder Bayern kamen, waren doch bereits christianisiert, mochte auch ihr Christentum noch so mangelhaft und mit heidnischen Elementen durchsetzt sein. Sie waren nicht mehr Objekte der Mission, es war vielmehr nur noch für ihre kirchliche Betreuung zu sorgen. Das war nach der Anschauung der damaligen Zeit eine selbstverständliche Pflicht. Wo sich immer in einem bestimmten Umkreis eine größere Anzahl von Siedlern niedergelassen hatte, wurde von den beteiligten Herrschaften Vorsorge getroffen, daß ein Gotteshaus erbaut und die Kirche mit einem Priester besetzt wurde.

 Die Frage ist nur, wo sich zuerst ein größerer Kreis von Siedlern bildete und wer der verantwortliche Träger der Siedlung war, und weiterhin wie und durch wen sich der Ausbau der Siedlung vollzog. In diesem Sinne ist deshalb die Siedlungsgeschichte zu erforschen, damit sie Aufschluss über die erste kirchliche Organisation geben kann.

 Dr. Weigel hält sich zur Beantwortung dieser Fragen ausschließlich an die Ortsnamen (neben der hier auszuschaltenden Vorgeschichte).| Läßt sich dieser Standpunkt rechtfertigen? Wir nehmen beispielsweise die von Weigel so stark in den Vordergrund gerückten Orte, deren Namen auf „bach“ auslauten. Sagt er nicht selbst mit vollstem Recht von ihnen:[8] „bach“ und „ach“ kommen auf allen Stufen des Ausbaus vor, ganz früh und ganz spät?“ Darf man sie dann unbesehen alle in die erste Siedlungsperiode einreihen? Oder wir denken an die Orte auf –heim“, deren es 3 in dem von Weigel umrissenen Beobachtungsraum gibt. Sie sind alle drei mit Sachbezeichnungen zusammengesetzt: Claffheim mit dem Klaff (= Klapperkraut, wucherndes Unkraut)[9], Sauernheim mit saurem-sumpfigen Wiesenboden, Speckheim mit einer durch das Sumpfgelände bedingten Specke (= Knüppeldamm). Überall erscheint hier der Begriff „heim“ so abgeblaßt) daß er nur noch in der allgemeinen Bedeutung von Ort, Platz, Stätte gefaßt werden kann. Darf er so mit den typischen „heim“-Orten in Unterfranken oder auch im mittleren Altmühlgrund zusammengestellt und auf die gleiche Altersstufe versetzt werden? Ähnlich steht es mit den vereinzelt auftretenden Ortsnamen auf „ingen“ (Külbingen, Zellrüglingen), die weder gleichalterig noch gleichwertig mit den altschwäbischen „ingen“-Orten sind, vielleicht überhaupt nur ein sogenanntes falsches „ing“ enthalten. Vereinzeltes „hausen“ ist ähnlich zu würdigen (Schalkhausen). Kurz, wir stoßen überall auf größte Schwierigkeiten und Irrgänge, wenn wir uns nur auf die Form und Zusammensetzung der Ortsnamen stützen wollen.

 Gewiß kann uns die Gestalt der Ortsnamen vielfach Aufschluß geben über die Zeit der Siedlung und die Art derselben, häufig auch über den siedelnden Volksstamm und hin und wieder einmal über den Siedlungsherrn. Aber sie können das nur im Rahmen der Landschaft, in der sie stehen, und im Rahmen der allgemeinen Geschichte, darin sie auftreten. Niemals aber bieten sie uns ein Schema dar, nach dem wir sozusagen blindlings arbeiten könnten. Daraus ergibt sich die allgemeine Regel, daß wir zuerst die Landschaft und ihre Geschichte zu uns reden lassen müssen, ehe wir an die geschichtliche Einstufung der Orte und an die Wertung ihrer Siedlungsnamen herantreten. Eine durch keinerlei Vorurteil gebundene Stellungnahme ist darum bei der Siedlungsforschung von vornherein unbedingt geboten. Dr. Weigel deutet das selbst an, wenn er schreibt: „Die frühmittelalterlichen Besiedlungsvorgänge sind außer von der allgemeinen politischen Entwicklung auf das stärkste bedingt von der Raumlage der Landschaft, ihrer Bodenbeschaffenheit usw.[10]“ Gerade das letztere ist das Ausschlaggebende für die Besiedlung, die Bodenbeschaffenheit. Weigel hat das jedoch nicht weiter verfolgt, jedenfalls aus dem naheliegenden Grunde, weil ihm dazu die nötigen Unterlagen fehlten, die nur aus einer genauen Kenntnis der Ortslagen, ihrer Flurverhältnisse und der Bonität ihres Grund und Bodens gewonnen werden können. Hierüber wird deshalb vor allem bei der nachfolgenden Siedlungsgeschichte des mittleren Rezatgebietes zu handeln sein.

 Hier sei nur noch Eines betont: Es geht nicht an, den geschichtlich überlieferten Ortsnamen da und dort noch eine ältere Namensform unterzulegen, wenn keine urkundliche Beglaubigung oder sonst kein zwingender| Grund vorliegt. Lediglich um eines vorgefaßten Schemas willen kann und darf eine Veränderung nicht vorgenommen werden. So darf z. B. in dem Namen Dettelsau[11] das „au“ nicht in ein vermutetes älteres „bach“ unter Berufung auf ein Dettelbach in Unterfranken umgewandelt werden, umsoweniger als die Bezeichnung „au“ (= Aue, saftiger, guter Wiesgrund) sowohl als Flur, wie als Ortsname sehr häufig ist und gerade bei Dettelsau (alt und neu) eine solche Aue der Flur ihr charakteristisches Gepräge gegeben hat. Ähnlich verhält es sich bei (Wasser-)Mungenau. Ebensowenig können die beiden Orte Wattenbach und Büschelbach unter das Urteil gestellt werden, daß ihre „bach“-Endung „wohl durch Ausgleich entstanden“ sei anstelle eines früheren Namens auf „dorf“[12]. Auch dem Namen Frankendorf ein ursprüngliches Franken-„heim“ unterzuschieben unter Hinweis auf ähnliche Namen anderwärts[13], ist nicht zulässig, schon um deswillen nicht, weil der Ort das typische Gepräge eines alten „Dorfes“, d. h. eines ursprünglichen Einzelhofes, zeigt.

 Man wird sich überhaupt hüten müssen, fremde Siedlungsverhältnisse auf unsere Gegend zu übertragen. Was etwa in der Gegend des Untermains oder im oberen Taubergebiet zutreffen mag, kann für das Land um die mittlere Rezat durchaus unzutreffend sein. Jedes Land und jede Gegend hat ihr eigenes Gepräge und darum ihre eigene Siedlungsgeschichte, und gerade das Rezatgebiet wie überhaupt die ganze Keuperlandschaft besitzt eine ausgesprochene Eigenart. So kann z. B. die Siedlung Lengenfeld bei Neunkirchen nicht in Parallele mit Burglengenfeld in der Oberpfalz gestellt und daraus auf eine frühfränkische Niederlassung – wenn auch nur stillschweigend – geschlossen werden.[14] Oder wenn irgendwo ein Steinbach schon im 8. Jahrhundert vorkommt, so kann das nicht als ein Anzeichen gewertet werden, daß auch Steinbach unterhalb Ansbach in die gleiche Zeit fällt, was hier nach der ganzen Siedlungslage vollkommen ausgeschlossen ist.

 In solchem Sinne dürften die Untersuchungen über die Siedlungsgeschichte zu umschranken sein, damit sie nicht auf Irrwege geraten und zu falschen Schlüssen führen.


3. Die Patrozinienurkunde.

 Auch ihr kommt fraglos bei der Prüfung und Feststellung der kirchlichen Organisation in der Anfangszeit eine besondere Bedeutung zu. Man kann aus den überlieferten Kirchenheiligen mancherlei Schlüsse ziehen, vor allem auf das Alter der betreffenden Kirchen und Pfarreien. Dr. Weigel spricht aber mit gutem Grunde von einer „bedachtsam“ anzuwendenden Wissenschaft.[15] Das will sagen, daß die Patrozinienkunde nur im Zusammenhang mit anderen geschichtlichen Faktoren Bedeutung gewinnt, nicht aber für sich allein schon feste und bestimmte Aussagen zu machen geeignet ist.

 Das ist zunächst bei den schon in frühester Zeit auftretenden Kirchenpatronen zu beachten. Bei ihnen kann vielfach eine Blütezeit ihrer Verehrung festgestellt werden, wie z. B. bei St. Martin, der zur merowingischen| und frühkarolingischen Zeit der Nationalheilige der Franken war und dem die Franken überall, wo sie siedelten, vornehmlich ihre Gotteshäuser weihten. Martins Bedeutung ist in der Folgezeit zwar zurückgetreten, aber durchaus nicht erloschen. Immer wurden ihm Kirchen zum Schutze übergeben, nicht nur im Frankenlande, sondern weit darüber hinaus. Schon der Volksglaube und das Volksbrauchtum im Mittelalter, ja bis herein in unsere Zeit, legt Zeugnis von seiner hohen Verehrung ab. Zwar meint Dr. Weigel, daß wir davon ganz ungenügend unterrichtet seien, und daß die Seltenheit des Vornamens Martin im Mittelalter der Annahme eines verbreiteten und starken Martinskultus widerspräche;[16] allein die Wahl der Vornamen ging durchaus nicht gleichlaufend mit der Heiligenverehrung, sondern hing von der Familientradition, von der Patenschaft und nicht zum letzten von der Mode ab; auch ist die Annahme von Heiligennamen als Vornamen erst im späten Mittelalter recht in Gebrauch gekommen. Als Beleg für das fortgehende Kirchenpatronat St. Martins mag die Ostmark nördlich der Donau, das sog. Mühlviertel, dienen; dort ist erst vom 12. Jahrhundert ab kolonisiert worden, gleichwohl aber treffen wir als Kirchenpatron den hl. Martin neben anderen alten Patronen wie St. Peter und St. Stephan, und gleichzeitig neben den jüngeren Kirchenheiligen St. Nikolaus, St. Oswald, St. Veit u. a. Wir müssen schon damit rechnen, daß auch in unserer Gegend ein Martins-Patrozinium durchaus noch kein Beweis für eine altfränkische Kirchengründung ist, wenn nicht noch gewichtige andere Tatsachen dafür sprechen.

 In gleicher Weise ist das Patronat des hl. Petrus zu behandeln; es ist an keine bestimmte Zeit gebunden, sozusagen „zeitlos“, wie Weigel mit Recht sagt.[17] Dieselbe Stellung nimmt Johannes der Täufer ein, der nach Deinhardt „wohl im 9. und 10. Jahrhundert“ eine Blütezeit der Verehrung erlebte. Ob man in Anschluß an diesen Heiligen mit Weigel ein „Zweikirchensystem“ annehmen darf, einen Dualismus von Tauf- und Seelsorgekirchen, wird von Deinhardt und anderen bestritten.[18] Auch Stephan, der schon früh erscheint, ist erst im späteren Mittelalter recht populär geworden, wie man z. B. in der Pfarrei Sachsen feststellen kann. Andreas tritt um die Mitte des 8. Jahrhunderts auf, hat aber keine allzu große Verbreitung gefunden. St. Michael kommt zwar schon früh vor, sein Kultus gedieh aber erst später; als Totenführer wurde er gern in Friedhofskapellen verehrt.

 Zusammenfassend ist von den alten Kirchenheiligen, denen auch Maria zuzurechnen ist, zu sagen, daß sie nicht an die alte Zeit gebunden sind, sondern auch später immer wieder erscheinen, zum Teil sogar häufiger als im Frühmittelalter.

 Später auftretende Heilige sind der ritterliche Georg, der erst nach 800 allgemeiner bekannt wurde.[19] Dann Nikolaus, einer der Reformheiligen, der im 10. Jahrhundert aus dem Osten auf deutschen Boden verpflanzt wurde und im 11. Jahrhundert seine Blütezeit erlebte; Laurentius, der nach dem am Laurentiustage 955 errungenen Sieg auf| dem Lechfeld zu hohem Ansehen gelangte; Lambert, der uns in das 11. Jahrhundert weist; Moritz, von dem wir ebenfalls im 11. Jahrhundert besonders hören; St. Jakob, den man kaum vor dem 11. Jahrhundert ansetzen darf; St. Veit, Bartholomäus u. a., denen auch die weiblichen Patrozinien –, außer Maria – zuzuzählen sind. Alle die genannten Kirchenheiligen treten nicht vor einer gewissen Zeit in unserem Lande auf. Wo uns deshalb solche jüngere Heilige an einer Kirche begegnen, ist der Schluss nicht unberechtigt, daß man es mit einem erst später errichteten Gotteshause zu tun hat. Allerdings kann dabei der Einwand erhoben werden, dass ein Patroziniumswechsel stattgefunden habe. Dr. Weigel glaubt, daß dies öfters geschehen sei, besonders als Folge der von Klugny ausgegangenen kirchlichen Reformbewegung. So bei Windsbach und Burgoberbach. Allein auch hier muß nach dem Grundsatz verfahren werden, daß ein so wichtiger Vorgang entweder durch Urkunden belegt oder durch zwingende Tatsachen als wahrscheinlich erwiesen werden muß. Deinhardt[20] macht mit Recht darauf aufmerksam, daß der konservative Sinn der Kirche und des Volkes im allgemeinen ein Festhalten am Urpatrozinium gewährleistete, daß auch juristische Erwägungen eine erhaltende Kraft ausübten, da der Heilige der Kirche stets als der Besitzer und Sachwalter des Kirchengutes galt; ein Patroziniums-Wechsel sei darum stets als eine Ausnahme von der Regel anzusehen. Wo der Wunsch nach einem der jüngeren Heiligen auftauchte, wird man sich meist so geholfen haben, daß man zum alten Patron noch den Namen des neuen fügte, wie denn überhaupt Doppelpatronate nichts Seltenes waren. Als die Pfarrkirche zu Sachsen im Jahre 1323 nach dem Neubau des Chores neu geweiht wurde, geschah dies nicht mehr nur auf den Namen des ursprünglichen Heiligen St. Alban, sondern zugleich auf den Namen der hl. Jungfrau und des hl. Stephanus. So wird man den jüngeren Kirchenpatronen doch ein größeres Recht zugestehen müssen, als es angesichts der Möglichkeit eines Wechsels im Patrozinium zunächst den Anschein hat.

 Es dürfte bei der ganzen Frage der Anschauung des Staatsarchivrats Dr. Schöffel zuzustimmen sein, der in seinem Artikel über den Archidiakonat Rangau, worin er auch die Kirchenheiligen registrierte, erklärte: „Über die geringe geschichtliche Ergiebigkeit der Patrozinien an sich besteht kein Zweifel; da sie jedoch im Zusammenhalt mit anderen Erscheinungen landesgeschichtlichen Fragen durchaus dienstbar gemacht werden können – ich erinnere an die Frage der fränkischen Martinskirchen –, erschien ihre Aufnahme gerechtfertigt“.[21]


4. Vermögensrechtliche und Filialverhältnisse der Kirchen und Pfarreien.
 Dr. Weigel legt auf die Vermögensverhältnisse der Pfarreien keinerlei Gewicht, obwohl ich in meinem Aufsatz über die Urpfarrei Sachsen[22] diesen Punkt stark betont habe. Die Bezugnahme auf Filialverhältnisse lehnt er aus grundsätzlichen Erwägungen ab, da man diese nicht aus dem Hochmittelalter bis in das 8. oder 9. Jahrhundert rückwärts projizieren dürfe; denn es liege die einschneidende Reformbewegung der Klunyacenser| inmitten neben dem Verfall der königlich-fränkischen Staatsgewalt.[23] Anders urteilt Deinhardt, der gerade den Filialverhältnissen große Wichtigkeit beimißt.[24] Man muss in der Tat fragen, ob die genannte Reformbewegung wirklich so tief einschneidend war, daß sie nicht nur die Macht der kirchlichen Hoheitsträger (Bischöfe, Klöster) gegenüber dem vielfachen Unwesen der Eigenkirchen hervorragend stärkte, sondern auch auf die äußeren kirchlichen Verhältnisse, wie Pfarrzugehörigkeit, Pfarrechte und dergleichen umgestaltend einwirkte. Bei der Betrachtung vieler Zustände noch lange nach dieser Reformzeit gewinnt man den Eindruck, daß die Reformbewegung sich nicht, wenigstens nicht tiefer nach dieser Seite hin auswirkte. Wie hätte es sonst z. B. geschehen können, daß die mit Großhaslach gar nicht zusammenhängenden Orte um Reuth bei Neuendettelsau (Reuth, Moosbach, Wollersdorf, Triebendorf, Watzendorf, Mausendorf, Aich) trotz aller kirchlichen Schwierigkeiten und Beschwerden doch bis 1473 bei der Pfarrei Großhaslach verbleiben mußten, obwohl sie ganz nahe bei den Pfarreien Petersaurach, Neuendettelsau und Windsbach lagen. Es wurden da die offenbar aus ältester Zeit stammenden Parochialverhältnisse trotz der unhaltbaren Zustände aufrecht erhalten. Das berechtigt auch für andere alte filialkirchliche Zusammenhänge im allgemeinen gleiches Fortbestehen bis in spätere Zeit vorauszusetzen, solange nicht gewichtige geschichtliche Tatsachen dagegen sprechen.
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 Was die vermögensrechtlichen Verhältnisse betrifft, so ist daran zu erinnern, daß das Kirchenkapitular Ludwigs d. Fr. im Jahre 818/19 bestimmte[25]: Jedem Geistlichen an einer Eigenkirche ist eine ganze Hufe Land (unus mansus) nebst den Zehnten und Oblationen, dem Pfarrhaus, Kirchhof und Pfarrgarten ohne Entgelt, nur gegen Leistung des kirchlichen Dienstes zur Leihe zu geben. Die Bestimmung wurde 823/25 auch auf die bischöflichen Kirchen ausgedehnt. Den Zehnten, der ursprünglich eine freiwillige Leistung war, hatte schon Karl d. Gr. obligatorisch gemacht. Selbst den Königsgütern wurde seine Abgabe zur Pflicht gemacht, ja sogar den neubekehrten Sachsen auferlegt.[26] Die Zehnten sollten stets bestimmten Kirchen gehören und selbst dann dabei verbleiben, wenn eine neue Kirche im Raum der alten Parochie abgezweigt wurde. Letztgenannte Bestimmung wurde allerdings später abgemildert und dem Willen der Bischöfe anheimgestellt[27] Gewiß ließen es die Grundherren an der Durchführung dieser Bestimmungen bei den ihnen gehörigen Eigenkirchen und Eigenpfarreien oft sehr fehlen. Obwohl die Kirche erklärte, daß Zehnten in den Händen von Laien Sünde sei[28], glitt doch nur allzu oft dieser Einkommensteil der Kirche ganz oder doch teilweise in die Hände der weltlichen Herren hinüber, und auch die Klöster wußten davon nicht wenig an sich zu ziehen. Bekannt ist die Tatsache, daß im späteren Mittelalter Zehntrechte geradezu verkauft und gekauft werden konnten. Daraus erhellt, daß das Vorhandensein oder Fehlen von Zehntrechten bei einer Pfarrei in der Folgezeit keinen absolut sicheren Maßstab abgeben kann für die Verhältnisse bei der Gründung der Pfarrei. Immerhin darf auch hier ein starker Konservatismus mit in Rechnung gesetzt werden;| und wo sich alte Zehntrechte bei einer Pfarrei finden, können – wenigstens im Zusammenhalt mit den sonstigen geschichtlichen Tatbeständen – sehr wohl Schlüsse auf den Umfang der Pfarrei wie auch auf das Alter derselben gezogen werden. Das Umgekehrte kann geschehen, wo Zehntrechte mangeln, wobei allerdings besondere Vorsicht angebracht ist. Wo übrigens Zehntrechte in Abgang kamen, wurde meist in anderer Weise die Pfarrei schadlos gehalten, sei’s durch Darreichung von Getreide oder auch durch Geldbesoldung.

 Durch die Missalinstruktion von 802 war festgelegt worden, daß das Kirchengut bestimmungsgemäß zu erhalten sei, bei Strafe des Kirchenbannes.[29] Auch hiegegen ist gewiß viel gesündigt worden, freilich mehr in neuerer als in alter Zeit. Aber zumeist hat sich doch der als Dotation ausgeworfene Grund und Boden bei den Pfarreien erhalten. Wo ein großer Fundus vorhanden war, kann dieser Umstand gewiß als ein Zeichen hohen Alters gewürdigt werden; kleiner Fundus oder das Fehlen eines solchen sprechen für spätere Zeit, wobei aber immer die übrigen Tatbestände im Auge zu behalten sind.


5. Die Ausweitung des Untersuchungsgebietes.

 Es kann nichts dagegen eingewendet werden, wenn Dr. Weigel seine Untersuchungen über den Umfang der alten Pfarrei Sachsen hinaus ausdehnte und noch die umliegenden Gebiete, besonders den Aurach- und Bibertgrund, beizog. Jeder Forscher in Lokalgeschichte wird von selbst sein Auge stets auf die Gesamtgeschichte, sowohl der Landschaft wie des Reiches, gerichtet halten; denn nur aus der lebendigen Beziehung des Ortes und der Gegend zur näheren und ferneren Umgebung kann ein wahrheitsgetreues Bild des Zeitgeschehens innerhalb eines kleineren Rahmens gewonnen werden.

 Anderseits wird sich freilich der Lokalhistoriker immer bewußt bleiben müssen, daß jeder Lebensraum seine Sonderart in sich trägt, so daß er nicht ohne weiteres nach Analogie anderer Räume beurteilt werden darf. So begegnet schon die Beiziehung eines Teils des Altmühlgebietes zum Untersuchungsfeld des Rezatgrundes nicht unerheblichen Bedenken. Denn dort machen sich offensichtlich starke Einflüsse aus dem schwäbischen Stammlande geltend, wie man aus den Ortsnamen auf „weiler“, „wangen“, „ried“, „roth“ (statt „reuth“), dem häufigeren Auftreten von Namen auf „hausen“, „felden“, und anderem erkennt. Auch das Kloster Herrieden tritt dort in den Gesichtskreis. Vor allem aber überschreiten wir dorthin die Grenze zwischen dem Bistum Würzburg und dem Bistum Eichstätt, eine Grenze, die sich hier allem Anschein nach mit der politischen Scheide zwischen dem fränkischen Rangau und dem schwäbischen Sualafeld deckte. Diese Grenzlinie läuft zunächst annähernd auf der Wasserscheide zwischen Rezat und Altmühl ostwärts, geht jedoch dann weiter in der Richtung auf Windsbach, überschreitet kurz vor dieser Stadt die Rezat und wendet sich scharf nördlich, um das Flussgebiet der Schwabach zu umgehen und dieses mit seiner altschwäbischen Bevölkerung (Buchschwabach, Stadt Schwabach, Heilsbronn, Weißenbronn) beim Sualafeld und beim Bistum| Eichstätt zu belassen. Diese teils politische, teils kirchliche Grenzscheide macht manche Verhältnisse klar, die sonst unverständlich bleiben, so die Verhältnisse um Windsbach und talabwärts, die Verhältnisse um Petersaurach und Großhaslach. Auch der Blick in den mittleren und unteren Aurachgrund wird dadurch gehemmt, wenn auch die Siedlungsverhältnisse dort im großen und ganzen die gleichen waren wie die im Rezatgrund. Dagegen kann ohne weiteres Bedenken in das Biberttal hinübergegriffen werden, da das dortige Landschaftsbild und seine geschichtlichen Zusammenhänge nicht anders gestaltet sind wie im mittleren Rezatgrund, und der Einfluss des letzteren ohnehin tief in das Einzugsgebiet der Bibert bis nahe an den Fluß hinreichte.



  1. Von der benützten Literatur nenne ich besonders:
    Weigel Helmut, Siedlung und Kirche an der oberen Tauber im frühen Mittelalter. Zeitschrift f. bayr. Kirchengeschichte, Jahrg. 14, S. 59 ff, S. 159 ff; Jahrg. 15, 7 ff. (zitiert: Weigel).
    Weigel Helmut, Grundlagen und Anfänge kirchlicher Organisation an der mittleren Rezat. Ztschr. f. bayr. K. Gesch., Jahrg. 16, 1 ff. (zit. Weigel).
    Hauck Albert, Kirchengeschichte Deutschlands I 1887, II 1890, III 1896, IV 1903 (zit. Hauck).
    Realencyklopädie für prot. Theologie und Kirche, Leipzig, 3. Aufl. (zit. R.-E.).
    Muck Georg, Geschichte von Kloster Heilsbronn, I–III. Nördlingen 1879, 1880 (zit. Muck).
    Schornbaum Karl, Archivinventare der evangelischen mittelfränkischen Pfarreien des ehemaligen Konsistoriums Ansbach. Würzburg 1929. (Alle einschlägigen Patrozinien sind daraus entnommen.)
    Deinhardt Wilhelm, Frühmittelalterliche Kirchenpatrozinien in Franken. Nürnberg 1933. (zit. Deinhardt.)
    Schöffel Paul, Der Archidiakonat Rangau am Ausgang des Mittelalters. Im Jahrbuch für Fränkische Landesforschung, Band 5. Erlangen 1939. (zit. Schöffel.)
    Bayer Adolf, Pfarrei und Kirche St. Johannis zu Ansbach im Mittelalter. Im 67. Jahresbericht des Hist. Vereins f. Mittelfranken. Ansbach 1937. (zit. Bayer.)
    Bosl Karl, Die Reichsministerialität als Träger staufischer Staatspolitik in Ostfranken und auf dem bayer. Nordgau. Im 69. Jahresbericht des Hist. Ver. f. Mittelfr. Ansbach 1941. (zit. Bosl.)
    Rusam Georg, Entstehung und Entwicklung der Urpfarrei Sachsen b. Ansbach. Im 68. Jahresbericht des Hist. Ver. f. Mittelfr. Ansbach 1939. (zit. Rusam.)
    Dinklage Karl, Die Besiedlung des Schwabacher Landes in karolingischer Zeit. Jahrbuch f. Fränk. Landesforschung, Band 6/7. (zit. Dinklage.)
    Staatsarchiv Nürnberg Rep. 165a, Nr. 34 (Besitzverhältnisse des Gumbertusstiftes, Zehntrechte u. a.).
    Landeskirchl. Archiv Nürnberg, Akten des markgräfl. Konsistoriums Ansbach, Nr. 366, 368, 424a, 425 u. a.; Akten d. bayr. Kons. Ansbach 5341, 5344, 5350, 5001, 5002, 4985, 4989, 4990, 4991 u. a.
  2. Weigel 15, 36.
  3. Ebda. 16, 3.
  4. Ebda. 15, 36
  5. Weigel 16, 8.
  6. Ebda. 16, 7.
  7. Weigel 16, 16.
  8. Weigel 14, 77.
  9. J. A. Schmeller, Bayer. Wörterbuch I., 1326.
  10. Weigel 16, 3.
  11. Weigel 16, 11.
  12. Weigel 16, 14.
  13. Weigel 16, 15.
  14. Weigel 16, 12.
  15. Weigel 14, 167.
  16. Weigel 16, 23.
  17. Siehe auch Deinhardt 38.
  18. Deinhardt 91 f.
  19. Hauck II, 686.
  20. Deinhardt 3.
  21. Schöffel, 133.
  22. Rusam 1 ff.
  23. Weigel 16, 1 ff.
  24. Deinhardt 3.
  25. R. E. 15, 16.
  26. R. E. 21, 633.
  27. Hauck II, 739.
  28. R. E. 21, 634.
  29. R. E. 23, 369 ff.