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Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 15, Seite 241 - 243
Fassung vom: 15. April 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. April 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3121.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. Vom 15. April 1905.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1.

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Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 wird in Ausgabe und Einnahme auf 35.065.192 Mark festgestellt und zwar
im ordentlichen Etat
auf 005.960 Mark an fortdauernden und
auf 801.732 Mark an einmaligen Ausgaben sowie
auf 807.692 Mark an Einnahmen,
im außerordentlichen Etat
auf 34.257.500 Mark an Ausgaben und
auf 34.257.500 Mark an Einnahmen.

§ 2.

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Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 34.257.500 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Taormina, den 15. April 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.

[242]

Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905.

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Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das
Rechnungsjahr
1905
treten hinzu
Mark.
A. Ordentlicher Etat.
a. Fortdauernde Ausgaben.
V. Reichsamt des Innern.
12a. 5. Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft 960
13b. 1. Physikalisch-Technische Reichsanstalt 5.000
Summe V 5.960
b. Einmalige Ausgaben.
II. Auswärtiges Amt.
2. 10a. Auswärtiges Amt 160.000
2a. 3. Kolonialverwaltung 623.732
Summe II 783.732
6. 116 a, b. VI. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
Summe der Ausgaben des ordentlichen Etats 807.692
Einnahme.
21. [243] XI. Matrikularbeiträge. 807.692
B.Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
IX. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet.
1/2. A. Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltung 33.467.500
4. C. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung 790.000
Summe IX 34.257.500
Einnahme.
6. VI. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten 34.257.500
Taormina, den 15. April 1905.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Bülow.