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Geschichte der Stadt Basel. Erster Band/3. Die Entwickelung der Stadt zur Herrschaft

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Die rudolfinische Zeit Geschichte der Stadt Basel. Erster Band
von Rudolf Wackernagel
Der Kampf mit Oesterreich
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[217] 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000 000

Drittes Buch.
Die Entwickelung der Stadt zur Herrschaft.




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[219] Das Jahrhundert nach König Rudolfs Tod brachte der Stadt die Entwickelung zur Herrschaft.

Bei Beginn der Periode war der Bischof rechtlich und formell noch der Stadtherr. Mochte auch der faktische Zustand dem nicht ganz entsprechen, vielmehr der Rat schon allerhand Macht besitzen, so befanden sich doch die Hoheitsrechte noch ungeschmälert im Besitze des Bischofs. Das Ende des vierzehnten Jahrhunderts zeigt dem gegenüber ein völlig verändertes Bild: die Vogtei, das Schultheißentum von Großbasel, das Schultheißentum von Kleinbasel, das Gericht von St. Alban, der Zoll, die Münze, der Bannwein, das Brotmeisteramt, das Vitztumamt sind in Händen der Stadt; sie hat sich Kleinbasel vereinigt und die Herrschaften Liestal, Waldenburg und Honberg im Sisgau erworben. Die Entwickelung, die diese beiden Zustände verbindet, macht in der Hauptsache die äußere Geschichte Basels aus. Diese steht vor allem unter der Herrschaft des Verhältnisses zum Bischof; hienach ist ihre Darstellung zu gliedern.

Außerdem macht sich aber folgendes geltend: während im dreizehnten Jahrhundert der Schwerpunkt des öffentlichen Lebens in Deutschland sich am Rheine befunden, Basel als rheinische Stadt hieran Teil genommen hatte, ist seit König Rudolf eine Verschiebung eingetreten. Die Macht des Reiches hat auch im Osten zu fußen begonnen; in gleichem Maße, wie das Allgemeine nun von dort aus, von Oesterreich, von Bayern, von Böhmen seine Leitung erhielt, sank die Bedeutung der Rheinlande und damit auch die Bedeutung Basels. Seine Geschichte nimmt unverkennbar immer mehr den Charakter von Provinz- und Ortsgeschichte an.