Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908
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(Nr. 3510.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Einziger Artikel.
[Bearbeiten]- Die Gewerbeordnung wird, wie folgt, geändert:
- Im § 35 Abs. 2 werden vor den Worten:
- „der Trödelhandel“
- eingeschoben die Worte:
- „der Handel mit lebenden Vögeln“.
- Im § 35 Abs. 2 werden vor den Worten:
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Kiel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 29. Juni 1908.