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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Petersaurach

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2. Petersaurach.

Von dem wüsten Treiben daselbst in der Reformationszeit war oben wiederholt die Rede. Aus den Gerichtsakten des Richters Hartung geht hervor, daß drei aufeinander folgende Pfarrer und deren Familien aus einer sehr tiefen Bildungsstufe standen und großes Ärgerniß gaben. Wegen eines großen Nußbaumes und eines Gartenzaunes haderten der Pfarrer Bauer und sein Nachbar Scherzer sammt dessen Weib fortwährend in gemeinster Weise miteinander, bis ders Richter Frieden gebot und den Bescheid gab: „Wer ferner zur Unnachbarkeit Ursach gibt, zahlt 5 fl. an den Abt, was sie auch mit Hand und Mund zugesagt.“ (1541.) Pfarrer Bischof, Bauer’s Nachfolger, predigte darüber, daß Etliche sich nicht ihrem Stande gemäß kleideten. Nach der Predigt lief der Krämer in das Haus des Pfarrers und hätte diesen an seinem Leibe verletzt, wenn nicht ein Nachbar zugegen gewesen wäre. Der Pfarrer machte Anzeige beim Gericht, welches Beiden Unrecht gab und Beiden im Wiederholungsfalle Strafe androhte. Bald darauf verklagte der Pfarrer des Krämers Frau, weil sie ihn einen Bösewicht, französischen Pfaffen und viel Anderes gescholten habe; worauf die Frau angab, daß sie vom Pfarrer, von dessen Kindern und Gesinde gleichfalls geschmäht worden sei. Auch hier gab der Richter Keinem Recht und gebot Beiden Frieden. Des Pfarrers Kinder warfen einem Schneider sechs Fensterscheiben ein. Der Pfarrer war zum gütlichen [8] Ersatz nicht zu bewegen, mußte bei Gericht erscheinen und durch Gerichtszwang Ersatz leisten. Er und seine Frau wurden wegen Schmähungen wiederholt bestraft. „Wegen seines unchristlichen Wandels“ wurde er fortwährend von der Gemeinde bei den Behörden verklagt. Auch gab Ärgerniß, daß er Bier schenkte. Der Eintrag im Gerichtsbuch am 1. Mai 1547 lautet: „Pfarrherrin zu Petersaurach klagt zu der Krämerin auf dem Thorhaus: Am Sonntag hab sich ein Zank erhoben in ihrem Pfarrhof; sei sie, die Pfarrherrin, von der Krämerin eine öffentliche Hure gescholten worden, und daß sie eine solche sei, sehe man an ihrer Nase, die nicht heilen wolle. Weiter habe die Krämerin zu ihr gesagt: Dein Mann hat dich dem Henker vom Strick genommen. Darauf habe sie geantwortet: sie sei keine solche und habe 25 Jahre zu Nürnberg bei Reich und Arm gedient.“ Gleich darauf heißt es im Gerichtsbuche: „Pfarrerin allhie klagt wider Jak. Pirlein auf dem Thorhaus. Der sei zu ihr in’s Haus gekommen und habe ihren Herrn mit vielen bösen Worten angesprochen. Habe sie den Pirlein zum Haus hinaus gewiesen, worauf er gesagt: Du pfäffische Hure, ich habe so viel Macht hierin wie Du. Am nächsten Sonntag hat Pirlein zum Fenster heraus gesungen: Du pfäffische Hure, ist deine Nase geheilt? Um solche Schmach begehre sie Abtrag und Gerichtshilf.“ Im folgenden Jahr nach diesen Scenen wurde auf Bitten der Gemeinde „der Pfarrer wegen seines unchristlichen Wandels abgeschafft.“ Leider war sein Nachfolger, Joh. Stigler, ein Mann von gleichem Kaliber, der bald verklagt wurde „wegen Hochmuth, Wässerung etc.“, bald Klage führte bei Abt und Richter. 1550 klagte er: „Ich saß nechten mit Weib und Nachbarn vor meinem Hause. Kommt der Zimmermann Seubold schwörend und mit einem gezückten Beil, mich zu erschlagen, schreiend: ich gäbe Andern unsern Herrgott, und sei selbst ein Schelm und mein Weib eine Hure.“ Der Häfner Neithart lauft mit dem Degen des Nachts dem Pfarrer vor das Haus, von da in das Wirthshaus, verwundet einen fremden Schäfer und wird arretirt. Weiter klagt der Pfarrer über Verweigerung von Zehnthühnern. Dann [9] wird er verklagt von einer Näherin, die seiner Tochter Unterricht ertheilt hatte, aber einen halben Gulden Lehrgeld nicht von ihm erhalten konnte. Dann klagte er wieder, weil man ihn beschuldigte, er habe von der Nichte der Wirthin heimlich Wein angenommen. Am Tage nach Palmarum 1556 gab er beim Klosteramt klagend zu Protokoll: „Ich saß in meiner Stube und las. Da kam der Schneider Zan zu meiner Tochter an der Thüre und sagte: Du Pfaffenhure, und deine Mutter ist auch eine! Dann ging er in das Wirthshaus und schalt mich einen diebischen Pfaffen.“ Wie der Pfarrer Stigler des Gottesdienstes wartete, erhellt daraus, daß er den Bader oder dessen Sohn zur Verwaltung des heiligen Abendmahles gebrauchte. Länger konnte er nicht auf seiner Stelle belassen werden; bis Michaelis 1556 sollte er dieselbe verlassen. Seine nachlässige Amtsführung bekennend, bat er, noch diesen Winter bleiben zu dürfen, was ihm aber nicht gestattet wurde. Nach seinem Wegzuge besorgte die Pfarrgeschäfte ein von Melanchthon empfohlener ausländischer Kandidat, Porphyrius, welcher aber schon nach einigen Wochen Klosterprediger in Heilsbronn wurde, wo wir ihn nachher näher kennen lernen werden.

Eben so anstößig, wie im Pfarrhause, war das Leben in der Gemeinde. Der Meßner Stenglein stahl Getreide, welches die Heiligenpfleger auf dem Kirchenboden ausgeschüttet hatten. Stenglein sagte den Kirchenpflegern ab und entwich. Im Wirthshause und auf der Gasse fortwährend Raufhändel und tödtliche Verwundungen. Wagner wird vom Schneiderssohn Zan des Nachts auf der Gasse mit einem Rappier erstochen. Rieger von Westernach, Amtmann zu Windsbach, durch Kauf Gutsherr von Neuendettelsau, „der Edel und Vest“, war ein Störenfried für die Umwohnenden, insonderheit für heilsbronnische Unterthanen. Er ließ seine Schafherden in die Felder und Wälder der Gemeinde Wollersdorf treiben, welche sich durch Pfändung dreier Schafe dafür entschädigte. Westernach revanchirte sich, indem er mit Gewappneten auszog und den Wollersdorfern ein Pferd wegnahm. Am Johannistage 1549 insultirte er sammt seinen [10] Knechten „auf dem Mist vor dem Wirthshaus zu Petersaurach“ den dortigen Zimmermann Jak. Seubold, welcher deßhalb beim Abt Wirsing klagte. Der Abt fragte bei Westernach nach dem Grund seines Grolles gegen Seubold und erhielt zur Antwort: „Ich hielt am Johannistage auf einem Ritt am Wirthshause zu Petersaurach, that einen Trunk, traf den Seubold und fragte ihn, wer er sei? Anstatt zu antworten, hielt er die Thüre zu, griff zur Wehr, forderte seine Brüder auf, zuzuhauen und rief: „Wenn der Edelmänner zehn wären, so müßten sie sterben, sie hätten gleich rothes Blut wie er.“ Eine andere gefürchtete Persönlichkeit im Orte war der Wirthsknecht Hans Seubold, welcher ganz Petersaurach terrorisirte. Vor seinem Muthwillen und Gotteslästern war des Nachts Niemand auf der Gasse sicher. Als er am Ostertag 1550 im Wirthshause vom Leder zog, wurde er gebunden und in das Gefängniß nach Heilsbronn gebracht, aber vom Abt auf Urphed und Bürgschaft wieder entlassen. Schalkhauserin kommt blutend und klagend nach Heilsbronn, vom Schneider Zan und seinem Weibe geschlagen wegen Schadens, den Kinder und Gänse einem Acker zugefügt hatten. Gegen die im Orte herrschende Unsittlichkeit erließ der Richter Weikersreuter im J. 1556 folgendes Mandat: „Mein gnädiger Herr (der Abt) hat in Erfahrung gebracht, daß in Petersaurach allerlei Zerrüttung ist: Ungehorsam gegen die Bürgermeister, Unzucht und Gotteslästerung der jungen Gesellen und der Jungfrauen bei Tänzen, Rockenlichtern und Hairlossen. Sein Gnaden setzen daher als Amtmann des Orts den Friz Mehlführer, welcher neben den Dorfmeistern dieses abschaffen soll. Auch soll jeder Hausherr über Gesinde und Kinder wachen. Zuwiderhandelnde werden mit der Geige oder Pfeife bestraft.“ Das Mandat erwies sich als unwirksam. Man versuchte daher durch andere Strafarten dem Übel, insonderheit der Unzucht, zu steuern. In einem Erlaß des Markgrafen Georg Friedrich vom 17. Mai 1576 hieß es: „Apollonia Scherzer von Petersaurach hat sich vor sechs Jahren zu einem Knecht ehelich versprochen, aber mit demselben nicht zur Kirche und Straße gehen wollen, sondern sich an einen Andern, [11] L. Beck, gehangen und mit demselben Unzucht getrieben. Dieweil denn solche Laster je länger je mehr einreißen, so will vonnöthen sein, daß die Verbrecher, Andern zum Abscheu, desto härter gestraft werden. Wir befehlen euch demnach, ihr wollet den L. Beck zwei Tage lang im Thurm, die Apollonia aber eben so lang in Eisen mit Wasser und Brot speisen und hernach unseres Fürstenthums zu ewigen Zeiten verweisen lassen.“

Besonders roh und zügellos ging es bei den Sonntags- und Kirchweihtänzen her, obgleich der Amtsknecht von Heilsbronn das Friedgebot ausrief und den Kirchweihschutz hielt. Die bei diesen Gelegenheiten verübten Exzesse hatten gerichtliches Einschreiten zur Folge, wobei gewöhnlich Mord, Ehebruch, Dieberei und andere Laster und Verbrechen an den Tag kamen. Auch fehlte es dabei nicht an Anschuldigungen und Untersuchungen wegen Zauberei und Druterei. Hier ein Beispiel: Eine Frau aus Petersaurach wurde 1593 wegen Grasens in dem Acker eines Bauern in Ziegendorf gepfändet. Sie rächte sich in der Weise, daß sie zweien Töchtern des Bauern auflauerte und ihnen Stichwunden beibrachte. Die beiden Mädchen waren eines Sonntages nach Petersaurach in die Vesper, nachher zum Tanz gegangen. Des Abends auf dem Heimwege wurden sie von der Frau mörderisch überfallen. Es hieß: die böse Frau habe dem Bauer gedroht, sie werde es ihm anthun, daß auf seinem Felde kein Körnlein mehr wachse. Und wirklich sei über die Felder des Bauern ein Hagelwetter gekommen. Ferner habe die Frau bei dem mörderischen Anfall Einem der Mädchen den Zopf ausgerissen und dabei geschrieen: sie werde mit diesen Haaren dem Mädchen anthun, daß es verkrümmen und verlahmen müsse. Über das Alles erstattete der Richter in Heilsbronn Anzeige nach Onolzbach, worauf er beauftragt wurde: „die Sache weiter zu untersuchen, weil die Frau nicht nur die beiden Mädchen verwundet habe, sondern auch weil wider sie nicht geringer Verdacht der Druterei und Hexerei vorliege.“ Diesem Auftrag zufolge wurde die Frau vom Richter nicht bloß wegen des Mordversuches, sondern auch wegen Druterei inquirirt und befragt: „Ob sie eine [12] Drut sei, von wem sie dieses Handwerk gelernt und ob sie der böse Feind gebuhlt habe?“ Die Frau antwortete: „Dem Vernehmen nach hat jede Drut ein Zeichen an sich; man möge sie untersuchen; finde sich ein solches Zeichen an ihr, so möge man sie bestrafen.“ Ob die Frau visitirt, ob ein Zeichen an ihr gefunden, ob und wie sie bestraft wurde, melden die heilsbronner Ausschreibungen nicht, da das Klostergericht in Kriminalfällen zwar die Voruntersuchung besorgte, das weitere Verfahren aber in der Regel benachbarten Fraischgerichten überließ. Siehe Abschnitt V, B. Weitere Nachrichten über Petersaurach aus der Zeit vor und nach dem Reformationsjahrhundert gibt der VII. Abschn.


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