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Fehdebrief aus dem sechzehnten Jahrhundert

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Textdaten
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Autor: Conrad von Germar
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Titel: Fehdebrief aus dem sechzehnten Jahrhundert
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 5, S. 484–486
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum: 1563
Erscheinungsdatum: 1792
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
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XI.
Fehdebrief aus dem sechzehenten Jahrhundert.


Dem Hochwirdigen fursten vnnd Herrn Veiten bischoffen zu Bamberg etc. meinem gnedign Herrn zu selbst aigen Handen.
Hochwirdiger furst vnnd Herr E. F. G. sein mein vnderthenig vnd ganz willig dienst zuuor, genediger furst vnnd Herr, Ich setze one Zweiffel e. f. g. werden sich zu erindern haben, wie das ich mit Mühln scheubern Burgern zu Bamberg seligen, vnlanger Zeit einen Handel gehabt, welcher mich on alle gegebene Vrsach an meinen Adelichen Ehrn, gelestrigt, also vnd In der gestalt, das ich mich fur einen germer ausgebe, der ich nit wehr, sondern ich wer ein loser Huruse, welches für den furstlichen Rethen geschehen ist, dessen ich doch die tag meines lebens von keinem Ehrliebenden beschuldigt worden, den meniglich wol weiß, in dem land zu Duringen, were mein vatter seliger vnd mutter gewesen sindt, vnd noch, dieweiln ich den sobaldt meines genedigen fursten vnd Herrn, Georg fuchs hochlöblich gedechtnus, weltliche richter vnd hilff des rechtens angeruffen, mir derselbigen darüber zu recht anzuhalten, welches mir dazumaln gewaigert worden ist, vnd ich zu keinem rechten der zum theil Partheyschen Richter halben kommen konnen, welches mir meiner ehrn halber zu uerantwortung| vnd errettung geburn hatt wollen, vber das alles das ich vngeferlich auf Ine gestosen bin, vnd er sich thetlich gegen mir vnderstanden, mir auch einen klopper ehe ich mit meiner puchsen fertig worden bin, vnder dem leib erschossen, darauf Ich gegen Ime zu errettung leibs vnnd lebens, meine gegen wehr gebrauchen hab mussen, vnnd mir gott das gluck geben, das ich in geschossen hab, vnd e. f. g. darauf das mein vorenthalten mir meine kleinater, silbergeschir von Perlein vnd kleidern, wider gott, ehr vnd recht vnd alle billigkeit genumen worden. Dieweil ich mich den wie beuor in allem meinem suchen fur meiner geburlichen Obrigkeit als fur den Churfürsten zu sachssen auch fur Jeder meniglich zu recht erbotten, dieweil mir dan mein gleich rechtmäsig erbitten nicht statt haben sollen, vnd mir das mein noch bisher von e. f. g. aufenthalten wurdt, so ist es zum Vberflus an e. f. g. mein vnderthenigs bitten vnnd suchen, e. f. g. wollen mir zwischen hie vnd künftigen sontag, alles dasJenig zustellen lassen vnd auch fur meines bishero erlittenen schadens, 3000 thaler darneben, mit dem meinigen vnuerzuglich erlegen lassen, dan ich dieses handels halben kunig vnd kaiser, Chur vnd fursten dienst vnd zuge abschlagen müssen, daran mir auch mein wolfart gelegen were, man hat auch nach Haut, gut vnd pluet gestanden, vnd zum schimpff vnd nachteil einen knecht Erbermlich zu Erdfurt martern vnnd Peinigen lasen, vnd mir dasmal zwey Pferdt genomen haben, solches allein| zum Vberflus, wenn e. f. g. verner vorenthalten weren, vnd mein vberflussiges Ansuchen so leicht geacht, vndt in windt geschlagen werden solle, werde ich zum hochsten verursacht, mit hilffers hilff e. f. g. vnd den stift anzugreifen; damit ich meines schadens schimpfs vnd spots derhalben erholen wil, dessen ich viel lieber vberhoben sein wolt, den e. f. g. vnd derselben weltlichen Rete sich nicht zu beschweren Das ich mich zum oftern fur meine gebürliche obrigkeit erbotten hette, aber sunst auch gutlich vnd billig gesucht hab gehabt, do wollen sich e. f. g. in diesen meinem gesetzten termin schrifftlich gegen mir erkleren, Darnach ich mich zu richten hab, wo solches nicht in der Zeit beschieht, wil ich mich gegen e. f. g. vnnd dem stifft dermasen also verhalten, das e. f. g. vnd das stift keines gefallens tragen sollen, solches will e. f. g. hiemit angezeigt haben, Datum Nuremberg auf Dunnerstag den 7. octobris Ao. 63.[1]
Conradt von Germar 
der mitler, 



  1. D. i. 1563. Dieser Fehdebrief ist auch deswegen merkwürdig, weil er von so spätem Dato ist. Mir ist zur Zeit kein neuerer bekannt.