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Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche/14. Kapitel

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« 13. Kapitel Nikolaus Hunnius
Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche
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Das vierzehnte Kapitel.
Diejenigen, welche den gnädigen Willen Gottes nicht von sich stoßen, sondern erkennen, mit rechtem Glauben annehmen, und darinnen bis an’s Ende beharren, die hat Gott von Ewigkeit zum ewigen Leben verordnet, aus dem menschlichen Geschlecht erwählet, und beschlossen, sie zur Seligkeit zu bringen; die aber nicht glauben oder vom Glauben wieder abweichen, die hat er nicht erwählet, sondern in ihrem sündlichen Zustande verbleiben lassen, darinnen sie ewig verloren werden.

 302. In diesem Kapitel haben wir nun zu betrachten Gottes Gerichtswillen, nach welchem etliche Personen mit Glauben seine Gnade angenommen, andere aber verworfen haben. Dieser Wille ist ein zweifacher 1) der gnädige und 2) der ernstliche.

 303. Wir betrachten aber hier der Menschen Gehorsam und Ungehorsam, nach welchem Gottes Gerichtswille widerfährt, nicht wie sich derselbe in der Zeit beweiset, sondern wie Gott ihn von Ewigkeit her gesehen hat, weil ihm alles Zukünftige eben so bekannt ist, als ob er es gegenwärtig anschauete. Demnach hat er von Ewigkeit gewußt, welche im Unglauben absterben, oder welche an seinen Sohn glauben und im Glauben bis an ihren Tod verharren werden, und deswegen jene in ihrem Unglauben, und also in seinem Gerichte, das er über alle Unbußfertige und Ungläubige gesprochen hat, verbleiben läßt, diese aber zum ewigen Leben verordnet und erwählet. Diese Handlung Gottes wird in der Kirche die Gnadenwahl genannt.

|  304. Damit aber dieser hohe Artikel von Gottes gnädigem Gerichtswillen recht verstanden werde, müssen wir folgende sechs Punkte recht betrachten: 1) Was Gnadenwahl für ein Name sei? 2) Was die Gnadenwahl sei? 3) Wann diese Gnadenwahl geschehen? 4) Wozu Gott die Auserwählten durch die Gnadenwahl verordnet habe? 5) Was er in derselben eigentlich angesehen habe? 6) Welche Menschen er auserwählt habe?

 305. Was Gnadenwahl für ein Name sei? Die h. Schrift gebraucht diesen Namen selbst. St. Paulus nennt sie die Wahl der Gnaden; Röm. 11, 5. „Der Herr Christus eine Wahl;“ Matth. 20, 16. „Viele sind berufen, aber wenige sind auserwählet.“ Ephes. 1, 4. „Gott hat uns erwählet, ehe der Welt Grund gelegt war.“ Röm. 8, 33. „Wer will die Auserwählten Gottes beschuldigen?“ Sie heißt eine Wahl, weil sich allein etliche der göttlichen Gnade theilhaftig machen, die Gott dann zu seinen Kindern und Erben aus dem ganzen Haufen des menschlichen Geschlechts ausgelesen hat.

 306. Was die Gnadenwahl sei? Sie ist der göttliche Rathschluß, nach welchem Gott von Ewigkeit her, aus lauter Gnade und Barmherzigkeit, in seinem Sohne Jesu Christo diejenigen zum ewigen Leben verordnet hat, von welchen er vorhergesehen hat, daß sie in dem Glauben an Christum bis an ihr Ende beharren werden.

 307. Wenn diese Gnadenwahl geschehen sei? Sie ist von Ewigkeit geschehen, wie die Schrift klar anzeigt Ephes. 1, 4. „Gott hat uns| vom Anfang erwählet zur Seligkeit.“ 2 Timoth. 1, 9. „Gott hat uns selig gemacht nach seinem Vorsatz und Gnade, die uns gegeben ist in Christo Jesu vor der Zeit der Welt.“ Ist die Gnadenwahl vom Anfang, ehe der Welt Grund geleget war, und vor der Zeit der Welt geschehen, so ist sie nicht in der Zeit, sondern von Ewigkeit geschehen.

 308. Wozu Gott die Auserwählten durch die Gnadenwahl verordnet habe? Gott hat sie verordnet zu seiner Gnade, 2 Timoth. 1, 9., daß sie dieselbe völlig und ewig genießen sollen; zu seiner Kindschaft, Ephes. 1, 5.; zum Ebenbilde seines Sohnes, Röm. 8, 29., „welche er zuvor versehen hat, die hat er auch verordnet, daß sie gleich sein sollten dem Ebenbilde seines Sohnes;“ zur Gerechtigkeit und ewigen Herrlichkeit, Röm. 8, 30., „welche er verordnet hat, die hat er auch berufen, welche er aber berufen hat, die hat er auch gerecht gemacht, welche er aber gerecht gemacht hat, die hat er auch herrlich gemacht;“ zur Seligkeit, 2 Thess. 2, 13.

 309. Was Gott in der Gnadenwahl eigentlich angesehen habe? Wo eine Wahl ist, da wird einer dem andern vorgezogen, wie denn auch hier geschieht. Es ist aber zu erwägen, wie es komme, daß Gott nicht alle, sondern nur etliche Menschen zum ewigen Leben verordnet habe. Entweder hat Gott aus seinem bloßen Rath und bloßem Wohlgefallen etliche zum Leben verordnet und die andern aus seinem bloßen Wohlgefallen zur Verdammniß verstoßen; oder er hat in dem einen etwas gefunden, das ihn bewogen hat, diesen zu erwählen, in dem andern| aber solches nicht gefunden, und ihn um dieses Mangels willen zum Leben nicht verordnet.

 310. Da hierüber die Gedanken der Menschen verschieden sind, so ist zu betrachten: Was Gott in diesem Werke nicht angesehen habe, und dann: Was er eigentlich in den Auserwählten angesehen, und weßwegen er sie den andern also weit vorgezogen habe.

 311. Das Erste betreffend ist zu bemerken: daß Gott nicht aus bloßem Rathe, und nur darum, weil es ihm so gefallen hat, etliche wenige erwählet, den größten Haufen der Menschen aber zur Verdammniß verstoßen habe. Denn

 a) solches stimmt mit der großen Leutseligkeit und Freundlichkeit unsres lieben Gottes überein, als der nicht will den Tod des Gottlosen, nicht will, daß Jemand verloren werde, sondern will, daß allen Menschen geholfen werde. Dieß gibt nun aber folgenden Schluß: Gegen wen Gott also gnädig gesinnt ist, daß er seinen Tod und sein Verderben nicht will, vielmehr aber will, daß ihm geholfen werde, den hat er nicht aus bloßem Rath und allein darum, weil es ihm so gefallen hat, von der ewigen Seligkeit verstoßen; worauf ferner folgt: in der Gnadenwahl sehe Gott nicht einzig auf seinen bloßen Willen und sein bloßes Wohlgefallen.

 312. b) Gott hat uns erwählet in Christo, Ephes. 1, 3. 4. „Gott hat uns gesegnet in himmlischen Gütern durch Christum, wie er uns denn durch denselben erwählet hat u. s. w.“ Daraus wird also geschlossen: Wen Gott durch Christum und in Christo erwählet, den| erwählet er nicht aus bloßem Rath und Willen, da ja das Wort „durch Christum“ anzeigt, daß uns diese Gnade durch Christi Amt und Verdienst widerfahren sei, wie 2 Timoth. 1, 9. erklärt wird: „Gott hat uns selig gemacht nach seinem Vorsatz und Gnade, die uns gegeben ist in Christo Jesu vor der Zeit der Welt.“ Das Wort „in Christo“ weis’t uns auf den Glauben, denn durch diesen sind wir in Christo, und er in uns, Ephes. 3, 17. Nun hat aber Gott uns erwählet in Christo und durch ihn, darum hat er uns nicht aus seinem bloßen Rath und Wohlgefallen erwählet;

 313. c) wir sind nach der Vorsehung Gottes erwählet; Röm. 8, 29. „Welche er zuvor versehen hat, die hat er auch verordnet.“ 1 Petri 1, 1. 2. „Den Erwählten nach der Vorsehung Gottes des Vaters.“ Daraus folgt der Schluß: Wen Gott erwählet hat, nachdem er ihn zuvor versehen und erkannt hat, den erwählt er nicht aus bloßem Rathe, sondern nach dem, was er an ihm gefunden hat und ihm gefällig gewesen ist. Nun erwählet Gott, nachdem er zuvor gesehen alle die, welche er erwählet, darum hat er keinen aus bloßem Rath, sondern nach dem, was er an ihm gefunden hat und ihm gefällig gewesen ist, erwählet.

 314. Hier ist für’s Zweite zu merken, daß Gott nicht angesehen habe der Menschen Tugend, eigene Frömmigkeit und gute Werke, als ob er, nachdem etliche derselben viel gethan und großes Verdienst bei ihm erlangt hatten, diese darum zum ewigen Leben erwählet, die andern aber, welche nicht solche Tugend an sich haben, noch dergleichen Werke gethan,| deßhalb von der ewigen Seligkeit verstoßen hätte. Denn sonst müßte

 a) dieser Rathschluß Gottes eine verschuldete und verdiente Wahl sein, und wäre keineswegs eine Gnadenwahl.

 315. b) Das ganze Werk unser Seligkeit beruht allein auf Gottes Gnade, nicht aber auf unsrer eignen Frömmigkeit, nach Verdienst unsrer Werke, Ephes. 2, 8. 9. „Aus Gnaden seid ihr selig worden durch den Glauben, und dasselbe nicht aus euch, Gottes Gabe ist es, nicht aus den Werken, auf daß sich nicht Jemand rühme.“ Tit. 3, 4. 5. „Es ist erschienen die Freundlichkeit und Leutseligkeit Gottes unsers Heilandes, nicht um der Werke willen der Gerechtigkeit, sondern nach seiner Barmherzigkeit macht er uns selig.“ Ist nun das ganze Werk unsrer Seligkeit allein aus Gnaden, und nicht aus unsrer Frömmigkeit noch Verdienst, so ist auch die Gnadenwahl allein aus Gottes Gnade, also nicht aus unserm Verdienst.

 316. c) Von dieser Wahl und Ordnung der Kinder Gottes zum ewigen Leben wird auch gelehrt, daß sie nicht aus den Werken, sondern allein aus göttlicher Gnade herkomme, 2 Timoth. 1, 9. „Gott hat uns selig gemacht, nicht nach unsern Werken, sondern nach seinem Vorsatz und Gnade, die uns gegeben ist in Christo Jesu, vor der Zeit der Welt.“ Ephes. 1, 5. 6. „Gott hat uns verordnet zur Kindschaft gegen ihn selbst durch Jesum Christ, nach dem Wohlgefallen seines Willens, zu Lobe seiner herrlichen Gnade, durch welche er uns hat angenehm gemacht in dem Geliebten.“ Nachdem der Apostel Römer 11. diese Lehre berührt hatte, schließt er dieselbe V. 35. mit den| Worten: „Wer hat ihm etwas zuvorgegeben, das ihm werde wieder vergolten?“ Und im 5. und 6. Vers setzt er hierinnen Gnade und Werke gegen einander und zwar dergestalt: „Also geht’s auch mit diesen Ueberbliebenen nach der Wahl der Gnaden; ist’s aber aus Gnaden, so ist’s nicht aus Verdienst der Werke, sonst würde Gnade nicht Gnaden sein; ist’s aber aus Verdienst der Werke, so ist die Gnade nichts, sonst wäre Verdienst nicht Verdienst.“

 317. Für’s Andere muß man, wie oben §. 310. gemeldet worden ist, auch wissen: Was Gott denn in der Gnadenwahl angesehen, und was ihn bewogen hat, den einen vor dem andern vorzuziehen, etliche zu erwählen, andere nicht zu erwählen. Hier ist zu bemerken, daß

 a) Gott in der Gnadenwahl einzig und allein Christum Jesum angesehen hat, wofür die angeführten Schriftzeugnisse sprechen, Ephes. 1, 4. 5. 2 Timoth. 1, 9. – Durch Christum werden die Menschen mit Gott wieder versöhnt (2 Corinth. 5, 19.) „Die Gnade ist durch Jesum Christum worden,“ Joh. 1, 17. So hat uns Gott ihm selber angenehm gemacht in dem Geliebten (d. i. in seinem Sohn) Ephes. 1, 6. „Es ist in keinem Andern Heil, auch kein andrer Name den Menschen, darinnen wir sollen selig werden, ohne in dem Namen Jesu.“ Apost. Gesch. 4, 12.

 318. b) Gott in der Gnadenwahl auf Jesum Christum gesehen hat nicht in so fern, als er für alle Menschen gelitten und deren Sünde gebüßt hat. Denn dießfalls| sind alle Menschen gleich und ist da kein Unterschied noch Wahl zwischen ihnen anzustellen, weil Christus Aller Sünde getragen hat. So ist auch zu merken, daß

 319. c) Gott in der Gnadenwahl gesehen hat auf Jesum Christum, wie er von den Menschen angenommen wird. Denn wem Gott eine besondere Gnade erweis’t, in der er seine völlige Liebe sehen läßt, und bezeugt, wie er demselben allerdings versöhnet sei, der hat gewiß den Herrn Christum (der ihn versöhnt und zu Gnaden gebracht hat) auf- und angenommen, durch welchen er nicht nur dem Verdienste nach, sondern, auch in der That versöhnt ist. Da nun die Gnadenwahl ein solches Werk Gottes ist, in dem er seine völlige Liebe gegen die, welche er erwählet, sehen läßt, und bezeugt, daß ihm diese allerdings versöhnet seien, so folgt, daß die, welche Gott erwählet, den Herrn Christum, den Gnadenthron, auf- und angenommen haben.

 320. d) Ferner ist zu merken, daß der Herr Christus von den Menschen nicht anders angenommen wird, als durch den Glauben. Was der Glaube sei, wird hernach dargethan werden; jetzt ist genug, zu wissen, daß er sei eine Zuversicht, mit der ein Jeglicher für sich gewiß dafür hält, daß Gott ihm gnädig sei, die Sünden erlassen habe, und ihn zum Erben des ewigen Lebens aufnehmen wolle, weil sein geliebter Sohn seine Sünden an seinem Leibe getragen, gebüßt und ihn mit seinem Blute so gereinigt hat, daß er, mit Gott versöhnt, in aller Zuversicht zu ihm treten dürfe. Wer ein solches Vertrauen hat, der faßt damit die göttlichen gnädigen Verheißungen, sammt dem ganzen Verdienst des Herrn Christi, und macht| sich solches alles zu eigen. Das ist der Glaube, durch welchen Christus in unsern Herzen aufgenommen wird, und darinnen wohnet, Ephes. 3, 17., und darum spricht die Epistel Hebr. 11, 6.: „Ohne Glauben ist’s unmöglich, Gott gefallen.“ Durch Unglauben aber wird der Mensch ausgestoßen, wie Paulus und Barnabas zu den verstockten und halsstarrigen Juden zu Antiochia sprachen: „Euch mußte zuerst das Wort Gottes gesagt werden; nun ihr es aber von euch stoßet, und achtet euch selbst nicht werth des ewigen Lebens, siehe, so wenden wir uns zu den Heiden.“ Apostelgesch. 13, 46.

 321. So hat demnach e) Gott in der Gnadenwahl angesehen, daß in etlichen Menschen der Herr Christus mit seinem Verdienst und erworbenen Gerechtigkeit wohnet, und weil diese ihm völlig versöhnt sind, hat er sie zum ewigen Leben erwählet; dagegen hat er angesehen, daß in etlichen Menschen kein Glaube, also Christus durch Unglauben von ihnen ausgestoßen sei, und sie seiner Gerechtigkeit und seines Verdienstes nicht theilhaftig, nachmals in ihren Sünden stecken und den göttlichen Zorn auf sich haben, der über ihnen bleibt, und deßwegen hat er sie außer Christo befunden und also zum Leben nicht erwählt.

 322. Dieß macht dann den Unterschied zwischen denen, welche Gott auserwählt, und denen, welche er nicht erwählt, weil etliche in, etliche außer Christo sind, etliche glauben, etliche nicht glauben, gleichwie eben dieß diejenigen unterscheidet, welche selig, und welche verdammt werden. Joh. 3, 18. „Wer an den Sohn glaubt, der wird nicht gerichtet, wer| aber nicht glaubt, der ist schon gerichtet.“ V. 36. „Wer an den Sohn glaubt, der hat das ewige Leben, wer dem Sohn nicht glaubt, der wird das Leben nicht sehen, sondern der Zorn Gottes bleibt über ihm.“

 323. f) So hat Gott in der Gnadenwahl gesehen auf der Menschen Glauben, daß er die Gläubigen erwählet, und die Ungläubigen nicht erwählet. Nicht aber, als ob der Glaube für sich dem Menschen eine solche Würdigkeit gäbe, die Gott zu diesem Gnadenwerk bewege und um derselben willen er Jemanden erwähle, sondern sofern der Glaube das Mittel ist, durch welches der Herr Christus mit den Menschen verbunden ist und dadurch ihnen seine Unschuld, Gerechtigkeit und Verdienst (auf welche in der Gnadenwahl eigentlich gesehen wurde) gegeben und zugeeignet wird. Nicht anders, als wie uns Gott durch den Glauben rechtfertigt und selig macht, da er nicht um des Glaubens und seiner Würdigkeit willen jemand gerecht oder selig macht, sondern durch den Glauben, sofern er des Herrn Christi Verdienst und Gerechtigkeit ergreift, um derentwillen er gerecht und selig gemacht wird.

 324. So hat auch g) Gott in der Gnadenwahl den Herrn Christum angesehen, wie er durch den Glauben nicht nur in der Menschen Herzen wohnt, sondern auch bis an ihr Ende und die Zeit ihres Abschieds darinnen bleibt und verharrt. Denn, wie die Seligkeit allein denen verheißen ist, die in ihrem Glauben bis an’s Ende beständig verharren, also hat auch| Gott allein die, welche er zuvor gesehen, daß sie in ihrem Glauben bis an’s Ende verharren würden, zum ewigen Leben verordnet, nach dem Wort des Herrn Christi, Matth. 10, 22. „Wer bis an’s Ende beharret, der wird selig.“ Da hingegen die, welche von dem seligmachenden Glauben abfallen, eine weit schwerere Verdammniß als andere empfangen werden, und ihnen der Glaube, den sie eine Zeitlang gehabt haben, nichts nütze, sondern das Letzte mit ihnen ärger worden ist, als das erste; ja es wäre ihnen besser, daß sie den Weg der Gerechtigkeit nicht erkannt hätten, denn daß sie ihn erkennen und sich von dem h. Gebot kehren, das ihnen gegeben ist, 2 Petr. 2, 20. 21.
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 325. Endlich ist dabei zu wiederholen, was bei dem dritten Punkt gemeldet worden ist: die Gnadenwahl sei vor Erschaffung der Welt und von Ewigkeit her geschehen, da noch kein Mensch, also auch kein Glaube desselben, so wie auch Christi Verdienst in der Wirklichkeit noch nicht gewesen ist, demnach alles das, was bisher von der Gnadenwahl gedacht worden ist und was Gott dabei angesehen hat, allein zu verstehen ist von seiner ewigen Vorsehung, wie er die Menschen, ihren Glauben, Christi Verdienst u. s. w. von aller Ewigkeit her erkannt, und zuvor gesehen, in Anbetracht, daß ihm alles Zukünftige nicht anders bekannt ist, als das Gegenwärtige da stehet, deßwegen Gott die Menschen, die noch nicht geschaffen waren, erwählen, nach dem Glauben oder Unglauben über ihre künftige Seligkeit urtheilen und beschließen, auch den Herrn Christum, (der nach seiner Menschheit und wirklichen Verrichtung seines Amtes noch nicht| gekommen war), in den Menschen durch den Glauben gefaßt hat ansehen können.

 326. Es ist nun noch der sechste Punkt übrig: Welche Menschen Gott erwählet habe? Dieser Punkt ist zwar durch das, was bisher vorgebracht worden ist, erörtert, nämlich: es seien allein die, welche im Glauben bis an’s Ende beharren, und demnach nicht alle, sondern der wenigste Theil der Menschen, zum ewigen Leben verordnet, weil die wenigsten gläubig und bis zum Ende beständig blieben. Zum Ueberfluß aber und zu besserer Erklärung ist zu bemerken:

 a) daß Gott nicht alle Menschen zum ewigen Leben verordnet und erwählt habe. Dieß beweis’t α) das Wort „erwählen“; denn wo eine Wahl ist, da wird nicht Alles zugleich begriffen; sind demnach die Gläubigen zum ewigen Leben erwählt, so sind nicht alle Menschen mit einander dazu verordnet; β) der klare Ausspruch des Herrn Christi, Matth. 20, 16. „Viele sind berufen, aber wenige sind auserwählet;“ γ) die Lehre von der Wahl, die in Christo geschehen ist; denn weil Niemand erwählet ist, als der, der in Christo ist, aber in Christo allein die Gläubigen sind, so folgt, daß allein die Gläubigen, und also nicht alle Menschen, erwählet sind;

 327. b) daß der Auserwählten gar wenig sind, wenn ihre Zahl mit dem Haufen der Gottlosen verglichen wird, an ihm selber ein ziemlich großer Haufe sei. Wenig sind der Auserwählten gegen die Zahl der Gottlosen, Matth. 20,16. Viel aber an und für sich selber,| Offenb. 14, 1. „Ich sahe das Lamm stehen auf dem Berge Zion, und mit ihm hundert und vier und vierzig Tausend, die hatten den Namen seines Vaters geschrieben an ihre Stirne.“

 So viel von dem gnädigen Gerichts-Willen Gottes.

 328. Der Gerichts-Wille Gottes besteht darin, daß alle, die nicht glauben, unter seiner Strafe und dem ewigen Verderben verbleiben müssen. Hier darf sich aber Niemand einen besondern Rathschluß Gottes von der ewigen Verwerfung der Gottlosen und Ungläubigen zur Verdammniß einbilden, denn es verhält sich dieß also: Nachdem alle Menschen durch die Sünde unter Gottes Gericht gefallen und in das ewige Verderben gestürzt worden sind, Gott aber ihnen durch seinen geliebten Sohn Rath geschafft hat, so nehmen etliche die angetragene Gnade durch Glauben an, die andern aber stoßen sie durch Unglauben von sich und genießen ihrer in der Wirklichkeit nimmermehr; darum werden die Gläubigen aus dem Haufen derer, die verdammt sind, herausgezogen, zum ewigen Leben verordnet und nachmals dahin eingeführt; die Ungläubigen aber werden in ihrem Zustande gelassen, darein sie durch die Sünde gefallen sind und in welchem sie ewig verderben, weil sie sich nicht haben helfen lassen wollen, und der Sohn Gottes hat hier keinen neuen und besonderen Rathschluß, Joh. 3, 18. „Wer nicht glaubt, der ist schon gerichtet,“ und V. 36. „Wer dem Sohn nicht glaubt, über den bleibt der Zorn Gottes,“ nämlich der, der über alle Sünder geoffenbaret wird, daß also vom Neuen nichts von ihm zu beschließen nöthig ist.





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