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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 7. Abt Walter

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Der 7. Abt Walter (ca. 1233 bis ca. 1240)

regierte, wie sein Vorgänger, nur wenige Jahre, gewiß während der acht Jahre von 1233 bis 40, da er in den Urkunden aus dieser Periode als regierender Abt bezeichnet wird. Er erwirkte die soeben besprochenen Erlasse des jugendlichen Königs Heinrich VII. von 1234 und 1235. Im letztgedachten Jahre 1235 erwirkte er auch den Bd. II bei Petersaurach zu besprechenden Erlaß, durch welchen der Bischof von Würzburg den Erpressungen Rudolfs von Dornberg Schranken setzte. (Beitr. S. 216.) Dieser Erlaß wurde nicht in Würzburg, sondern in Nürnberg ausgefertigt, und zwar d. d. V. Kal. Fbr. 1235, sonach in denselben Tagen, in welchen der König Heinrich seine Urkunde ausfertigte, und zwar ebenfalls in Nürnberg. Der König und der Bischof waren Ende Januars und Anfang Februars gleichzeitig in Nürnberg und mit ihnen noch andere Hochgestellte. In dem unserem Abt zugestellten Erlaß des Königs erscheinen als Zeugen zuerst der Bischof Herman von Würzburg, dann folgen [61] Landolf, Bischof von Worms, Eberhard von Hertingsperge, Erkenbertus junior von Buttendorf u. A.

Sifried Pfinzing von Nürnberg und seine Frau Oesterhildis, mit unserem Abt sehr befreundet, schenkten dem Kloster im J. 1233 ein Prädium in Kleinhaslach. 1240 verlieh der Bischof von Würzburg dem Kloster ad petitionem abbatis Walteri die Gefälle von einigen Äckern in Schusbach. In demselben Jahr kaufte der Abt bei Randersacker, in monte Rode, von Ludwig von Uffenheim (Hohenlohe) für 124 Talente einen Weinberg. Der vom Bischof hierüber ausgestellte Kaufbrief nennt unter den Zeugen Gottfried von Uffenheim und Bruder Wirsinger von Halesbrunne. Der Abt Walter wurde, wie seine Vorgänger, nicht in der Kirche, sondern außerhalb derselben begraben, und zwar an der Stelle, wo man späterhin das 1775 abgetragene Kapitol[1] oder Kapitelshaus an den nördlichen Giebel des Querschiffes der Kirche anbaute. Im Kapitol versammelte man sich bei feierlichen Gelegenheiten, z. B. bei Abtswahlen; dort begrub man ungefähr die Hälfte von den 35 Klosteräbten, deren Grabsteine in der Zerstörungsperiode um 1775 vermuthlich nicht weggenommen, sondern nur mit Schutt überdeckt wurden und daher vielleicht noch an ihrer ursprünglichen Stelle liegen (s. unten beim 23. Abt Wegel). Die Inschriften auf diesen Steinen werden bei den Abtsbiographien mitgetheilt werden. Eine derselben lautete: In isto loco sunt sepulti dominus Walterus VII., dominus Edelwinus IX. abbas heilsbrunnensis.


  1. Siehe Situationsplan Tab. II. Vgl. v. Stillfried S. 85.
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